Gesetzeskunde 2019 Jagdprüfung Graubünden

neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung

neuste Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung


Set of flashcards Details

Flashcards 378
Students 77
Language Deutsch
Category Nature Studies
Level Other
Created / Updated 21.01.2018 / 11.06.2025
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4.33. Wann entfällt der Anspruch auf eine Wildschaden-Entschädigung in der Landwirtschaft?

4.34. Wann entfällt der Anspruch auf eine Wildschaden-Entschädigung in der Landwirtschaft?

4.35. Bauer Meier meldet einen Wildschaden zu spät an. Hat er Anspruch auf eine Entschädigung?

4.36. Die Schadenmeldung von Landwirt Muster enthält offensichtlich falsche Angaben. Hat er Anspruch auf eine Entschädigung?

4.37. Der Bewirtschafter Blüemli hat die Ernte durch eigenes Verschulden nicht zur rechten Zeit eingebracht. Hat er Anspruch auf eine Wildschaden-Entschädigung?

4.38. Was haben die Schätzungsorgane bei einem Wildschaden ohne Verzug festzustellen?

4.39. Wer trägt in der Regel die Kosten einer Wildschadenschätzung?

4.40. Als Grundsatz soll die natürliche Waldverjüngung mit standortgemässen Baumarten in einer Region trotz Wildeinfluss...

4.41. Wer beurteilt periodisch die Wildschadensituation im Wald?

4.42. Wer genehmigt die Konzepte zur Begrenzung und Behebung von Wildschäden im Wald?

5.1. Welche Angaben enthält das Jagdpatentbüchlein?

5.2. Das vom Amt für Jagd und Fischerei einmal ausgestellte Jagdpatentbüchlein muss nicht mehr überprüft werden.

5.3. Wo können Jagdpatente gelöst werden?

5.4. Ab wann können Jagdpatente gelöst werden?

5.5. Müssen Sie Ihre Jagdwaffe persönlich einschiessen, damit Sie das Jagdpatent lösen können?

5.6. Müssen Sie Ihre Jagdwaffe persönlich einschiessen, damit Sie das Jagdpatent lösen können?

5.7. Welche Unterlagen müssen Sie beim Lösen des Jagdpatentes einreichen?

5.8. Sie haben Wohnsitz in der Stadt Chur. Ist es zum Bezug des Jagdpatentes nötig, dass Sie bestätigen, seit mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten im Kanton Graubünden Wohnsitz zu haben?

5.9. In welchem Fall kann Ihnen die Abgabe des Patentes verweigert werden?

5.10. Welche Ausweise haben Sie bei der Jagdausübung mitzuführen?

5.11. Müssen Sie den Jagdaufsichtsorganen das Patentbüchlein, das Jagdpatent und die Abschussliste vorweisen, wenn sie dies verlangen?

5.12. Müssen Sie den Jagdaufsichtsorganen das Patentbüchlein, das Jagdpatent und die Abschussliste vorweisen, wenn sie dies verlangen?

5.13. Während der Hochjagd logieren Sie in einer Alphütte. Aus beruflichen Gründen begeben Sie sich ins Tal. Die Jagdwaffe lassen Sie in der Alphütte zurück. Ist dies gestattet?

5.14. Während der Hochjagd bewohnen Sie eine Unterkunft ausserhalb einer Ortschaft. Für den Abtransport eines Hirsches fahren Sie ins Dorf. Die Jagdwaffe lassen Sie in der Unterkunft. Ist dies gestattet?

5.15. Muss beim Verlassen des Jagdgebietes die Jagdwaffe mitgenommen werden?

5.16. Trifft folgende Aussage zu? Die Jägerin oder der Jäger hat beim Verlassen des Jagdgebietes die Jagdwaffe mitzunehmen.

5.17. Darf die Jagdwaffe in der Maiensässhütte gelassen werden, wenn Sie das Jagdgebiet für einige Tage verlassen?

5.18. Die Jagdwaffe kann während der ganzen Jagddauer in der Maiensässhütte aufbewahrt werden, also auch wenn ich mich ins Tal begebe.

5.19. Trifft folgender Grundsatz zu? Das Verwenden von Motorfahrzeugen zu Jagdzwecken ist während der Hoch- und Niederjagd untersagt, wenn die Jagdwaffe mitgeführt wird.

5.20. Nach dem Abtransport eines Hirsches benützt ein Jäger für die Fahrt zurück ins Jagdgebiet ein Motorfahrzeug. Ist dies gestattet?

5.21. Für die Hinfahrt zur obligatorischen Kontrolle, bzw. für den Abtransport einer Gämsgeiss dürfen motorisierte Transportmittel verwendet werden. Darf der Jäger danach zurück ins Jagdgebiet fahren?

5.22. Darf ein Motorfahrrad für die Fahrt ins Jagdgebiet verwendet werden?

5.23. Mit einem Elektrofahrrad kann die Fahrt ins Jagdgebiet ohne Einschränkungen erfolgen.

5.24. Eine Jägerin fährt mit ihrem PW ohne Waffe in ihre Jagdhütte, deponiert dort ihre mitgebrachten Lebensmittel. Anschliessend fährt sie zurück ins Dorf, behändigt ihre Waffe und geht zu Fuss ins Jagdgebiet. Ist dies gestattet?

5.25. Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt ins Jagdgebiet wie folgt verwendet werden:

5.26. Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt ins Jagdgebiet bis zu den Hospizen an Passstrassen verwendet werden.

5.27. Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt ins Jagdgebiet wie folgt verwendet werden.

5.28. Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt ins Jagdgebiet bis zu den Bahnhöfen oder öffentlichen Haltestellen der SBB, RhB und MGB verwendet werden.

5.29. Motorfahrzeuge dürfen für die Fahrt ins Jagdgebiet wie folgt verwendet werden.

5.30. Auf ausserkantonalem Gebiet gelten die Bestimmungen über das Verwenden von Motorfahrzeugen zu Jagdzwecken nicht.