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Rettungssanitäter RK Wien

Vorbereitung auf die Prüfung zum Rettungssanitäter.

Vorbereitung auf die Prüfung zum Rettungssanitäter.


Set of flashcards Details

Flashcards 48
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Other
Created / Updated 16.08.2017 / 14.03.2023
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1.1 Aufgabe der Einsatzleitstelle 

Um  einen  reibungslosen  Ablauf  zu  ermöglichen,  gibt  es  in  den  Bundesländern  unter schiedlich organisierte Einsatzleitstellen. Alle haben folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Notrufen und Transportan forderungen; Dokumentation gemäß eingesetztem Abfrageschema
  • Aufträge zur Hilfeleistung  und  Erste-Hilfe-Anleitung  für  den  Anrufer 
  • Abschätzen der Einsatzkriterien, Reihung nach Dringlichkeit und lokalen Gegeben heiten
  • Festlegung der Einsatzart
  • Einsatzalarmierung  und  Erteilen  des  Transportauftrages
  • Kontaktaufnahme mit Arzt, Exekutive, Feuerwehr, Behörden, Spezialeinheiten, Nachbardienststellen etc.
  • Aufrechterhaltung  des  Kontaktes zu  den  eingesetzten Fahrzeugen
  • Voranmeldung  ans  Krankenhaus  in  bedrohlichen Situationen sowie  Abklärung der Bettenkapazitäten (regionale  Gegebenheiten  beachten)

1.2 Dokumentationspflicht

  • der Sanitäter ist verpflichtet alle gesetzten sanitätsdienstlichen Maßnahmen zu dokumentieren
  • auch Details wie der Patient vorgefunden wurde, Anamnese und Messwerte sollen erhoben werden
  • Ebenfalls ist die Anwesenheit bzw das Eintreffen weiterer Einsatzkräfte zu vermerken (zB Wagennummer bei Polizeieinsatz)
  • betroffenen Personen sowie deren gesetzlichen Vertretern muss auf Verlangen Einsicht gewährt werden
  • der Verbleib von mitgeführten (Wert-)gegnständen wird ebenfalls angeraten zu dokumentieren
  • Dokumentation muss 10 Jahre aufbewahrt werden

1.3 Katastrophe (Definition)

Eine Katastrophe ist ein durch unterschiedliche Ursachen hervorgerufenes Ereignis, das das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gefährdet oder fordert, großes menschliches Leid und Verzweiflung hervorruft und enorme materielle Schäden zur Folge hat

2.1 Wann muss ein Notarzt gerufen werden?

sobald der Zustand eines Patienten als kritisch einzustufen (A,B,C) ist oder der Verdacht besteht dass der Zustand in der nächsten Zeit kritisch werden könnte. Indizien sind neurologische Probleme, Schockzeichen, Bewusstlosigkeit,...

2.2 Sondersignal

Sondersignale sind Blaulicht und Folgetonhorn. 

  • Aufforderung seitens der Leitstelle, einen Einsatzort mit Sondersignal  anzufahren, stellt lediglich eine Empfehlung dar. 
  • Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 26 StVO) dürfen Einsatzfahrzeuge ihre Sondersignale nur verwenden, wenn „Gefahr im Verzug" besteht z.B. Fahrten vom und zum Ort "dringender Hilfeleistung"
  • Sondersignale dürfen zur verkehrstechnischen Absicherung des Einsatzortes auch bei "nicht dringlichen" Einsätzen verwendet werden

2.3 Großunfall / Großeinsatz (Definition)

Großeinsätze sind Ereignisse, in der eine große Zahl von Betroffenen - verletzt oder unverletzt - versorgt werden müssen, z. B. bei Bus- oder Zugunfällen. Großeinsätze können mit den Ressourcen des Regelrettungsdienstes nicht mehr abgedeckt werden. Die Aufbau- und Ablaufstruktur in Großeinsätzen und Katastrophen deckt sich weitestgehend. 

3.1 Rettungswesen (Definition)

Unter Rettungswesen versteht man:

die Leistung von Erster Hilfe und Sanitätshilfe,

die notfallmedizinische Versorgung,

■ den Transport von Personen, die wegen ihres Gesundheitszustandes (Verletzungen, physische oder psychische
Erkrankungen, Gebrechen) eines geeigneten Transportes bedürfen,

■ die Durchführung von Ambulanzdiensten bei Veranstaltungen.

Die Gesetzgebung für die Rettungswesens und Sanitätsdienst geschieht auf Landesebene (daher 9 Rettungsdienstgesetze). Die Gemeinden sind verpflichtet, für ein Hilfs- und Rettungswesen zu sorgen. Die Ein Großteil der Gemeinden überträgt den Rettungsauftrag an Organisationen wie das RK. Wenige Gemeinden wie zB. Wien besorgen ihren eigenen Rettungsdienst.

3.2 Wann dürfen Sondersignale verwendet werden

  • für die Fahrt zum und vom Berufungsort bei dringend benötigter Hilfeleistung
  • zur verkehrstechnischen Absicherung der Einsatzstelle (auch bei nicht dringlichen Einsätzen)