Allgemeinbildung Basics 4
ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 4-jährigen EFZ-Lehre.
ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 4-jährigen EFZ-Lehre.
Kartei Details
| Zusammenfassung | Diese Lernkarten decken grundlegende Themen der Allgemeinbildung auf Berufslehre-Niveau ab, mit Fokus auf Arbeitsrecht, Versicherungen und Mietrecht. Sie erklären Begriffe wie Kündigung, Einzelarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag, sowie Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall- und Krankenversicherung werden behandelt, inklusive Prinzipien wie Solidarität und Bonus-Malus-System. Zudem geht es um Mietrecht, Nebenkosten und Kaution. Ideal für Berufseinsteiger, die sich in rechtlichen und versicherungstechnischen Grundlagen vertiefen möchten. |
|---|---|
| Karten | 125 |
| Sprache | Deutsch |
| Kategorie | Allgemeinbildung |
| Autor | Autorenteam: ABU-Lehrpersonen der GB Wetzikon |
| Stufe | Berufslehre |
| Copyright | |
| Auflage | |
| ISBN | |
| Zielgruppe | |
| Erstellt / Aktualisiert | 12.06.2018 / 28.02.2026 |
| Druckbar | Nein |
Leseprobe
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Recht
- Macht Vorschriften für das äussere Verhalten
- Kann vom Staat erzwungen werden
- Ordnung zum Schutz der Interessen einer staatlichen Gemeinschaft
Moral
- Erwartet eine Gesinnung, innere Einstellung
- Kann vom Staat nicht erzwungen werden
- Ist unverbindlich (Ethik, Sittlichkeit)
A 002
Welche Aussagen zur Bedeutung des Rechts treffen zu?
A 003
Rahel ist 16 und absolviert eine Berufslehre. Sie bestellt in einer Modeboutique Kleider für 250 CHF.
Braucht sie für diesen Vertragsabschluss die Zustimmung ihrer Eltern, die sich gelegentlich über ihre Garderobe ärgern?
Nein.
Urteilsfähige Jugendliche unter 18 Jahren können Verträge, die sie mit ihrem Lohn erfüllen können, ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gültig abschliessen.
A 004
Welche der folgenden Aussagen zum Beginn und Wesen der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen sind richtig?