HfPol BW 38. Jahrgang Strafrecht HS Defintionen

Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB

Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB


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Langue Deutsch
Catégorie Culture générale
Niveau Université
Crée / Actualisé 30.12.2017 / 17.11.2020
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§ 242 StGB Diebstahl

Def. Sache

Alle körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB)

§ 242 StGB Diebstahl

Def. Wegnahme

Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams

§ 242 StGB

Def. Gewahrsam

Gewahrsam ist die von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft

§ 242 StGB Diebstahl

Def. Gewahrsamsbruch

Ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne/gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers

§ 242 Diebstahl

Def. Zueignungsabsicht (II. STB)

- Absicht zur (mind. vorübergehenden) Aneignung - bedingter Vorsatz zur dauerhaften Enteignung

§ 248a StGB Diebstahl geringwe. Sache

Ab welchen Betrag ist eine Sache geringwertig?

50 € - sofern obj. messbarer Verkehrswert

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Umschlossener Raum

 

Jedes Raumgebilde, das zum Betreten von Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Einbrechen

Gewaltsames Öffnen von Umschließungen, die dem Eintritt entgegenstehen

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Einsteigen

Unter Überwindung von Hindernissen auf einem dafür nicht bestimmten Weg in den Raum gelangen

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Eindringen mit falschen Schlüssel

Falsch ist jeder Schlüssel, der im Augenblick der Tat nicht zur Öffnung nicht bestimmt ist

§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Werkzeug nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung

Jeder Gegenstand, der auf den Schließmechanismus einwirkt

 § 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Sichverborgenhalten

Verstecken im Raum

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Zur Ausführung der Tat

Diebstahlsvorsatz bereits zum Zeitpunkt des Einbrechens etc.

 § 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Schutzvorrichtung

Sind künstliche Einrichtungen, die geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme erheblich zu erschweren

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Verschlossenes Behältnis

 

Zur Aufnahme von Sachen dienendes und diese umschließendes Raumgebilde, das nicht zu Aufnahme von Menschen bestimmt ist

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Gewerbsmäßig

Wer beabsichtigt, sich aus der wiederholten Begehung von Diebstählen eine Einnahmequelle von Dauer und Erheblichkeit zu schaffen

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Hilflosigkeit

Täter nutzt die durch Hilflosigkeit entstandene Lockerung des Eigentumsschutzes

§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Def. Unglücksfall

Plötzliches Ereignis, das eine erhebliche Gefährdung für Leib/Leben mit sich bringt

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED

Def. Beisichführen

Zw. unmittelbarem Ansetzen und Beendigung der Tat

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED

Def. Waffe (im techn. Sinne)

Bewegliche Sache, die nach ihrer bestimmungsgemäßen Art für Angriffs- und Verteidigungszwecke gegen Menschen bestimmt und funktionstüchtig ist

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED

Def. Gef. Werkzeug

Gegenstannd, der nach obj. Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED

Def. Sonst. Werkzeug/ Mittel

Jedes sonstige körperfremde Werkzeug oder Mittel Keine objektive Gefährlichkeit notwendig. Gefährlichkeit folgt erst aus der zweckwidrigen Einsatzabsicht

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED

Def. Verwendungswille (II. STB)

Um einen zu erwartenden o. geleisteten Widerstand zu überwinden

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED

Def. Bande

 

Mind. 3 Personen, die sich zur Begehung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen noch ungewisse Diebes-/Raubtaten zusammengeschlossen haben

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED

Def. Bandentat

Täter muss als Mitglied der Bande unter Mitwirkung mindestens eines weiteren Bandenmitglieds handeln

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED

Def. Wohnung

Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen

§§ 249 ff StGB Raubdelikte

Def. Gewalt gegen Person

Körperlich wirkender Zang, der mittelbar oder unmittelbar auf den Körper des Opfers abzielt

§§ 249 ff StGB Raubdelikte

Def. Drohung Leib/Leben

Inaussichtstellen einer entspr. Gefahr durch den Täter (Drohung muss von Opfer ernst genommen werden)

§§ 249 ff StGB Raubdelikte

Def. Schw. Gesundheitsgefahr schaffen

Ernste langwierige Krankheit oder Beeinträchtigung der Arbeitskraft

§§ 249 ff StGB Raubdelikte

Def. Schw. körp. Misshandlung

Erhebliche Folgen für die Gesundheit oder erhebliche Schmerzzufügung notwendig

§§ 249 ff StGB Raubdelikte

Def. Konkr. Todesgefahr

„Hätte daran auch sterben können“

§ 252 StGB - räuberischer Diebstahl

Def. Bei Vortat betroffen

Zwischen Tatvollendung und tatsächlicher Beendigung

§ 252 StGB - räuberischer Diebstahl

Def. Auf frischer Tat

Räumlicher und zeitlicher Zusammenhang

§ 316a StGB - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

Def. Bes. Verhältn. des Straßenverkehrs

Direkter Bezug zum Straßenverkehr und zur Benutzung eines Kfz

§ 263 StGB - Betrug

Def. Täuschung

Unterdrücken wahrer Tatsachen Ausdrückliches oder konkludentes Einwirken auf das Vorstellungsbild

§ 263 StGB - Betrug

Def. Irrtum

Nichtübereinstimmung von Vorstellung und Wirklichkeit

§ 263 StGB - Betrug

Def. Vermögensverfügung (3 Wesensmerkmale)

- Opfer muss etwas tun oder unterlassen

- dies muss freiwillig erfolgen

- muss sich unmittelbar vermögensschädigend auswirken

§ 263 StGB - Betrug

Def. Vermögensschaden

Vermögen eines anderen wird beschädigt

§ 263 StGB - Betrug

Def. Bereicherungsabsicht (II. STB)

Bereicherung = Erlangung eines Vermögensvorteils + Absicht

§ 257 StGB - Begünstigung

Def. Vortat

Tatbestandsmäßige, rechtswidrige Vortat eines anderen