Bewirtschaftung von Mietliegenschaften SVIT Script Fragen

Bewirtschaftung von Mietliegenschaften SVIT Script Fragen

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Set of flashcards Details

Flashcards 30
Students 55
Language Deutsch
Category Marketing
Level Other
Created / Updated 19.12.2018 / 12.05.2025
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Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Auftrag? Nennen Sie zu beiden Verträgen je ein Beispiel.

.     Bei einem Werkvertrag ist ein Erfolg geschuldet (Schreiner, der einen Tisch erstellt,

Anfertigung eines Hochzeitskleides nach Vorgabe des Kunden).

.     Bei einem Auftrag ist „nur“ sorgfältiges Arbeiten geschuldet (z.B. Anwalt, Arzt).

Richtig oder Falsch ?

1. Der Unternehmer haftet bei einem Werkvertrag nur für die sorgfältige  Ausführung.

2.Ein Auftrag ist jederzeit kündbar.

3.Zu den Pflichten des Beauftragten gehört eine sorgfältige Ausführung.

4.Ein Vertrag mit einem Psychiater oder einem Anwalt ist ein klassisches Auftragsverhältnis.

5.Wenn man ein Werk nach Übergabe nicht sofort prüft, verliert man keine Rechte.

6.Ein Werkvertrag kann formlos abgeschlossen werden.

 

1. Der Unternehmer haftet bei einem Werkvertrag nur für die sorgfältige  Ausführung.

FALSCH

2.Ein Auftrag ist jederzeit kündbar.

RICHTIG

3.Zu den Pflichten des Beauftragten gehört eine sorgfältige Ausführung.

RICHTIG

4.Ein Vertrag mit einem Psychiater oder einem Anwalt ist ein klassisches Auftragsverhältnis.

RICHTIG

5.Wenn man ein Werk nach Übergabe nicht sofort prüft, verliert man keine Rechte.

FALSCH

6.Ein Werkvertrag kann formlos abgeschlossen werden.

RICHTIG

Was für ein Vertrag liegt bei den folgenden Punkten vor? (Auftrag / Werkvertrag /Arbeitsvertrag oder Kaufvertrag)

1.Sie bestellen ein Auto mit diversen Sonderausstattungen. Das Auto muss noch produziert werden

2. Sie Beschäftigen einen Hauswart im Nebenamt

3.Sie geben Ihr Bügeleisen in die Reparatur

4.Sie lassen sich scheiden und übergeben die Angelegenheit einem Anwalt.

5.Sie lassen Ihr Treppenhaus vom Maler Pinselstrich AG neu streichen.

6.Sie beschäftigen eine Sicherheitsfirma für die Bewachung Ihres Geschäftshauses.

7.Sie arbeiten für Ihren Arbeitgeber

8.Sie lassen Ihr Mehrfamilienhaus von einer Bewirtschaftungsfirma verwalten

 

 

1.Sie bestellen ein Auto mit diversen Sonderausstattungen. Das Auto muss noch produziert werden

KAUFVERTRAG

2. Sie Beschäftigen einen Hauswart im Nebenamt

ARBEITSVERTRAG

3.Sie geben Ihr Bügeleisen in die Reparatur

WERKVERTRAG

4.Sie lassen sich scheiden und übergeben die Angelegenheit einem Anwalt.

AUFTRAG

5.Sie lassen Ihr Treppenhaus vom Maler Pinselstrich AG neu streichen.

WERKVERTRAG

6.Sie beschäftigen eine Sicherheitsfirma für die Bewachung Ihres Geschäftshauses.

AUFTRAG

7.Sie arbeiten für Ihren Arbeitgeber

ARBEITSVERTRAG

8.Sie lassen Ihr Mehrfamilienhaus von einer Bewirtschaftungsfirma

verwalten

AUFTRAG

Sie bestellen eine spezielle Hochzeitstorte für CHF 2'500.-, treffen sich immer wieder mit der Konditorin und besprechen das Design, verschiedene Farbmuster und natürlich die Geschmacksrichtung. Der Liefertermin ist der 23. August 20XX. Die Hochzeitstorte ist sehr aufwändig und muss zuerst modellartig erbaut und danach in mehreren Schichten erstellt

werden.

 

Durch einen Wasserrohrbruch entsteht ein Wasserschaden, und die gesamte Hochzeitstorte inkl. aller Pläne und Modelle werden am 22. August 20XX zerstört.

 

Müssen Sie die Hochzeitstorte nun bezahlen?

Nein

 

Begründung:

 

Sie müssen den sogenannten Werklohn nicht bezahlen. Das Werk, im vorliegenden Fall die Hochzeitstorte, wurde vor ihrer Übergabe durch Zufall zerstört (es ist untergegangen).

 

Art. 376 Abs. 1 OR.

Daniel Meier hat auf seiner Terrasse die Bodenplatten ersetzen lassen. Die letzten Arbeiten wurden am 20. September 2016 vorgenommen. Am 30. September 2016 stellte er nach starkem Regen fest, dass das Gefälle der Platten zu gering ist. Als Folge davon entstehen auf der Terrasse „Wasserlachen”. (SIA-Normen wurden nicht zum Bestandteil des Vertrages

gemacht).

 

  1. Was für ein Vertragsverhältnis liegt vor?
  2. Was muss Daniel Meier vorkehren, um seine Rechte zu wahren?
  3. Welche Rechte stehen dem Besteller gemäss OR grundsätzlich zu?
  4. Wie ist die Rechtslage, wenn Daniel Meier die Feststellung erst im Oktober 2021 machen würde?

  1. Werkvertrag vor gemäss Art. 363 ff. OR.

  2. Daniel Meier muss dem Unternehmer den Mangel sofort nach Feststellung anzeigen (Rügen),

    Art. 367 Abs. 1 OR.

  3. Die Rechte des Bestellers erbeben sich aus Art. 368 OR: Wandelung (= Annahmeverweigerung und Nichtbezahlung des Werklohnes), Minderung (= Abzug vom Werklohn), Nachbesserung, Schadenersatz (nur bei Verschulden des Unternehmers).

  4. Anspruch wäre verjährt, Art. 371 Abs. 2 OR

Die STOWE AG beauftragte Dr. Peter Jenny seit Jahren mit der Erstellung ihrer Steuererklärung. Um die Steuererklärung 2015 fristgerecht fertig stellen zu können, hat Dr. Lenny sämtliche

Unterlagen, die er dafür benötigt, bis 20. Februar 2016 verlangt. Dies, weil er -was er der STOWE mitgeteilt hat - vom

1. bis 31. März 2016 abwesend  ist. Am 23. Februar 2016 liegen die Unterlagen nicht vor und Dr. Lenny überlegt sich, wie er den Vertrag auflösen kann.

  1. Um was für ein Vertragsverhältnis handelt es sich?
  2. Wofinden sich die gesetzlichen Grundlagen?
  3. Kann Dr. Lenny den Vertrag auflösen? Wenn ja, wie?

  1. Auftrag

  2. Art. 394 ff. OR

  3. Der Auftrag ist jederzeit widerrufbar, Art. 404 Abs. OR. Zu Schadenersatz wird verpflichtet, wer den Vertrag zur Unzeit auflöst. Das wird hier nicht der Fall sein, da noch über ein Monat bleibt und zudem Fristerstreckung verlangt werden kann.

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen des Bewirtschaftungsvertrages?

Obligationenrecht Art. 394 bis 406, einfacher Auftrag

Welches sind die rechtlichen Pflichten des Auftragsnehmers (Verwaltung) bei einem Bewirtschaftungsvertrag?

Getreue und sorgfältige Geschäftsführung Nach dem Willen des Auftraggebers handeln persönliche Ausführung des Auftrages

Rechenschaftsablegung und Herausgabe der Akten

Herr Schneider lässt sein 8-Familienhaus von der Immo-Verwaltungs AG bewirtschaften. Herr Schneider verkauft seine Liegenschaft per 1. Januar. Im Bewirtschaftungsvertrag steht, die Kündi- gungsfrist betrage 12 Monaten und der Vertrag sei jeweils auf Ende Dezember kündbar. Auf wel- ches Datum kann der Bewirtschaftungsvertrag tatsächlich gekündigt werden und was gilt es al- lenfalls zu berücksichtigen?

OR 404: einfacher Auftrag kann jederzeit gekündigt werden. Erfolgt eine Kündigung zu Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Schadenersatz des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet.

Formulieren Sie für einen Bewirtschaftungsvertrag den Punkt Kompetenzsumme für nicht budge- tierte Aufträge.

Die Kompetenzsumme von CHF 5'000.00 bezieht sich auf einen einzelnen Auftrag. Die Kompetenzsumme kann jedoch in Notfällen, um Schäden zu vermeiden, im Ausnahmefall überschritten werden.

Lesen Sie den Musterbewirtschaftungsauftrag     im Register 3 sorgfältig durch und beantworten Sie die folgenden Fragen bez. dieses Vertrags:

 

  1. a) Aus welchen drei Leistungsbereichen setzt sich die Gesamttätigkeit des Bewirtschafters zusammen?
  2. b) Wie werden die Honorare dafür üblicherweise ermittelt?
  3. Worauf basieren die Honorare?
  4. Welche Punkte werden unter 3. Weitere Vertragsbestimmungen  behandelt?

  1. Basisleistung Fix /Basisleistung variabel/Zusatzleistung
  2. Pauschalbetrag oder in % der Jahresnetto- Bruttomiete
  3. Auf dem Indexstand vom Landesindex der Konsumentenpreise
  4. Vollmacht / Kündigung / Kompetenzsumme / Abrechnungstermin / Schriftform / Teilnichtigkeit / Anwendbares Recht / Schiedsgerichtsbarkeit / Besondere Vereinbarungen

Beurteilen Sie, ob folgende Aussagen richtig oder falsch sind und berichtigen Sie falsche Aussa- gen:

  1. Der Abrechungstermin für die Verwaltungsabrechnung ist immer der 31.12.
  2. Honorare und andere in Rechnung gestellten Dienstleistungen sind generell mehrwertsteuerpflichtig.
  3. Der Bewirtschaftungsauftrag kann nur mit einem offiziellen Formular gekündigt werden.

  1. Nein, der Abrechnungstermin wird mit dem Auftraggeber festgelegt
  2. Ja

  3. Nein, aber mit einem eingeschriebenen (empfehlenswert!) Brief

Das familiäre Mehrfamilienhaus liegt in der Nähe des Waldrands, in einem sehr ruhigen Wohn- quartier, in Oberwinterthur

Die 3% Zimmer-Parterre-Wohnung   befindet sich im EG des im 1985 solid erbauten 10-Familien- hauses. Miete Wohnung brutto CHF 1850.00, NK CHF 280 und Einstellplatz in Tiefgarage CHF 120.

Raumprogramm MFH UG: Heizung, Allgemein-Abstellraum, Kellerabteile, Wäschetrockenraum, Liftmaschinenraum, Veloraum, Einstellhalle.

Nennen Sie verschiedene Publikationsmittel um ein Objekt erfolgreich zu vermieten und erläu- tern Sie die Vor- und Nachteile.

  1. Internet Vorteile:Viele Daten + Fakten, Bilder, Pläne, günstig, weite Streuung, Interessenten haben jederzeit Zugriff + Möglichkeit zu reagieren Nachteile:Keine Kontrolle über Anzahl ernsthafter Interessenten, Zielgruppe, regional andere Webseiten
  2.  Zeitungsinserat Vorteile:Platzierung anhand Zielgruppendefinition, Regionalzeitungen oft mit einer Gratisausgabe Nachteile:je grösser desto teurer, Tendenz zum Zeitunglesen sinkt
  3. Vermietungstafel Vorteile:Günstig, wiederverwendbar,direkt am Mietobjekt Nachteile: Wenig Infos, je länger sie steht  , umso mehr fragen, wird oft vergessen wegzunehmen nach Vermietung

    Wenig Infos, je länger sie steht, umso mehr fragen


     

  1. Frau M kündigt die Wohnung frist- und formgerecht. Gemäss Ihren Akten hat Frau M drei Jahre nach Einzug in die Wohnung Herrn B geheiratet. Ist die Kündigung gültig?
  2. Frau M erklärt Ihnen, dass ihr Ehemann sie verlassen hat und nunin Brasilien wohnhaft sei. Da er jeden Kontakt mit ihr ablehnt, kann sie die notwendige Zustimmung nicht einholen. Welche Möglichkeiten hat Frau M?

  1. Nein, Herr B muss der Kündigung zustimmen (Familienwohnung).
  2. Frau M kann die Wohnung alleine, ohne Zustimmung des Ehegatten Herr B kündigen, wenn sie nachweisen kann, dass Herr B nicht mehr dort wohnt. (Familienschutzbestimmungen sind hinfällig, da es nicht mehr der gemeinsame Lebensmittelpunkt der Familie ist.)

Sie stellen am 12. März fest, dass das Ehepaar Müller die Mietzinse für die Monate Februar und März noch nicht bezahlt hat. Der Eigentümer der Liegenschaft beauftragt Sie, so schnell wie mög- lich die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Wie gehen Sie weiter vor? Erstellen Sie den Ablauf der einzelnen Schritte inklusive den entspre- chenden Daten bis zur Kündigung des Mietvertrages.

12. März       Versand der Mahnung mit Kündigungsandrohung an beide Ehegatten separat per Einschreiben

Bis 15. März     Postweg (kalkulatorisch) / Zustellversuch der Einschreibebriefe /

Abholschein

16.-22.März    _Abholfrist Post für Einschreibebriefe

23.03. - 22.04.   30-tägige Zahlungsfrist

Ab 23.04.      Kündigung mit Frist von 30 Tagen auf Ende Mai

Durch einen in der Liegenschaft wohnhaften Hauswart entstehen für die Mieter und die Verwal- tung diverse Vor- und Nachteile. Zählen Sie je drei Vor- und Nachteile auf

Vorteil:                          

Vor Ort- schnelle Reaktion            

Mängel z.B. Lichtausfall wird sofort bemerkt und behoben        

Meistens liebvoller gepflegt

 

NAchteile:

- Mieter "belästigen" Hauswart zu jeder Zeit

- Gefahr von Neutralitätsverlust

- Gefahr der Überwachung der Mieter

Der Bruttolohn für Hauswart Peter Muster beträgt CHF 680.00 pro Monat. Die jährlichen Kosten für die Unfallversicherung (Berufsunfall) betragen CHF 100.00. Berechnen Sie den Nettolohn von Peter Muster.

Bruttolohn = 680.-

Sozialleistung AHV/EO 5.125% = 680.- durch 100 x 5.125 = 34.85.-

ALV 1.10% = 680 durch 100 x 1.10 = 7.48 ~ 7.50.-

BU ( Berufsunfähigkeit) = zu Lasten AG

Nettolohn = 680 - 34.85 - 7.50 = 637.65 CHF

 

 

Sie übernehmen die Verwaltung eines MFH in Zürich. Beim Kennenlernen des Hauswartes teilt Ihnen dieser mit, dass er bisher anstelle eines Lohnes einen um CHF 350.00 reduzierten Mietzins bezahlt hat. Er würde dies gerne so weiterführen. Was antworten Sie ihm?

12 x 350.00 = 4'200.00 (Jahresgehalt)

 

Lieber nicht, Problematik:

 

- Korrekte Abrechnung mit Sozialleistungen

- Mieterspiegel enthält nicht korrekte Angaben

- Verfälschung der Liegenschaftenabrechnung (Mietzins = Ertrag / Hauswartung = Aufwand) verfälscht allfällige Kennzahlen daraus.

- Fälligkeiten der Forderungen üblicherweise nicht gleichzeitig (Mietzins vorschüssig, Lohn nachschüssig)

Sie haben in einer Überbauung einen neuen Hauswart eingestellt. Bereits nach kurzer Zeit erhal- ten Sie Beschwerden von Bewohnern, dass die Reinigung vernachlässigt wird und der Hauswart den Mietern gegenüber unfreundlich ist. Zudem wurde beobachtet, wie er Kinder auf dem Rasen- traktor mitfahren liess. Wie gehen Sie vor?

Feedbackgespräch

Instruktion zum Verhalten gegenüber Mietern Reinigung Stichproben aufgrund Pflichtenheft Haftung

 

  1. Zeigen Sie die Unterschiede zwischen der Hauswartfirma und einem voll- oder nebenamtlich angestellten Hauswart in rechtlicher Hinsicht auf.

  2.  

    Vergleichen Sie die Vor- und Nachteile eines angestellten Hauswartes gegenüber einer Hauswartfirma

  1. Hauswartfirma: einfacher Auftrag Angestellter Hauswart: Arbeitsvertrag
  2. +      Firma

    Keine Personaladministration nötig Einsatz von Spezialisten (z. B. Garten) Geregelte Stellvertretung

    Bringt Material/Geräte mit

    - Firma

    Verrechnung aller nicht inbegriffener Leistungen Wenig persönlicher Kontakt zu Mietern

    Kein Ansprechpartner (immer andere Personen

    vor Ort)

    +  Angestellter Persönliches Engagement

    Weisungsbefugnis durch Arbeitgeber Eine Ansprechperson

    - Angestellter

    Zu wenig Distanz z. B. bei Konflikten (Parteiisch) Personaladministration nötig Anschaffung/Wartung Material/Geräte nötig Stellvertretung

  1. Wann ist ein Mietzins missbräuchlich?

  1. Art. 269: Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.

Gibt es Formvorschriften für die Anzeige von Mietzinserhöhungen

  1. Amtliches Formular "Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen gemäss Art. 269d OR"

  1. Wann ist eine Mietzinserhöhung nichtig?

  1. Art. 269d: Die Mietzinserhöhung ist nichtig, wenn der Vermieter:
    1. sie nicht mit dem vorgeschriebenen Formular mitteilt;
    2. sie nicht begründet;
    3. mit der Mitteilung die Kündigung androht oder ausspricht.

 

Nebenkostenabrechnung

Welche Rechnungen kann dem Mietern belastet werden ?

  1. Amortisation neuer Brenner

  2. Batteriewechsel VHKA Geräte

  3. Boilerentkalkung

  4. Brennerstrom

  5. Entkalkung Leitungen

     

  1. Amortisation neuer Brenner NEIN

  2. Batteriewechsel VHKA Geräte JA

  3. Boilerentkalkung JA

  4. Brennerstrom JA

  5. Entkalkung Leitungen JA

Nebenkostenabrechnung

Welche Rechnungen kann dem Mietern belastet werden ?

  1. Entsorgung von widerrechtlich deponiertem Material

  2. Gebäudehaftpflichtversicherung

  3. Hauswartlohn

  4. Heizöleinkauf

  5. Heizungsreparatur

     

  1. Entsorgung von widerrechtlich deponiertem Material NEIN

  2. Gebäudehaftpflichtversicherung NEIN

  3. Hauswartlohn JA

  4. Heizöleinkauf JA

  5. Heizungsreparatur NEIN

Nebenkostenabrechnung

Welche Rechnungen kann dem Mietern belastet werden ?

  1. Honorar für Erstellung HK-Abrechnung

  2. Kaminfeger

  3. Kehrichtgrundgebühr

  4. Kostenanteil Hauswart für Heizungsbedienung

  5. Meteorwassergebühr Stadt Zürich

  1. Honorar für Erstellung HK-Abrechnung JA

  2. Kaminfeger JA

  3. Kehrichtgrundgebühr JA

  4. Kostenanteil Hauswart für Heizungsbedienung JA

  5. Meteorwassergebühr Stadt Zürich NEIN

Nebenkostenabrechnung

Welche Rechnungen kann dem Mietern belastet werden ?

  1. Prämie Gebäudeversicherung Kanton Zürich

  2. Rechnung Tankrevision

  3. Reparatur Leckanzeigegerät Öltank

  4. Reparatur Rasenmäher

  5. Reparatur Waschmaschine (Mieterverschulden)

  1. Prämie Gebäudeversicherung Kanton Zürich NEIN

  2. Rechnung Tankrevision JA

  3. Reparatur Leckanzeigegerät Öltank NEIN

  4. Reparatur Rasenmäher NEIN

  5. Reparatur Waschmaschine (Mieterverschulden) NEIN

Nebenkostenabrechnung

Welche Rechnungen kann dem Mietern belastet werden ?

  1. Serviceabo Brenner

  2. Serviceabo Garagentor

  3. Serviceabo Lift

  4. Servicetelefon Lift

  5. Sozialleistungen Hauswart

  1. Serviceabo Brenner JA

  2. Serviceabo Garagentor JA

  3. Serviceabo Lift JA

  4. Servicetelefon Lift JA

  5. Sozialleistungen Hauswart JA

Nebenkostenabrechnung

Welche Rechnungen kann dem Mietern belastet werden ?

  1. Versicherungsprämie für Heizanlage

  2. Verwaltungshonorar Liegenschaft allgemein

  3. Verzinsung Anschaffung neuer Boiler

     

  1. Versicherungsprämie für Heizanlage JA

  2. Verwaltungshonorar Liegenschaft allgemein NEIN

  3. Verzinsung Anschaffung neuer Boiler NEIN

Ein Bekannter von Ihnen gelangt an Sie. In seiner 4%-Zimmerwohnung ist durch einen Wasserscha- den der Parkett des Wohn- und eines Schlafzimmers derart beschädigt, dass diese Räume nicht mehr benutzbar sind.

  1. Um welche Art von Mangel handelt es sich?
  2. Welche Höhe einer Mietzinsreduktion erachten Sie in diesem Fall als gerechtfertigt?
  3. Ihr Bekannter hat den Vermieter schon zweimal telefonisch auf den Schadenfall aufmerksam gemacht, dieser hat jedoch noch nichts unternommen. Ihr Bekannter möchte nun den Mietzins hinterlegen. Zeigen Sie ihm das korrekte Vorgehen auf.

  1. Mittlerer Mangel
  2. Bis zur Mängelbehebung 50% (keine Mietzins geschuldet), da die Hälfte der Zimmer dieser Wohnung so unbenutzbar ist. Während der Behebung des Mangels müssen die Möbel aus den betroffenen Räumen zudem im Rest der Wohnung untergebracht werden, was die Benutzung stark einschränkt.
  3.  ERSTENS : Schreiben an Vermieter mit folgendem Inhalt:
    • Mängelmeldung
    • Angemessene Behebungsfrist
    • Androhung der Hinterlegung, falls Mangel nicht innert Frist behoben wird ZWEITENS:
    • Hinterlegung des Mietzinses (nicht überfällige Mietzinse) auf die vom Kanton bezeichnete Stelle                                                                       DRITTENS:
    • Innert 30 Tagen ab Fälligkeit des Mietzinses Klageerhebung bei der zuständigen Schlichtungsstelle