IUBH - Handelsrecht BHRE

IUBH - Handelsrecht BHRE

IUBH - Handelsrecht BHRE


Fichier Détails

Cartes-fiches 54
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 16.01.2018 / 10.01.2021
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20180116_iubh_handelsrecht_bhre
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20180116_iubh_handelsrecht_bhre/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wo sind im HBG die Handelsgeschäfte normiert? Nennen Sie 3 wesentliche Normen.

Die Regelungen finden sich in den §§ 343 HGB. Diese gelten immer zum

Nachteil des Kaufmanns – „Schärfe des Handelsrechts“. Man versteht darunter

alle Geschäfte des Kaufmanns, die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören.

Die Voraussetzungen sind das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts, die

Beteiligung – mindestens (Siehe § 377 ! HGB) – eines Kaufmanns und die

Zugehörigkeit des Rechtsgeschäfts zum Betrieb des Handelsgewerbes.

  • §§ 343, 344 HGB (Handelsgeschäfte)
  • §§ 347, 349, 350 HGB
  • § 354a HGB (Abtretungsausschluss)
  • § 355 HGB (Kontokorrent)
  • § 362 HGB (Schweigen auf Anträge)
  • § 366 HGB (Guter Glaube an Verfügungsbefugnis)
  • § 369 HGB (Zurückbehaltungsrecht)

Wovon wird das Handelsgeschäft durch das Merkmal „Zugehörigkeit des Rechtsgeschäfts zum Betrieb eines Handelsgewerbes“ abgegrenzt?

Von den sogenannten Privatgeschäften des Kaufmanns. Jedoch hilft

dem Dritten gegebenenfalls die Vermutungsregelung des § 344 I HGB.

Danach gelten die von einem Kaufmann vorgenommenen

Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes

gehörig.

Sollte ein Kaufmann im Rechtsverkehr schweigen?

Nein! Siehe § 362 I HGB. Das Schweigen auf ein Angebot zur

Geschäftsbesorgung (=Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen,

wie Makler, Handelsvertreter, Spediteur) kann im Gegensatz zu den

§§ 130 ff. BGB zu einem Vertragsschluss führen.

Nennen Sie die handelsrechtliche Grundsätze.

  • Einfachheit und Schnelligkeit (zügige, einfache, praxisnahe Abwicklung bei möglichst geringen Kosten)
     
  • Selbstverantwortlichkeit des Kaufmanns (einige Schutzfunktionen des BGB fallen weg)
     
  • Publizität und Vertrauensschutz (Eintragung und Veröffentlichung für Rechtsklarheit und Transparenz)

Erklären Sie den Kaufmannsbegriff.

Kaufmann ist im handelsrechtlichen Sinne jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).

Unter Handelsgewerbe ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb zu verstehen (§ 1 Abs. 2 HGB).

Alle Geschäfte, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören, werden Handelsgeschäfte genannt (§ 343 Abs. 1 HGB)

Ein Gewerbebetrieb ist jede :

  • offene, nach außen gerichtete,
  • planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegte,
  • nicht gelegentliche,
  • gewinnorientierte,
  • selbstständige Tätigkeit,
  • die nicht zu den freien Berufen
  • oder hoheitlichen Tätigkeiten gehört.

Was ist ein Gewerbebetrieb ?

Ein Gewerbebetrieb ist jede :

  • offene, nach außen gerichtete, 
  • planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegte, 
  • nicht gelegentliche, 
  • gewinnorientierte, 
  • selbstständige Tätigkeit, 
  • die nicht zu den freien Berufen 
  • oder hoheitlichen Tätigkeiten gehört.

Wo ist die "Selbstständigkeit" legaldefiniert ?

§84 Abs. 1 S.2 HGB

Welche Funktionen hat das Handlesregister ?

  • Publizität
  • Publikation
  • Vertrauensschutz
  • Kontrollfunktion
  • Beweisfunktion

Welche Handelsgeschäfte gibt es ?

  • Handelsgrundgeschäfte
  • Handelshilfsgeschäfte
  • Handelsnebengeschäfte
     
  • einseitige Handelsgeschäfte
  • zweiseitige Handelsgeschäfte

Nenne die Prinzipien der Firmenbildung.

  1. Firmenklarheit  (Geeignete Namensgebung und Kennzeichnung der Firma)
  2. Firmenwahrheit  (Irreführungsverbot)
  3. Firmeneinheit  (Eine Firma pro Unternehmen)
  4. Firmenbeständigkeit  (Fortführung der Firma)
  5. Ausschließlichkeit der Firma  (Unterscheidungskraft zu anderen Firmen)
  6. Öffentlichkeit der Firma  (Eintragung und Bekanntmachung der Firma)

Welche Arten der Prokura gibt es ?

  1. Einzelprokura
  2. Gesamtprokura
  3. Filialprokura
  4. Generalprokura

Nenne die Unterschiede zwischen Prokura und Handlungsvollmacht.

  1. Prokura muss ausdrücklich erteilt werden
    HV kann auch konkludent erteilt werden
     
  2. Prokura kann nur höchstpersönlich erteilt werden
    HV kann auch von anderen Personen erteilt werden
     
  3. Prokura: Eintragung im Handelsregister
    HV: keine Eintragung
     
  4. Prokura: keine Branchenbeschränkung
    HV: auf brachenübliche Geschäfte beschränkt
     
  5. Prokura: keine Beschränkung nach außen
    HV: Beschränkung nach außen möglich
     
  6. Prokura: nicht übertragbag
    HV: mit Zustimmung übertragbar

Welche Handlungsvollmachten gibt es ?

  1. Generalhandlungsvollmacht (Beschränkung auf branchenübliche Geschäfte)
     
  2. Arthandlungsvollmacht (Beschränkung auf bestimmte Art von Geschäften)
     
  3. Spezialhandlungsvollmacht (Beschränkung auf ein bestimmtes, einzelnes Geschäft)
     
  4. Gesamthandlungsvollmacht (Mehrere natürliche Personen erhalten die HV)

Welche Vertragsart ist ein Handelsvertretervertrag ?

Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter (§§675 Abs. 1, 611 BGB)