Rechtskunde KDF

Rechtskunde KDF Themen

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Kartei Details

Karten 21
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 08.12.2017 / 21.02.2021
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Wodurch zeichnet sich ein moderner Rechtstaat aus?

 

Die wichtigsten Elemente eines modernen Rechtsstaates sind:

- Gewaltentrennung

- Rechtsgleichheit

- Verhältnismässigkeit

Ziel: Schutz vor staatlicher Willkür.

Die Staatsgewalt ist in der Schweiz dreigeteilt.

Es sind?

- Legislative

- Exekutive

- Judikative

Die Gewaltentrennung: Schutz vor Machtkonzentration und -missbrauch.

 

 

Die Gewaltentrennung: Funktionen der 3 Gewalten.

Es sind diese...?

Legislative:

Bildet die gesetzgebende Gewalt. In der Schweiz besteht sie aus der vereinigte Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat.

Exekutive:

Bundesrat. Er besteht aus sieben Mitgliedern welche jeweils ein Departement besetzen.

Judikative:

Rechtliche Gewalt. Sie besteht aus dem Bundesstrafgericht in Bellizona, dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und dem Bundesgericht in Lausanne.

                 

 

 

Die Rechtsquellen-Pyramide?

Völkerrecht

Bundesverfassung

Bundesgesetze

Verordungen

Gewohnheitsrecht

Richterrecht

Die Rechtsgüter-Pyramide - eine Wertskala

 

Leben

Leib (bleibende Schäden)

Gesundheit (nicht bleibende Schäden)

Eigentum

Besitz

Freiheit

Ehre

 

Die Rechtsgüter sind anerkannte Interessen eines Einzelnen oder der Allgemeinheit.

Die Rechtsgüterpyrmide zeigt die Stellung der Rechtsgüter zueinander und hilft bei der Entscheidung, ob eine Handlung

verhältnismässig ist oder nicht.

Grundsatz der Verhältnismässigkeit ?

-Geeignet:  Das erlaubte Ziel zu erreiche

-Erforderlich: Kein milderes Mittel möglich.

-Zumutbar: Soviel wie nötig, so wenig wie möglich.

Notwehr und Notstand?

-Notwehr:

Abwehr eines gefährlichen Angriffes durch einen Menschen zum Schutz von Leib und Leben.

-Notstand:

Eliminierung einer Gefährdung  eines höherwerigen Rechtsgutes, welche von einer Sache ausgeht.

Notwehr Artikel 15 StGB?

Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittlebar mit einem Angriff bedroht,

so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt*,

den Angriff in einer der Umständen angemessenen Weise abzuwehren.

*= Notwehrhilfe

Notwehrlage

- Gefährlicher Angriff von einem Menschen ausgehend

- Unmittelbar bevorstehend oder beriets im Gange

- Widerrechtlich

Drei Arten von Tatbeständen.

- Verbrechen:    Freiheitsstrafe über 3 Jahre

- Vergehen:        Freiheitsstrage bis 3 Jahre oder Geldstrafe

-Übertretung:     nur Busse resp. Haft

Delikte bei tätlichen Angriffen.

- Schwere Körperverletzung:    ⇒ Lebensgefährliche Verletzung oder Verstümmelung (Art. 122 StGB)

- Einfache Körperverletung:     ⇒ Vorsätzliche Schädigung Körper oder Gesundheit (Art. 123 StGB)

- Tätlichkeit:                            ⇒ Keine Schädigung Körper oder Gesundheit (Art. 126 StGB)

Reisende ohne gültigen Fahrausweis PBG Artikel 20.

Reisende die keinen gültigen Fahrausweis vorweisen, müssen sich über ihre Identität ausweisen sowei den Fahrpreis und einen Zuschlag bezahlen. Wer nicht sofort bezahlt, muss eine entsprechende Sicherheit leisten. Andernfalls kann die reisende Person von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.

in Kraft seit 1. Dez. 2012

PBG = Personenbeförderungsgesetz

Fahrausweis VPB Artikel 57.

Die Reisenden müssen Fahrausweise besitzen. Sie müssen sie für die Dauer der Fahrt aufbewahren und auf Verlangen den Kontrollberechtigten vorweisen.

VBP = Verordung über die Personenbeförderung.

Erschleichen einer Leistung StGB Artikel 150.

Wer, ohne zu zahlen, eine Leistung erschleicht, von der er weiss, das sie nur gegen Entgeld erbracht wird, namentlich indem er ein öffentliches Verkehrsmittel benützt, .........

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Drohung Artikel 180 StGB

Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken und Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Nötigung Artikel 181 StGB.

Wer jemanden durch Gewalt und Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Freiheitsberaubung Artîkel 183 StGB.

Wer jemanden unrechtsmässig festnimmt oder gefangen hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzieht,

wer jemanden durch Gewalt, List oder Drohung entführt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft

Amtsmissbrauch Artikel 312 StGB

Mitgleider einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen,

um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen,

werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Gewalt und Drohung gegen Beamte Artikel 285 StGB

Wer eine Behörde, ein Mitgleid einer Behörde oder einem Beamten durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshalndlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Als Beamte gelten auch Angstellte von Unternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie Angestellte nach BGST beauftragte Organisationen.

Wichtig für Mitarbeitende des ÖV: Art. 285 StGB = Offizialdelikt

Hinderung einer Amtshandlung Artikel 286 StGB

Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten an einer Handlung hindert, die innerhalb ihrer Amtsbefugniss liegt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen bestraft.

Als Beamte gelten auch Angestellt von Unternehmen nach dem Personenbefärderungsgestzt sowie Angestellte nach BGST beauftragte Organisationen.

Wichtig für Mitarbeitende des öV : Art. 286 StGB = Offizialdelikt

Voläufige Festnahme durch Privatpersonen Artikel 218 StPO

Kann polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig erlang werden, so sind Private berechtigt, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn:

a. sie diese bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach Begehung einer solchen Tat angetroffen haben;

b. die Öffentlichkeit zu Mithilfe bei deren Fahndung aufgefordert worden ist.

2  Bei der Festnahme dürfen Privatpersonen nur nach Massgabe von Artikel 200 Gewalt anwenden.

3  Festgenohmene Personen sind so rasch als möglich der Polizei zu übergeben.