HS 18 M: 7

Modul 7

Modul 7


Set of flashcards Details

Flashcards 42
Language Deutsch
Category Politics
Level Other
Created / Updated 28.12.2017 / 21.06.2018
Weblink
https://card2brain.ch/box/20171228_hs_18_m_7
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20171228_hs_18_m_7/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Parlamentarische Initiative

einer parlamentarischen Initiative kann ein Ratsmitglied einen Entwurf für ein Bundesgesetz einreichen oder anregen. Eine parlamentarische Initiative kann von jedem Ratsmitglied, jeder Fraktion und jeder Kommission vorgelegt werden. Wenn zum gleichen Geschäft jedoch bereits ein Entwurf vorgeschlagen wurde, dann kann dazu keine parlamentarische Initiative mehr eingereicht werden.

Motion

Eine Motion verpflichtet den Bundesrat dazu, innerhalb von zwei Jahren ein Gesetz auszuarbeiten oder eine bestimmte Massnahme zu ergreifen.

Postulat

Ein Postulat verpflicheg ddn Bundesrat dazu, ein Gesetz zu überprüfen und allfällige Änderungen vorzuschlage

Interpellation 

Eine Interpellation verpflichtet den Bundesrat dazu, dem Parlament mündlich oder schriftlich über wichtige Ereignisse oder Angelegenheiten des Bundes Auskunft zu geben. Wenn der Bundesrat geantwortet hat, kann im Rat eine Diskussion darüber verlangt werden. Wird eine Interpellation als "dringlich" erklärt, so wird sie, wenn möglich, noch in derselben Session behandelt, in der sie eingereicht wurde. Ansonsten wird eine Interpellation in der Regel während der folgenden Session beantwortet

Anfrage

Bundesrat dazu, dem Ratsmitglied über eine bestimmte Angelegenheit des Bundes Auskunft zu geben. Im Unterschied zur Interpellation richtet sich die Antwort des Bundesrats nicht an den Rat, sondern nur an das Ratsmitglied, welches die Anfrage formuliert hat. Daher kann im Anschluss an die Beantwortung im Rat keine Diskussion stattfinden. Wird eine Anfrage als «dringlich» erklärt, so wird sie, wenn möglich, noch in derselben Session behandelt, in der sie eingereicht wurde. Auf jeden Fall muss der Bundesrat sie innerhalb von drei Wochen beantworten.

Subsidiaritätsprinzip 

Die Kompetenzen sind nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt.
Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.

Nach diesem Grundsatz darf eine Instanz auf der oberen politischen Stufe eine Aufgabe nicht übernehmen, wenn sie auf der unteren Stufe erledigt werden kann. Umgekehrt: Wenn eine Aufgabe die Kraft der Kantone übermässig strapaziert, sollten diese dabei von der übergeordneten Stufe – also dem Bund – unterstützt werden.

Drei Entscheidungsformen Politik

1) Politics. Prozess der Konfliktaustragung und Konsensbildung. Ziel Entscheidungsfindung 

 

2) Policy: Inhalt von politischen Entscheidungen (AHV-Reform) 

 

3) Polity zy: Spez. Institutionsordnung eines politischen Gemeinwesen ( Rahmenbedinungen und Regeln, innerhalb derer politics und policies führen)

 

Drei Merkmale Demokratie

 

1: geht vom Volk aus

2: Wird von Volk ausgeübt oder repräsentiert

3: dem Anspruch nach und seinem Nutzen eingesetzt 

Kriterken des Demokratischen Prozess (Dahl)

MEGIK

Möglichkeit der fundierten Wissensbildung

Effektive Partizipation

Gleichheit der Wahl

Inklusion allerBüger

Kontinuierliche  e Kontrolle der Agenda

 

 

Vorteile Demokratie

 

Dahl:

Freiheit

Garantie Bürgerrechte

Selbstbestimmung/Autonomie 

Moralische Verantwortung 

Entwicklung von Menschlichkeit 

Schutz persönlicher Interesse 

Politische Gleichheit

Frieden

 

Volksinitiative 

Die Volksinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, Vorschläge zur Änderung oder Erweiterung der Verfassung einzureichen. Ihre Wirkung besteht darin, die politische Debatte zu einem genau umschriebenen Thema anzuregen oder neu zu lancieren. Damit eine Volksinitiative gültig ist und zur Abstimmung gebracht wird, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 Unterschriften gesammelt werden. Die Behörden können einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen und hoffen, dass Volk und Stände diesem den Vorzug geben.

fakultatives Referendum 

Mit dem fakultativen Referendum können die Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass ein Gesetz, das von der Bundesversammlung verabschiedet worden ist, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzestextes müssen 50’000 Unterschriften gesammelt werden, damit es zur Volksabstimmung kommt.

obligatorisches Referendum 

Jede Änderung an der Verfassung durch das Parlament untersteht dem obligatorischen Referendum, das heisst, sie muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Auch der Beitritt der Schweiz zu gewissen internationalen Organisationen untersteht dem obligatorischen Referendum.

Verhandlungsdemokratie 

  1. Konkordanz

Machtstrukturierung der legislativen und exekutiven Akteure

Welche Mehrheiten in bzw. wie viel Übereinkunft in und zwischen Parlament und Regierung sind nötig, um eine politische Entscheidung zu fällen?

Mehrparteiensysteme mit hohem Übereinstimmungsbedarf aufgrund von Koalitionsregierungen und Machtbalance zwischen Executive und Legislative.

  1. Korporatismus

Effektive und gelebte Verbändeeinbindung

 

  1. Konstitutionelle Politikverflechtung

Bedeutung von Vetospielern

In welchem Masse ist für eine Veränderung des Status quo über Exekutive, Legislative und Verbändeeinbindung hinaus die Zustimmung weitere potenzieller Vetospieler nötig?

z.B. Kantone / Ständerat, Bundesgericht

Merkmale: Verhandlungsdemokartie Schweiz

  1. Exekutive Machtteilung (Koalitionsregierung)
  2. Machtbalance zwischen Executive (Regierung) und Legislative (Parlament)
  3. Mehrparteiensystem
  4. Proporz (Verhältniswahlrecht)
  5. Korporatismus (Deregulierung und Dezentralisierung der Arbeitsbeziehungen)
  6. Starker Föderalismus
  7. Bikameralismus (Zweikammersystem: Stände- u. Nationalrat)
  8. Verfassungsrigidität (= Indikator für einen Konsensus Demokratie/ Schwierigkeit der Verfassungsänderung;
  9. Korporatismus (Kop.-Grad der Interessenverbände)
  10. Verfassungsgerichtsbarkeit (nicht vorhanden, meint: Letztentscheidungsrecht über Gesetzgebung)
  11. Notenbank unabhängig (Zentralbankautonomie)

Definition Gesellschaft: 

 

Max Weber: Unter Vergesellschaftung ist daraus folgend der Prozess gemeint, der aus Individuen Gesellschaftsmitglieder macht, indem er sie in unterschiedlicher Weise in den sozialen Zusammenhang integriert.

Buch: Gesellschaft steht für die Gesamtheit der Kollektive und Verbindungen von Individuen, in denen sich das menschliche Zusammenleben abspielt. Anders als der Staat bildet die Gesellschaft kein einheitlich wirkendes Handlungsgefüge. Und anders als der Staat ist die Gesellschaft nicht dem Leitwert der politischen Gerechtigkeit verpflichtet.

Definition Zivilgesellschaft 

Zivilgesellschaft als die Gesamtheit der in einer Gesellschaft bestehenden Artikulationsmechanismen.

Allgemein wird unter dem Begriff meist der Teil der Gesellschaft verstanden, der nicht durch den Staat und seine Organe (Behörden, Verwaltungen) gesteuert und organisiert wird.

Nicht selten wird „Zivilgesellschaft“ auch bedeutungsgleich mit „Gesellschaft“ verwendet oder ein anderes Synonym ist "Bürgergesellschaft".

Gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen in Bezug auf die Soziale Arbeit:

SA ist eine ausgesprochen politische Profession!

 

Beispiel 1: Grundsatz in der Sozialhilfe „Fordern und Fördern“ bestimmt die Grenzen und Möglichkeiten der SA

Beispiel 2: Verwaltungsprinzip „Wirkungsorientierung“ bestimmt, wie SA den „Erfolg“ ihrer Arbeit beurteilen (sollen).

  • Outcome-/Impact-Orientierung anstatt Input-/Outcome-Orientierung.

SA ist als sozialer Beruf selbst Teil der Politik

Ihre Aktivitäten haben als solche eine politische Komponente.

  • Diskussion um Missbräuche in der Sozialhilfe führte zur Erklärung und Verteidigung der eigenen professionellen Standards.

(Im eignen Interesse, aber auch im Interesse der Klientinnen)

SA nimmt selbst aktiv Einfluss auf Politik und auf die politische Agend

Die Nähe zu bestimmten Personen und Personengruppen erlaubt es, Probleme zu bezeichnen und zum Politikum zu machen,

Von Bedeutung ist es dann, auf welche Begriffverständnisse man sich beruft und wie man sich politische durchsetzen kann (àMacht)

Absolutes Mehr

Mindestens die Hälfte aller gültigen abgegeben Stimmen + 1

 

Relatives Mehr 

Wer am meisten Stimmen erhält ist gewählt 

Volksmehr 




 

Die Mehrheit der gültigen stimmenden Personen 

Ständemehr

Die Mehrheit der Kantone (Stände) 

Doppeltes Mehr 

Volks- und Ständemehr 

Majorzwahlverfahren 

Wahlverfahren, bei dem die Mehrheit entscheidet, wer gewählt ist, während die Minderheit nicht berücksichtigt wird 

Proporz

Wahlverfahren, bei dem die Sitze annähernd im Verhältnis zu den erzielten Parteistimmen auf die Partei verteilt werden 

Zauberformel

Aufteilung der 7 Bundesratsitze unter den grossen Parteien gemäss ihrer Stärke im Nationalrat.

Gewaltenteilung 

Das Bestreben, die Ansammlung von zu grossen Machfülle in der Hand einer einzelnen Person zu verhindert, indem die Staatsgewalt aufugeteilt und drei voneinander uanabhängige Funktinosträger zugeordnet wird. 

Legislative 

Parlament, Rechtssetzung

 

Aufgabe: Gesetze geben, Kontrolle der Regierung/Verwaltung 

 

Bund: Bundesversammlung, National- und Ständerat)

Kanton: Kantonsrat, Grosser Rat

Gemeinde: Gemeindeversammlung 

 

Exexutive 

Regierung, Rechtsanwendung 

 

Aufgabe: Gesetze ausführen, regieren, Staat lenken

 

Bund: Bundesrat

Kanton: Regierungsrat

Gemeinde: Gemeinderat 

Judikative 

Gericht, Rechtssprechung

 

Aufgabe: richten, strafen, schlichten

 

Bund: Bundesgericht

Kanton: Obergericht, Kantonsgericht

Gemeinde: Friedensrichter

Funktinoen des Staats

  • Ordnungsfunktion (regulativ und überwachend)
  • Gesetze als klare, festgeschriebene Regeln + Institutionen mit geregelten Befugnissen

(= für alle gültige und nötigenfalls mit Gewalt durchsetzbare Entscheide)

  • Rechtssystem/Rechtsstaat à (Hierarchie der Rechtsordnung: Verfassung, Gesetz, Verordnung)
  • Sicherheitsfunktion (innere und äussere Sicherheit, Machtmittel: Polizei und Armee)
  • Umverteilungsfunktion à Sozialstaat/Wohlfahrtsstaat
  • Infrastrukturfunktion (ÖV, Trinkwasser, Telekommunikation etc.)

Besonderheiten des Schweizer Politiksystem 

  • Direkte Demokratie
  • Kollegialregierung
  • Fehlen eines besonderen Staatsoberhaupts
  • Stark ausgeprägter Föderalismus
  • Eigenständige Staats- und Demokratietradition mit zahlreichen ungeschriebenen Elementen politischer Kultur, wie:

 

  • Konsensorientierung (Konkordanz)
  • Allgegenwärtige Proportionalisierung (Beispiel: Zusammensetzung des Bundesrates = freiwilliger Proporz)
  • Republikanische Haltung (kein Hochadel in der Schweiz)
  • Willensnation, Mehrsprachigkeit
  • Neutralität

Direkte Demokratie

Das Volk wählt seine Abgeordnetetn und entscheidet über Verfassungen und Gesetzte endgültig. Das Parlament bereitet die Geschäfte vor.

Referendum 

Das Recht des Volkes, über wichtige Beschlüsse des Parlaments selber an der Urne endgülitg zu entschieden. Referendmu ist eigentlich nur ein anderes Wort für Volksabstimmung 

Kollegialprinzip

Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde, die einen gemeinsamen Willen bildet, nach aussen als Einheit auftritt udn die Verantwortung auch gemeinsam trägt. Kein Mitgliedt hat mehr Rechte als ein anderes, und jedes Mitgliedt vertritt nach aussen die Meinung der Mehrheit, auch wenn es an der Sitzung selebr anderer Meinung gewesen ist. 

Entstehung des Gesetzes!!!

Siehe Buch 201

Einflussmöglichekiten der sozialen Arbeit 

  • Volksinitiative, Referendum                      (1.bei Antrag)
  • Expertenentwurf, Vernehmlassung            (2.bei Vorparlamentarisches Verfahren)
  • Politische Vertretung allgemein               (3.bei Parlamentarisches Verfahren)
  • Wahlkampganen, Abstimmung                 (4.bei Mitwirkken des Volkes)
  • Kritische Hinterfragung bei Evaluation     (5.bei Vollzug)

Definition 
Politische Parteien 

Verein, in dem sich gleichgesinnte Menschen zusammenschliessen mit dem Zweck an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mitzuwirken und wichtige Bereiche des öffentliches Lebens in Gemeine, Kanton und Bund nach ihren Vorstellungen und Interessen zu gestalten .

Aufgaben politische Parteien

  • Rekutieren von Kanditatinnen und Kanditaen für öffentliche Ämter
  • Wesentlicher Beitrag zu Meinungsbildung in politischen Sachfragen
  • Bündelen von Interessen
  • Mitsprache beim Vernehmlassungsverfahren 

Definition Interessenverband
 

Zusammenschluss von Menschen, die auf einem begrenzten Interssegebiert (meist wirtschaftlicher Art) ihre Vorstellungen durchsetzen versuchen.