Kalkulation 2

SIA Fragen, Sanitärmeister 2018/19

SIA Fragen, Sanitärmeister 2018/19


Kartei Details

Karten 79
Lernende 53
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.09.2018 / 02.02.2025
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Nach wie vielen Jahren verjähren die Mängelrechte des Bauherrn?

Die Mängelrechte des Bauherrn verjähren 5 Jahre nach Abnahme des Werkes oder Werkteils. Die Rechte aus Mängeln, die der Unternehmer absichtlich verschwiegen hat, verjähren hingegen nach 10 Jahren.

Kann der Bauherr jederzeit vom Werkvertrag zurücktreten?

Solange das Werk unvollendet ist, kann der Bauherr gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

 

Innert welcher Frist hat der Bauherr Zahlungen zu leisten?

Der Bauherr leistet fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen, sofern nicht in der Vertragsurkunde eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.

Welche Möglichkeiten hat der Unternehmer, wenn der Bauherr im Zahlungsverzug ist?

Der Unternehmer kann dem Bauherrn, der im Verzug ist, eine angemessene Nachfrist setzen. Läuft diese ab, ohne dass der Bauherr Zahlung geleistet hat, so kann der Unternehmer, wenn er dies unverzüglich erklärt, den Vertrag auflösen. Er hat das Werk nicht zu vollenden. Er hat Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung gemäss Werkvertrag samt Verzugszins; bei Verschulden des Bauherrn hat der Unternehmer ausserdem Anspruch auf Ersatz des wegen der vorzeitigen Beendigung entgehenden Gewinnes.

Welches ist der Geltungsbereich der Norm 380/7?

Diese Norm hat Geltung für den Bereich «Haustechnik», d.h. für die Branchengattungen Elektrische Anlagen, Heizungsanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Kälteanlagen, Sanitäranlagen und regelt in Abänderung und Ergänzung zur Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten die branchenspezifischen, werkvertraglich und administrativen Belange für diesen Anlagebau. Sie geht der Norm SIA 118 vor.

Welche Angebotsarten unterscheidet die SIA 380/7? Umschreiben sie diese Angebotsarten.

Angebot aufgrund eines vorliegenden Projekts:

Der Unternehmer erhält unentgeltlich und rechtzeitig alle für die Erstellung eines Angebots notwendigen Unterlagen. Er hat diese auf Vollständigkeit gemäss 3 1 zu prüfen und auf offenkundige Planungsmängel aufmerksam zu machen. Für das Angebot erhält der Unternehmer keine Entschädigung.

Angebot ohne vorliegendes Projekt:

Der Unternehmer arbeitet als Fachingenieur in Anlehnung an die Teilleistungsbeschriebe der LHO SIA 108 ein Projekt und alle für das Angebot nötigen Unterlagen gemäss 3 1 aus. Er erhält vom Bauherrn unentgeltlich und rechtzeitig als Grundlage für sein Angebot notwendigen Baupläne sowie schriftlich die technischen Angaben über die Baukonstruktionen und ein Pflichtenheft mit den besonderen Wünschen und Bedürfnissen bezüglich der Anforderungen an die Anlage. Sofern Planaufnahmen bestehender Bauten und/oder haustechnischer Anlagen, Versuche, Untersuche, Messungen etc. zwecks Klarstellung der Projekt- und Angebotsunterlagen notwendig sind, hat der Bauherr diese Arbeit in Auftrag zu geben und gesondert zu entschädigen. Die für die Ausarbeitung des Angebots notwendigen Projektierungsarbeiten des Unternehmers sind separat zu honorieren. Das Projektierungshonorar ist im Angebot gesondert auszuweisen.

Wird die Durchführung von behördlichen Anmelde-, Bewilligungs- und Kontrollverfahren gemäss Konzessionspflicht des Unternehmers, vom Bauherrn separat entschädigt?

Die Durchführung des behördlichen Anmelde-, Bewilligungs- und Kontrollabnahmeverfahrens gemäss Konzessionspflicht des Unternehmers, für:

-Energienetzanschluss (Elektrizität, Gas, Fernwärme)

-Trinkwasseranschluss

ist eine inbegriffene Leistung.

Die Zusammenstellung der hierzu erforderlichen Unterlagen ist Sache des Unternehmers. Die dazu notwendigen Unterlagen sind vom Projektverfasser bzw. Bauherrn dem Unternehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Welche Regelung gilt für das Abladen, Transport und Versetzen von grossen, sperrigen Anlageteilen am Bau?

Die Transportkosten der vom Unternehmer gelieferten Materialien bis zur Verwendungsstelle am Bau sind inbegriffene Leistungen mit folgenden Zusatzbestimmungen:

-Der Bauherr stellt dem Unternehmer die auf der Baustelle vorhandenen und dafür geeignete Hilfskräfte und Hilfsmittel als Hilfe beim Abladen, Transport und Versetzen schwerer und/oder grosser Anlageteile auf der Baustelle kostenlos zur Verfügung.

-Der Unternehmer darf diese Hilfskräfte und Hilfsmittel nur gegen Absprache mit der Gesamtleitung in Anspruch nehmen.

-Der Unternehmer ist nicht berechtigt von sich aus auf Rechnung des Bauherrn andere am Bau beschäftigte Unternehmer zu Hilfeleistungen bei Transporten in Anspruch zu nehmen.

Wer stellt und übernimmt die Kosten für Gerüste für Arbeiten über 3.5m Höhe?

Der Bauherr, weil es eine nicht inbegriffene Leistung ist.

 

Durch wen und wann werden die Meterrisse auf der Baustelle angezeichnet?

Die notwendigen Meterrisse werden von der Gesamtleitung auf der Baustelle vor Beginn der Arbeiten angezeichnet.

Wird der Unternehmer für die Bemusterung von Sanitärräumen entschädigt?

Ja, der zusätzliche Aufwand für die Erstellung von Musterunterlagen ist eine nicht inbegriffene Leistung

Wer trägt die Kosten ausserordentlicher Massnahmen für das Schützen installierter Apparate, Leitungen etc., gegen Beschädigung und Verschmutzung?

Der Bauherr, weil es eine nicht inbegriffene Leistung ist.

Steht uns auf der Baustelle ein Arbeits- und Lagerraum zu?

Dem Unternehmer ist durch der Gesamtleitung in gegenseitiger Absprache ein abschliessbarer, trockener und gut beleuchteter Arbeits- und Lagerraum mit zumutbarer Zubringmöglichkeit für das Material unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Raum muss mit einer Netzsteckdose geeigneter Leistung versehen sein.

 

Wie regelt die Norm eine Magazinverlegung während der Bauzeit?

Muss der Unternehmer – vor Beendigung der Arbeiten und ohne sein Verschulden – auf Anordnung der Gesamtleitung in einen anderen Raum umziehen, hat er Anspruch auf Vergütung seiner daraus entstehenden Aufwendungen.

Muss die Baustelle bei Arbeiten während der kalten Jahreszeit beheizt werden? Was können wir verlangen?

Nein. Sollen auf Wunsch des Bauherrn während der kalten Jahreszeit Arbeiten ausgeführt werden, sind durch die Gesamtleitung Tür- und Fensteröffnungen in der Gebäudehülle zweckmässig zu verschliessen.

Kann der Bauherr eine Teilinbetriebnahme vor Abnahme der Anlage verlangen? Wie liegen die Haftungsverhältnisse?

Ja. Wenn der Bauherr vor erfolgter Abnahme der Anlage und deren ganze oder teilweise Inbetriebnahme verlangt, so hat er sich vorgängig mit dem Unternehmer über die Übergabe der Verantwortung zu verständigen.

 

Wer haftet für Mängel an der Anlage, wenn die Ausführungsunterlagen nicht vom Unternehmer selbst, sondern vom Projektverfasser erstellt wurden?

Die Mängelhaftung des Unternehmers richtet sich nach der Norm SIA 118, Art. 165 ff. Sofern der Unternehmer die Ausführungsunterlagen erstellt, haftet er für die Richtigkeit der Pläne und Berechnungen, das System und die Materialauswahl sowie die Funktionsfähigkeit des Werks. Hat der Projektverfasser die Ausführungsunterlagen erstellt, so haftet der Unternehmer nur für die Ausführung sowie das Einhalten der geforderten Leistungen und Eigenschaften aller durch ihn gelieferten und montierten Maschinen, Apparate und sonstigen Bestandteile der Anlage. Er übernimmt keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg des Werks.

Welche Garantie- und Verjährungsfristen gelten für die vom Unternehmer gelieferten Geräte, Apparate, Pumpen, elektrisch Apparate, Regelgeräte etc., die nicht als unbewegliches Bauwerk gelten?

Garantie- und Verjährungsfristen SIA Norm 118, Art 172 ff.:

-Für Geräte und Apparate, die nicht als unbewegliches Bauwerk gelten, wie z.B. Motoren, Kältemaschinen, Pumpen, Ventilatoren, elektrische Apparate und Regelgeräte sowie für die damit verbundene Arbeiten gilt als Garantie- und Verjährungsfrist 1 Jahr – gerechnet ab Abnahme-, sachgemässer Betrieb und Wartung derselben vorausgesetzt.

-Die Rechte aus Mängeln, die der Unternehmer absichtlich verschwiegen hat, verjähren hingegen in 10 Jahren.

-Für grössere und kompliziertere Maschinen und Apparate mit erhöhtem Risiko kann die Garantieleistung des Unternehmers derjenigen des Fabrikanten angepasst werden. Dies muss im Angebot erwähnt und im Werkvertrag ausdrücklich erwähnt werden.

Wie lange sind die Garantie- und Verjährungsfristen für alle vom Unternehmer gelieferten Materialien die als unbewegliches Bauwerk gelten?

Garantie- und Verjährungsfristen SIA Norm 118, Art 172 ff.:

-Stellt das Werk ein unbewegliches Bauwerk dar, gelten für Garantie und Verjährung die Bestimmungen der Norm SIA 118 Art. 172 und 180. Für das vom Unternehmer gelieferte Material gilt bezüglich Garantie und Verjährung eine zweijährige Frist, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.

-Ein unbewegliches Bauwerk im Sinne dieser Norm ist eine in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte oder veränderte unbewegliche Sache, für die in der Regel erst nach Ablauf der einjährigen Frist festgestellt werden kann, ob sie den Anforderungen des Vertrags entspricht.

-Die Rechte aus Mängeln, die der Unternehmer absichtlich verschwiegen hat, verjähren dagegen in 10 Jahren.

Welche Verrechnungsmöglichkeiten der Teuerung kennen wir?

-Verfahren mit Mengennachweis, Verfahren mit Gleitpreisformel d.h. indexgebundenes Verfahren. SIA 118: Art. 65

  1. Wie häufig werden Teuerungsberechnungen erstellt?

-Teuerungsberechnungen werden in periodische Abrechnungen aufgeteilt, die mangels Abrede, monatlich erfolgen. SIA 118: Art.66

Unterliegen Stundenansätze für Regiearbeiten der Teuerung?

 -Die für Regiearbeiten aufgewendeten Stunden werden nur dann in die Teuerungsabrechnung einbezogen, wenn die Lohnkostenänderungen nicht dadurch Berücksichtigung finden, dass sich die Vergütung nach den zur Zeit der Arbeitsausführung jeweils massgebenden Regietarifen der Berufsverbände bzw. den jeweils am Ausführungsort üblichen Ansätzen richtet. SIA 118: Art. 66

Wie wirkt sich die Bestellungsänderung durch den Bauherrn bei Leistungen zu Einheitspreisen auf den Einheitspreis?

Wird durch eine Bestellungsänderung die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Menge um weniger als 20% verändert (80% - 120%), so bleibt der vereinbarte Einheitspreis für die gesamte Menge massgebend. SIA 118: Art. 86

 

Ist die Veränderung grösser als 20%, so wird auf Verlangen eines Vertragspartners für den 120% überschreitenden Teil bzw. 80% unterschreitenden Teil ein neuer Einheitspreis auf Basis der ursprünglichen Kostengrundlage vereinbart. SIA 118: Art 86

Wie wirkt sich die Bestellungsänderung durch den Bauherrn bei Leistungen zu Global- oder Pauschalpreisen auf die Global- Pauschalpreise aus?

-Führt eine Bestellungsänderung zur Änderung einer global oder pauschal zu vergütenden Leistung oder zur Änderung ihrer Ausführungsvoraussetzung, so wird für diese Leistung ein Mehr- oder Minderpreis als Nachtragsbasis offeriert. SIA: Art 89

Welches ist die jeweilige Berechnungsgrundlage?

-Bei Leistung zu Globalpreisen wird dieser Nachtragspreis auf Basis der ursprünglichen Kostengrundlage vereinbart; bei Leistungen zu Pauschalpreisen auf der Basis jener Kostengrundlage, die im Zeitpunkt der Bestellungsänderung gültig ist. SIA 118: Art 89

Was kann der Unternehmer verlangen, wenn die Bauleitung die erforderlichen Ausführungsunterlagen zur Einhaltung der Ausführungsfristen rechtzeitig zur Verfügung stellt?

Ist die Bauleitung säumig, so hat der Unternehmer das Recht auf eine angemessene Erstreckung der betreffenden Fristen. Diese werden neu vereinbart. SIA 118: Art 94

Welche Möglichkeit steht ihm offen wenn die Bauleitung trotz Aufforderung wiederholt ihren Pflichten nicht nachkommt?

Stimmt die Bauleitung einer angemessenen Erstreckung nicht zu, oder ist sie immer wieder säumig, so kann der Unternehmer den Vertrag nach den Vorschriften über den Gläubigerverzug auflösen. OR: Art 95

Wer trägt die Kosten, wenn zusätzliche Vorkehrungen zur Einhaltung der vertraglichen Ausführungsfristen getroffen werden müssen?

-Zeigt es sich bei der Ausführung der Arbeit, dass vertragliche fristen ohne zusätzliche Vorkehrung nicht eingehalten werden können, so trifft der Unternehmer rechtzeitig und von sich aus, jedoch unter Anzeige an die Bauleitung, alle zusätzlich notwendigen Vorkehrungen, die zumutbar sind. Die Mehrkosten trägt der Unternehmer. SIA 118: Art 95

 

Werden diese Vorkehrungen ohne Verschulden des Unternehmers erforderlich, so trifft er sie nur mit Einwilligung der Bauleitung. Der Bauherr trägt die nachgewiesenen Mehrkosten. Verweigert die Bauleitung die Einwilligung, so ist der Unternehmer zur Vornahme der Vorkehrungen nicht verpflichtet. SIA 118: Art 95

Wo müssen im Hochbau die provisorischen Stromanschlüsse installiert werden?

Wer trägt die Kosten der Installation?

Im Hochbau installiert der Bauherr auf seine Kosten stockwerkweise die provisorischen Stromanschlüsse. SIA 118: Art 135

Wer trägt die Kosten für den Verbrauch von Strom, Gas und Wasser für den Ausbau von Hochbauten?

Der Bauherr trägt die vollen Kosten. SIA 118: Art 135

Wer ermittelt die Ausmasse bei Arbeiten zu Einheitspreisen?

Wer trägt die Kosten?

Bauleitung und Unternehmer ermitteln gemeinsam, fortlaufend und zeitgerecht, möglichst innert Monatsfrist, die Ausmasse und anerkennen sie gegenseitig in den Massurkunden.

SIA 118: Art 142

Der Unternehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und Geräte unentgeltlich zur Verfügung. SIA 118: Art 142

 

Wie oft kann der Unternehmer Akontozahlungen verlangen?

Sofern der Werkvertrag nicht etwas anderes bestimmt, hat der Unternehmer Anspruch auf monatliche Akontozahlungen. SIA 118: Art 144

In welcher Höhe kenn der Unternehmer Akontozahlungen verlangen?

Der Betrag der einzelnen Akontozahlungen, die der Bauherr schuldet, entspricht dem jeweiligen Leistungswert unter Abzug aller früher fällig gewordenen Akontozahlungen und des Rückbehalts. SIA 118: Art 145

Welches ist der Zweck des Rückbehaltes?

-Der Rückbehalt dient dem Bauherrn als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers bis zur Abnahme des Werkes oder des Werkteiles. SIA 118: Art 149

Wird der Rückbehalt auch von Teuerungs- und Regieabrechnungen in Abzug gebracht?

-Von Teuerungsabrechnungen wird kein Rückbehalt abgezogen, desgleichen nicht von Rechnungen für Regiearbeiten. SIA 118: Art149

 

In Werkverträgen mit vorwiegend Regiearbeiten oder bei Regiearbeiten, welche besondere Sorgfalt erfordern, kann auch für Regierechnungen ein Rückbehalt vereinbart werden. SIA 118: Art 55

Wie gross ist der Rückbehalt?

-Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswerts. Übersteigt der Leistungswert Fr. 300`000.00, so beträgt der Rückbehalt 5% des Wertes, mindestens aber Fr. 30`000.00.

SIA 118: Art 150

Wann wird der Rückbehalt zur Zahlung fällig?

-Der Rückbehalt wird zur Zahlung fällig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

-Abnahme des Werks

-Übergabe der Schlussabrechnung und Ablauf der Prüfungsfrist

-Leistung der Sicherheit (Sicherheit für die Haftung des Unternehmers durchSolidarbürgschaft)

SIA 118: Art 152

Innert welcher Frist muss der Unternehmer die Schlussabrechnung an die Bauleitung einreichen?

-Der Unternehmer reicht die Schlussabrechnung spätestens zwei Monate nach der Abnahme der Bauleitung ein. SIA 118: 154

Wie lange hat die Bauleitung zur Prüfung der Schlussabrechnung Zeit?

-Die Bauleitung prüft die Schlussabrechnung innert Monatsfrist. Bei umfangreichen oder besonderen Arbeiten kann der Werkvertrag eine verlängerte Prüfungsfrist bis zu drei Monaten festsetzen. SIA 118: Art 154

Wann wird der durch die Schlussabrechnung ermittelte Betrag fällig?

Innert welcher Frist ist dieser zu bezahlen?

Die Forderung wird mit dem Prüfungsbescheid der Bauleitung fällig. Er ist innert 30 Tagen zu bezahlen. SIA 118: Art 155

 

Welche Möglichkeit steht dem Unternehmer offen wenn die Bauleitung die Prüfungsfristen für die Schlussabrechnung ncht einhält und welches