Gesetzeskunde 2019 Jagdprüfung Graubünden
neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung
neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung
Set of flashcards Details
Flashcards | 378 |
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Students | 77 |
Language | Deutsch |
Category | Nature Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 21.01.2018 / 11.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20180121_gesetzeskunde_2012_jagdpruefung_graubuenden
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5.31. Wer kann in den Jagdbetriebsvorschriften ausserordentliche Parkplätze bezeichnen und abweichende Regelungen über das Verwenden von Motorfahrzeugen erlassen?
5.32. Am Tag vor Jagdbeginn dürfen Jägerinnen und Jäger in Jagdausrüstung ab 12:00 Uhr Motorfahrzeuge für die Fahrt ins Jagdgebiet verwenden.
5.33. Am Tag vor Wiederaufnahme der Jagd nach einem Unterbruch dürfen Jägerinnen und Jäger in Jagdausrüstung ab 12:00 Uhr Motorfahrzeuge für die Fahrt ins Jagdgebiet verwenden.
5.34. Am Eidgenössischen Bettag dürfen Jägerinnen und Jäger in Jagdausrüstung ab 12:00 Uhr Motorfahrzeuge für die Fahrt ins Jagdgebiet verwenden.
5.35. Am Tag vor Jagdbeginn dürfen Jägerinnen und Jäger mit der Jagdwaffe ab 12:00 Uhr den Weg zu ihren Unterkünften antreten.
5.36. Am Tag vor Wiederaufnahme der Jagd nach einem Unterbruch dürfen Jägerinnen und Jäger mit der Waffe ab 12:00 Uhr den Weg zu ihren Unterkünften antreten.
5.37. Am Eidgenössischen Bettag dürfen Jägerinnnen und Jäger mit der Waffe ab 12:00 Uhr den Weg zu ihren Unterkünften antreten.
5.38. Vor einem jagdfreien Tag und am Ende der Hoch- und Niederjagd dürfen Motorfahrzeuge für die Heimfahrt verwendet werden.
5.39. Vor einem jagdfreien Tag und am Ende der Hoch- und Niederjagd muss der Heimweg zu Fuss angetreten werden.
5.40. Für den Transport von erlegtem Schalenwild dürfen Motorfahrzeuge benützt werden. Dabei dürfen die Mitglieder der Jagdgruppe mitfahren.
5.41. Jägern mit einer schweren direkten Gehbehinderung können weitergehende Ausnahmen für die Benützung von Motorfahrzeugen bewilligt werden.
5.42. Jägern mit einer schweren direkten Gehbehinderung können weitergehende Ausnahmen für die Benützung von Motorfahrzeugen bewilligt werden. Wer erteilt die Bewilligung?
5.43. Für die Fahrt ins Jagdgebiet dürfen fahrplanmässig verkehrende Eisenbahnen benutzt werden.
5.44. Für die Fahrt ins Jagdgebiet dürfen fahrplanmässig verkehrende Postautokurse, Buslinien usw. benutzt werden.
5.45. Dürfen Seilbahnen für die Fahrt ins Jagdgebiet verwendet werden?
5.46. Dürfen Sie auf der Passjagd Schneeschuhe verwenden?
5.47. Dürfen Sie auf der Hochjagd Skis verwenden?
5.48. In welchem Fall darf ein Helikopter benutzt werden?
5.49. Sie haben einen Hängegleiter. Dürfen Sie damit zur Ausübung der Hochjagd in ihr Jagdgebiet fliegen?
5.50. Dürfen Sie während der Jagd in Ihrem Jagdgebiet zelten?
5.51. Dürfen Sie zur Jagdausübung mit dem Schlafsack unter freiem Himmel übernachten?
5.52. Dürfen Sie in einer Höhle ein Depot anlegen, um von dort aus die Jagd auszuüben?
5.53. Zur Jagdausübung darf ich Infrarot-Sensoren verwenden.
5.54. Dürfen Sie das Natel auf der Jagd mittragen und verwenden?
5.55. Wo ist die Verwendung des Natels geregelt?
5.56. Dürfen Sie als Jäger Restlichtaufheller benutzen, um verletzte Tiere aufzufinden?
5.57. Wo sind die Schusszeiten geregelt?
5.58. Wie verhalten Sie sich nach dem Schuss?
5.59. Nach Ihrem Schuss liegt das Wild nicht im Feuer. Sie gehen sofort zum Anschussort und suchen nach Schusszeichen. Ist dieses Verhalten weidmännisch?
5.60. Das Wild liegt nicht im Feuer. Sie haben Ihren eigenen Standort und Anschussort des Wildes gekennzeichnet. Am Anschussort haben Sie ungünstige Schusszeichen gefunden. Was machen Sie?
5.61. Wem gehört das Wild, das von mehreren Personen beschossen wird?
5.62. Sie gehen mit Ihrem Jagdhund auf die Niederjagd. Ein nicht beteiligter Jäger erlegt den von Ihrem Hund aufgebrachten Hasen. Wem gehört das Wild?
5.63. Sie gehen mit Ihrem Jagdhund auf die Niederjagd. Ein nicht beteiligter Jäger erlegt den von Ihrem Hund aufgebrachten Hasen. Wer hat den Eintrag in die Abschussliste vorzunehmen?
5.64. Wann erlischt bei einer Nachsuche das Recht auf Beute?
5.65. Angeschossenes Wild wechselt in ein Wildschutzgebiet und verendet in Sichtweite. Dürfen Sie das Schutzgebiet zum Aufbrechen des Wildes betreten?
5.66. Angeschossenes Wild wechselt in ein Wildschutzgebiet und verendet in Sichtweite. Sie haben es aufgebrochen und versorgt. Dürfen Sie es aus dem Asyl abtransportieren?
5.67. Angeschossenes Wild wechselt in ein Wildschutzgebiet und verendet nicht in Sichtweite. Was machen Sie?
5.68. Angeschossenes Wild wechselt in den Schweizerischen Nationalpark. Dürfen Sie den Park betreten?
5.69. Das Verwenden von Scheinwerfern zum Beobachten von Wild ist erlaubt.
5.70. Sie haben am Strassenrand ein angefahrenes Reh entdeckt. Was machen Sie?