Rechtsbegriffe
FaGe 17e, BM1, Wörtli, Wirtschaft&Recht, Herr T.
FaGe 17e, BM1, Wörtli, Wirtschaft&Recht, Herr T.
Fichier Détails
Cartes-fiches | 16 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 12.12.2018 / 11.07.2025 |
Lien de web |
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Intégrer |
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Executive
ausführende Gewalt
Judikative
richterliche Gewalt
Legislative
gesetzgebebde Gewalt
Moral
Zusammenleben in der Gesellschaft und orientier sich an Grundwerten wie Gerechtigkeit, Fürsorge und Wahrheit. Ursprung meist in den Religionen. Man spricht auch von Sittlichkeit Beispiele: Man ist gegen über den Mitmenschen ehrlich. Man kümmert sich um kr
Sitte/Brauch
Gewohnheiten/Traditionen, die zu einem Verhalten eines Menschen führen. Bezieht sich auf die äusseren Umgangsformen in der Gesellschaft. Andere Länder, andere Sitte/Bräuche. Eine Sitte wird ohne überlegen und zu hinterfragen akzeptiert. Sind unabhängig vo
Recht
Sammelbegriff für alle vom Staat erlassene Regeln (Gesetze) und für anerkannte Regeln (Gewohnheitsrecht, Rechtslehre), die von staatlichen Organen (Gerichten) auch durchgesetzt werden.
Rechtsordnung
Alle Rechtsregeln, die für ein Volk eines Staates gelten.
Rechtsquellen
Orte, wo man das Recht findet. − Geschrie − Gewohnheitsrecht − Rechtslehre und Rechtssprechung
geschriebenes Recht
Alle Rechtsregeln, die von der dafür zuständigen Behörde erlassen worden sind. → Schriftlich, unteranderem in Gesetzbücher festgehalten → Vom Parlament erlassen → Verordnungen sind Sache der Regierung
Gewohnheitsrecht
Ungeschriebene Regeln, die nach langer Zeit der Anwendung zu Recht geworden sind, weil die Gesellschaft diese als Recht anerkannt hat.
Rechtslehre
Die von den Rechtsgelernten geäusserten Meinungen, die in der rechtswissenschaftlichen Literatur anerkannt sind. (Juristen, deren Meinungen helfen den Richtern bei der Urteilsfindung)
Rechtssprechung
als Präjudiz**: Die Urteilsbegründung eines übergeordneten Gerichts (meist Bundesgericht) ist für ein untergeordnetes Gericht wegweisend, wenn es einen ähnlichen Rechtsfall zu beurteilen hat. Daraus entsteht eine einheitliche Rechtsprechung
Verfassung
Enthält die wichtigsten Grundsätze zur Organisation des Staates und legt die Grundregeln des Zusammenlebens fest. Die Verfassung bildet die Grundlage für die Schaffung von Gesetzen. (Bundesverfassung BV)
Gesetz
Vom Parlament erlassene nähere Ausführung zu einer Verfassungsbestimmung. Das Gesetz enthält Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote.
Verordnung
untergeordnete Erlasse, die Recht setzen und die nicht dem Referendum unterstehen. Gesetzliche Grundlage
öffentliches Recht
Regelt die Organisation und die Tätigkeit des Staates. Dabei hat es die öffentliche Interessen zu wahren und zu ordnen. Es gilt hierbei das Subordinationsprinzip*****.