Strafrecht BT

must knows

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Flashcards 42
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 13.03.2019 / 12.06.2025
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Störung des öff. Verkehrs

237 StGB:

Öffentlichkeit des Verkehrs ist gegeben, wenn einem unbestimmbaren Personenkreis offen steht (auch markierte Skipisten)

physische Gefährdung von Menschen erfordert eine nahe und ernstliche Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts. Früher: Gefahr besteht auch dann, wenn der Eintritt des schädigenden Erfolgs durch Zufall oder das Verhalten der Beteiligten verhütet wird: Neuerer BGer: Wenn Pilot abbremst (Drittverhalten), keine konkrete Gefährdung mehr.

Eventualvoratz (Wissentliche Gefährdung though)

Abs. 2: Fahrlässige Begehung ebenfalls strafbar!, allerdings privilegiert

Eingeschränkt durch 90 V SVG; im Strassenverkehr kaum anwendbar (nur vorsätzl. Störung und konkreter Gefährdung). Uneingeschränkt im Luft- Wasserverkehr und Skipiste oder -lifte etc.

Unechte Konkurrenz zu Verletzungsdelikten (zB 117), wenn Gefährdung nicht über Verletzung hinausgeht.

Geheimnisdelikte?

StGB 179: Verletzung Schriftgeheimnis: Wer unberechtigt verschlossene Sendung öffnet / wer dadurch erlangte Kenntnisse verbreitet.

179bis: Abhören & Aufnehmen fremder Gespräche: fremdes nichtöffentl. Gespräch ohne Einwilligung aufnehmen, verbreitung solcher Aufnahmen

179ter: Aufnehmen von Gesprächen: eigenes Gespr. ohne Einwilligung anderer.

179quater: Verletzung Geheim-Privatbereich durch Aufnahmegeräte: ohne Einwilligung Aufnehmen/beobachten

179sexies: Inverkehrbringen/Anpreisung von Aufnahmegeräten: Geräte fördern, die primär der Verletzung Geheimbereich dienen

179septies: Missbrauch Fernmeldeanlage: 

179novies: Unbefugtes Beschaffen Personendaten