Der Hund im Recht
Bedeutung, Verantwortung, Verpflichtung
Bedeutung, Verantwortung, Verpflichtung
Set of flashcards Details
Flashcards | 69 |
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Students | 23 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Primary School |
Created / Updated | 15.11.2017 / 16.03.2025 |
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Tierhaltung bedeutet Verantwortung!
Verpflichtungen gegenüber wem?
- _
- _
- gegenüber Tieren
- gegenüber Menschen
Wo sind die verbindlichen Regeln des Tieres verankert?
- Bundesverfassung
- Kantonales Recht
- Obligationenrecht OR
- Tierseuchenrecht
- Zivilgesetzbuch ZGB
- Tierschutzrecht
Wo ist die Chippflich geregelt?
Im Tierseuchenrecht
Seit wann ist das Tier keine Sache mehr?
2003
Was ist die oberste Ebene in der Schweiz?
Bundesverfassung
Welche drei Rechte sind aufgeteilt?
- öffentliches Recht => Staat vs. privat
- Privatrecht => privat vs. privat
- Strafrecht => Staat vs. privat
Wer ist zuständig im öffentlichen Recht und was regelt es?
Verwaltungsbehörden (Bsp. Veterinäramt)
- Bsp. Tierschutzrecht
- Haltung
- Verbotene Handlungen
- Verwaltungsrechtliche Massnahmen
Wer ist zuständig im Privatrecht und was regelt es?
Zivilgerichte
- Bsp. OR ZGB
- Tier keine Sache
- Tierhalterhaftpflicht
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Nachbarrecht
Wer ist zuständig im Strafrecht? und was wird da geregelt?
Polizei und Staatsanwaltschaft
- Bsp. StGB, Tierschutzrecht
- Strafbestimmungen im TSchG
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
Wie sind die Staats- und Erlassebenen gegliedert?
- Bund
- Bundesverfassung
- Bundesgesetz (TschG, OR, ZGB, StGB, ect.
- Verordnungen (TschV)
- Kanton
- Kantonsverfassung
- Kantonale Gesetze (Bsp. Hundegesetz AG)
- Kantonale Verordnungen (Bsp. HuV/AG)
- Gemeinde
- Gemeindeverordnungen (Bsp. Leinenpflicht in bestimmten Schutzzonen)
Daneben Internationales Recht
- fünf EuroparatsTierschutzabkommen
Das Tier in der Bundesverfassung (BV)
Art. 80 Tierschutz.
Welche Vorschriften erlässt der Bund über den Schutz der Tiere, resp. was regelt er?
- Tierhaltung, Tierpflege
- Tierversuche
- Verwendung von Tieren
- Einfuhr von Tieren
- Tierhandel und Tiertransporte
- Töten von Tieren
Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig
Gibt es eine BUNDESkompetenz für sicherheitspolizeilich Aspekte?(Schutz Mensch)
nein es gibt keine Bundeskompetenz
Was ist der Zweck des kantonalen Hunderechts? und wo ist es abrufbar?
Schutz des Menschen vor dem Hund
- für sicherheitspolizeilich Aspekte besteht- anders als für den Tierschutz -KEINE BUNDESKOMPETENZ
- Es gelten 26 verschiedene kantonale Hundegesetze
- Diese gelangen zur Anwendung, sobald man sich auf dem Kantonsgebiet aufhält
Die kantonalen Erlasse sind auf www.tierimrecht.org abrufbar.
Wann gelangen die kantonalen Hundegesetze zu Anwendung?
Sobald man sich auf dem Kantonsgebiet aufhält
Kantonales Hunderecht
Was sind allgemeine Vorschriften zur Hundehaltung?
- Hundesteuer
- Haftpflichtobligatorium (in 17 Kantonen)
- Kot aufnehmen
- Leinenpflicht an bestimmten öffentlichen Plätzen (Schulhäuser, Spielplätze, öffentlicher Verkehr)
- Leinenpflicht zu bestimmten Jahreszeiten oder in bestimmten Gebieten
- Generelle Leinenpflicht (bspw. GE,SZ,TI)
- Bewilligung der Mehrhundehaltung (bspw. Gl ab zwei Hunden pro Haushalt, BS und FR bei mehr als zweich Hunden)
- Beschränkung der Zahl ausgeführter Hunde (bspw. BE generell auf drei, GE max drei fremde Hunde)
Kantonales Hunderecht
Was sind Massnahmen gegen gefährliche Hunde? (grosses Spektrum)
- Beschränkung der Zahl ausgeführter Hunde (bspw. BE generell auf drei; GE max. drei fremde Hunde)
- Leinen und Maulkorbpflicht für gewisse Hunderassen/-grössen (bspw. GE,SO,ZH, AG sofern nicht vom Inhaber der Bewilligung geführt)
- Anordnung von Ausbildungskursen und Wesenstests o.a. individuellen Massnahmen (Grundsätzlich in allen Kantonen, teilw. mit Massnahmekatalog)
- Ausbildungspflichten für bestimmte Rassen (bspw. AG,BS,GL) oder Grössen (bspw. GE,TG,ZH)
- Bewilligungspflichten für bestimmte Rassen (bspw. BL,BS,FR,GL,SH,SO,TI,TG,VD) oder Grössen (GE)
- Verbot einzelner Rassen (bspw. FR,GE,VS,ZH; Mischlinge bewilligungspflichter Rassen in SO)
Was ist der Zweck des Schweizerischen Tierschutzgesetz und-verordnung?
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen
Was heisst die Würde des Tieres zu schützen?
Es ist verboten, ein Tier in seiner Würde zu missachten
Was heisst das Wohlergehen des Tieres zu schützen?
Tierhaltende müssen der Tierlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Es ist verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
Für welche Tiere gilt das Schweizerische Tierschutzgesetz und die Verordnung?
Geltungsbereich
- Alle Wirbeltiere (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische)
- Kopffüsser (v.a. Tintenfische)
- Panzerkrebse (v.a. Hummer und Langusten)
Was sind die wichtigsten Grundsätze des Schweizerischen Tierschutzgesetzes und Verordnung in Bezug...?
- der tierlichen Bedürfnisse und Wohlergehen
- Gesundheitszustand und Verhalten
- Halter muss den tierlichen Bedürfnissen Rechnung tragen und für das Wohergehen seiner Tiere sorgen
- angemessene Ernährung, Pflege und Beschäftigung
- artgerechte Unterkunft
- keine dauernde oder unnötige Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- natürliches Verhalten und artgerechte Sozialkontakte
- Haltung muss stets guten Gesundheitszustand und artgemässes Verhalten des Tieres gewährleisten.
Was sind die wichtigsten Grundlagen des Schweizerischen Tierschutzgesetzes und Verordnung in Bezug...?
- Gehegegrössen und -ausstattung?
- gem. TschV
- Tierschutzrecht formuliert nur MInimalanforderungen ist noch keine optimale Tierhaltung
Was sind die wichtigsten Grundsätze des Schweizerischen Tierschutzgesetz und Verordnung in Bezug...?
- Schmerzen, Leiden, Schäden, Ängste, Missachtung der Tierwürde?
Das sind alles Straftatbestände (Tierquälerei):
- Misshandlung
- Vernachlässigung
- Überanstrengung
- qualvolle oder mutwillige Tötung
- Aussetzen
- Tierkämpfe
- sexuelle Handlung mit Tiern etc.
Was sind die wichtigsten Grundsätze des Schweizerischen Tierschutzgesetzes und Verordnung in Bezug auf Qualzuchtverbot?
Zucht und Reproduktionsmethoden dürfen keine durch das Zuchtziel bedingte oder damit verbundene Schmerzen,Schäden, Leiden oder Verhaltensstörungen verursachen
Neue Verordnung über den Tierschutz beim züchten 1. Januar 2015
- Einteilung in vier Belastungskategorien (Kategorie 0 - 3)
- Liste belastender Merkmale (z.B. Skelett- doer Schädeldeformationen, Atemschwierigkeiten, übermässige Faltenbildung)
- Belastungsbeurteilung durch den Tierarzt beim Vorliegen eines Merkmals
- Einschränkung/Verbot des Zuchteinsatzes von Tieren der Kat 2 und 3
Was sind die wichtigsten Grundsätze des Schweizerischen Tierschutzgesetzes und Verordnung in Bezug auf Qualzuchtverbot, was sind verbotene Zuchtformen?
- Zwerghunde mit einem Erwachsenengewicht von weniger als 1500g
- Reptilien mit Enigma-Syndrom
- Tanzmaus
- Blauweisse Belgier in Reinzucht
- Teleskopaugen, Himmelsgucker, Blasenaugen bei Goldfischen
- Kängurukatze
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Allgemeine Grundsätze
Beschreibe Tiergerechte Haltung (Art. 3 TSchV)
- Tiere sind so zu halten und mit ihnen ist so umzugehen, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.
- Unterkünfte und Gehege müssen mit geeigneten Futter-, Tränke-, Kot- und Harnplätzen, Ruhe- und Rückzugsorten mit Deckung, Beschäftigungsmöglichkeiten, Körperplegeeinrichtungen und Klimabereichen versehen sein
- Fütterung und Pflege sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bedürfnissen der Tiere entsprechen.
- Tiere dürfen nicht dauernd angebunden gehalten werden
Die wichtigsten Bestimmungen der TschV
Haltungsbestimmungen
Was ist zum Sozialkontakt zu beachten? (Art. 70 TSchV)
- Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und, soweit möglich, mit anderen Hunden haben.
- Werden Hunde für mehr als drei Monate in Boxen oder Zwingern gehalten, so müssen sie Sicht,-Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Hund in einem angrenzenden Gehege haben. Davon ausgenommen sind Hunde die tagsüber mindesten fünf Stunden ausserhalb des Geheges Kontakt mit Menschen oder mit anderen Hunden haben.
- Für Nutzhunde sind die Kontakte mit Menschen und anderen Hunden dem Einsatzzweck anzupassen.
- Welpen dürfen frühestens am Alter von 56 Tagen von der Mutter oder der Amme getrennt werden.
- Mutter oder Ammenhündinnen müssen sich von ihren Welpen zurückziehen können.
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Haltungsbestimmungen
Was ist in Bezug auf Bewegung zu beachten? (Art. 71 TschV)
- Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfniss ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.
- können sie nicht ausgeführt werden, so müssen sie täglich Auslauf haben. Der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette gilt nicht als Auslauf.
- Angebunden gehaltene Hunde müssen sich während des Tages mindesten 5 Stunden frei bewegen können. In der übrigen Zeit müssen sie sich in einem Bereich von mindestens 20 m2 an einer Laufkette bewegen können. Sie dürfen nicht mit einem Zughalsband angebunden werden.
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Haltungsbestimmungen
Was ist in Bezug auf die Unterkunft, Böden zu beachten? (Art 72 TSchV)
- Für Hunde, die im Freien gehalten werden, müssen eine Unterkunft und ein geeigneter Liegeplatz vorhanden sein. Ausgenommen sind Herdenschutzhunde, während sie eine Herde bewachen.
- Hunden muss geeignetes Liegematerial zur Verfügung stehen.
- Hunde dürfen nicht auf perforierten Böden gehalten werden.
- Bei Boxenhaltung und Zwingerhaltung müssen die Gehege den Anforderungen nach Anhang 1 Tabelle 10 entsprechen. Das BLV legt in Abweichung von Anhang 1 Tabelle 10 besondere Mindestflächen fest für Boxen in Tierheimen für Hunde, deren Aufenthalt maximal drei Wochen dauert oder die tagsüber in Gruppen in einem grossen Aussengehege gehalten werden.
- Bei Boxenhaltund und bei Zwingerhaltung müssen für jeden Hund eine erhöhte Liegefläche und eine Rückzugsmöglichkeit vorhanden sein. In begründeten Fällen, namentlich bei kranken oder alten Hunden, kanna uf die Rückzugsmöglichkeit verzichtet werden.
- Nebeneinander liegende Zwinger oder Boxen müssen mit geeigneten Sichtblenden versehen sein.
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Umgang und Erziehung
Was muss im Umgang mit Hunden beachtet werden? (Art. 73 TSchV)
- Aufzug und Erziehung der Hunde sowie der Umgang mit ihnen müssen die Sozialisierung gegenüber Artgenossen und menschen sowie die Gewöhnung an die Umwelt gewährleisten. Für Nutzhunde ist die Sozialisierung dem Einsatzzweck anzupassen.
- Massnahmen zur Korrektur des Verhalten von Hunden müssen der Situation angepasst erfolgen. Verboten sind:
- Strafschüsse
- das Verwenden von:
- Zughalsbändern ohne Stopp,
- Stachelhalsbändern,
- anderen Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen
- übermässige Härte, wie das Schlagen mit harten Gegenständen
- Zum Ziehen dürfen nur geeignete Hunde verwendet werden. Ungeeignet sind insbesondere kranke, hochträchtige oder säugende Tiere. Die Hunde sind in geeignete Geschirre einzuspannen.
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Umgang und Erziehung
Was muss in Bezug auf Hilfmittel und Geräte beachtet werden? (Art 76 TSchV)
- Hilfsmittel dürfen nicht derart verwendet werden, dass dem Tier Verletzungen oder erhebliche Schmerzen zugefügt werden oder dass es stark gereizt oder in Angst versetzt wird.
- Die Verwendung von Geräten, die elektrisieren, für den Hunde sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, ist verboten.
- Auf Gesuch hi nkann die kantonale Behörde Personen, die sich über die notwendigen Fähigkeiten ausweisen, die Verwendung von solchen Geräten ausnahmsweise zu therapeutischen Zwecken bewilligen. Die Befähigung ist durch die kantonale Behörde zu prüfen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) legt nach Anhörung der Kantone in der Prüfungsverordnung Inhalt und Form fest.
- ....
- Hilfsmittel, die zur Verhinderung von Bissen um den Fang des Hundes platziert sind, müssen anatomisch richtig geformt sein und ausreichendes Hecheln ermöglichen.
- Das Anwenden von Mitteln zur Verhinderung von Laut-und Schmerzensäusserungen ist verboten. Ausgenommen sind am Halsband befestigte Geräte, die auf das Bellen hin ausschliesslich Wasser oder Druckluft ausstossen.
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Verwaltungsrechtliche Massnahmen
Was muss beachtet werden in Bezug auf Verantwortung der Personen, die Hunde halten oder ausbilden? (Art. 77 TSchV)
Wer einen Hund hält oder ausbildet, hat Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet. Bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit für Herdenschutzhunde wird deren Einsatzzweck zu Abwehr fremder Tiere berücksichtigt
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Verwaltungsrechtliche Massnahmen
Was muss in Bezug auf Meldung von Vorfällen beachtet werden? (Art 78 TSchV)
- Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildnerinnen und Hundeausbilder sowie Zollorgane sind verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund:
- Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat; oder
- ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.
- Die Kantone können die Meldepflicht auf weitete Personenkreise ausdehnen.
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Verwaltungsrechtliche Massnahmen
Was ist in Bezug auf die Überprüfung und Massnahmen zu beachten? (Art. 79 TSchV)
- Die zuständige kantonale Stelle überprüft nach Eingang einer Meldung den Sachverhalt, dazu kann sie Sachverständige beiziehen.
- ...
- Ergibt die Überprüfung, dass ein Hund eine Verhaltensauffälligkeit, insbesondere ein überbässiges Aggressionsverhalten zeigt, so ordnet die zuständige kantonale Stelle die erforderlichen Massnahmen an.
- Zuständige Stelle: Kantonale Veterinärämter
- mögliche Massnahmen:
- Verpflichtung zum Besuch einer Hundeschule oder von Theoriekursen
- Maulkorb-/Leinenpflicht
- Beschlagnahmung
- Tierhalteverbot/Beschränkung der Zahl gehaltener Tiere
- Euthanasie des Hundes
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Bewilligungspflichten
Für was braucht man eine Bewilligung bei der Hundehaltung und/oder Hundebetreuung(Art. 101 TSchV)
Bewilligung durch das kantonale Veterinäramt
- Gewerbsmässige Heimtierzüchter oder
- mehr als 20 Hundewelpen bzw. 3 Würfe pro Jahr
- 20 Katzenwelpen bzw. 5 Würfe pro Jahr
- Gewerbsmässige Heimtierhaltung
- Tierheime mit mehr als 5 Pflegeplätzen
- Gewerbsmässige Tierbetreuung für mehr als 5 Tiere
Die wichtigsten Bestimmungen der TSchV
Bewilligungspflichten
Was ist zu der Gewerbsmässigkeit zu beachten? (Art. 2 Abs. 3 lit a TSchV)
Handeln mit und Halten, Betreuen oder Züchten von Tieren mit der Absicht, für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erziehlen oder die eigenen Unkosten oder die Unkosten Dritter zu dekcen; die Gegenleistung muss dabei nicht in Geld erfolgen.
Wie ist die Bewilligungspflicht bei:
- bis 5 Hunde?
- 6-19 Hunde?
- Ab 20 Hunde?
- bis 5 Hunde: keine (SKN abgeschaft)
- 6-19 Hunde: FBA
- ab 20 Hunde Tierpfleger (EFZ)
Der Schutz der Tierwürde
Was ist der Zweck? (Art. 1 TSchG)
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen
Tierwürde=Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss
Tiere sind nicht im Interesse des Menschen, sondern um ihrer selbst willen in ihren artspezifischen Eigenschaften, Bedürfnissen und Verhaltensweisen zu achten und zu respektieren
Der Schutz der Tierwürde
Was ist Verletzung und Missachtung der Tierwürde?
"Würde: Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kan.
- jede Belastung verletzt die Tierwürde
- aber nicht jede Verletzung ist auch eine Missachtung
- Schutz der Tierwürde ist nicht absolut; Verletzung der Tierwürde kann gerechtfertigt sein
Der Schutz der Tierwürde
Wie ist die Güterabwägung?
Auf der Waage:
Verletzung der Tierwürde = schutzwürdige Interessen anderer Partei
Grundsatz: je schwerer die Belastungen für die Tiere, desto grösser muss der Nutzen für den Menschen sein.