Sozpolitik - Familien- und Gleichstellungspolitik

Sozialpolitik - Familien- und Gleichstellungspolitik

Sozialpolitik - Familien- und Gleichstellungspolitik


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Flashcards 16
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 29.05.2018 / 20.04.2025
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Wohlfahrtsstaatforschung und feministische Kritik

Wohlfahrtsstaatsforschung:

untersucht z.B. Ausgaben für Sozialleistungen oder die Stratifizierung.

Verschiebung von quantitativem Fokus hin zu qualitativer Perspektive

Geschlechterforschung:

analysiert die Verfestigung oder den Wandel der Geschlechterverhältnisse durch die Ausgestaltung sozialpolitischer Arrangements. Kritik an bisheriger Wohlfahrtsstaatsforschung, diese wird zunehmend geschlechtersensibel

  • Analytische Schlüsselgrösse: Konzept der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung. Frauen leisten unbezahlte Hausarbeit – Männer Lohnarbeit (Ernährermodell)
  • Vgl. Selbststudium, Artikel von R.M. Dackweiler – Fragen 1-2 Bedeutung von «patriarchaler Wohlfahrtsstaat», «Geschlechtsblindheit» , «Lohnarbeitszentriertheit» ?

Beispiel für Verfestigung oder Wandel der Geschlechterverhältnisse durch Sozialpolitik:

«Der Arbeitsvertrag schloss auch die soziale Sicherung des meist ‘weissen’ männlichen Normalarbeiters ein. Allmählich entdeckte die Forschung, dass dieser Normalarbeitsvertrag von einem korrespondierenden Geschlechter«vertrag» auf der Haushaltsebene begleitet wurde (…). Der Mann sollte die Hauptverantwortung für den Gelderwerb, die Frau für die alltägliche häusliche Sorge übernehmen. Im Ernährermodell waren zwar die Leistungen zur Anerkennung dieser Sorgearbeit vorgesehen, allerdings um den Preis der ökonomischen Abhängigkeit der sorgenden Frauen. Nicht erwerbstätige Frauen und die Kinder hatten vom Ehemann bzw. Vater abgeleitete Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung. Die Überlebensfähigkeit dieses Modells hing unabdingbar von der Vollbeschäftigung und der Dauerhaftigkeit der Ehe bzw. Zwei-Eltern-

Familie ab.» (Lewis, 2004, in Leitner et. al. S. 62)

 

Geschlechtervertrag auf Haushaltsebene und Einlagerung von Geschlechterrollen in Gesetzen

Aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (zum Eherecht) von 1973 (gültig bis 1988):

«Der Ehemann ist das Haupt der Gemeinschaft. Er bestimmt die eheliche Wohnung und hat für den Unterhalt von Weib und Kind in gebührender Weise Sorge zu tragen. (...) Die Ehefrau steht dem Manne mit Rat und Tat zur Seite und hat ihn in seiner Sorge für die Gemeinschaft nach Kräften zu unterstützen. Sie führt den Haushalt.»

  • Früher war es für Frauen gar nicht möglich, Verträge alleine zu unterschreiben. Selbst wenn diese Selbständig war, brauchte sie die Unterschrift der Eltern/Ehemannes.

Feministische Kritik an Esping Andersen

Flüstergruppen

Überlegen Sie sich zu zweit, welche Kritik feministische Forscherinnen an Esping-Andersens Wohlfahrtsstaatsregimen geäussert haben. (Vgl. Dackweiler S. 523)

Diverse Vorschläge zur Ergänzung seines Schlüsselkonzepts

«De-Kommodifizierung»:

  • Bedingungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt von Frauen
  • Möglichkeiten (alleinerziehender) Frauen wie z.B. Führung eines autonomen Haushalts, unabhängig von einem «Ernährer»

Ergänzung um das Konzept «De-Familiarisierung»

Es geht um den Grad der Unabhängigkeit von Frauen von:

- Versorgerehe und marktvermittelnder Arbeit

Geschlechterregime Forschung

▶ Annahme, dass Sozialpolitikarrangements:

  • qualitativ unterschiedlich sind
  • je nach Ausgestaltung dazu beitragen, Geschlechterunterschiede abzubauen oder diese zu verfestigen

▶ Drei Dimensionen:

  1. Ausgestaltung wohlfahrtsstaatlicher Institutionen und deren Annahmen über Geschlechterrollen
  2. Policy-Output: Resultat/Wirkung der normativen und fiskalischen Anreizstruktur von Sozialpolitik auf Lebensgestaltung von Frauen und Männern
  3. Berücksichtigung der Geschlechtspolitik in politischen Entscheidungsprozessen (Vgl. Gender Mainstreaming)

«Das männliche Ernährermodell» / «male breadwinner model» (Lewis, 1992; Ostner, 1994)

  • Ideal- nicht Realtypus
  • Länderklassifikation aufgrund einer Analyse wie weit sich Wohlfahrtsstaaten von diesem Modell entfernen

Beurteilungskriterien:

  • Ausmass der Frauen- und Müttererwerbsquote
  • Vorhandensein öffentlicher Betreuungsleistungen
  • Ausgestaltung sozialer Sicherung von Frauen (eigenständig, abgeleitet)

-> Frage 3 im Selbststudium: Artikel von R.M. Dackweiler (2010)

Drei Formen des männlichen Ernährermodells bei Lewis/Ostern

starker Typus: Männer sind erwerbstätig und mit Sozialleist. ausgestattet; Erwerbsbeteiligung von Müttern ist niedrig und die Erwerbstätigkeit von Frauen ist insgesamt diskontinuierlich. Frauen gewährleisten private, unbezahlte Arbeit. Bsp. D, IRL, GB, NL

moderater Typus: Frauen sind vergleichsweise häufig (teilzeit-) erwerbstätig, Kinderbetreuungsmodelle sind vorhanden. Förderung einer pronatalistischen Familienpolitik, keine Umverteilung der Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Bsp. F, B

schwacher Typus: Frauen und Männer weisen ähnlich hohe Erwerbsquoten auf, Sozialleistungen sind ‚geschlechtslos‘, umfassende staatliche Kinderbetreuung. Bsp. Schweden, Finnland, DK

Geschlechterverhältnisse im Wohlfahrtsstaat

Sozialer und demografischer Wandel

Seit Mitte der 1970er Jahre zeichnet sich ab:

  • Sinkende Geburtenraten, Frauen bekommen 1. Kind immer später
  • Steigende Scheidungsraten – weniger stabile Familienverhältnisse
  • Kaum Veränderung der häuslichen Arbeitsteilung
  • Lebensentwürfe: Wahlfreiheit vs. strukturelle Zwänge

Schweizer Frauen sind im Durchschnitt bei ihrem ersten Kind älter, als noch vor zehn Jahren. Ebenso zeigt sich, dass immer weniger Schweizer Frauen überhaupt selbst Kinder haben.

  • Besser qualifizierte Frauen haben wenig bis keine Kinder à Kinderwunsch wäre bei den meisten vorhanden gewesen à das deutet darauf hin, dass Vereinbarkeit der Familie und der Erwerbstätigkeit schwierig ist.

Wandel auf dem Arbeitsmarkt

Seit Mitte 1970er Jahre zeichnet sich ab:

  • Anstieg der Frauenerwerbsquote
  • Kontinuierlichere Erwerbstätigkeit der Frauen
  • Hohe Teilzeitbeschäftigung der Frauen (v.a. der Mütter)
  • Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse

Thema Lohnungleichheit

  • Horizontale und vertikale Arbeitsmarkt- Segregation (gender pay gap)
  • Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Gleichstellungsgesetz); Lohngleichheitsdialog gescheitert

Vom Ernährer/Hausfrauen Modell zu welchem adult worker model?

▶ Anstieg der Frauenerwerbsquote, Tendenz zu kontinuierlicher Erwerbsbeteiligung der Frauen u. Mütter > (De-)Kommodifizierung

▶ Prozess einer ökonomischen Individualisierung findet statt, jedoch ist es zu optimistisch von einer Angleichung der Geschlechterrollen und individualisierten sozialen Sicherung zu sprechen.

▶ Realität zeigt hohe Teilzeitarbeit der Frauen (gender pay gap), Segregation des Arbeitsmarkts (z.B. Geringqualifizierte)

▶ Aufteilung der (unbezahlten) Care-Arbeit ist nicht geklärt, Doppelbelastung der Frauen > De-Familiarisierung?

▶ Wertehaltungen: Unterschiedliche Lebensentwürfe der Frauen

▶ Kulturelle-geprägte Vorstellungen der Mutter-Rolle

Ziele der Familienpolitik

In der Familienpolitik können verschiedene Ziele verfolgt und Schwerpunkte gesetzt werden

(Unterschiede im internationalen Vergleich):

▶ Armutsreduktion (spez. Leistungen für Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende)

▶ Direktkompensationen für Kosten, die bei Familien mit Kindern entstehen (z.B. Kindergeld/ Familienzulagen)

▶ Erwerbstätigkeit von Eltern fördern (Vereinbarkeit Beruf und Familie)

▶ Herstellen von Geschlechtergerechtigkeit

▶ Erhöhung der Geburtsquote

▶ Investitionen in frühkindliche Entwicklung

Was gehört zur Familienpolitik

▶ Finanzielle Unterstützungsleistungen in diversen Formen

▶ Direkte monetäre Leistungen: z.B. Familienzulagen

▶ Steuerliche Vergünstigungen: Steuerabzüge

▶ Mutterschaftsversicherung (14 Wochen, 80%)

▶ Bedarfsleistungen (z.B. Ergänzungsleistungen für Familien),

▶ Stipendien, Prämienverbilligung

▶ Vereinbarkeit von Beruf und Familie

▶ Beratungsleistungen (z.B. Schwangerschaftsberatungen, Mütter-Väterberatung)

Im weiteren Sinn auch:

Gleichstellung (vgl. Einführung), Familienrecht (z.B. Sorgerecht),

Regelungen der Arbeitswelt (Teilzeitarbeit, Arbeitszeitmodelle, freiwilliger Vaterschaftsurlaub, etc.) Volksinitiative Vaterschaftsurlaub: heute gesetzlich 1 Tag nach OR

Monetäre Unterstützungsleistungen

▶ Familie / Kinder zu haben, kann ein Armutsrisiko darstellen:

▶ Einelternfamilien

▶ Familien mit drei und mehr Kindern

Finanzielle Unterstützungsleistungen…

(a) dienen deshalb zur Armutsbekämpfung

(b) leisten auch einen Beitrag, damit alle Familien auf einem möglichst ähnlichen Wohlstandsniveau leben können wie kinderlose Haushalte

(c) sind darüber hinaus ein Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung für eine gesellschaftlich relevante Aufgabe (Kinder erziehen)

Beispiel Geldleistungen: Familienzulagen

▶ Seit 2009: schweizweit gültige Mindestansätze pro Monat 200 Fr./ Kind (bis 16J.) und 250 F./Ausbildungszulage (16-25J.)

▶ Grundsatz: «Ein Kind – eine Zulage», unabhängig davon, ob Teilzeit, erwerbstätig oder nicht, selbständig oder nicht.

▶ Arbeitgeber zahlt Beiträge an Familienausgleichskasse. Diese finanziert die Zulagen.

▶ Sie sind wie der Lohn den Steuern unterstellt

▶ Sie sind nicht bedarfsabhängig, sondern werden allen Familien ausgerichtet

▶ Durch die Steuerunterstellung profitieren tiefe und mittlere Einkommen mehr

▶ Werden den Zielen a-c (vgl. Folie vorher) (teilweise) gerecht; werden jedoch den hohen Kinderkosten kaum gerecht.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

▶ Mangel an familienexternen Betreuungsmöglichkeiten

▶ Unterschiede in Angebot und Nachfrage zwischen Stadt – Land

▶ Hohe Kosten für die Kinderbetreuung (im internationalen Vergleich)

▶ Mangel an genügend attraktiven Teilzeitstellen und flexiblen Arbeitszeitmodellen für beide Elternteile und pflegende Angehörige

▶ Internationaler Vergleich: Länder mit mehr familienexterner Betreuung haben höhere Geburtenziffern und eine höhere Erwebsquote bei den Müttern (höheres Arbeitspensum)

Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten

▶ 3. März 2013: Ablehnung des Verfassungsartikels über die Familienpolitik

Grundsatz: Föderalismus und Subsidiarität. Die Hauptzuständigkeit z.B. bei der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Bund greift nur ergänzend und fördernd ein:

«Gemäss Artikel 116 Absatz 1 zweiter Satz BV kann der Bund Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen. Indem der Bund mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung die Möglichkeit schafft, die Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung sowie Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern zu unterstützen, handelt er im Einklang mit der Kompetenzordnung. Hierbei unterstützt er ausschliesslich das Engagement von Dritten.»

▶ Kein Gesamtkonzept, Kantone sind zuständig

▶ Antwort des Bundes: Anschubfinanzierung für Krippenplätze auf nationaler Ebene. Schaffung von ca. 40’000 familienexterner Betreuungsplätze. Programm läuft noch bis 2019 und soll ausgebaut werden

▶ Wenn CH nicht (mehr, gezielter) in Vereinbarkeit investiert wird, verschärft sich der Fachkräftemangel und die tiefe Geburtsquote (Überalterung)

▶ Unternehmen: in der Pflicht in familienfreundliche Bedingungen zu investieren

▶ Konsequenzen: Viele gut ausgebildete Frauen bleiben zuhause oder verzichten auf Kinder. (Beides ist für alternde Gesellschaft schlecht)

Geschlechterungleichheit und Sozialpolitik bei Trennungen

Most women are one man away from welfare à Sie wollte damit sagen, dass viele Frauen eben abhängig sind. Trennungen und Scheidungen sind daher ein besonderes Risiko in der Sozialen Arbeit.

Sozialleistungsbezug rund um Scheidung

Sozialleistungsbezug

  • Risiko bei Frauen ohne Kinder nimmt zu, wenn eine Scheidung / Trennung erfolgt
  • Grösstes Risiko bei Paaren mit Kindern

Oftmals sucht sich die Frau (kann aber auch der Mann sein natürlich) noch vor die Trennung / Scheidung durch ist, eine neue Stelle, um eigenes Erwerbseinkommen zu sichern.

Scheidung = Krisensituation à grosser Einschnitt ins Leben, ggf. muss eine neue Wohnung gesucht werden etc.

Warum gibt es diese Unterschiede? Weshalb muss man davon ausgehen, dass bei Frauen mehr Risiko besteht, als bei Männern?

Das liegt am klassischen Familienmodell Mann geht arbeiten, die Frau bleibt zuhause. à Je weniger eigenes Einkommen die Frau zum Familieneinkommen beisteuert, desto grösser ist das Risiko, dass sie nach der Trennung / Scheidung Unterstützung benötigt.

  • Zum Scheidungszeitpunkt verdienen Männer meist doppelt so viel wie die Frau

Für welche Gruppen ist es überhaupt Thema, dass sie nach einer Scheidung / Trennung Sozialleistungen beziehen müssen könnten?

  • Frauen aus der Niedriglohngruppe
  • Menschen aus der Niedriglohngruppe generell

Das Risiko ist grösser, wenn beide sich in der Niedriglohngruppe bewegen. Ist nur die Frau in der Niedriglohngruppe, der Mann dagegen nicht, ist das Risiko, dass die Frau Sozialleistungen beziehen muss, geringer, als wenn er auch in der Niedriglohngruppe wäre à Durch Zahlungen von Alimenten hat die Frau ein gesichertes Einkommen, welches dafür sorgt, dass sie unter Umständen keine Sozialleistungen als Unterstützung benötigt.

Sozialleistungsbezug rund um Scheidung - Wie ist dieses Problem zu lösen?

Liberale Ansätze

  • Individuum soll für sich selbst sorgen à Wenn kein Einkommen vorhanden ist, soll die Frau schauen, dass sie eine Arbeitsstelle findet, die ihr Einkommen sichert
  • Care-Arbeit ist Privatsache: geschlechterblindes «adult-worker-Modell»
  • «Workfare» in der Sozialhilfe à Sozialleistungen sind erwerbsabhängig.
  • Idealtypen: angelsachsische Wohlfahrtsstaaten
  • Schweiz:
    • Geringe öffentliche Investitionen in Vereinbarkeit Beruf und Familie
    • Hohe und steigende Erwartungen an Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden

Konservative Ansätze

  • Ehe als Versorgungsinstitut der Frau
  • Verpflichtung besteht nach Scheidung fort à Alimente
    • Kritik à Alimente konservieren Ungleichheit
  • Entspricht dem Subsidiaritätsprinzip der christlichen Soziallehre
  • Idealtypen: mediterrane Wohlfahrtsstaaten
  • Schweiz
    • Eherecht bis 1988 à Der Ehemann ist das Haupt der Familie
    • (Wahrscheinlich) Land mit höchsten Privattransfers nach Scheidungen
    • 2017 à Betreuungsunterhaltpflicht auf unverheiratete Väter ausgeweitet

Staatliche Ansätze

  • Individuum ist sowohl «defamiliarisiert» als auch «dekommodifiziert»
  • Sozial- und familienpolitische Massnahmen
    • Investitionen in Vereinbarkeit von beruf und Familie à Gleichstellung, Fremdbetreuung und viele gutbezahlte Teilzeitstellen
    • Grosszügige Sozialtransfers
  • Idealtypen: nordische Wohlfahrtsstaaten
    • Keine signifikanten Geschlechterunterschiede in Scheidungseffekten in Schweden
  • Schweiz
    • Fremdbetreuung nur bei Sozialhilfeempfängern ganz übernommen

Familienergänzungsleistungen (erwerbsabhängig) nur in SO, VD und GE

Sozialleistungsbezug rund um Scheidung - Zusammenfassung

Mögliche politische Antworten auf das Armutsrisiko geschiedener Frauen

  • Liberal: Zwang zur Erwerbstätigkeit erhöhen
  • Konservativ: Transfers von Ex-Partnern erhöhen
  • Staatlich: Förderung der Erwerbstätigkeit, Unterstützung falls eigenes Einkommen nicht reicht

Schweiz: hohe Geschlechterungleichheiten im Sozialleistungsbezug nach Scheidung

liberal-konservative Politik:

  • hohe Lohnungleichheit aufgrund schwieriger Vereinbarkeit Beruf und Familie
  • Alimenten haben vergleichbar hohe Bedeutung
  • Arbeitsorientierung in der Sozialhilfe und Unterhaltssprechung