Steuerrecht Österreich - BilBuHa
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 198 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.09.2018 / 02.10.2018 |
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Wie entsteht eine Privatstiftung?
.Die Privatstifung entsteht mit dem Eintragen ins Firmenbuch.
Ein Stifter spendet ein bestimmtes Vermögen (mind. 70.000 €) - dieses Vermögen scheidet dauerhaft aus seinem Vermögen aus und ist für einen bestimmten Zweck gewidmet und das Vermögen ist somit rechtlich selbstständig.
Die Stiftung muss ihren Sitz im Inland haben.
Die Stiftung gehört sich selbst - ein Stiftungsvorstand verwaltet das Vermögen. Dieser wird aber von Stiftungsprüfer und eventuell Aufsichtsrat kontrolliert.
Welche persönlichen Steuerbefeiungen kennt das Körperschaftsteuergestz?
Persönliche Steuerbefreiungen der KöSt -> § 5 KStG
Sachliche Steuerbefreiung -> § 10 KStG
Persönliche Befreiungen bzw. Teilbefreiungen sind zB:
- eigennützlige Privatstiftungen
- Geselligkeitsbetriebe von KÖR (weil hier fehlt die Nachhaltigkeit)
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Privatstiftungen)
Wann beginnt und endet die Steuerpflicht bei Kapitalgesellschaften?
Beginn der Steuerpflicht
mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags + Aufnahme der Betätigung - nicht erst mit der Firmenbucheintragung!
Ende der Steuerpflicht
Einstellung der Tätigkeit und Verteilung des Vermögens - danach erst die Löschung aus dem Firmenbuch.
Was versteht man unter unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht?
.§ 1 KStG - Steuerpflicht übersicht
unbeschränkte Steuerpflicht:
- Körperschaften (juristische Personen/BgAs/Anstalten), die im Inland entweder ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung haben.
- bei Doppelansässigkeit (zB Sitz im Ausland, Ort der GL im Inland) --> trotzdem in Ö unbeschränkte Steuerpflicht.
Steuerpflichtig mit dem Welteinkommen.
Beschränkte Steuerpflicht
1. Art: ausländische vergleichbare juristische Personen sind mit den Inlandseinkünften steuerpflichtig § 98 EStG (taxativ aufgezählt)
2. und 3. Art: österreichische Körperschaften und persönlich befreite Körperschaften (zB Vereine) mit ihren Einkünften aus Kapitalvermögen (zB erhaltene Zinsen) und mit den Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen (zB Gemeinde verkauft Grundstück)
Was ist das Trennungsprinzip und wann wird das durchbrochen?
Trennungsprinzip = jeder Betrieb gewerblicher Art ist ein eigenes Steuersubjekt im KStG.
Hier gibt es in der Regel keinen Verlustausgelich.
Ausnahme vom Trennungsprinzip:
Eine Ausnahme gibt es nur für Versorgungsbetriebe - sofern sie eine einheitliche Organisation haben und eine gemeinsame Leitung, so kann ein Verlustausgleich durchgeführt werden.
- Nutzwasserversorgung (nicht Trinkwasser, das wäre hoheitlich)
- Gas
- Strom
- Wärme
- öffentlicher Verkehr
- Rundfunk
- Hafen
Was wird unter einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) verstanden?
BgAs sind NICHT als Kapitalgesellschaft geführte Gewerbebetriebe von KÖR (zB Gemeinde betreibt ein Hallenbad, ein Hotel oder eine Parkgarage)
Man spricht von BgA, wenn folgendes zutrifft:
- wirtschaftlich selbstständig (besondere Geschäftsleitung, gesonderte Buchhaltung, ...)
- nachhaltig (kein Geselligkeitsbetrieb, von wirtschaftlichem Gewicht ⇒ Umsatz > 2.900 € im Jahr)
- privatwirtschaftlich tätig (nicht hoheitlich)
- Einnahmen oder Vorteilserzielungsabsicht (Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich)
- Gewerbebetrieb (keine LuF, keine VuV; eine Gärtnerei einer Gemeinde kann zB kein BgA sein, weil LuF)
Als BgA gelten auch Beteiligungen als Mitunternehmer (Gemeinde ist beteiligt an Personengesellschaft mit Gewerbebetrieb oder 2 Gemeinden betreiben gemeinsam ein Schwimmbad) und auch die Verpachtung eine BgA wird so behandelt.
BgA sind unbeschränkt steuerpflichtig.
UStG: Steuerobjekt = gesamte KÖR ⇒ 1 UVA für alle BgAs einer KÖR gemeinsam
KStG: Steuerobjekt = einzelne BgAs für sich besteuert ⇒ Trennungsprinzip
Was zählt zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts?
KÖR sind Rechtsgebilde, die hoheitliche Aufgaben erfüllen oder solche, die von der Gesetzgebung als solche anerkannt worden sind.
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände)
- Personalkörperschaften (Kammern, österr. Hochschülerschaft, Kirchen, Religionsgemeinschaften)
- Interessensgemeinschaften (Sozialversicherungsträger, freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz, Tourismusverbände, ...)
- öffentliche Anstalten, Stiftungen und Fonds (zB Betriebsratsfond)
- Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes (auch wenn sie in Vereinsform geführt werden)
- Hoheitsbetriebe im Sinne § 2 Abs. 5 KStG (Müll, Trinkwasser, Kanal, Friedhöfe, ...)
Jener Tätigkeitsbereich einer KÖR, der hoheitlich tätig ist, unterliegt nicht der Besteuerung.
Hinsichtlich Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen besteht jedoch eine beschränkte Steuerpflicht der 2. Art.
Für die gesamte KÖR wird nur 1 UVA abgegeben, auch wenn sie zB mehrere BgAs hat. Ertragssteuerlich werden sie getrennt behandelt. ⇒ Trennungsprinzip
UStG: Steuersubjekt = KÖR
KStG: Steuersubjekt = einzelne BgAs
Welche Körperschaften zählen zu den juristischen Personen des privaten Rechts?
Juristische Personen des privaten Rechts sind
- Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, SE
- Vereine: wirtschaftliche, im Sinne des Vereinsgesetz
- Sparkassen
- Stiftungen und Fonds (vor allem Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz - PSG)
Wer unterliegt der Körperschaftsteuer?
- Juristische Personen des privaten Rechts
- Betriebe gewerblicher Art = BgA von Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR)
- nichtrechtsfähige Personenvereinigungen,etc =Auffangtatbestand
Wie nennt man die Verpflichtung Bücher zu führen im Unternehmensrecht (UGB)?
Rechnungslegungspflicht
Wie nennt man die Verpflichtung Bücher zu führen im Steuerrecht (BAO)?
Buchführungspflicht
Wer ist rechnungslegungspflichtig?
§5-Ermittler:
- Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG)
- "Quasi-Kapitalgesellschaften" (GesmbH&CoKG)
- Umsatz >700.000,--€ im darauf zweitfolgenden Jahr
- Umsatz > 1Mio € im unmittelbar folgenden Jahr
Nenne die 7 Einkunftsarten (laut ESTG)
- Land- & Forstwirtschaft
- Selbständige Arbeit
- Gewerbebetrieb
- nicht selbstständige Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Vermietung & Verpachtung
- Sonstige Steuerbare Einkünfte § 29EStG (zB Rente, Spekulationseinkünfte, privater Grundstücksverkauf, ...)
1 - 3 sind betriebliche Einkünfte
4 - 7 sind Überschusseinkünfte
Was sind betriebliche Einkünfte, was Überschusseinkünfte? (plus Berechnung)
Betriebliche Einkünfte (1 - 3)
- L&F
- Selbstständige Arbeit
- Gewerbebetrieb
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust
Überschusseinkünfte (4-7)
Einnahmen - Werbungskosten = Überschuss
Wer ist NIE §5-Ermittler?
- L&F
- Freiberufler (Steuerberater, Notare, Ärzte, Schriftsteller, ...)
- Überschusseinkünfte (zB Vermietung)
Wer ist buchführungspflichtig (BAO)?
§4/1-Ermittler
- Alle, die laut UGB rechnungslegungspflichtig sind
- L&F mit Umsatz > 550.000 € oder Einheitswert > 150.000 €
Wer ist NIE buchführungspflichtig?
- Freiberufler
- Überschusseinkünfte
An welche Gesetze muss sich der §5-Ermittler halten?
UGB und Steuerrecht (BAO)
An welche Gesetze ist der §4/1-Ermittler gebunden?
Nur Steuerrecht (BAO)
Nenne die wesentlichen Unterschiede zwischen dem §5-Ermittler und dem §4/1-Ermittler!
§5-Ermittler:
- Buchung nach UGB und mittels Mehr-Weniger-Rechnung zu Gewinn nach StR
- abweichendes Wirtschaftsjahr möglich
- gewillkürtes Betriebsvermögen möglich (zB geerbtes Zinshaus von Tante Mitzi oder Wertpapiere, etc.)
§4/1-Ermittler:
- Buchung nur nach StR - keine Mehr-Weniger-Rechnung notwendig
- WJ ist zwingend Kalenderjahr
- Werpapiere, etc. sind zwingend (sonstiges) Privatvermögen
Erläutern Sie die Eintrittsgebühr bei eigennützigen Privatstiftungen.
Mit Ausnahme von inländischen Grundstücken ist bei Vermögenszuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung eine Stiftungseingangssteuer zu entrichten.
Diese Stiftungseingangssteuer beträgt 2,5 % vom steuerlichen Wert.
Bei inländischen Grundstücken wird der Stufentarif der Grunderwerbsteuer und ein Stiftungseingangsäquivalent berechnet (weiters kommt noch 1,1% Grundbucheintragungsgebühr hinzu)
Stufentarif der GrESt:
- für die ersten 250.000 € Besteuerung mit 0,5 %
- für die nächsten 150.000 € mit 2 %
- darüber hinaus mit 3,5 %
Wie werden Zuwendungen an Begünstigte bei der Privatstiftung behandelt?
- Zuwendungen sind Zahlungen an den Begünstigten.
- Entweder aus erwirtschafteten Erträgen oder Rückzahlung von gestiftetem Vermögen (=Substanzauszahlung)
- Zwendungen aus Erträgen sind KESt-pflichtig (27,5 %);
- Substanzauszahlungen sind steuerneutral, aber in KESt-Anmeldung einzutragen
- Führung eines "Evicenzkonto II" - für alle Vermögenszuwendungen seit 31.07.2008 - hier werden auch dei Zuwendungen dokumentiert als Minderung.
Kapitel Gemeinnützige Körperschaften: Erläutern Sie die Begriffe "gemeinnützig", "mildtätig" und "kirchlich"
gemeinnützig: Förderung der Allgemeinheit - nützt Gemeinwohl geistig, kulturell, sittlich oder materiell (Förderung Kust, Körpersport, Gesundheitspflege, Fürsorge, etc.)
mildtätig: Förderung hilfsbedürftiger Personen (Drogensuchtbekämpfung, Telefonseelsorge, Betreuung von Flüchtlingen, ...)
kirchlich: Förderung gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften (Priesterseminar, Gottesdienste, Religionsunterricht, etc.)
Was wissen Sie über gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Körperschaften?
Sie sind nach § 34 ff BAO von der Körperschaftsteuer befreit. Wenn sie jedoch schädliche wirtschaftlich eAktivitäten setzen, werdne entweder diese Tätigkeiten besteuert oder die gesamten Körperschaft verliert ihre Steuerfreiheit.
Gemeinnützige Zwecke müssen ausschließlich, unmittelbar und mit Satzung und Geschäftsführung verfolgt werden.
Ein gemeinnütziger Verein teilt sich in einen betrieblichen Teil (wirtschaftliche Tätigkeit) und in einen Vereins-Teil (keine Wirtschaftlichen Ziele - Vereinsbereich und Vermögensverwaltung; zB Mitgliedsbeiträge, kostenlose Vereinszeitung, ...)
Der Vereinsteil ist KÖSt-frei, sofern nicht eine beschränkte Steuerplicht vorliegt. Keine Befreiung der KESt für Zinsen (beschränkte Steuerpflicht)
Der betriebliche Teil gliedert sich in 2 Teilbereiche: Gewerbebetriebe+L&F und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
Was ist bei offenen Sacheinlagen zu berücksichtigen?
Die Einlage von Sacheinlagen in Körperschaften ist wie ein Tausch zu sehen § 6 Z 14 lit. b) EStG
Die Sache, ein bewertungsfähiges Gut, wird in der Gesellschaft eingelegt und mit dem gemeinen Wert angesetzt. Beim Gesellschafter kann es sich gemäß §§ 4, 5, 27 (Kap.Vermögen), 30 (Grundstücke) oder 31 (Spekulationsgeschäfte) EStG eine Steuerpflicht ergeben.
Zum Gegensatz zur Einbuchung in die Gesellschaft bzw. das "Ausbuchen" beim Gesellschafter erhöhen sich die Anschaffungskosten für seine Beteiligung am Unternehmen.
Wann liegt eine kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln vor und wo ist der Ort der Versteuerung?
Kurzfristig – nicht mehr als 30 Tage; Wasserfahrzeuge nicht mehr als 90 Tage
Steuerbar an dem Ort, an dem das Beförderungsmittel tatsächlich körperlich an den Leistungsempfänger (Mieter) übergeben wird.
Kein Unterschied ob B2B oder B2C
Wann liegt eine langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln vor und wo ist der Ort der Versteuerung?
Langfristig (zB Leasing)
Hier gilt immer der Empfängerort
Kein Unterschied ob B2B oder B2C
Tatsächliche Nutzungsdauer entscheidet – werden mehrere Mietverträge für dasselbe Beförderungsmittel nacheinander abgeschlossen (Unterbrechung von bis zu 2 Tagen) so sind die Nutzungszeiten zusammenzurechnen.
Was sind Katalogleistungen und wo werden diese versteuert, wenn sie an Nichtunternehmer im Drittland erbracht werden?
§3a Absatz 11
Hier werden Katalogleistungen vollständig aufgezählt.
zB Personalgestellung, Leistungen die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen, Leistungen der Rechtsanwälte, Steuerberater, …, Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände ausgenommen Beförderungsmittel, Telekommunikationsdienste sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, etc.
B2B – Empfängerort - Generalklausel
B2C – in EU ⇒ Unternehmerort - Generalklausel
Im Drittland ⇒ Empfängerort
Welche Ausnahmen gibt es bei den Katalogleistungen und wo werden diese versteuert?
Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände (zB Werkzeug B2B oder Sportgeräte B2C) an Drittlandskunden liegt der Leistungsort am Ort der Nutzung.
Bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen immer das Empfängerortprinzip, MOSS ist möglich.
B2C im Drittland ⇒ Empfängerort!
Welche Arten des Eigenverbrauchs gibt es?
- Eigentlicher Eigenverbrauch - §1 UStG, Aufwandstatbestand
- Einer Lieferung gleichgestellt - §3 UStG, Entnahmetatbestand
- Einer sonstigen Leistung gleichgestellt - §3a UStG, Verwendungstatbestand oder Leistungstatbestand
Was versteht man unter dem Aufwandstatbestand in Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch?
Wenn ein Unternehmer im Inland Ausgaben (Aufwendungen) tätigt, die Leistungen betreffen, die Zwecken des Unternehmens dienen und die ertragssteuerlich nicht abzugsfähig sind.
Dazu zählen Aufwendungen für Haushalt, Unterhalt sowie für Lebensführungsaufwendungen, Aufwendungen, die als unangemessen hoch gelten, sowie Repräsentationsaufwendungen.
Was gehört zum Eigenverbrauch durch Entnahme von Gegenständen?
Entnahme eines Gegenstandes
- Für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (Tochter heiratet und ich schenke ihr einen Fernseher)
- Für den Bedarf des Personals (ein Mitarbeiter wird MA des Monats und bekommt als Prämie einen Fernseher)
- Für jede andere unentgeltliche Zuwendungen (ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens)
Was bedeuten Verwendungs- und Leistungseigenverbrauch?
Verwendungseigenverbrauch:
Für Zwecke die außerhalb des Unternehmens liegen (Tochter des Unternehmers übersiedelt, borgt sich den LKW)
Für den Bedarf des Personals (Mitarbeiter übersiedelt, borgt sich LKW)
Leistungstatbestand:
Für Zwecke die außerhalb des Unternehmens liegen (Arbeitnehmer einer Reinigungsfirma reinigt auch die Privatwohnung des Unternehmers)
Für den Bedarf des Personals (Mitarbeiter übersiedelt, borgt sich LKW plus Fahrer)
Es geht beim Leistungstatbestand grundsätzlich um die Nutzung eigener Arbeitnehmer für private Zwecke.
Wenn für private Zwecke genutzte sonstige Leistungen Betriebsgegenstand darstellen ist immer eine Eigenverbrauchsbesteuerung vorzunehmen. Ist die Leistung nicht Betriebsgegenstand, dann kommt es nicht zum EV, wenn zwischen dem betrieblichen und dem privaten Bereich eine klare Trennung gegeben ist. (Reinigungskraft eines Rechtsanwalts putzt 2 Std. /Wo in der privaten Wohnung und 10 Std./Wo in der Kanzlei ⇒ sofortige Aufteilung möglich!)
Wie ermittelt man die Bemessungsgrundlage bei den einzelnen Eigenverbrauchstatbeständen?
Aufwandstatbestand: BMGL richtet sich nach der Höhe der nicht abzugsfähigen Aufwendungen.
Entnahmetatbestand: BMGL ist der Einstandspreis oder die Selbstkosten jeweils im Zeitpunkt der Entnahme. Der Steuersatz richtet sich nach dem Gegenstand.
Verwendungstatbestand: Als BMGL sind die auf die Ausführung einer Leistung entfallenden einkommensteuerlich relevanten Kosten heranzuziehen = zB Betriebsaufwand LKW/Maschine
Leistungstatbestand: Als BMGL sind die auf die Ausführung einer Leistung entfallenden einkommensteuerlich relevanten Kosten heranzuziehen = Personalkosten
Wie sind die Bemessungsgrundlagen im UStG definiert?
Der Umsatz wird im Falle von L/soL grundsätzlich nach dem Entgelt bemessen.
Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung
- Aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten,
- freiwillig aufwendet (zB Trinkgelder) oder
- ein anderer als der Empfänger dem Unternehmer für die Lieferung oder sonstigen Leistung gewährt.
Falls der Leistungsempfänger Trinkgelder an den Unternehmer selbst bezahlt, dann gehören diese zum Entgelt. Werden Trinkgelder an Arbeitnehmer bezahlt, dann nicht.
Was sind durchlaufende Posten?
Durchlaufende Posten sind Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt.
zB Vom Spediteur die Auslagen für Zoll, EUSt oder vom Anwalt weiterverrechnete Gerichtsgebühren
Was versteht man unter dem Normalwert und wann kommt dieser zur Anwendung?
Der Normalwert ist der fremdübliche Preis, den ein Unternehmer einem unabhängigen Dritten verrechnet.
Der Normalwert ist bei Lieferungen und sonstigen Leistungen oder ig Erwerben grundsätzlich dann statt dem tatsächlichen Entgelt anzusetzen, wenn das Entgelt aus außerbetrieblichen Gründen (zB Verwandtschaftsverhältnis) vom Normalwert abweicht.
ACHTUNG bei fremdüblichem Entgelt ist immer das Entgelt als BMGL anzusetzen, auch wenn es zB beim Abverkauf ein verringertes Entgelt ist.
Was wissen Sie zu den Reiseleistungen im Sinne des UStG?
Reiseleistungen § 23 UStG
Margenbesteuerung:
Wenn ein Unternehmer Reiseleistungen im eigenen Namen für Letztverbraucher besorgt und dazu Vorleistungen anderer Unternehmer benötigt. zB Betriebsausflug
BMGL:
Nur die Differenz (Marge) zwischen den eingekauften Reisevorleistungen und dem einheitlichen Reisepreis werden besteuert.
Es fällt 20% USt an – Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet sind steuerfrei.
Ort – Unternehmerort.
Aufzeichnungspflicht:
- Bezahltes Entgelt des Kunden
- Preis der Vorleistungen
- BMGL
Wie sich die Beträge und die BMGL auf steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen verteilen
Wie lauten die Bestimmungen der Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung wurde eingeführt um Umsatzsteuerdoppelbelastungen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. (zB Unternehmer kauft Ware von Privat und verkauft diese dann weiter)
Um die nicht abzugsfähige USt des Einkaufspreises nicht noch einmal mit USt zu belasten, muss bei der Differenzbesteuerung nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Gesamtverkaufspreis versteuert werden. Die USt beträgt dann immer 20 %.
Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung:
Die Differenzbesteuerung ist nur auf Lieferungen und den Eigenverbrauch folgender im Gesetz aufgezählter Gegenstände anwendbar:
- Kunstgegenstände
- Sammlungsstücke (zB Briefmarken)
- Antiquitäten (älter als 100 Jahre)
- Andere bewegliche körperliche Gegenstände (zB PKW-Gebrauchtwagenhandel) ausgenommen Edelsteine und Edelmetalle.
Anwender muss ein Wiederverkäufer sein – dass er im Rahmen seines Unternehmens üblicherweise diese Gegenstände erwirbt und im eigenen Namen wieder verkauft.
Ankauf im Gemeinschaftsgebiet und für diese Lieferung darf kein Vorsteuerabzug möglich sein.
Somit muss die Lieferung entweder von einer Privatperson, einem Wiederverkäufer, der selbst die Differenzbesteuerung angewandt hat oder von einem unecht steuerbefreiten Unternehmer stammen.
Hinweis auf der Rechnung auf Differenzbesteuerung. Die USt selbst darf nicht gesondert ausgewiesen werden.
--> Option zur Regelbesteuerng – außer bei Vereinfachungsregel!
Unterschied zwischen echter und unechter Steuerbefreiung
Echte Steuerbefreiung --> echt gut! VSt-Abzug möglich, 0% USt
Der Gesamtumsatz inkl. aller Vorumsätze ist steuerbefreit.
Unechte Steuerbefreiung --> kein VSt-Abzug, 0 % USt
Dh, die Vorumsätze bleiben, da ja kein VSt-Abzug möglich ist, weiter mit USt belastet, nur der Mehrwert ist steuerbefreit.