D2 Sozialversicherungen

System der Sozialen Sicherheit Schweiz | Sozialversicherungen | Existenzsicherung | Berufliche Wiedereingliederung |

System der Sozialen Sicherheit Schweiz | Sozialversicherungen | Existenzsicherung | Berufliche Wiedereingliederung |


Set of flashcards Details

Flashcards 53
Students 12
Language Deutsch
Category Social
Level University
Created / Updated 02.01.2018 / 27.08.2022
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Beschreibe die Mitwirkungspflicht des Versicherten.

  • Betroffene haben nach Arbeitsstellenverlust, Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit/Unfall Anspruch auf Taggeldleistungen
  • Verpflichtung durch Schadenminderungspflicht und Zumutbarkeitsregel, sich an Eingliederungsverfahren aktiv zu beteiligen und zumutbare Arbeit zu leisten
    • bei längerer Arbeitsunfähigeit auch ausserhalb des bisherigen Berufes 

Zähle Kriterien für die Zumutbarkeit einer Arbeit auf.

  • Arbeitsbedingungen sind berufs- und ortsüblich (GAV-konform)
  • Fähigkeiten und bisherige Tätigkeiten werden angemessen berücksichtigt
  • Alter, persönliche Verhältnisse und Gesundheitszustand werden angemessen berücksichtigt
  • Arbeit erschwert Wiederbeschäftigung im Beruf nicht wesentlich
  • Arbeitsweg beträgt maximal 2 Std. pro Weg
  • Entlöhnung nicht geringer als 70% des versicherten Verdienstes

Benenne den Zweck der Arbeitslosenversicherung (ALV).

  • nachhaltige Wiedereingliederung von Arbeitslosen
  • jüngere: berufliche Wiedereingliederung steht im Mittelpunkt
  • ältere: Erhaltung des erworbenen Sozialversicherungsschutzes bis zur Pensionierung
  • finanzielle Hilfe während der Arbeitslosigkeit

Was hat bei der IV erste Priorität?

Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen zu beseitigen, zu mildern oder zu verhüten.

Benenne die Phasen der eingliederungsorientierten Fallarbeit (IV).

  • Phase 1 Früherfassung: eigenständiges Konzept, Ziel ist Verhinderung der Invalidität. umfasst eine fallunabhängige Beratung und Begleitung von Arbeitgebenden sowie Früherfassung eines Versicherten (eingeschränkte Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen) durch die IV-Stelle. 
  • Phase 2 Abklärung Eingliederungspotenzial: nach IV-Anmeldung wird Eingliederungspotenzial des Versicherten abgeklärt sowie die Zuständigkeiten der IV geklärt. 
  • Phase 3 Ingegrationsmassnahmen/Massnahmen beruflicher Art: Invalidität ist Voraussetzung für Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen, besteht wenn jemand durch drohenden/eingetretenen Gesundheitsschadens infolge Geburtsgebrechen/Krankheit/Unfall u.a. in ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind und eine Umschulung benötigen. Personen die seit mind. 6 Monaten  mind. 50% arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Integrationsmassnahmen (Vorbereitung auf berufliche Eingliederung). Zu Massnahmen beruflicher Art zählen Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Kapitalhilfe, Arbeitsvermittlung sowie Einarbeitungszuschüsse. 
  • Phase 4 Prüfung der Rentenfrage: nur Anspruch auf Rente wenn nach erfüllter einjähriger Wartefrist (mit durchschnittlicher arbeitsunfähigkeit von mind. 40%) weiterhin ein Invaliditätsgrad von 40% vorliegt und wenn Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht durch Eingliederungsmassnahmen wieder hergestellt/verbessert/erhalten werden kann. 

Beschreibe Auftrag und Grundsätze der Sozialhilfe.

  • sozialer und beruflicher Integrationsauftrag
  • Gegenleistungsprinzip (Belohnung der Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen)
  • Grundsätze der Zumutbarkeit und Verhältnismässigkeit 

Zähle die Massnahmen der beruflichen Eingliederung nach SKOS auf.

  • berufliche Orientierungsmassnahmen
  • Integrationshilfen in den ersten Arbeitsmarkt
  • Einsatz- oder Beschäftigungsprogramme
  • Angebote im zweiten Arbeitsmarkt
  • Sozialpädagogische oder sozialtherapeutische Angebote

Zähle die beruflichen Eingliederungsbereiche auf und beschreibe sie.

  • Beratung/Stellenvermittlung: RAV, IV-Stelle, Sozialhilfe
  • Früherfassung/Frühinterventionen: betriebliches Absenzenmanagement, Taggeldversicherungen KV/UV (finanzieren Massnahmen) , Früherfassung IV
  • Qualifizierung: 1. Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung (Ziel: Eingliederungspotenzial erhalten oder verbessern, Wiedereingliederung in 1. Arbeitsmarkt)
  • Tagesstruktur/Beschäftigung: Sozialfirmen, geschützte Werkstätten, Gemeindearbeitsplätze

Was wird unter Früherfassung im Betrieb verstanden?

  • es kann von Früherfassung gesprochen werden wenn in einem Betrieb folgende Massnahmen durchgeführt werden
    • Erfassung und Beurteilung Absenzen der Mitarbeitenden
    • Beratung und Unterstützung von erkrankten und verunfallten Mitarbeitenden
    • Koordination von Aktivitäten und Leistungen zur Reintegration
    • Prävention im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung
  • Ziel ist die Reduktion von unfall- und krankheitsbedingten Absenzen

Was wird unter Absenzenmanagement verstanden?

  • zentrales Steuerungsinstrument der Früherfassung 
  • vertiefte Abklärung einer Mehrfachpronblematik
  • Ziel: Invalidisierung vermeiden, drohende Invalidität abwenden
  • wird in Gange gesetzt wenn jemand länger abwesend ist
  • Vereinbarung von verbindlichen Massnahmen
    • Coaching
    • Anpassungen am Arbeitsplatz
    • Beizug einer Fachstelle z.B. Suchtberatung
  • Case-Management der kollektiven Kranken- oder Unfall-Taggeldversicherung kann beigezogen werden
  • Möglichkeit der Anmeldung einer Früherfassung bei der IV
    • nach Anmeldung: IV kann Frühinterventionen mitfinanzieren
  • Vernetzung: Beizug IV-Stelle
    • Veranlassung einer differenzierten Abklärung des Eingliederungspotenzials

Beschreibe die Früherfassung der IV.

  • eigenständiges Konzept
  • erstes Ziel: fallunabhängige Beratung und Begleitung von Arbeitgebenden um bei Entwicklungen vorzubeugen die zu einer Invalidisierung führen können
  • zweites Ziel: Früherfassung eines Versicherten. IV-Stelle soll möglichst früh mit Personen in Kontakt treten die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsunfähigkeit eingeschränkt sind
    • Früherfassungsgespräch als zentrales Element

Was wird unter Frühinterventionen (IV) verstanden?

  • eng verbunden mit der Früherfassung
  • eigenständiges Konzept
  • Ermöglichung unkomplizierter Massnahmen im Einzelfall (pro Person max. CHF 20'000)
  • Ziel: Erhaltung des Arbeitsplatzes von arbeitsunfähigen Versicherten resp. Eingliederung ins Erwerbsleben durch niederschwellige Massnahmen
    • Anpassungen des Arbeitsplatzes
    • Ausbildungskurse
    • Arbeitsvermittlung
    • Unterstützung bei Suche nach geeignetem Arbeitsplatz
    • Begleitung zur Aufrechterhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes
    • Berufsberatung
    • Sozialberufliche Rehabilitation
    • Beschäftigungsmassnahmen

Zähle die Kriterien zur Bestimmung der Arbeitsmarktfähigkeit auf und die sich daraus ergebenden Wirkungsziele. 

Kriterien

  • Alter
  • Leistungsvermögen
  • berufliche Qualifikationen
  • soziale Kompetenzen

Wirkungsziele

  • Direkte Integration in 1. Arbeitsmarkt (Coaching, Beratung,...)
  • Aufbau einer Arbeitsmarktfähigkeit ( Qualifizierung, Training, Praktika,...)
  • Aufbau einer Tagesstruktur (Beschäftigung, Aufbau minimaler Leistungsfähigkeit)