BWL Grundstück+ Grundbuch
BWL Grundstück+ Grundbuch
BWL Grundstück+ Grundbuch
Fichier Détails
Cartes-fiches | 34 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 18.11.2018 / 13.08.2020 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20181118_bwl_grundstueck_grundbuch
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Intégrer |
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2 Voraussetzungen der Eigentumsübertragung
Materielle Voraussetzung= Einigung (Auflassung) + GB Eintrag
Formelle Voraussetzung= Antrag + Bewilligung § 19 GBO
Was braucht es für die Eigentumsübetragung noch außer der materiellen und formellen Voraussetzung?
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Grunderwebssteuer)
Negattivattest (Gemeinde hat Vorkaufsrecht oder verzichtet darauf)
Wie muss ein Grundstück übereignet werden?
Lastenfrei
Pflicht von Verkäufer eines Grundstücks
Die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen
Formvorschfrit Kaufvertrag Grundstück
Notarielle Beurkundung, ohne diese ist KV nichtig!
Auflassvormerkung
Schutz vor gutgläubigem Erwerb vom Nichtberechtigtem, im GB in Abt. II
Einsicht in GB
§ 12 GBO jeder der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann
Öffentlicher Glaube Grundbuch
Inhalte in Abteilung II+III gelten einem Gutgläubigen gegenüber immer als richtig
Rangfolge Grundbuch
Ergibt sich aus Eintragungsdatum
Nachträgliche Rangänderung mögl. sofern alle Beteiligten zustimmen, muss dann wieder in GB vermerkt werden
Im Versteigerungsfall wird 1. Rang immer zuerst befriedigt
Eigentum = unbeschränktes Recht
Recht beliebig mit der Sache zu verfahren. (Nutzung, Verkauf, Belastung)
Recht Dritte von Nutzung auszuschließen, z.b. durch Einzäunung
Arten von Eigentum
- Alleineigentum = eine Person hat freie Verfügung
- Miteigentum = mehrere Personen
- nach Bruchteilen, gemeinsame Verwaltung
- Gesamdhandsvermögen= nur gemeinschaftl. Verfügung
- Nach MEA (Miteigentumsanteil) WEG
Beschränkt dingliche Rechte
Berechtigter erhält nur Teilberechtigung an einem Grundstück = Einschränkung der Befugnisse des Eigentümers
Enstehung beschränkt dingliche Rechte
Einigung über Bestellung + GB Eintrag des Rechts
Erlöschen von beschränkt dinglichen Rechten
einseitige Erklärung des Rechteinhabers + Löschung im GB
Beschränkt dingliche Rechte: 3 Arten
Dingliche Nutzungsrechte
Dingliche Verwaltungsrechte
Dingliche Erwerbsrechte
Dingliche Nutzungsrechte
Nutzung + Gebrauch des Grundstücks durch Berechtigten
- Grunddienstbarkeit
- beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Nießbrauch
- Dauerwohnrecht
Grunddienstbarkeit
Die Grunddienstbarkeit definiert, welche Rechte der Eigentümer eines Grundstücks anderen Nutzern einräumen muss. Das kann etwa ein Wegerecht oder Durchfahrtsrecht sein. Die Grunddienstbarkeit kann aber auch regeln, dass ein Eigentümer auf bestimmte Rechte verzichtet.
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
Das Recht, ein Grundstück in einer vorher exakt bestimmten Art und Weise zu nutzen. Klassische Beispiele sind die Durchführung von Leitungen eines Stromversorgers oder auch die Sicherstellung der Wasserversorgung, die Einräumung eines Wegerechts un andere.
Dingliche Verwaltungsrechte
unter bestimmten Bedingungen Verwertung der Sache durch Veräußerung möglich
- Reallast
- Hypothek
- Grundschuld
- Rentenschuld
Reallast
Belastung eines Grundstücks, durch die der Berechtigte regelmäßig wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück bezieht.
Diese Leistungen müssen nicht zwingend in der Zahlung von Geld bestehen. Auch andere Dienst- und Sachleistungen sind möglich.
Hypothek
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einem Grundstück als Kreditsicherung für ein Darlehen oder als Sicherung für eine andere Forderung dient. Die Hypothek ist an ein bestimmtes Darlehen gebunden -> akzessorisch
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Sicherungsmittel für Darlehen und ist von der Höhe der Forderung unabhängig. Sie wird zwar meist in Höhe der Forderung in das Grundbuch eingetragen, kann aber auch darüber liegen.Da es sich bei der Grundschuld um ein abstraktes, von der tatsächlichen Forderung losgelöstes Recht handelt, entsteht die Forderung faktisch mit Eintrag in das Grundbuch.
Rentenschuld
Die Rentenschuld ist eine Belastung des Grundstücks in der Form, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Diese ist damit eine Sonderform der Grundschuld.
Dingliche Erwerbsrechte
Sachenrechtlicher oder schuldrechtlicher Erwerbsanspruch des Berechtigten
- dingliches Vorkaufsrecht - Schulrechtliches Vorkaufsrecht - gesetzliches Vorkaufsrecht - schuldrechtliches Wiederkaufsrecht
Vorkaufsrecht
Recht, in einen zwischen dem Eigentümer einer Sache und einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag anstelle des Dritten einzutreten
Aufbau Grundbuch
Deckblatt / Titelblatt. Bestandsverzeichnis. Abteilung 1. Abteilung 2. Abteilung 3
Was findet man in Abteilung I im GB ?
Enthält die Eigentumsverhältnisse und die Grundlage des Eigentumserwebs
Welche Angaben enthält Abteilung II des GB?
Hier werden Lasten und Beschränkungen eingetragen
Was enthält im GB die Abteilung III?
Hier werden Grundpfandrechte eingetragen
Entstehung und Erwerb einer Grundschuld
Eigentümer oder Bank stellt Antrag auf Eintragung einer Grundschuld beim Grundbuchamt. Zustimmung von Eigentümer, dass Immobilie mit Grundschuld zugunsten der xy Bank belastet wird. Für die Bewilligung braucht es einen Notar. Vorher KV abschließen
Rangvorbehalt
Eintrag geschieht unter Bedingung des Rangvorbehaltes. Geht nur mit Zustimmung der im Rang höheren.
Definition wesentliche Bestandteile
Teile einer Sache, die nicht ohne Zerstörung voneinander getrennt werden können.
Definition Zubehör
Bewegliche Sachen, die ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen.
Scheinbestandteil
Sachen, die nur für vorübergehenden Zwecken mit Grund und Boden verbunden sind.