Gesetzeskunde 2019 Jagdprüfung Graubünden
neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung
neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung
Kartei Details
Karten | 378 |
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Lernende | 77 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Naturkunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.01.2018 / 11.06.2025 |
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1.17. Wegen der fast schwarzen Decke und dem langen Gemsbart wird Gemswild in verschiedenen Kantonen im Winter bejagt. Die Schonzeit beginnt somit erst am 1. Februar und dauert bis am 31. Juli.
1.18. Die Niederjagd im Kanton Graubünden dauert bis 30. November. Somit beginnt die Schonzeit für Feld- und Schneehasen am 1. Dezember.
1.19. Weil das Murmeltier im Winter schläft, erübrigt sich eine Schonzeit.
1.20. Die Jungtiere von Fuchs, Dachs, Edel- und Steinmardern werden zu unterschiedlichen Zeiten geboren. Aus diesem Grunde haben diese Arten auch nicht die gleichen Schonzeiten.
1.21. Birkhahn und Schneehuhn werden nur noch in wenigen Kantonen bejagt. Somit sind für die Schonzeiten dieser Arten die Kantone zuständig.
1.22. Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher und verwilderte Haustauben haben nur eine kurze Schonzeit vom 1. Februar bis am 31. Mai. Dies ist so, damit schadenstiftende Tiere erlegt werden können.
1.23. In Art. 5 des Eidgenössischen Jagdgesetzes sind die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten aufgeführt. Können die Kantone hier Änderungen vornehmen?
1.24. Die jagdbaren Arten sind in Art. 5 des Eidgenössischen Jagdgesetzes aufgeführt. Gibt es eine Möglichkeit, um die Liste der jagdbaren Arten gesamtschweizerisch zu beschränken?
1.25. Das Aussetzen von Tieren jagdbarer Arten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
1.26. Steinwild ist in Art. 5 des Eidgenössischen Jagdgesetztes unter den jagdbaren Arten und den Schonzeiten nicht aufgeführt. Warum kann Steinwild trotzdem bejagt werden?
1.27. Wer ist zuständig für einen ausreichenden Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor Störungen?
1.28. Die Kantone regeln insbesondere den Schutz der Muttertiere und der Jungtiere während der Jagd sowie der Altvögel während der Brutzeit.
1.29. Jagdberechtigte dürfen jederzeit kranke und verletzte Tiere erlegen.
1.30. Auf einem Spaziergang finden Sie in der Nähe des Rheins einen jungen Iltis. Sie entschliessen sich, das Tier zu Hause aufzuziehen. Ist dies ohne Weiteres möglich?
1.31. An einem nasskalten Herbsttag finden Sie einen entkräfteten Greifvogel. Sie entschliessen sich, das Tier zu Hause zu pflegen. Ist dies ohne Weiteres möglich?
1.32. Auf einer Wanderung finden Sie ein Auerhuhnküken. Sie entschliessen sich, das Tier zu Hause aufzuziehen. Ist dies ohne Weiteres möglich?
1.33. An einem Waldrand finden Sie ein junges Eichhörnchen. Sie entschliessen sich, das Tier zu Hause aufzuziehen. Ist dies ohne Weiteres möglich?
1.34. Die Kantone haben die Möglichkeit, eidgenössische Jagdbanngebiete aufzuheben oder durch gleichwertige zu ersetzen.
1.35. Für Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden sind die Kantone zuständig.
1.36. Der Wolf in der Surselva hat zwei Schafe gerissen. Wer vergütet den Schaden?
1.37. Welche Aussage trifft zu?
1.38. Als Jäger genügt mir die normale Hausrats-/Haftpflichtversicherung.
1.39. Im JSG sind Verbrechen, Vergehen und Übertretungen aufgeführt.
1.40. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung Tiere jagdbarer und geschützter Arten jagt oder tötet sowie Tiere geschützter Arten einfängt, gefangen hält oder sich aneignet.
1.41. Mit Busse bis zu 20'000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung Jagdgebiete ohne ausreichenden Grund mit einer Schusswaffe betritt.
1.42. Es gibt verschiedene Gründe für den Entzug der Jagdberechtigung. In einigen Fällen gilt der Entzug für die ganze Schweiz, in anderen nur für den jeweiligen Kanton. In welchem Fall gilt der Entzug für die ganze Schweiz?
2.1. Welches Hilfsmittel darf auf der Jagd nicht verwendet werden?
2.2. Ist die Verwendung von Mobiltelefonen zu Jagdzwecken erlaubt?
2.3. Für die Jagd sind folgende Hilfsmittel verboten:
2.4. Für die Jagd sind folgende Hilfsmittel verboten:
2.5. Für die Jagd sind folgende Methoden verboten:
2.6. Für die Jagd sind folgende Hilfsmittel verboten:
2.7. Können die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen von verbotenen Hilfsmitteln bewilligen?
2.8. Können die Kantone mit Bewilligung des Bundesamtes befristete Massnahmen zur Regulierung einer geschützten Tierart treffen, wenn diese ihren Lebensraum beeinträchtigt?
2.9. Ist für das Präparieren von geschützten Tierarten eine Registration im Kanton Pflicht?
2.10. Wem ist die Präparation von geschützten Tierarten zu melden?
2.11. Die Bewilligung zur Haltung oder Pflege geschützter Tiere wird nur erteilt, wenn...
2.12. Nicht ausgesetzt werden dürfen...
2.13. Nicht ausgesetzt werden dürfen...
2.14. Nicht ausgesetzt werden dürfen...