Gesetzeskunde 2019 Jagdprüfung Graubünden

neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung

neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung


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Langue Deutsch
Catégorie Histoire naturelle
Niveau Autres
Crée / Actualisé 21.01.2018 / 11.06.2025
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3.74. Was heisst "vorsätzlich"?

3.75. Was heisst "fahrlässig"?

3.76. Wann kann eine Übertretung im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden?

3.77. Wie hoch darf die Ordnungsbusse maximal sein?

3.78. Kann das Jagdpatent entzogen werden, wenn der Jäger Wild liegen gelassen hat?

3.79. Kann das Jagdpatent entzogen werden, wenn der Jäger Wild zum Zwecke der Täuschung verändert hat?

3.80. Kann das Jagdpatent entzogen werden, wenn der Jäger das Jagdpatent erschlichen hat?

3.81. Wie wird die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der Abschussliste geahndet?

4.1. Was regelt die kantonale Jagdverordnung?

4.2. Besteht um den „Schweizerischen Nationalpark“ (SNP) eine spezielle Wildschadenvergütung?

4.3. Was umfasst die Jagdplanung?

4.4. Für welche Wildarten ist die Jagd zu planen?

4.5. Der Fuchsbestand ist von der Tollwut befallen. Hat in diesem Fall beim Fuchs eine Jagdplanung zu erfolgen?

4.6. Was wird mit der Bestandesaufnahme (Jagdplanung) erfasst?

4.7. Wer beurteilt die tragbare Grösse eines Wildbestandes?

4.8. Warum ist erlegtes Wild durch die Wildhut zu untersuchen?

4.9. „Der am Wald verursachte Wildschaden darf nur so gross sein, dass eine natürliche Verjüngung mit standortgemässen Baumarten zur nachhaltigen Walderhaltung ohne besondere Schutzmassnahmen gewährleistet ist.“

4.10. Was sind übermässige Schäden in der Landwirtschaft?

4.11. Darf eine einzelne Wildart derart überhand nehmen, dass andere Tierarten oder Pflanzen in ihrer Existenz gefährdet werden?

4.12. Wer erstellt die Abschusspläne (Jagdplanung)?

4.13. Welche Anliegen müssen bei der Erstellung der Abschusspläne (Jagdplanung) angemessen berücksichtigt werden?

4.14. Wann ist ein Wildbestand zu verringern (Jagdplanung)?

4.15. Wann ist Wildbestand zu verringern (Jagdplanung)?

4.16. Wer berät die Abschusspläne (Jagdplanung) für die jagdbaren Wildarten?

4.17. Wer genehmigt die Abschusspläne (Jagdplanung) für die jagdbaren Wildarten?

4.18. Nach welchem Recht richtet sich die Genehmigung der Abschusspläne für geschützte Wildarten?

4.19. Wer ist verpflichtet, zumutbare Abwehrmassnahmen zur Verhütung von Wildschäden zu treffen?

4.20. Welche Massnahmen sind zumutbar, um Wildschäden zu verhüten?

4.21. Welche Massnahmen sind zumutbar, um Wildschäden zu verhüten?

4.22. Welche Massnahmen sind zumutbar, um Wildschäden an Nutztieren zu verhüten?

4.23. Der Landwirt Müller hat seine erheblich gefährdete Intensivkultur eingezäunt. Können für seine Abwehrmassnahmen Beiträge gewährt werden?

4.24. Können für das Zäunen von Hausgärten (Abwehrmassnahme von Wildschäden) Beiträge gewährt werden?

4.25. Wie hoch sind die Kantonsbeiträge an die anrechenbaren Kosten für die Wildschadenverhütung bei beitragsberechtigten Abwehrmassnahmen?

4.26. Wer sichert Beiträge für berechtigte Wildschaden-Abwehrmassnahmen zu?

4.27. Kann bei einer Wildschadenvergütung der Ernteausfall auch in Form von Realersatz abgegolten werden?

4.28. Rotwild verursacht einen erheblichen Schaden an einer Raps-Kultur. Wird der Schaden vom Kanton entschädigt?

4.29. Steinwild verursacht einen erheblichen Schaden in einer Bergwiese. Wird der Schaden vom Kanton entschädigt?

4.30. Vergütet der Kanton den durch einen Luchs oder Wolf an einer Schafherde verursachten Schaden?

4.31. Vergütet der Kanton den durch einen Adler an Kleinvieh verursachten Schaden?

4.32. Wann entfällt der Anspruch auf eine Wildschaden-Entschädigung in der Landwirtschaft?