Steuerrecht Österreich - BilBuHa

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Steuerrecht Österreich - BilBuHa


Kartei Details

Karten 198
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.09.2018 / 02.10.2018
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Zählen Sie die wichtigsten echten Steuerbefreiungen auf

  • Ausfuhrlieferungen in das Drittland
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
  • Beförderung von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr

Was sind die Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung?

  • Ware ins Drittland (B2B oder B2C – das ist egal)
  • Ausfuhrnachweis
  • Buchnachweis

Wann liegt ein Touristenexport vor und wann ist dieser steuerfrei?

Sonderfall einer Ausfuhrlieferung - liegt vor und ist steuerfrei, wenn

  • Der Erwerb des Gegenstandes nicht für unternehmerische Zwecke erfolgt,
  • der Abnehmer den Gegenstand im persönlichen Reisegepäck ausführt,
  • der Abnehmer keinen Wohnsitzim Gemeinschaftsgebiet hat,
  • der Gegenstand vor Ablauf des dritten Monats, der auf die Lieferung folgt, ausgeführt wird und
  • der Gesamtbetrag der Rechnung 75 € übersteigt.

Was bedeutet Ausfuhrnachweis und wann ist er spätestens zu erbringen?

Als Ausfuhrnachweis gelten unter anderem:

Versendungsbelege, eine von einem im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Spediteur auszustellende Ausfuhrbescheinigung (zB bei Gesamtwert bis 1.000 €), die mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene schriftliche Anmeldung in der Ausfuhr (zB bei Gesamtwert über 1.000 €), …

 

Erfolgt eine Ausfuhr in das Drittland über mehrere Mitgliedstaaten, so hat die Bestätigung des Ausfuhrnachweises durch die Zollbehörde des letzten Mitgliedstaates zu erfolgen.

Der Nachweis muss spätestens 6 Monate nach Bewirkung der Lieferung erbracht werden.

Was bedeutet buchmäßiger Nachweis?

Buchnachweis bedeutet, dass eine Verbindung zwischen der Buchhaltung und den Belegen, die die steuerfreie Ausfuhr dokumentieren, leicht nachprüfbar hergestellt werden kann.

In der Praxis kann dem ua dadurch entsprochen werden, dass der Ausfuhrnachweis (zB der Frachtbrief) mit der dazugehörigen Ausgangsrechnung zusammengeheftet wird und die fortlaufende Nummer der Rechnung in der Buchhaltung angeführt wird.

Wann liegt ein ausländischer Abnehmer vor?

Grundsätzlich liegt ein ausländischer Abnehmer nur dann vor, wenn dieser keinen Wohnsitz im Inland hat.

Was ist eine Lohnveredelung und wann ist diese steuerfrei?

Betrifft Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr:

Eine steuerfreie Lohnveredelung liegt dann vor, wenn

  • ein Unternehmer
  • einen Gegenstand be- oder verarbeitet,
  • den der Auftraggeber zu diesem Zweck in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat oder dort erworben hat und
  • der Gegenstand danach in das Drittland befördert oder versendet wird
  • Inkl. Buchnachweis
  • Inkl. Ausfuhrnachweis

Zählen Sie die wichtigsten unechten Steuerbefreiungen auf

  • Bestimmte Geld- und Bankumsätze (zB Kreditgewährung)
  • Umsätze, die anderen Verkehrssteuern unterliegen (zB Grundstücksumsätze wie der Verkauf eines Grundstücks, Umsätze aus Versicherungsverhältnissen)
  • Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, außer Wohnen, Parken und Maschinen
  • Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin zB Tätigkeit als Arzt, Zahntechniker, …
  • Umsätze der Kleinunternehmer (<30.000 €)

Wann kommt es zur Vorsteuerberichtigung? Wie ist die zu berichtigende Vorsteuer zu ermitteln?

Eine Lieferung oder sonstige Leistung wird bei der Frage des Vorsteuerabzuges immer nach den Verhältnissen beurteilt, die zum Zeitpunkt der L/soL herrschen.

 

So ist die L/soL entweder steuerpflichtig und der VSt-Abzug ist möglich oder die L/soL ist steuerfrei und ein VSt-Abzug darf nicht durchgeführt werden.

 

Ändern sich nun aber in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum (in nachfolgenden Jahren) die Verhältnisse, aufgrund derer der VSt-Abzug gemacht oder nicht gemacht wurde, so kommt es zu einer Vorsteuerberichtigung.

 

VSt muss dann teilweise rückgezahlt werden bei einem Wechsel von der Steuerpflicht zur unechten Steuerbefreiung.

Bei einem Wechsel von der unechten Steuerbefreiung zur Steuerpflicht kommt es zu einer positiven VSt-Berichtigung.

Die Berichtigung (positiv wie negativ) wird in K063 in der UVA eingetragen.

 

Bei Privatentnahmen / privater Verwendung kommt es zu keiner Berichtigung sondern zum Entnahme- oder Verwendungseigenverbrauch.

 

Bewegliches AV hat einen Beobachtungszeitraum von 5 Jahren inkl. dem Jahr der Anschaffung. Für jedes Jahr der Änderung wird in dem entsprechenden Jahr ein Fünftel des vollen Vorsteuerabzuges berichtigt.

Eine Berichtigung ist aber nur vorzunehmen, wenn die gesamte Vorsteuer des Gegenstandes 220 € übersteigt.

Welche Umsatzsteuer fällt beim Verkauf eines Grundstückes an? Was ist zu beachten?

Unter die unechte Steuerbefreiung fallen Umsätze aus der Veräußerung (§3/7 ruhende Lieferung) und dem (Entnahme-)Eigenverbrauch von Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes.

 

Die Befreiung erstreckt sich nicht auf Betriebsvorrichtungen wie zB Maschinen, Silos oder Straßen, auch wenn sie Bestandteil des Grundstücks sind.

Optionsmöglichkeit!

Verzicht auf die Steuerbefreiung

Optiert der Veräußerer zur Steuerpflicht (20 %), dann kommt es zu keiner Vorsteuerberichtigung.

Die Option wird in Anspruch genommen, indem der Umsatz in der UVA als steuerpflichtig aufgenommen wird. Eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist nicht notwendig. Die Entscheidung zur Option kann für jeden einzelnen Umsatz extra getroffen werden.

Welche Vermietungsleistung ist UST-pflichtig? Die Vermietung eines Geschäftslokales oder die Vermietung einer Wohnung?

Unter die unechte Steuerbefreiung aus der Vermietungsleistung von Grundstücken fällt alles außer:

Wohnen (Wohnung, Beherbergung, Grundstücke für Campingzwecke), Maschinen und sonstige Vorrichtungen die zu einer Betriebsanlage gehören und Parken (Abstellen von Fahrzeugen aller Art)

 

Die Vermietung einer Wohnung ist somit steuerbar und steuerpflicht mit 10 %.

Die Vermietung des Geschäftslokales ist steuerbar, aber unecht steuerbefreit.

 

Bei alten Mietverträgen gilt unabhängig von der Art des Mieters die Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht.

Bei neuen Mietverträgen wird unterschieden zwischen braven Mietern (zum Vorsteuerabzug berechtigt und nicht mehr als 5 % unecht steuerfreie Umsätze) und „bösen“ Mietern (Arzt, Versicherung, Bank, …), die mehr als 5 % unecht steuerfreie Umsätze haben. Bei den braven Mietern darf nach wie vor zur Steuerpflicht optiert werden, bei den „bösen“ Mietern nicht. Hier bleibt die Vermietung unecht steuerfrei. Kein Vorsteuerabzug bei Generalsanierung, aus Anschaffungskosten, Herstellungskosten, etc.

Wie werden die Ärzte in der Umsatzsteuer behandelt?

Die Umsätze aus der Tätigkeit eines Arztes der Humanmedizin (nur Ausübung der Heilkunde – nicht zB Erstellung von Gutachten, Attesten für diverse Verwaltungsverfahren, Lehrtätigkeit, …) sind unecht steuerbefreit.

 

Ein Verzicht auf Steuerfreiheit ist nicht erlaubt.

 

Der steuerbefreite Umsatz des Arztes ist in der UVA in KZ000 und KZ020 einzutragen

Wer ist Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?

Kleinunternehmer ist ein inländischer Unternehmer, dessen Umsätze und der Eigenverbrauch im Veranlagungszeitraum 30.000€ netto nicht übersteigen.

Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ist unbeachtlich.

 

Der steuerbefreite Umsatz des KU ist in der UVA in KZ000 und KZ016 einzutragen.

 

Optionsmöglichkeit!

Ein KU kann bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides auf die unechte Steuerbefreiung verzichten. Ein solcher Verzicht bindet den Unternehmer dann aber für mindestens 5 Jahre. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Verzichtserklärung bis zum 31. Jänner widerrufen werden und die unechte Steuerbefreiung wieder in Anspruch genommen werden.

ACHTUNG – Vorsteuerberichtigung!!

Bei welchen unechten Befreiungen kann optiert werden?

Unter anderem:

  • Kreditzinsen für Warenkredite im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen (vereinbarte Kredit/Verzugszinsen
  • Umsätze im Zusammenhang mit Kreditkarten
  • Grundstücksumsätze
  • Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (mit Einschränkungen – guter Mieter / böser Mieter)
  • Umsätze der Kleinunternehmer
  • Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften zur Verwaltung ihrer Liegenschaften

Welche (Umsatzsteuer-) Steuersätze gibt es in Österreich?

Das UStG 1994 kennt folgende Steuersätze:

  • Normalsteuersatz 20 %
  • Besonderer Steuersatz 19 % (Jungholz und Mittelberg)
  • Ermäßigter Steuersatz 13 % - seit 01.01.2016; ehemaliger 12%-Steuersatz für Wein aus Eigentrauben, wurde 2016 erhöht und ausgeweitet
  • Ermäßigter Steuersatz 10 %

Zählen Sie die wichtigsten Lieferungen und sonstigen Leistungen auf, die dem 10%igen Steuersatz unterliegen

alles was ich für eine Prüfung brauche:

Wohnen (ohne Abstellplatz/Garage für Fahrzeuge), Essen, natürliches Wasser (kein Mineralwasser!), Milch, Bücher und Skripten, Taxi, öffentlicher Verkehr, Müll und Abwasserentsorgung und Medikamente

Nach der Prüfung auf Kur fahren – aber nur bei Kuranlagen, die nicht von KÖR betrieben sind!

Zählen Sie die wichtigsten Lieferungen und sonstigen Leistungen auf, die dem 13%igen Steuersatz unterliegen

  • Umsätze der Künstler (die etwas eigenes, neues Schaffen)
  • Lebende Tiere (Tiere vom Bauernhof, keine Giraffe)
  • Pflanzen und Schnittblumen
  • Brennholz
  • Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren
  • Schwimm- und Thermalbäder
  • Inlandsflüge
  • Film- und Zirkusvorführungen

 

Früher 12% - jetzt 13%ig:

  • Weinbauern, die Wein oder Obstwein aus frischen eigenen Weintrauben oder Obst erzeugen, im Inland selbst gewonnen wurden und in Flaschen oder im Gebinde abgesetzt werden. (à bei überwiegend zugekauften Trauben jedoch 20 %!!!)

 

Seit 01.04.2016 ua:

  • Vermietung von Grundstücken zur Beherberung (Hotelzimmer, Campingzwecke, …)
  • Der gesamte Kulturbereich wie Theater, Musik, Museen, sofern sie nicht von Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Körperschaften betrieben werden, da sie ansonsten unecht befreit wären.

Wann muss bzw. wann darf eine Rechnung ausgestellt werden?

Der Unternehmer darf eine Rechnung ausstellen (in der die Steuer gesondert ausgewiesen ist), wenn er steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführt.

 

Der Unternehmer muss eine Rechnung ausstellen, wenn

  • L/soL  - B2B
  • Steuerpflichtige Werklieferungen oder Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer ausgeführt werden – innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung RG an den Privaten
  • Seit 01.01.2016 – bei Barumsätzen – Beleg muss erteilt werden, der Kunde muss ihn annehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen.
  • Inländischer U tätigt im Inland nicht steuerbare Auslandsleistungen (Reverse Charge, Ausfuhr)

 

Für wen ist die Vollständigkeit der Merkmale auf einer Rechnung wichtig?

Für den Leistungsempfänger für den Vorsteuerabzug!

 

Was versteht man unter einer elektronisch übermittelten Rechnung?

Eine Rechnung die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.

Mittels Email, Email-Anhang, Web-Download, als eingescannte Papierrechnung, als Fax, …

Was sind die Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Rechnungen?

  • Sämtliche im UStG vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale,
  • Rechnungsempfänger muss die Rechnung akzeptieren (auch stillschweigend möglich)
  • Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit müssen von der Rechnungsausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsdauer gewährleistet sein. Achtung bzgl. Datenträgern, die nicht mehr aktuell sind (zB Diskette)

 

Beachte:

Wird eine eingescannte Papierrechnung elektronisch versendet, dann darf die Papierrechnung nur dann ausgefolgt werden, wenn auf ihr vermerkt ist, dass bereits eine elektronische Übermittlung erfolgt ist. Weiters sind alle Duplikate als solche zu kennzeichnen, sonst wird die USt mehrfach geschuldet.

Was ist das innerbetriebliche Steuerungsverfahren und wann muss dieses dokumentiert sein?

Es handelt sich dabei um ein Kontrollverfahren, das der Leistungserbringer zum Abgleich der RG mit seinem Zahlungsanspruch oder der Leistungsempfänger zum Abgleich der RG mit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt.

 

Es wird kein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben, soll der Größe, Tätigkeit und Art des Unternehmens angemessen sein.

Zu Nachweiszwecken hat der Unternehmen einmal das Verfahren und den Prüfpfad zu dokumentieren. Wichtig ist auch dass die Kontrolle der Rechnung mit der Leistung nicht nur bei einer Person liegt (außer natürlich Ein-Mann-Betriebe)

Welche Merkmale muss eine Rechnung enthalten?

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände oder die Art und den Umfang der soL
  • Tag der L/soL
  • Entgelt (Betrag ohne USt)
  • Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag in Euro
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer, die nur einmalig vergeben wird
  • UID-Nr. des leistenden Unternehmers

 

Zusätzlich bei brutto mehr als 10.000 € auch die UID

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Gesamtbetrag Brutto bis € 400,00

gilt aber nicht bei igL, Dreiecksgeschäften oder Ausfuhr

 

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände oder die Art und den Umfang der soL
  • Tag der L/soL
  • Gesamtrechnungsbetrag Brutto
  • Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Ausstellungsdatum

In welchen Fällen ist die UID des Abnehmers in der Rechnung anzugeben, um den Vorsteuerabzug zu erhalten?

Bei Rechnungen mit einem Gesamt-Brutto-Betrag von mehr als 10.000 €, der leistende Unternehmer seinen Sitz im Inland hat und der Umsatz für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird.

Rechnungsausstellung beim Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge)?

Führt ein Unternehmer Leistungen aus, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, ist er zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet.

In den Rechnungen ist die UID des Leistungsempfängers anzugeben und auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen. Eine Umsatzsteuer darf nicht ausgewiesen werden.

Für den Leistungsempfänger ist für den Vorsteuerabzug keine Rechnung notwendig.

Was versteht man unter einer Anzahlung?

Ein Unternehmer vereinnahmt das Entgelt oder einen Teil des Entgeltes für eine noch nicht ausgeführte steuerpflichtige L/soL. In der Anzahlungsrechnung ist der voraussichtliche Leistungszeitraum oder ein Hinweis, dass der Zeitraum noch nicht feststeht, in der Rechnung anzugeben.

Wann entsteht bei einer Anzahlung die Steuerschuld und wann kann Vorsteuer geltend gemacht werden?

USt-Schuld entsteht bei Zahlungseingang („Mindestistbesteuerung“) à dann Buchung auf 3500

 

VSt- Abzug und damit Buchung auf 2500 bei Anzahlung, wenn

  • U-U
  • Zahlung
  • Inland
  • Ordnungsgemäße Rechnung (§ 11-Rechnung)
  • Für das Unternehmen

Wie müssen Anzahlungsrechnungen in der Endrechnung berücksichtigt werden?

Die vor Ausführung der L/soL vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge sind abzusetzen. (wenn nicht abgesetzt wird, dann schuldet der U diese Steuerbeträge aufgrund der Rechnung doppelt!!)

 

Die Ausstellung einer Endrechnung kann unterbleiben, wenn das gesamte Entgelt und der hierauf entfallende Steuerbetrag durch bereits ausgehändigte Voraus- oder Anzahlungsrechnungen abgedeckt sind und die Beträge vor Leistungserbringung vereinnahmt wurden.

Wann ist eine Gutschrift eine Rechnung im Sinne des UStG zu behandeln?

Bei einer Gutschrift rechnet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger über die Leistung ab. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Preis vom Leistungsempfänger ermittelt wird.

 

Die Gutschrift ist so auszustellen, wie der Leistende die Rechnung ausstellen würde, wenn er könnte.

--> sie muss also die für eine Rechnung geforderten Angaben enthalten

--> die Steuer darf nur enthalten sein, wenn der leistende U zum gesonderten Steuerausweis berechtigt ist (zB bei Kleinunternehmern nicht)

 

Gutschriften müssen auch ausdrücklich als solche bezeichnet werden

Welche Rechtsfolgen sind an einen unrichtigen/ unberechtigten Steuerausweis geknüpft?

Unrichtiger Steuerausweis:

Hier handelt es sich um einen Fehler, eine Rechnungsberichtigung ist in angemessener Frist möglich, sofern es den Kunden noch gibt.

Die Berichtigung ist in der Buha in dem Voranmeldezeitraum zu berücksichtigen, in dem die berichtigte Rechnung einlangt.

 

Unberechtigter Steuerausweis:

Hier handelt es sich wahrscheinlich um einen Missbrauch, RG-Berichtigung ist grundsätzlich nicht möglich – nur in Ausnahmefällen gestattet (der RG-Empfänger hat zB Vorsteuer noch nicht geltend gemacht)

Wenn von der Finanzbehörde entdeckt – finanzstrafrechtliche Folgen

Welche Fehler können beim unrichtigen Steuerausweis vorliegen und welche Konsequenzen sind damit verbunden?

zu hoher Steuerausweis

USt ist in der falschen Höhe abzuführen, VSt-Abzug steht in voller Höhe zu, sofern der falsche Ausweis für den Empfänger nicht erkennbar ist.

 

zu niedriger Steuerausweis

USt muss in richtiger Höhe ausgerechnet werden und abgeführt werden. VSt-Abzug steht aber nur vom niedrigeren Betrag zu.

 

Steuerausweis, den der Unternehmer aufgrund dieses Bundesgesetzes nicht schuldet, weil er zB steuerbefreit ist zB KU

Der Unternehmer schuldet aufgrund der Rechnungsausstellung die USt bis zur Berichtigung gegenüber dem Abnehmer (- Problem dabei oft, dass man den Abnehmer nicht kennt, es ihn nicht mehr gibt, oder ähnliches)

Wenn entsprechend berichtigt wurde, kann er die USt zurückfordern, der Leistungsempfänger verliert dann allerdings den bereits geltend gemachten Vorsteuerabzug.

Wer hat unter welchen Voraussetzungen einen Vorsteuerabzug?

Ein Unternehmer kann, soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte USt als VSt geltend machen.

 

Leistungsempfänger = U (auch ausländischer U über das VSt-Erstattungsverfahren)

Eine der USt unterliegende Leistung eines anderen U liegt vor

Leistung ist im Inland

§11-Rechnung (=ordnungsgemäße Rechnung)

 

Bei Anzahlung bei vorliegen der RG und geleisteter Zahlung

 

Reverse Charge – hierfür ist keine Rechnung nötig! VSt-Abzug im Voranmeldezeitpunkt des Übergangs der Steuerschuld

 

EUSt, wenn sie entrichtet wurde, oder vom FA gebucht und die Einfuhr für das Unternehmen erfolgte.

 

Bei Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnlichen Leistungen kann die VSt entsprechend der geleistetem Zahlungen in Anspruch genommen werden.

 

Erwerbsteuer – hier ist keine Rechnung nötig

Wie ist bei einem teilweisen Vorsteuerabzug vorzugehen?

Anteiliger Vorsteuerabzug im Jahr der Anschaffung – hierbei wird nur die auf die unternehmerische Nutzung entfallende VSt geltend gemacht. --> muss dem FA schriftlich mitgeteilt werden bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums.

Keine jährliche Ermittlung des EV nötig, erhöht sich aber im Laufe der Zeit die unternehmerische Nutzung ist eine positive Vorsteuerberichtigung nicht möglich.

Was bedeutet Leistungen für das Unternehmen?

Für den Zweck des Unternehmens

Wann wird eine Lieferung oder sonstige Leistung für Zwecke des Unternehmens erbracht?

Für Zwecke des Unternehmens wird eine L/soL erbracht, wenn

  • Sie zumindest 10 % unternehmerischen Zwecken dient und
  • Nicht zu Leistungen zählt, die das Gesetz immer zur Gänze als nicht für das Unternehmen ausgeführt ansieht, wie zB bei PKW, Kombi, oder Leistungen für überwiegend ertragssteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen wie Repräsentationsaufwendungen (à Aufwandseigenverbrauch!)

Wie kann die Vorsteuer geltend gemacht werden bei Leistungen für Zwecke des Unternehmens, die gemischt genutzt werden?

Voller Vorsteuerabzug im Jahr der Anschaffung und jährlicher Eigenverbrauch in Höhe des Privatanteils

Hierbei kann eine spätere Veränderung der Nutzungsverhältnisse berücksichtigt werden, aber der Verkaufserlös ist zur Gänze USt-pflichtig und jährliche Berechnung des EV

 

Verzicht auf den Vorsteuerabzug, wenn die unternehmerische Nutzung unter 50 % beträgt

Keine positive Vorsteuerberichtigung möglich, aber auch keine Arbeit mit der jährlichen Berechnung eines EV oder so.

 

Anteiliger Vorsteuerabzug im Jahr der Anschaffung

hierbei wird nur die auf die unternehmerische Nutzung entfallende VSt geltend gemacht. à muss dem FA schriftlich mitgeteilt werden bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums.

Keine jährliche Ermittlung des EV nötig, erhöht sich aber im Laufe der Zeit die unternehmerische Nutzung ist eine positive Vorsteuerberichtigung nicht möglich.

Wie werden Kfz, Kombi bzw. Krafträder hinsichtlich des Vorsteuerabzuges behandelt?

Nicht für das Unternehmen ausgeführt und damit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, gelten L/soL im Zusammenhang mit KFZ, Kombi und Krafträdern, auch wenn sie ausschließlich für das Unternehmen verwendet werden.

 

Dazu zählen Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete, Betrieb.

--> einfach ALLES!

Was bedeutet Ausschluss vom Vorsteuerabzug (unechte Befreiung)?

Für L/soL die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, darf man sich vom FA keine VSt zurückholen und es muss brutto gebucht werden.

Dazu zählen alle Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete und dem Betrieb von KFZ, Kombi und Krafträdern.

Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug gilt nicht für:

  • Fahrschulkraftfahrzeuge
  • Vorführkaftfahrzeuge für Autohändler
  • KFZ, die ausschließlich der gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind
  • KFZ, die zu mindest 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung (Taxi) oder der gewerblichen Vermietung dienen, und
  • Für KFZ mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro km (Elektroautos) und dabei Anschaffungskosten kleiner 40.000€. Bei AK zwischen 40.000 und 80.000 gibt es den vollen Vorsteuerabzug. Für jeneTeil, der ertragssteuerlich nicht abzeibar ist, ist im Jahr der Anschaffung ein Aufwandseigenverbrauch zu berücksichtigen. Ab 80.000 € steht kein Vorsteuerabzug mehr zu.

Welche Vorsteuer kann im Zusammenhang mit nichtabzugsfähigen Ausgaben geltend gemacht werden?

Nicht für das Unternehmen ausgeführt und damit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, gelten Lieferungen und sonstige Leistungen und Einfuhren, deren Entgelte ertragssteuerlich überwiegend (zu mehr als 50 %) nicht abzugsfähig sind.

Dazu gehören insbesondere Repräsentationsaufwendungen sowie unangemessen hohe Betriebsausgaben.

 

EStG 820 – Buchhalter-Skript EStG S. 26

 

Beim antiken Tisch 1 kommt es hierbei zur Eigenverbrauchsbesteuerung des unangemessenen Teils und dann zur Korrektur in der Mehr-Weniger-Rechnung.

Beim antiken Tisch 2 kommt es zu keiner EV-Besteuerung, da ja nicht auf 2500 gebucht wurde und somit keine Korrektur vorgenommen werden muss.