11&12 Versorgungssystem
Klinische Psych
Klinische Psych
Set of flashcards Details
Flashcards | 30 |
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Language | Deutsch |
Category | Psychology |
Level | University |
Created / Updated | 24.02.2018 / 24.02.2018 |
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Definition Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem oder Gesundheitswesen eines Landes umfasst alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie die Vorbeugung gegen und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen ist
Beteiligte am Gesundheitssystem
Leistungsempfänger: Empfänger von Gesundheitsleistungen Klienten etc.) (Patienten,
Leistungserbringer: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegepersonal, Psychotherapeuten, Heilhilfsberufe
Leistungsfinanzierer: Direktzahler (Selbstzahler), freiwillig Versicherte, gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer (50% Arbeitgeberanteil), privat Versicherte
Leistungszahler: Direktzahler, Krankenversicherungen, Gesetzliche Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, staatliche Beihilfestellen
Verteiler. Kassenärztliche- und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
Staat: gesetzgebende Körperschaften der Länder und Kommunen sowie Regulierungs- und Überwachungsstellen (z.B. Gesundheitsämter)
Weitere im Gesundheitswesen tätige Interessensverbände: z:B: Patientenverbände, Bundesverbände und Selbsthilfeorganisationen, Berufsverbände
Ziele und Qualitätsindikatoren des Gesundheitssystems
- Chancengleichheit: Zugang zu Gesundheitsleistungen unabhängig von Einkommen und Status
- Leistungsfähigkeit: schnelle und wirksame Behandlung
- Bedarfsgerechtigkeit: Problem der Beeinflussung der Nachfrage durch den Anbieter
- Wirtschaftlichkeit: Verhältnis von Kosten und Nutzen
- Finanzierbarkeit: Preisbildung und Inanspruchnahme von Leistungen
Zehn Leistungsbereiche (= Versorgungsinstitutionen) – 1-3
1. Ambulante Versorgung: ärztliche, zahnärztliche o. psychotherapeutische Behandlung durch niedergelassene Ärzte oder Psychologen; Leistungen anderer Heilberufe (Psychologen, Heilpraktiker) und Heilhilfsberufe (Physiotherapeuten, Logopäden etc.), in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, Apparategemeinschaften oder interdisziplinären Gemeinschaften, Krankenhaus- oder Institutsambulanzen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), universitären Ambulanzen/ Polikliniken
2. (Akut-)stationäre Versorgung: Ärztliche Behandlung in Kliniken/Krankenhäusern, Tageskliniken mit kontinuierlicher Unterbringung, umfassender Versorgung und medizinischer Überwachung von Kranken jeden Schweregrades
3. Rehabilitation: medizinisch, sozial, beruflich; stationär, teilstationär oder ambulant
Zehn Leistungsbereiche (= Versorgungsinstitutionen) – 4-6
4. Krankenpflege: ärztlich kontrollierte und nicht-ärztliche Pflege; stationär (medizinische Pflegestationen, Heimpflege), teilstationär (tagesstrukturierende Maßnahmen,) oder ambulant (häusliche Krankenpflege, freie Pflegedienste, Sozialstationen)
5. Öffentlicher Gesundheitsdienst: staatliche oder kommunale Einrichtungen mit vorbeugenden (Vorsorgeuntersuchung, Gesundheitserziehung), kontrollierenden (z.B. Amtsärzte, Gesundheitsämter, sozialpsychiatrischer Dienst), hoheitlichen (Institut für Arzneimittelforschung, Bundesgesundheitsamt BGA), beratenden (Gesundheitsdienst, Beratungsstellen, Patienteninformationszentren), aufklärenden (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA), begutachtenden (Forensik), behandelnden Aufgaben (Schutzimpfung)
6. Heilmittelversorgung: Heilmittel (Apothekerwesen: Arzneimittel) und Hilfsmittel (Brillen, Prothesen etc.), verordnungsfähige medizinische Dienstleistungen (Physiotherapie, Ergotherapie, logopädie etc.), Pharmaforschung – und Industrie
Zehn Leistungsbereiche (= Versorgungsinstitutionen) – 7-10
7. Komplementäre psychiatrische Versorgung: stützende Tagesstrukturierung (Tagesstätten), beschütztes Wohnen oder Arbeiten (ambulant betreutes Wohnen, Wohngruppe, beschützte Werkstätten
8. Betriebsärzte: Vorsorge, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung, Betriebspsychologen
9. andere: Rettungsdienste, präventive Dienste, Gutachter, Sanitätseinrichtungen, Hospiz, Notfallpsychologen
10.Laiensystem und „grauer Gesundheitsmarkt“
Institutioneller Rahmen des Gesundheitswesens: Aufsichtsbehörden
Gebietskörperschaften (übergeordnete Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen):
- Kommunale Ebene (Gesundheitsämter)
- Landesebene (Minister und Senatoren, denen das Gesundheits- bzw. Sozialressort zugeordnet ist; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz SMS)
- Bundesebene (z.B. Bundesministerium für Gesundheit, Arzneimittelbehörde, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte –BfArM; Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWIG)
Europäische Ebene (z.B. Europäische Arzneimittelbehörde)
Internationale Ebene (WHO)
Kostenträger ( =Finanzierungsinstitutionen)
Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkasse n (Ursprung Arbeiterbewegung, Sozialgesetze Bismarcks):
1. Allgemeine Ortskrankenkassen
2. Betriebskrankenkassen
3. Innungskrankenkassen
4. Ersatzkassen für Angestellte und Arbeiter
5. See-Krankenkasse
6. Landwirtschaftliche Krankenkassen
Institutionen der Leistungserbringer
Kassenärztliche Vereinigungen (KV, KBV):
Selbstverwaltungen der Vertragsärzte,–zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeuten
Stehen in der ambulanten medizinischen Versorgung auf der Seite der Leistungserbringer den Krankenkassen gegenüber und verhandeln mit diesen
Aufgaben: Sicherstellungsauftrag, Gewährleistungsauftrag, Interessenvertretung
Krankenhausgesellschaften:
Interessenvertretung von Krankenhäusern auf Landesebene
Kammern der freien Gesundheitsberufe:
Körperschaften des öffentlichen Rechts au f der Basis von Ländergesetzen für die freien Berufe der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychologischen Psychotherapeuten
Aufgaben der Psychotherapeutenkammern
Die Aufgaben im Einzelnen:
- Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens der Berufsausübung (u.a. Berufsordnung, Beitragsordnung, Weiterbildungsordnung)
- Wahrung beruflicher Belange (Interessenvertretung, „Standespolitik“ und Öffentlichkeitsarbeit)
- Förderung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung
- Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung
- Förderung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Förderung von Innovationen in der Gesundheitsversorgung
- Stellungnahmen und Vermittlung von Gutachtern
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Förderung der Prävention psychischer Störungen und der Rehabilitation psychisch kranker Menschen
- Vermittlung bei Streitigkeiten unter Psychotherapeuten sowie zwischen Psychotherapeuten und Patienten
- Patientenberatung
Wie viele ambulante Psychotherapeuten stehen zur Verfügung (vertragsärztliche Versorgung)?
In Deutschland sind ca. 5.500 ärztliche und 17.500 psychologische Psychotherapeuten und 3.500 Kinder/Jugendlichen-Psychotherapeuten ( = 26.500 insgesamt) in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung tätig (ohne privat Behandelnde, Beratungsstellen etc.) tätig (KVB-Statistik 31.12.2009)
Verteilung der Verfahren über alle Berufsgruppen in 2008 (KBV-Grunddaten 2009)
VT: 35%
TfP: 43%
AP: 14%
TfP + AP: 8%
Systematik klinisch-psychologischer Interventionsmethoden/
Was sind klinisch-psychologische Interventionsverfahren?
Sie umfassen alle wissenschaftlich begründbaren und empirisch als wirksam nachgewiesenen psychologischen Interventionen, die bei psychischen Störungen und Problemen (auch im Rahmen körperlicher Erkrankungen und deren Prävention wie auch im pädagogischen Bereich) zum Einsatz kommen können!
Psychotherapie ist dabei eine wichtige und zentrale Komponente – aber nicht deckungsgleich mit Klinischer Psychologie!
Definition von Psychotherapie (Strotzka, 1975)
Psychotherapie ist ein bewusster und geplanter interaktionaler Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation, meist verbal, aber auch averbal), in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptom-Minimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. In der Regel ist dazu eine tragfähige emotionale Beziehung notwendig.
Klinische Psychologie u. Psychotherapie - Ein problematisches Verhältnis
Idealerweise ist Psychotherapie die Anwendung der klinisch- psychologischen Wissenschaft
ABER: (akademische) Klinische Psychologie und psychotherapeutische Praxis in der Realität oft entkoppelt:
- geringe Rezipierung des wissenschaftlichen klinisch-psychologischen Erkenntnisfortschrittes
- ungenügende Evidenzbasierung (kaum Leitlinien der Psychotherapie , deshalb Verbreitung wissenschaftlich ungenügend geprüfter Verfahren in der Praxis)
- statt Treatment-Integrität und differenzieller Indikation „pragmatischer Eklektizismus“ (willkürliche Zusammenstellung und Umsetzung therapeutischer Interventionsverfahren)
- fehlende Qualitätssicherung und Evaluation
Klinische Psychologie u. Psychotherapie - Ein problematisches Verhältnis/ Gründe für mangelnden Forschungs-Praxis-Transfer:
- historisch getrennte Entwicklung: Psychotherapie ist unabhängig und vor klinisch-psychologischer Wissenschaft entstanden
- historisch begründetes Übergewicht tiefenpsychologischer Verfahren in der Versorgungspraxis, insbesondere unter ärztlichen Psychotherapeuten und im stationären Setting (Psychiatrie, Psychosomatik) , Ärztelobby
- ideologischer „Schulenstreit“ unter Therapierichtungen mit folglicher Zersplitterung therapeutischer Fachgesellschaften und fehlenden einheitlichen Standards auf wissenschaftlicher Grundlage (“evidenzbasiert“)
Drei interventionsrelevante Wissensarten
1. Tatsachenwissen: singuläre Beobachtungen, z.B. Beschreibung von Merkmalsverteilungen in einer Population oder Ist-Zuständen in einem Individuum (ohne Wenn-dann- Verknüpfungen)
2. Nomologisches Wissen (Bedingungswissen): Erkenntnisse über gesetzmäßige (in der Regel probabilistische) psychologische Zusammenhänge (der Grundlagendisziplinen: Allgemeine Psychologie, Biologische-, Entwicklungs-, Sozial und Persönlichkeits-Psychologie; z.B. Neurotizismus, Behavioral Inhibition)
3. Nomopragmatisches Wissen (technologisches Handlungswissen): Generierung von Handlungswissen (Ausgangsbedingung -> Handlung -> Folgen), daraus Ableitung von Handlungsempfehlungen und Indikationsaussagen (nicht Wahrheits-, sondern Effektivitäts-/Effizienzkriterium!)
Nomologie, Gesetzeslehre, ist ein Begriff aus der Philosophie, der auch in der Soziologie und der Psychologie verwendet wird. Nomologie bezeichnet einen Ansatz, der Erklärungen vorrangig in zuvor erkannten Gesetzmäßigkeiten sucht, und steht damit im Gegensatz zu Ansätzen, die vom Einzelfall ausgehend untersuchen und zu interpretieren versuchen. Dabei wird von der These ausgegangen, dass die Wirklichkeit durch allgemeine Gesetze besser erklärt und folglich auch kontrolliert werden kann. Kam der Begriff im 19. und 20. Jahrhundert vereinzelt vor, so wurde er durch das 1948 explizit formulierte deduktiv-nomologische Modell (DN-Modell) zu einem festen Begriff in Logik und Wissenschaftstheorie.
Drei Wissensquellen
1. Alltagserfahrung: unsystematischer subjektiver Erfahrungserwerb ohne strenge empirische Überprüfung: Verzerrungseffekte und Fehlerquellen sind nicht kontrollierbar
2. Wissenschaftlicher Erkenntnisprozess: Vermutungen (Hypothesen) werden systematischer empirischer Prüfung unterzogen; Erkenntnisprozess durch wissenschaftliche Regeln (Methodik) geleitet
3. Ideologie: willkürliche Annahmen, die keiner Überprüfung zugänglich und häufig von sachfremden Interessen geleitet sind
-> Viele psychotherapeutische Methoden sind eher auf Alltagstheorien und Ideologien begründet als auf wissenschaftlicher Erfahrungsbildung!
Zwei Formen wissenschaftlich begründeter Handlungsregeln
Wie lässt sich das klinisch-psychologische Handeln des Praktikers wissenschaftlich begründen?
1. Indikationsempfehlungen: allgemeine Handlungsregeln, die angeben, welche Maßnahmen unter welchen Bedingungen (Problemlage, Patienten-Charakteristika) optimal sind (Leitlinien)
2. Heuristiken: technologische Regeln oder Regelsysteme für Suchverfahren zum Finden von Lösungen für schlecht definierte oder komplexe Probleme (Problemlösestrategien)
Wann gelten Interventionsmethoden als „wissenschaftlich fundiert“?
Wenn sie
1. auf theoretisch begründeten Annahmen der Grundlagenpsychologie oder der klinischen Psychologie basieren,
2. die eine nomopragmatische Aussage erlauben („Wenn Intervention A, dann folgt Effekt B“),
3. welche wissenschaftlich prüfbar ist und
4. empirisch bestätigt wurde
ausgeschlossen: zahlreiche Methoden, die zu gleichen Zwecken eingesetzt werden, aber nur auf alltagspsychologischen oder unwissenschaftlichen Konzepten oder privaten Erfahrungen basieren
Sechs Kriterien für „wissenschaftliche Fundierung“ klinisch psychologischer Interventionen (Baumann & Perrez)
1. Vereinbarkeit der Grundannahmen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen
2. Ableitung der nomopragmatischen Regeln aus bewährten psychologischen Gesetzen
3. ethische Legitimierbarkeit der Prozessziele und Methoden
4. empirischer Wirksamkeitsnachweis
5. positive Effekte und Nebeneffekte
6. angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
-> Wissenschaftliche Fundierung ist die Grundlage für professionelles, zweckrationales Handeln!
Merkmale klinisch-psychologischer Interventionsmethoden
Klinisch-psychologische Interventionsmethoden sind durch 6 Merkmale bestimmt:
1. Wahl spezifischer Mittel
2. differenzielle Interventionsfunktion
3. Zielorientierung
4. theoretische Fundierung
5. Evaluation
6. Professionalität
1. Wahl der Mittel/ Intervention
a) Gespräch
b) Übung
c) Zwischenmenschliche Beziehung
d) Spezifische Techniken (z.B. Biofeedback)
-> Ansatzpunkte der Interventionen sind das Erleben und Verhalten
-> Interventionen vollziehen sich immer in der sozialen Interaktion zwischen Helfendem und Hilfesuchendem
2. Interventionsfunktionen
a) Gesundheitsförderung (gesundheitliche Entfaltung und Förderung des körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens; Public Health)
b) Prävention (spezifische und unspezifische Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen, Risikovermeidung und Krisenintervention)
c) Therapie (z.B. Psychotherapie und Verhaltensmedizin)
d) Rehabilitation (soziale und berufliche Wiedereingliederung chronisch kranker oder behinderter Personen, Bewältigung und Anpassung an Krankheitserfordernisse)
-> Psychologische Interventionen können sich auf Veränderungen psychischer oder somatischer Zustände (oder beides) beziehen
3. Zielorientierung
Ziele müssen immer explizit beschreibbar sein
Erreichung von therapeutischen Fern- oder Nahzielen erfolgt durch regelgeleiteten Einsatz spezifischer Methoden (Heuristiken, Indikationsempfehlungen)
Psychologische Mittel (Interventionen) müssen in ihrem Bezug zu den Therapiezielen klar umschrieben sein (z.B. Manualisierung)
4. Theoretische Fundierung/ Intervention
Wissenschaftlich begründete Interventionen haben einen expliziten theoretischen Bezug zum rationalen Korpus Psychologie und ihren Nachbarwissenschaften
Der „rationaler Korpus“ einer wissenschaftlichen Disziplin umfasst „jene Theorien, Hypothesen, Forschungsmethoden und empirische Ergebnisse, die von der Scientific Community akzeptiert werden.“ (Perrez & Baumann, 1998)
: 5. Evaluation/ Intervention
Klinische Interventionsmethoden müssen folgende Kriterien erfüllen, um ethisch und wissenschaftlich vertretbar zu sein:
1. Gründung auf einer überprüfbaren Theorie
2. empirische Überprüfung in Bezug auf ihre Anwendungsfelder
3. empirischer Nachweis der Wirksamkeit (Effektivität und Effizienz) und Unschädlichkeit
Ausgeschlossen: „esoterische Therapieverfahren“ (z.B. aus dem humanistischen Spektrum)
6. Professionalität/ Intervention
Klinische Interventionen werden berufsmäßig ausgeübt, d.h. durch Personen mit
- spezifischer Kompetenz, die in Aus- Fort- und Weiterbildung erlangt wurde, sowie
- definierter Berufsrolle und
- offizieller Legitimation zur Ausübung dieser Tätigkeit (Berufstitel, Zulassung Approbation o.ä.)
Ausgeschlossen: „esoterische Therapeuten“ des grauen Therapiemarktes
Übersicht psychotherapeutischer Ansätze
Tiefenpsychologische Ansätze:
- a) klassische Ansätze: Psychoanalyse, Individualpsychologie, Analytische Psychologie, Vegetotherapie
- b) moderne Abwandlungen der Psychoanalyse: Psychoanalytische Kurztherapie (PAK), Psychonanalytisch orientierte Psychotherapie (PAOPT), Interpersonelle Therapie (IPT)
- c) spätere Derivate mit tiefenpsychologischen Wurzeln: Transaktionsanalyse, Bioenergetik, Primärtherapie
2. Verhaltenstherapie (respondente und operante Verfahren) und kognitive Therapie (Selbstinstruktion, KVT, RET, provokative Therapie, multimodale Therapie)
3. Hypnotherapeutische Verfahren (klinische Hypnose, Erikson-Modell)
4. Humanistische Verfahren (Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Psychodrama)
5. Systemische Ansätze (Familientherapie, Kommunikationstherapie)
Worin unterscheiden sich diese psychotherapeutischen Ansätze?
- Metatheorie (anthropologischen Grundannahmen, ethische Orientierung, wissenschaftstheoretische Positionen), theoretisch-konzeptuelle Grundlagen und Begründungsstruktur
- Störungs- und Krankheitsmodell
- diagnostische Methoden und Vorgehen
- Zielsetzung: generische Therapieziele, Zielobjekte der Veränderung
- Strukturmerkmale: Einzel-, Paar-, Gruppentherapie, Therapieintensität (Dauer + Frequenz), Settingbedingungen
- postulierte Wirkmechanismen: spezifische und unspezifische Wirkfaktoren, Prozessvariablen
- therapeutische Vorgehensweisen und Techniken: Regeln der Indikation, Handlungsregeln, technische Durchführung
- Beziehungsgestaltung und Gesprächsverhalten
- empirische Fundierung