Fianzberater IAF
Lernkärtchen zum Lehrngang Finanzberater IAF
Lernkärtchen zum Lehrngang Finanzberater IAF
Set of flashcards Details
Flashcards | 51 |
---|---|
Students | 156 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 15.02.2018 / 05.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20180215_fianzberater_iaf
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Welche Ansprüche kommen auf den Finanzberater bei einer ordnungsmässigen Finanzplanung zu?
- Vollständigkeit
- Vernetzung
- Individualität
- Richtigkeit
- Verständlichkeit
- Dokumentationspflicht
- Einhaltung der Berufsgrundsätze
Welche Möglichkeiten bieten sich den überlebenden Konkubinatspartner trotzdem zu begünstigen? Laut Gesetz ist es ja so, dass er kein gesetzlicher Erbe ist.
- Als Erben einsetzen und die gesamte oder Teile der frei verfügbaren Quote vermachen
- Vermächtnisse ausrichten
- Erbverzicht der pflichtteilsgeschützten Erben zugunsten des übelebenden Partners
- Schenkung zu Lebzeiten vornehmen
- Zusätzliche Absicherung mittels Todesfall-risikoversicherung
Welche Möglichkeiten bestehen gemäss ZGB um den letzten Willen festzuhalten?
- Handschriftliches Testament
- Öffentliches Testament
- Nottestament (mündlich)
- Erbvertrag
Welche zwei Änderungen kann man in der Errungenschaft noch vornehmen nebst dem Ehevertrag?
- Errungenschaft zu Eigengut erklären in der Errungenschaftsbeteiligung
- Geschäftsvermögen im Eigengut bei der Errungenschaft
Wie wird vorgegangen bei der Auflösung der Ehe in der Gütergemeinschaft durch Scheidung?
Jeder Ehegatte nimmt sein (kleines) Eigengut und erhält 50 % des Gesamtgutes, sofern nichts anderes vereinbart wurde mittels Ehevertrag.
Was kann ein Paar mit einem Ehevertrag abändern oder regeln? Wo oder bei wem müssen diesen Vertrag aufsetzen lassen?
- Änderung innerhalb der Errungenschaftsbetiligung, insbesondere anderslautende Verteilung des Vorschlages
- Wahl des Güterstandes der Gütergemeinschaft
Wahl des Güterstandes der Gütertrennung
Der Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden.
Erkläre kurz folgende Begriffe zu Formen der letztwilligen Verfügung:
- Hanschriftliches Testament
- Öffentliches Testament
- Handschriftliches Testament
Zwingend Handschriftlich, Datum und Unterschrift. Werden diese Formvorschriften nicht eingehalten, so ist das Testament ungültig.
- Öffentliches Testament
Je nach Kanton muss das öff. Testament durch eine Urkundsperson beurkundet werden. Die Urkundsp., zwei Zeugen sowie die der Erblasser müssen unterschreiben. Unsicherheitsfaktoren sind ausgeräumt.
Wie sieht die Bewertung des ehelichen Vermögens bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung bei folgenden Werten aus:
- Wertschriften, Konti und andere Guthaben
- Sachwerte (Schmuck, Kunst etc.)
- Immobilien
- Beteiligung an Unternehmen
- Versicherungen
- Wertschriften... = Zum Kurswert/Saldi
- Sachwerte = Zum fachmännischen Schätzungswert
- Immobilien = zum Verkehrswert ./. Hypothek
- Bet. an Unternehmen = Fachmännische Unternehmungsbewertung
- Versicherungen = Rückkaufswert/Versicherungsleistung
Welche Vermögensteile werden zum Eigengut gezählt?
- Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen.
- Vermögenswerte, die ein Ehegatte in die Ehe einbringt. Werte, die ihm bereits gehörten bevor die Ehe geschlossen wurde.
- Vermögenswerte, die ihm während der Ehe aus Erbschaft oder Schenkung zufliessen.
- Genugtuungsansprüche
- Ersatzsanschaffung für
- Eigengut
- Erträge aus Eigengut: Z. Bsp. Zinsen, Dividenden oder Mieterträge
- Wertveränderung im Eigengut
- Ersatzanschaffung im Eigengut, z. Bsp. bei Vermögensumschichtung
Welche Vermögensteile werden zum Eigengut gezählt?
- Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen.
- Vermögenswerte, die ein Ehegatte in die Ehe einbringt. Werte, die ihm bereits gehörten bevor die Ehe geschlossen wurde.
- Vermögenswerte, die ihm während der Ehe aus Erbschaft oder Schenkung zufliessen.
- Genugtuungsansprüche
- Ersatzsanschaffung für
- Eigengut
- Erträge aus Eigengut: Z. Bsp. Zinsen, Dividenden oder Mieterträge
- Wertveränderung im Eigengut
- Ersatzanschaffung im Eigengut, z. Bsp. bei Vermögensumschichtung
Welche drei Güterstände sieht das ZGB vor?
ZGB Art. 196-251
- Errungenschaft
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung