Rettungssanitäter RK Wien
Vorbereitung auf die Prüfung zum Rettungssanitäter.
Vorbereitung auf die Prüfung zum Rettungssanitäter.
Set of flashcards Details
Flashcards | 48 |
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Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 16.08.2017 / 14.03.2023 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, gibt es in den Bundesländern unter schiedlich organisierte Einsatzleitstellen. Alle haben folgende Aufgaben:
- Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Notrufen und Transportan forderungen; Dokumentation gemäß eingesetztem Abfrageschema
- Aufträge zur Hilfeleistung und Erste-Hilfe-Anleitung für den Anrufer
- Abschätzen der Einsatzkriterien, Reihung nach Dringlichkeit und lokalen Gegeben heiten
- Festlegung der Einsatzart
- Einsatzalarmierung und Erteilen des Transportauftrages
- Kontaktaufnahme mit Arzt, Exekutive, Feuerwehr, Behörden, Spezialeinheiten, Nachbardienststellen etc.
- Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den eingesetzten Fahrzeugen
- Voranmeldung ans Krankenhaus in bedrohlichen Situationen sowie Abklärung der Bettenkapazitäten (regionale Gegebenheiten beachten)
- der Sanitäter ist verpflichtet alle gesetzten sanitätsdienstlichen Maßnahmen zu dokumentieren
- auch Details wie der Patient vorgefunden wurde, Anamnese und Messwerte sollen erhoben werden
- Ebenfalls ist die Anwesenheit bzw das Eintreffen weiterer Einsatzkräfte zu vermerken (zB Wagennummer bei Polizeieinsatz)
- betroffenen Personen sowie deren gesetzlichen Vertretern muss auf Verlangen Einsicht gewährt werden
- der Verbleib von mitgeführten (Wert-)gegnständen wird ebenfalls angeraten zu dokumentieren
- Dokumentation muss 10 Jahre aufbewahrt werden
2.2 Sondersignal
Sondersignale sind Blaulicht und Folgetonhorn.
- Aufforderung seitens der Leitstelle, einen Einsatzort mit Sondersignal anzufahren, stellt lediglich eine Empfehlung dar.
- Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 26 StVO) dürfen Einsatzfahrzeuge ihre Sondersignale nur verwenden, wenn „Gefahr im Verzug" besteht z.B. Fahrten vom und zum Ort "dringender Hilfeleistung"
- Sondersignale dürfen zur verkehrstechnischen Absicherung des Einsatzortes auch bei "nicht dringlichen" Einsätzen verwendet werden
2.3 Großunfall / Großeinsatz (Definition)
Großeinsätze sind Ereignisse, in der eine große Zahl von Betroffenen - verletzt oder unverletzt - versorgt werden müssen, z. B. bei Bus- oder Zugunfällen. Großeinsätze können mit den Ressourcen des Regelrettungsdienstes nicht mehr abgedeckt werden. Die Aufbau- und Ablaufstruktur in Großeinsätzen und Katastrophen deckt sich weitestgehend.
3.1 Rettungswesen (Definition)
Unter Rettungswesen versteht man:
■ die Leistung von Erster Hilfe und Sanitätshilfe,
■ die notfallmedizinische Versorgung,
■ den Transport von Personen, die wegen ihres Gesundheitszustandes (Verletzungen, physische oder psychische
Erkrankungen, Gebrechen) eines geeigneten Transportes bedürfen,
■ die Durchführung von Ambulanzdiensten bei Veranstaltungen.
Die Gesetzgebung für die Rettungswesens und Sanitätsdienst geschieht auf Landesebene (daher 9 Rettungsdienstgesetze). Die Gemeinden sind verpflichtet, für ein Hilfs- und Rettungswesen zu sorgen. Die Ein Großteil der Gemeinden überträgt den Rettungsauftrag an Organisationen wie das RK. Wenige Gemeinden wie zB. Wien besorgen ihren eigenen Rettungsdienst.
3.2 Wann dürfen Sondersignale verwendet werden
- für die Fahrt zum und vom Berufungsort bei dringend benötigter Hilfeleistung
- zur verkehrstechnischen Absicherung der Einsatzstelle (auch bei nicht dringlichen Einsätzen)