Budget und Kreditrecht HRM2
Kanton Aargau
Kanton Aargau
Fichier Détails
Cartes-fiches | 39 |
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Utilisateurs | 10 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 13.11.2017 / 10.09.2024 |
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Wie lauten die Budgetierungsgrundsätze?
- Jährlichkeit
- Vollständigkeit
- Bruttodarstellung
- Spezifikation
Was versteht man unter "Jährlichkeit"?
Kalenderjahr für Budget und Rechnung
Was versteht man unter "Vollständigkeit"?
Lückenlose, periodengerechte Erfassung sämtlicher Finanzvorfälle
Was versteht man unter der "Bruttodarstellung"?
Keine Verrechnung von Aufwänden/Erträgen, Einnahmen/Ausgaben, Aktiven/Passiven
Was versteht man unter "Spezifikation"?
Aufwände/Erträge und Ausgaben/Einnahmen nach Artengliederung
Ziel und Zweck des Budgets?
- Zusammenstellung / Auflistung der Gemeindeaufgaben
- Klarheit über Einnahmen und Ausgaben
- Ausgabenermächtigung der GV an GR
- Entscheidungsgrundlage für GR
- Budgetrichtlinien zur Ausgabensteuerung
- Controlling / Einnahmen- und Ausgabenüberwachung
- Kommunikationsinstrument
- Grundlage für die Beurteilung der Finanzlage
- Grundlage für die Aufgaben- und Finanzplanung
Was ist bei der Budgetierung des Steuerertrags zu beachten?
- Aufteilung Einkommen- und Vermögenssteuern (Mitteilung massgebender Prozentsatz durch Kant. Steueramt)
- Grundlage effektiv erzielte Steuererträge (Sollstellung kumuliert im laufenden Steuerjahr)
- Rücksprache mit Steueramt (Budgetierung Nachträge, ausserord. Steuersollstellung etc.)
- Wirtschaftliche Veränderung, Einbezug örtlicher Veränderung, Hinweise Kant. Steueramt berücksichtigen
Wie ist die Aufteilung des Rechnungsjahrs und der Vorjahre (Steuerertrag) zu budgetieren?
- Sep. Budgetierung prov. Sollstellung 2018 und Nachträge aus Vorjahren
- Für Budgetierung ist Verteilschlüssel der letzten Rechnung anzuwenden
Was gibt es bei der Budgetierung zu beachten?
- Budgetierung Entnahme Aufwertungsreserve
- Budgetierung Planmässige Abschreibungen VV (aus Anlagebuchhaltung)
- Budgetierung Jahresergebnis (Ertrags- oder Aufwandüberschuss)
- Budgetierung Interne Verzinsung
Was ist bei einem allfälligen Bilanzfehlbetrag zu beachten?
Der Bilanzfehlbetrag ist jährlich um mind. 30% des Restbuchwerts abzutragen
Spezialfinazierung - Was ist beim Ausgleich des Budgets zu beachten?
- Planmässige Abschreibungen (z.B. 3300.31)
- Budgetierung Planmässige Auflösung passivierte Investitionsbeiträge
- Verzinsung Nettoschuld/- Vermögen (3409.01 / 4409.01)
- Verwaltungsentschädigung
Spezialfinanzierung - Wie ist ein allfälliger Vorschuss zu budgetieren?
Abtragung mit 30% des Wertes Anfang Jahr
Ortsbürgergemeinde - Was ist beim Ausgleich des Budgets zu beachten?
- Verzinsungen
- Verwaltungsentschädigungen
- Planmässige Abschreibungen (z. B. 3300.30)
Ortsbürgergemeinde - Wie wird ein Ertragsüberschuss budgetiert?
1. Ist Zuschuss an Waldwirtschaft notwendig?
2. Ertragsüberschuss als Einlage EK budgetieren (9990.9000)
Ortsbürgergemeinde - Wie wird ein Aufwandüberschuss budgetiert?
1. Aufwandüberschuss Konto 9990.9001
2. Verbleibt danach ein Aufwandüberschuss, ist Zuschuss aus Spezialfinanzierung Waldwirtschaft zu buchen
Spezialfinanzierung Waldwirtschaft OG - Was ist beim Abschluss zu beachten?
- Verzinsung Forstreserve (9610.3409.02 / 820x.4409.02)
- Verwaltungsentschädigung
- Planmässige Abschreibungen
Spezialfinanzierung Waldwirtschaft OG - Wie wird ein Ertragsüberschuss budgetiert?
1. Zuschuss Waldwirtschaft an OG prüfen
2. Ertragsüberschuss als Einlage ind Forstreserve budgetieren
Spezialfinanzierung Waldwirtschaft OG - Wie wird ein Aufwandüberschuss budgetiert?
1. Zuschuss OG an Waldwirtschaft prüfen
2. Aufwandüberschuss als Entnahme Forstreserve budgetieren
Nenne sachliche Kriterien für Ausgaben
- Landerwerb des VV
- Übertragung von Liegenschaften des FV ins VV
- Bauliche Investitionen
- Anschaffung von Mobilien
- Kosten für Planprojekte
- Instandstellungs- und Unterhaltskosten an Sachanlagen mit mehrjährlicher Nutzungsdauer
Nenne sachliche Kriterien für Einnahmen
- Beiträge der Grundeigentümer
- Beiträge für Investitionsobjekte und Rückerstattungen für früher geleistete Investitionsbeiträge
- Bundes-, Kantons- und andere Beiträge an Investitionen
- Übertragungen von Liegenschaften des VV in FV
Nenne die Aktivierungsgrenzen
bis 1'000 Einwohner = 25'000 Franken
1'001 - 5'000 Einwohner = 50'000 Franken
5'001 - 10'000 Einwohner = 75'000 Franken
ab 10'001 Einwohner = 100'000 Franken
Was muss in jedem Fall in der Investitionsrechnung verbucht werden?
Grundstücke, Strassenkäufe, Darlehen und Beteiligungen
Was ist der Investitionsbegriff?
- Ausgaben für Erwerb, Erstellung und Verbesserung dauerhafter Vermögenswerte des VV
- über Aktivierungsgrenze
- Ausgaben ohne mehrjährigen Nutzen oder unter Aktivierungsgrenze = Verbuchung in ER
Welche Kreditarten gibt es?
- Budgetkredit
- Verpflichtungskredit
- Nachtragskredit
- Zusatzkredit
Wann braucht es einen Nachtragskredit oder Zusatzkredit?
Wenn der Budgetkredit oder Verpflichtungskredit nicht ausreicht.
Budgetkredit verfällt Ende Rechnungsjahr
Verpflichtungskredit verfällt, wenn Projekt innert 5 Jahren nicht begonnen wird
Was ist bei Krediten zu beachten?
- Kredite vor dem Eingehen neuer Verpflichtungen einholen
- Kredite für jene Zwecke verwenden, für die sie bewilligt wurden
- Kredite nur soweit in Anspruch nehmen, wie es für die öffentl. Aufgabenerfüllung erforderlich ist
Wann braucht es einen Verpflichtungskredit?
- Bestehende Aufgaben > 2% budgetierte Steuererträge
- Neue Aufgaben > 5'000 Fr. oder 0,4% budg. Steuererträge
- Ausgabe über mehr als ein Jahr
Was ist ein Budgetkredit?
- kleiner als 2% der budg. Steuererträge
- kleiner als 5'000 Fr. oder 0,4% der budg. Steuererträge
- Kein sep. Traktadum an GV/ER, Genehmigung mit Annahme Budget
- Gibt es in ER und IR
- Verfällt Ende Rechnungsjahr
Was ist ein Nachtragskredit?
- Nötig, falls ein Budgetkredit nicht ausreicht
- Sinnvoll, wenn Zeit reicht, um Nachtragskredit einer nächsten GV zu unterbreiten
- ansonsten in Jahresrechnung Budgetüberschreitung erläutern
Was ist ein Verpflichtungskredit?
- grösser als 2% der budg. Steuererträge
- grösser als 5'000 Fr. oder 0,4% der budg. Steuererträge
- Ausgaben über mehrere Rechnungsjahre
- Übernahme von Bürgschaften
- Beteiligungen an privaten oder gemischtwirtsch. Unternehmen
- Erwerb von Grundstücken, sofern die Gemeindeordnung die Zuständigkeit nicht an den GR delegiert
Wann verfällt ein Verpflichtungskredit?
- Zweck erreicht
- Ziel aufgegeben
- Vorhaben nicht innert 5 Jahren begonnen
Was ist ein Zusatzkredit?
- Nötig, wenn Verpflichtungskredit nicht ausreicht
- Vor Eingehen neuer Verpflichtungen einzuholen
Was ist eine Kreditkontrolle?
- Übersicht über die bewilligten Verpflichtungskredite der ER und IR
- ist dem Budget beizulegen
- Verpflichtungskredite des FV
- Budgetkredite nicht berücksichtigen
Was sind Folgekosten von Investitionen?
- Kapitalfolgekosten
- Betriebsfolgekosten
- Personalfolgekosten
Für was ist die Abteilung Finanzen zuständig?
- Vorschlag Terminplanung
- Vorbereitung der nötigen Unterlagen
- Einholen und Bearbeitung der Budgetanträge
- Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse
Für was ist der Gemeinderat zuständig?
- Führungsverantwortung
- Terminplanung
- Budgetaufstellung
- Festlegung Steuerfuss im Budget
- Antragstellung an Gemeindeversammlung
Für was ist die Finanzkommission zuständig?
- Stellungnahme zum Budget zuhanden der Gemeindeversammlung (GG § 47)
- Antragsrecht als Kommission und als Einzelpersonen
Welche Aufgabe hat die Gemeindeversammlung?
- Genehmigung von Budget und Steuerfuss
Welche Aufgabe hat der Kanton?
- Prüfung betreffend Ausgabendeckung
- Prüfung formeller Inhalt
- Genehmigung zum Vollzug
- Interventionsrecht