Gesetzeskunde 2019 Jagdprüfung Graubünden
neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung
neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 378 |
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Utilisateurs | 77 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Histoire naturelle |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 21.01.2018 / 11.06.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20180121_gesetzeskunde_2012_jagdpruefung_graubuenden
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Intégrer |
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5.55. Wo ist die Verwendung des Natels geregelt?
5.56. Dürfen Sie als Jäger Restlichtaufheller benutzen, um verletzte Tiere aufzufinden?
5.57. Wo sind die Schusszeiten geregelt?
5.58. Wie verhalten Sie sich nach dem Schuss?
5.59. Nach Ihrem Schuss liegt das Wild nicht im Feuer. Sie gehen sofort zum Anschussort und suchen nach Schusszeichen. Ist dieses Verhalten weidmännisch?
5.60. Das Wild liegt nicht im Feuer. Sie haben Ihren eigenen Standort und Anschussort des Wildes gekennzeichnet. Am Anschussort haben Sie ungünstige Schusszeichen gefunden. Was machen Sie?
5.61. Wem gehört das Wild, das von mehreren Personen beschossen wird?
5.62. Sie gehen mit Ihrem Jagdhund auf die Niederjagd. Ein nicht beteiligter Jäger erlegt den von Ihrem Hund aufgebrachten Hasen. Wem gehört das Wild?
5.63. Sie gehen mit Ihrem Jagdhund auf die Niederjagd. Ein nicht beteiligter Jäger erlegt den von Ihrem Hund aufgebrachten Hasen. Wer hat den Eintrag in die Abschussliste vorzunehmen?
5.64. Wann erlischt bei einer Nachsuche das Recht auf Beute?
5.65. Angeschossenes Wild wechselt in ein Wildschutzgebiet und verendet in Sichtweite. Dürfen Sie das Schutzgebiet zum Aufbrechen des Wildes betreten?
5.66. Angeschossenes Wild wechselt in ein Wildschutzgebiet und verendet in Sichtweite. Sie haben es aufgebrochen und versorgt. Dürfen Sie es aus dem Asyl abtransportieren?
5.67. Angeschossenes Wild wechselt in ein Wildschutzgebiet und verendet nicht in Sichtweite. Was machen Sie?
5.68. Angeschossenes Wild wechselt in den Schweizerischen Nationalpark. Dürfen Sie den Park betreten?
5.69. Das Verwenden von Scheinwerfern zum Beobachten von Wild ist erlaubt.
5.70. Sie haben am Strassenrand ein angefahrenes Reh entdeckt. Was machen Sie?
5.71. Sie haben eine tote Eule gefunden. Diese wollen Sie nun präparieren. Ist dies ohne weitere Massnahmen möglich?
5.72. Wer erteilt die Bewilligung zur Markierung jagdbarer Säugetiere und Vögel?
5.73. Sie sind Pächter eines Grundstückes. Dürfen Sie einen Fuchs erlegen, der in ihren Hühnerstall eindringt?
5.74. Sie sind Pächter eines Grundstückes. Dürfen Sie eine verwilderte Hauskatze erlegen, die in ihr Wohngebäude eindringt?
5.75. Sie sind Pächter eines Grundstückes. Dürfen Sie einen Dachs einfangen, der in ihr Wohngebäude eindringt?
5.76. Dürfen Spatzen eingefangen oder erlegt werden?
5.77. Sie sind Pächter einer Erdbeerkultur. Dürfen Sie Stare erlegen, welche die Kultur beschädigen?
5.78. Wer kann für den Abschuss von Dachsen Prämien entrichten?
5.79. Wer kann für den Abschuss von Mardern Prämien entrichten?
5.80. Wer regelt die Voraussetzungen für die Gewährung der Abschussprämien von Füchsen?
5.81. Dürfen Jadgaufsichtsorgane Fahrzeuge kontrollieren?
5.82. Dürfen Jagdaufsichtsorgane Rücksäcke, Weidtaschen und Transportmittel untersuchen?
5.83. Widerrechtlich verwendete Waffen, Jagdgeräte und Hilfsmittel können von den Jagdaufsichtsorganen sichergestellt werden.
5.84. Was gilt als wildernde Hunde?
5.85. Wer darf Hunde erlegen, die Wild gerissen oder wiederholt gewildert haben?
5.86. Bei einem Fehlabschuss müssen Sie den Vermerk „Anzeige“ unverzüglich in die Abschussliste eintragen.
5.87. Ist bei vorhandenem Zweifel an der Jagdbarkeit der unverzügliche Vermerk „Kontrolle“ in der Abschussliste notwendig?
5.88. Ist bei einem Fehlabschuss der Eintrag „Kontrolle“ oder „Selbstanzeige“ in der Abschussliste in jedem Fall zu machen?
5.89. Nachdem ich den Fehlabschuss mit dem Vermerk „Anzeige“ in die Abschussliste eingetragen habe, kann ich weiter die Jagd ausüben und am Abend bei der Wildhut Anzeige erstatten.
5.90. Nachdem ich einen zweifelhaften Abschuss mit dem Vermerk „Kontrolle“ in die Abschussliste eingetragen habe, kann ich weiter die Jagd ausüben und bei Gelegenheit der Wildhut Meldung erstatten.
5.91. Sie haben eine nicht jagdbare Gämsgeiss erlegt. Wie ist das weitere Vorgehen?
6.1. Wo werden die Übertretungen von Jagdvorschriften veröffentlicht, die mit einer Ordnungsbusse geahndet werden?
6.2. Wo wird veröffentlicht, wie hoch eine Ordnungsbusse ist?
6.3. Was passiert, wenn eine Jägerin oder ein Jäger das Ordnungsbussenverfahren ablehnt?