Völkerrecht VL1 HS 17

Einführung und Grundlagen I

Einführung und Grundlagen I


Set of flashcards Details

Flashcards 19
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 13.01.2018 / 01.06.2018
Weblink
https://card2brain.ch/box/20180113_voelkerrecht_vl1_hs_17
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20180113_voelkerrecht_vl1_hs_17/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Hauptanliegen des Völkerrechts

Hauptanliegen:

  • Weltfrieden
  • Gerechtigkeit
  • Interessenausgleich zwischen Nord und Süd
  • Menschenrechte
  • Umwelt- und Naturschutz

Werte, die die Welt seit dem 2. Weltkrieg prägen!

Elisabeth Mann Borgese

Elisabeth Mann Borgese (1918-2002) - Seerechtsexpertin, Ökologin, Publizistin

  • die Welt ändert sich; die internationale Ordnung ändert sich
    • gerade auf dem Gebiet der Meere konnte ein Durchbruch bewerkstelligt werden, der das Weltsystem als Ganzes sehr stark beeinflussen wird
  • es wird noch längere Zeit dauern, bis man zu einer neuen Ordnung kommt
    • Nationalstaaten werden da wahrscheinlich noch existieren => werden aber ganz anders organisiert sein
      • mit sehr viel mehr lokaler, kultureller und sprachlicher Autonomie innerhalb ihres Territoriums
      • mit sehr viel mehr gegenseitiger Bindung auf überstaatlicher, übernationaler Basis

Wolfgang Friedmann (The Changing Structure of International Law (1964))

Wolfgang Friedmann (The Changing Structure of International Law (1964))

  • Der Nationalstaat ist nach wie vor die überragende Form der politischen Organisation in der internationalen Gesellschaft
    • Der Nationalstaat ist der Haupträger der Rechtskraft
  • der Nationalstaat und sein Symbol, die nationale Souveränität, entsprechen aber immer weniger den Bedürfnissen unserer Zeit

Verrechtlichung der internationalen Beziehungen

  • "Expansion des Völkerrechts" seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
    • immer mehr Teile der internationalen Beziehungen hat man mit Rechtsnormen versehen
      • Völkerrecht deckt heute praktisch alle Lebensbereiche ab
    • 1950 war dies noch ganz andert = da gab es weite Bereiche ohne völkerrechtliche Normierungen
  • internationale Organisation und Regime
    • Regime: Regierungsform
    • Staaten haben sich heutzutage vielen Gruppen/Gruppierungen angeschlossen & organisiert
  • Entwicklung der internationalen Menschenrechte
    • unmittelbare völkerrechtliche Berechtigung des Individuums

Wissenschaftlich-intellektuelles Interesse - Albert Einstein (1879-1955)

Albert Einstein (1879-1955)

  • "Eine neue Art von Denken ist notwendig, wenn die Menschheit weiterleben will."
  • "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind."

Im Völkerrecht gibt es immer noch viele Fragen, welche unbeantwortet sind (grosser Leerraum)

Zusammenfassend: Völkerrecht

Völkerrecht:

  • ist in einer Welt, die von starken wirtschaftlichengesellschaftlichen, und religiösen Gegensätzen und Spannungen geprägt ist, zugleich aber auf Kooperation angewiesen ist, ein Instrument der Verständigung auf gemeinsame Regeln
    • dieses Instrument soll der Menschheit ein - möglichst "gutes" - Zusammen- und Überleben ermöglichen können
      • Potential des Völkerrechts, aber keine zwingende Selbstverständlichkeit!
      • Völkerrecht kommt aus den Religionen => Gebote werden zu weltlichen Gesetzen umgewandelt

Grundlagen des Völkerrechts (1/2)

Grundlagen des Völkerrechts (2/2)

"Völkerrecht" als:

"Völkerrecht" als:

  • internationales Recht
  • (primär) zwischenstaatliches Recht
  • öffentliches Recht

 

=> Völkerrecht ist also kein staatliches Recht, da sonst die Konflikte zw. den Staaten nicht mehr gelöst werdne könnten

=> anerkannt, dass das Völkerrecht dem öffentlichem Recht zugeordnet wird

Völkerrecht:

(1) in Friedenszeiten?

(2) in Kriegszeiten?

Völkerrecht:

(1) in Friedenszeiten:

  • Friedensvölkerrecht

(2) in Kriegszeiten:

  • Kriegsvölkerrecht ("ius in bello", humanitäres Völkerrecht)
    • ius in bello: Recht im Krieg
    • Das humanitäre Völkerrecht umfasst alle Bestimmungen, die in bewaffneten Konflikten gelten. Es regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten.
    • Das humanitäre Völkerrecht bezeichnet alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges den weitestmöglichen Schutz von Menschen vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen zum Ziel haben

Abgrenzungen von anderen Rechtsgebieten:

  • internationales Privatrecht (IPR)
  • internationales Verwaltungsrecht

=> beantwortet die Frage, wie das CH-Recht mit im Ausland gefällten Entscheidungen umgeht

=> als nationales Kollisionsrecht

  • Begriff des "transnational law(Philip C. Jessup):
    • jedes Gesetz, das Handlungen oder Ereignisse regelt, die nationale Grenzen überschreiten

Völkerrecht

  • allgemeiner Teil
  • besondere Rechtsbereiche (Teilgebiete)

Völkerrecht

  • allgemeiner Teil:
    • Rechtssubjekte
    • Rechtsquellen
    • Streitbeilegung
    • Völkerrechtliche Verantwortlichkeit
    • Grundprinzipien
  • besondere Rechtsbereiche (Teilgebiete):
    • z.B. Schutz der Menschenrechte
    • Seerecht
    • Umweltschutzrecht
    • Weltraumrecht
    • Internationales Strafrecht

Vorläufige Definition des Völkerrechts:

"Völkerrecht ist die Summe der Rechtsnormen, die die Beziehungen zw. Völkerrechtssubjekten regeln, ohne deren internem Recht anzugehören." (Wolfgang Graf Vitzthum)

  • Völkerrechtssubjekte: jene Einheiten, die Träger von völkerrechtlichen Rechten & Pflichten sind (sein können)
    • dies sind v.a. Staaten
    • das Völkerrecht richtet sich teilweise aber auch an internationale Organisationen (UN, WTO, WHO)
  • Staaten gegehn aus funktionalen Gründen völkerrechtliche Verpflichtungen ein (globale Probleme):
    • um Probleme zu bewältigek, die die Staaten alleine nicht lösen können
      • bspw. Umweltschäden, Terrorismus etc.

Das Verhältnis zw. Völkerrecht und internationaler Politik(wissenschaft):

Völkerrecht & internationale Politik - ein Verhältnis gegenseitiger Beeinflussung:

  • Völkerrecht als Ergebnis eines politischen Prozesses auf nationaler und internationaler Ebene
  • Völkerrecht als Massstab und Begrenzung politischen Verhaltens

Völkerrecht als "Sprache" der internationalen Politik

  • z.B. Unterscheidung zw. "politischen" und "rechtlich verbindlchen" Verpflichtungen
    • "politische" Verpflichtungen:
      • nur legitimierende Verpflichtungen
      • politische Aktionen eines Staates werden international akzeptiert und als gerechtfertigt angesehen, wenn sie mit dem Völkerrecht übereinstimmen => Völkerrecht hat legimierende Kraft
    • "rechtlich verbindliche" Verpflichtungen
  • Legitimierung und Delegitimierung politischen Handelns mit völkerrechtlichen Argumenten
    • bspw. wird ein unilateraler Militärschlag durch das Notverteidigungsrecht aus Art. 51 UN-Charta begründet und nicht dadurch, dass die Gewaltanwendung schrankenlos erlaubt ist

Wendepunkt der modernen Völkerrechtsgeschichte

Das moderne Staatensystem als Voraussetzung des (modernen) Völkerrechts

=> Existenz einer Mehrzahl von Akteuren, die

  • sich gegenseitig als gleichberechtigt und voneinander unabhängig ("souverän") anerkennen,
  • in einem tatsächlichen (politischen/wirtschaftlichen/militärischen) Beziehungsgeflecht zueinander stehen, und
  • es als in ihrem eigenen Interesse liegend anerkannt haben, ihre Beziehungen mit den Mitteln des Rechts zu stabilisieren

Grunddaten der modernen Völkerrechtsgeschichte

  • 1648 - Westfälischer Friede
  • 1815 - Wiener Kongress
  • 1919 - Pariser Vorverträge (insbes. Versailler Vertrag)
    • Gründung des Völkerbundes
  • 1945 - Gründung der Vereinten Nationen
  • 1989/90 - Ende des Kalten Krieges
    • Konflikt zw. den Westmächten (unter Führung der USA) und dem sog. Ostblock (unter Führung der Sowjetunion)

Grundprinzipien des Völkerrechts im Zeitalter der Vereinten Nationen

  • Der "Wendepunkt" des Jahres 1945
    • dann wurden die Vereinten Nationen nach dem Ende des 2. Weltkriegs gegründet
  • Die Charta der Vereinten Nationen und die ergänzenden "Weltordnungsverträge" als Grundlagen des heutigen Völkerrechts
    • Weltordnungsverträge (world order treaties):
      • "grundlegende, die institutionelle und materielle Ordnung der Völkergemeinschaft bestimmende Verträge"
      • Insbesondere:
        • Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948)
        • die beiden UN-Menschenrechtspakte (1966)
        • Römischer Sttut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998)

Grundprinzipien der UN-Charta

Grundprinzipien der UN-Charta:

  • (1) Souverände Gleichheit aller Staaten
  • (2) Friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten
  • (3) Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt
  • (4) Institutionalisierte Friedenssicherung (UN-Sicherheitsrat, Internationaler Gerichtshof)
  • (5) Schutz der Menschenrechte
  • (6) Selbstbestimmung der Völker
  • (7) Internationale Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen