649.jpg

Allgemeinbildung Basics 4

ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 4-jährigen EFZ-Lehre.

ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 4-jährigen EFZ-Lehre.

125
3.17 (23)

Kartei Details

Zusammenfassung Diese Lernkarten decken grundlegende Themen der Allgemeinbildung auf Berufslehre-Niveau ab, mit Fokus auf Arbeitsrecht, Versicherungen und Mietrecht. Sie erklären Begriffe wie Kündigung, Einzelarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag, sowie Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall- und Krankenversicherung werden behandelt, inklusive Prinzipien wie Solidarität und Bonus-Malus-System. Zudem geht es um Mietrecht, Nebenkosten und Kaution. Ideal für Berufseinsteiger, die sich in rechtlichen und versicherungstechnischen Grundlagen vertiefen möchten.
Karten 125
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Autor Autorenteam: ABU-Lehrpersonen der GB Wetzikon
Stufe Berufslehre
Copyright
Auflage
ISBN
Zielgruppe
Erstellt / Aktualisiert 12.06.2018 / 28.02.2026
Druckbar Nein

Leseprobe

Du siehst eine Leseprobe dieser Kartei. Mit dem Kauf im Store hast du Zugang zur digitalen Vollversion, die du mit card2brain im Web und auf der Mobile App lernen kannst.

A 001

Nennen Sie zwei Unterschiede zwischen Recht einerseits und Moral anderseits.

Recht

- Macht Vorschriften für das äussere Verhalten
- Kann vom Staat erzwungen werden
- Ordnung zum Schutz der Interessen einer staatlichen Gemeinschaft

Moral

- Erwartet eine Gesinnung, innere Einstellung
- Kann vom Staat nicht erzwungen werden
- Ist unverbindlich (Ethik, Sittlichkeit)

A 002

Welche Aussagen zur Bedeutung des Rechts treffen zu?

A 003

Rahel ist 16 und absolviert eine Berufslehre. Sie bestellt in einer Modeboutique Kleider für 250 CHF.

Braucht sie für diesen Vertragsabschluss die Zustimmung ihrer Eltern, die sich gelegentlich über ihre Garderobe ärgern?

Nein.

Urteilsfähige Jugendliche unter 18 Jahren können Verträge, die sie mit ihrem Lohn erfüllen können, ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gültig abschliessen.

A 004

Welche der folgenden Aussagen zum Beginn und Wesen der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen sind richtig?

A 005

Erklären Sie den juristischen Begriff „Urteilsfähigkeit“.

Die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln bzw. die Folgen des eigenen Handelns abschätzen zu können.