Strafrecht BT
must knows
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Set of flashcards Details
Flashcards | 42 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 13.03.2019 / 12.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190313_strafrecht_bt
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Störung des öff. Verkehrs
237 StGB:
- Öffentlichkeit des Verkehrs ist gegeben, wenn einem unbestimmbaren Personenkreis offen steht (auch markierte Skipisten)
- physische Gefährdung von Menschen erfordert eine nahe und ernstliche Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts. Früher: Gefahr besteht auch dann, wenn der Eintritt des schädigenden Erfolgs durch Zufall oder das Verhalten der Beteiligten verhütet wird: Neuerer BGer: Wenn Pilot abbremst (Drittverhalten), keine konkrete Gefährdung mehr.
Eventualvoratz (Wissentliche Gefährdung though)
Abs. 2: Fahrlässige Begehung ebenfalls strafbar!, allerdings privilegiert
Eingeschränkt durch 90 V SVG; im Strassenverkehr kaum anwendbar (nur vorsätzl. Störung und konkreter Gefährdung). Uneingeschränkt im Luft- Wasserverkehr und Skipiste oder -lifte etc.
Unechte Konkurrenz zu Verletzungsdelikten (zB 117), wenn Gefährdung nicht über Verletzung hinausgeht.
Geheimnisdelikte?
StGB 179: Verletzung Schriftgeheimnis: Wer unberechtigt verschlossene Sendung öffnet / wer dadurch erlangte Kenntnisse verbreitet.
179bis: Abhören & Aufnehmen fremder Gespräche: fremdes nichtöffentl. Gespräch ohne Einwilligung aufnehmen, verbreitung solcher Aufnahmen
179ter: Aufnehmen von Gesprächen: eigenes Gespr. ohne Einwilligung anderer.
179quater: Verletzung Geheim-Privatbereich durch Aufnahmegeräte: ohne Einwilligung Aufnehmen/beobachten
179sexies: Inverkehrbringen/Anpreisung von Aufnahmegeräten: Geräte fördern, die primär der Verletzung Geheimbereich dienen
179septies: Missbrauch Fernmeldeanlage:
179novies: Unbefugtes Beschaffen Personendaten