HfPol BW 38. Jahrgang Strafrecht HS Defintionen
Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB
Definitonen vom HS I + II für Strafrecht § 238// 239 // 239a// 240 StGB § 183 // § 177 StGB § 306 ff StGB § 183 ff StGB § 113 ff StGB § 125 StGB §§ 242, 248a, 243, 244 StGB §§ 249, 252 316a StGB § 263 StGB § 257, 258, 258a StGB § 259 StGB § 125 StGB
Fichier Détails
Cartes-fiches | 92 |
---|---|
Utilisateurs | 21 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.12.2017 / 17.11.2020 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20171230_hfpol_bw_38_jahrgang_strafrecht_hs_defintionen
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20171230_hfpol_bw_38_jahrgang_strafrecht_hs_defintionen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
§ 242 StGB Diebstahl
Def. Sache
Alle körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB)
§ 242 StGB Diebstahl
Def. Wegnahme
Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams
§ 242 StGB
Def. Gewahrsam
Gewahrsam ist die von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft
§ 242 StGB Diebstahl
Def. Gewahrsamsbruch
Ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne/gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers
§ 242 Diebstahl
Def. Zueignungsabsicht (II. STB)
- Absicht zur (mind. vorübergehenden) Aneignung - bedingter Vorsatz zur dauerhaften Enteignung
§ 248a StGB Diebstahl geringwe. Sache
Ab welchen Betrag ist eine Sache geringwertig?
50 € - sofern obj. messbarer Verkehrswert
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Umschlossener Raum
Jedes Raumgebilde, das zum Betreten von Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Einbrechen
Gewaltsames Öffnen von Umschließungen, die dem Eintritt entgegenstehen
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Einsteigen
Unter Überwindung von Hindernissen auf einem dafür nicht bestimmten Weg in den Raum gelangen
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Eindringen mit falschen Schlüssel
Falsch ist jeder Schlüssel, der im Augenblick der Tat nicht zur Öffnung nicht bestimmt ist
§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Werkzeug nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung
Jeder Gegenstand, der auf den Schließmechanismus einwirkt
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Sichverborgenhalten
Verstecken im Raum
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Zur Ausführung der Tat
Diebstahlsvorsatz bereits zum Zeitpunkt des Einbrechens etc.
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Schutzvorrichtung
Sind künstliche Einrichtungen, die geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme erheblich zu erschweren
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Verschlossenes Behältnis
Zur Aufnahme von Sachen dienendes und diese umschließendes Raumgebilde, das nicht zu Aufnahme von Menschen bestimmt ist
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Gewerbsmäßig
Wer beabsichtigt, sich aus der wiederholten Begehung von Diebstählen eine Einnahmequelle von Dauer und Erheblichkeit zu schaffen
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Hilflosigkeit
Täter nutzt die durch Hilflosigkeit entstandene Lockerung des Eigentumsschutzes
§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Def. Unglücksfall
Plötzliches Ereignis, das eine erhebliche Gefährdung für Leib/Leben mit sich bringt
§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED
Def. Beisichführen
Zw. unmittelbarem Ansetzen und Beendigung der Tat
§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED
Def. Waffe (im techn. Sinne)
Bewegliche Sache, die nach ihrer bestimmungsgemäßen Art für Angriffs- und Verteidigungszwecke gegen Menschen bestimmt und funktionstüchtig ist
§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED
Def. Gef. Werkzeug
Gegenstannd, der nach obj. Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED
Def. Sonst. Werkzeug/ Mittel
Jedes sonstige körperfremde Werkzeug oder Mittel Keine objektive Gefährlichkeit notwendig. Gefährlichkeit folgt erst aus der zweckwidrigen Einsatzabsicht
§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED
Def. Verwendungswille (II. STB)
Um einen zu erwartenden o. geleisteten Widerstand zu überwinden
§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED
Def. Bande
Mind. 3 Personen, die sich zur Begehung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen noch ungewisse Diebes-/Raubtaten zusammengeschlossen haben
§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED
Def. Bandentat
Täter muss als Mitglied der Bande unter Mitwirkung mindestens eines weiteren Bandenmitglieds handeln
§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, WED
Def. Wohnung
Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen
§§ 249 ff StGB Raubdelikte
Def. Gewalt gegen Person
Körperlich wirkender Zang, der mittelbar oder unmittelbar auf den Körper des Opfers abzielt
§§ 249 ff StGB Raubdelikte
Def. Drohung Leib/Leben
Inaussichtstellen einer entspr. Gefahr durch den Täter (Drohung muss von Opfer ernst genommen werden)
§§ 249 ff StGB Raubdelikte
Def. Schw. Gesundheitsgefahr schaffen
Ernste langwierige Krankheit oder Beeinträchtigung der Arbeitskraft
§§ 249 ff StGB Raubdelikte
Def. Schw. körp. Misshandlung
Erhebliche Folgen für die Gesundheit oder erhebliche Schmerzzufügung notwendig
§§ 249 ff StGB Raubdelikte
Def. Konkr. Todesgefahr
„Hätte daran auch sterben können“
§ 252 StGB - räuberischer Diebstahl
Def. Bei Vortat betroffen
Zwischen Tatvollendung und tatsächlicher Beendigung
§ 252 StGB - räuberischer Diebstahl
Def. Auf frischer Tat
Räumlicher und zeitlicher Zusammenhang
§ 316a StGB - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Def. Bes. Verhältn. des Straßenverkehrs
Direkter Bezug zum Straßenverkehr und zur Benutzung eines Kfz
§ 263 StGB - Betrug
Def. Täuschung
Unterdrücken wahrer Tatsachen Ausdrückliches oder konkludentes Einwirken auf das Vorstellungsbild
§ 263 StGB - Betrug
Def. Irrtum
Nichtübereinstimmung von Vorstellung und Wirklichkeit
§ 263 StGB - Betrug
Def. Vermögensverfügung (3 Wesensmerkmale)
- Opfer muss etwas tun oder unterlassen
- dies muss freiwillig erfolgen
- muss sich unmittelbar vermögensschädigend auswirken
§ 263 StGB - Betrug
Def. Vermögensschaden
Vermögen eines anderen wird beschädigt
§ 263 StGB - Betrug
Def. Bereicherungsabsicht (II. STB)
Bereicherung = Erlangung eines Vermögensvorteils + Absicht
§ 257 StGB - Begünstigung
Def. Vortat
Tatbestandsmäßige, rechtswidrige Vortat eines anderen