Rettungssanitäter RK Wien
Vorbereitung auf die Prüfung zum Rettungssanitäter.
Vorbereitung auf die Prüfung zum Rettungssanitäter.
Kartei Details
Karten | 48 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.08.2017 / 11.02.2025 |
Weblink |
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14.2 Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
Wenn ein Patient nicht mehr in der Lage ist über die eigene Gesundheit zu entscheiden (z.B. Koma) und es keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gibt, übernimmt der nächste Angehörige die Vertretungsbefugnis. Er ist verpflichtet die Gesundheit des Patienten durch seine Entscheidung(en) bestmöglich zu wahren.
14.3 Verhalten am Unfallort
G efahren erkennen
A bsichern der Unfallstelle
M enschenrettung aus der Gefahrenzone
S pezialkräfte alarmieren wenn nötig
15.1 Hilfsfrist
Zeitspanne von Eingang Notfallmeldung in Leitstelle bis Eintreffen am Notfallort. Maximalwert wird gesetzlich vorgeschrieben - danach richtet sich auch die Dichte und Verteilung der Rettungswachen.
15.2 Medizinproduktegesetz (MPG)
Bestimmt wer welche Medizinprodukte benutzten und weiterschulen darf. Nach dem Medizinproduk tegesetz (MPG) darf nur eingeschultes Personal Medizinprodukte (MP) verwenden. Die MP werden in 3 Gruppen eingeteilt:
- Gruppe 1 Jeder darf dieses MP nach Einweisung durch eine geschulte Person benutzen und danach andere schulen
- Gruppe 2 Darf nur von Personen mit spezieller Ausbildung geschult werden und von geschulten Personen genutzt werden
- Gruppe 3 Darf nur direkt vom Hersteller geschult werden. Darf nicht weitergelehrt werden.
Jeder Mitarbeiter hat sich vor der Anwendung eines MP von der Funktionstüchtigkeit, Betriebssicherheit und dem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Ebenso nach Reinigung / Desinfektion / Einsatz
15.3 Gefahrengutunfall (Definition)
ein Unfall mit Gefahrengut das explosionsgefährlich, leicht entzündlich, giftig oder radioaktiv ist. Spezielle Tafeln kennzeichnen Transporter von Gefahrengut
16.1 Einweisen eines Hubschraubers
Sollte der Pilot einen Einweiser benötigen, wird er dies über Funk mitteilen. Dieser stellt sich in ca. 5 m Entfernung vom Aufsetzplatz mit dem Wind im Rücken und bleibt bis zum Aufsetzen in dieser Position.
Blick kontakt zum Piloten halten, um eventuelle Anweisungen (z. B. Bereich verlassen) befolgen zu können.
Die mit den Armen gegebene Signalstellung YES ist die Aufforderung zum Aufsetzen.
Der Pilot gibt nach dem Aufsetzen das Zeichen zur Annäherung. Die Annähe rung von der Heckseite her ist auf jeden Fall verboten. Man muss sich dem Hubschrauber prinzipiell in gebückter Haltung und von vorne nähern, damit man vom Piloten gesehen werden kann.
16.2 Sicherheitsgurt
Ist ein Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet, so sind Lenker und beförderte Personen, die einen solchen Sitzplatz benützen, zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurtes verpflichtet.
Das bedeutet, dass auch im Tragsessel transportierte Patienten jedenfalls mit dem im Kraftfahrzeug angebrachten Sicherheitsgurt zu sichern sind. Ausnahmen bestehen für Einsatzkräfte, wenn der Gebrauch des Sicherheitsgurtes mit dem Zweck der Fahrt unvereinbar ist.
Dies ist im Rettungsdienst etwa dann der Fall, wenn während der Fahrt dringende medizinische Maßnahmen im Patientenraum durchgeführt werden müssen und ein Anhalten des Ein satzfahrzeuges nicht zweckmäßig ist.