Rettungssanitäter RK Wien
Vorbereitung auf die Prüfung zum Rettungssanitäter.
Vorbereitung auf die Prüfung zum Rettungssanitäter.
Set of flashcards Details
Flashcards | 48 |
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Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 16.08.2017 / 11.02.2025 |
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12.1 Airbag (Gefahren)
Nach dem Öffnen der Autotür wird das Bewusstsein des Patienten kontrolliert. Jede Manipulation im Auslösebereich der Airbags soll vermieden werden. Nicht gezündete Airbags können noch auslösen und daher eine Gefahr darstellen. Abstand zu herunterhängenden Resten des Airbag halten.
12.2 Patientenverfügung
- Beachtliche
als beachtlich gilt alles, was der Patient aufgeschrieben hat egal ob auf Zettel, Körper, etc. Hier gilt es den Willen zu beachten sofern die Umstände dies zulassen * Details?
- Verbindliche
eine notariell beglaubigte Patientenverfügung ist für 5 Jahre gültig und muss berücksichtigt werden. Natürlich kann man dieser Verfügung im Notfall nur Folge leisten wenn diese eindeutig sichtbar vorhanden ist. Beim Setzen von Wiederbelebungsmaßnahmen wenn später eine Verfügung gefunden wird drohen den Sanitätern keine Konsequenzen.
Die rasche und einfache Kennzeichnung, Dokumentation und Leitung von Betroffenen bei einem Großschadensereignis erfolgt mit dem Patientenleitsystem (PLS)
- einheitlich in ganz Österreich
- Herzstück ist die PLT (Patientenleittasche)
- jeweils österreichweit einmalige SN
- zur schnellen Kennzeichnung von Patienten / Übersicht bei Unverletzten
- Am unteren Ende der PLT befnden sich 2 Abrisse (1x f. Transport, 1x f. KH)
- enthält folgende Materialien:
- Behandlungsprotokoll
- Identifikationsprotokoll
- Klebeetiketten mit SN zur Kennzeichnung persönlicher Gegenstände
- Gelbe Dreieck-Kleber - Kennzeichnung von Kontamination
- Schwarz umrandete „Verstorben,,-Karte
- Gelbe „Dringend"-Karte f. Rettung
13.1 Hilfs und Rettungswesen
Bereitstellung von Sanitätsdienst und Rettungswesen ist Verantwortung der Gemeinde. Die meisten Gemeinden vergeben den Auftrag an Organisationen wie das Rote Kreuz. Nur wenige Gemeinden wie Wien besorgen den RD selbst (MA70).
13.2 Vorsorgevollmacht
Dadurch bevollmächtigt eine Person eine andere, medizinische Anordnungen zu treffen, sofern sie selbst die Fähigkeit verliert, über ihren Gesundheitszustand zu bestimmen.
14.1 Selbstschutz
darunter versteht man, dass die eigene Sicherheit immer über der Rettung von Patienten steht. Würde man sich beim Helfen selbst in Gefahr bringen ist man nicht verpflichtet, dies zutun. Im Fall sind Spezialkräfte nachzufordern welche die Einsatzstelle sichern bevor man Hilfe leisten kann.
14.2 Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
Wenn ein Patient nicht mehr in der Lage ist über die eigene Gesundheit zu entscheiden (z.B. Koma) und es keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gibt, übernimmt der nächste Angehörige die Vertretungsbefugnis. Er ist verpflichtet die Gesundheit des Patienten durch seine Entscheidung(en) bestmöglich zu wahren.
14.3 Verhalten am Unfallort
G efahren erkennen
A bsichern der Unfallstelle
M enschenrettung aus der Gefahrenzone
S pezialkräfte alarmieren wenn nötig
15.1 Hilfsfrist
Zeitspanne von Eingang Notfallmeldung in Leitstelle bis Eintreffen am Notfallort. Maximalwert wird gesetzlich vorgeschrieben - danach richtet sich auch die Dichte und Verteilung der Rettungswachen.
15.2 Medizinproduktegesetz (MPG)
Bestimmt wer welche Medizinprodukte benutzten und weiterschulen darf. Nach dem Medizinproduk tegesetz (MPG) darf nur eingeschultes Personal Medizinprodukte (MP) verwenden. Die MP werden in 3 Gruppen eingeteilt:
- Gruppe 1 Jeder darf dieses MP nach Einweisung durch eine geschulte Person benutzen und danach andere schulen
- Gruppe 2 Darf nur von Personen mit spezieller Ausbildung geschult werden und von geschulten Personen genutzt werden
- Gruppe 3 Darf nur direkt vom Hersteller geschult werden. Darf nicht weitergelehrt werden.
Jeder Mitarbeiter hat sich vor der Anwendung eines MP von der Funktionstüchtigkeit, Betriebssicherheit und dem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Ebenso nach Reinigung / Desinfektion / Einsatz
15.3 Gefahrengutunfall (Definition)
ein Unfall mit Gefahrengut das explosionsgefährlich, leicht entzündlich, giftig oder radioaktiv ist. Spezielle Tafeln kennzeichnen Transporter von Gefahrengut
16.1 Einweisen eines Hubschraubers
Sollte der Pilot einen Einweiser benötigen, wird er dies über Funk mitteilen. Dieser stellt sich in ca. 5 m Entfernung vom Aufsetzplatz mit dem Wind im Rücken und bleibt bis zum Aufsetzen in dieser Position.
Blick kontakt zum Piloten halten, um eventuelle Anweisungen (z. B. Bereich verlassen) befolgen zu können.
Die mit den Armen gegebene Signalstellung YES ist die Aufforderung zum Aufsetzen.
Der Pilot gibt nach dem Aufsetzen das Zeichen zur Annäherung. Die Annähe rung von der Heckseite her ist auf jeden Fall verboten. Man muss sich dem Hubschrauber prinzipiell in gebückter Haltung und von vorne nähern, damit man vom Piloten gesehen werden kann.
16.2 Sicherheitsgurt
Ist ein Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet, so sind Lenker und beförderte Personen, die einen solchen Sitzplatz benützen, zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurtes verpflichtet.
Das bedeutet, dass auch im Tragsessel transportierte Patienten jedenfalls mit dem im Kraftfahrzeug angebrachten Sicherheitsgurt zu sichern sind. Ausnahmen bestehen für Einsatzkräfte, wenn der Gebrauch des Sicherheitsgurtes mit dem Zweck der Fahrt unvereinbar ist.
Dies ist im Rettungsdienst etwa dann der Fall, wenn während der Fahrt dringende medizinische Maßnahmen im Patientenraum durchgeführt werden müssen und ein Anhalten des Ein satzfahrzeuges nicht zweckmäßig ist.
Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, gibt es in den Bundesländern unter schiedlich organisierte Einsatzleitstellen. Alle haben folgende Aufgaben:
- Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Notrufen und Transportan forderungen; Dokumentation gemäß eingesetztem Abfrageschema
- Aufträge zur Hilfeleistung und Erste-Hilfe-Anleitung für den Anrufer
- Abschätzen der Einsatzkriterien, Reihung nach Dringlichkeit und lokalen Gegeben heiten
- Festlegung der Einsatzart
- Einsatzalarmierung und Erteilen des Transportauftrages
- Kontaktaufnahme mit Arzt, Exekutive, Feuerwehr, Behörden, Spezialeinheiten, Nachbardienststellen etc.
- Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den eingesetzten Fahrzeugen
- Voranmeldung ans Krankenhaus in bedrohlichen Situationen sowie Abklärung der Bettenkapazitäten (regionale Gegebenheiten beachten)
- der Sanitäter ist verpflichtet alle gesetzten sanitätsdienstlichen Maßnahmen zu dokumentieren
- auch Details wie der Patient vorgefunden wurde, Anamnese und Messwerte sollen erhoben werden
- Ebenfalls ist die Anwesenheit bzw das Eintreffen weiterer Einsatzkräfte zu vermerken (zB Wagennummer bei Polizeieinsatz)
- betroffenen Personen sowie deren gesetzlichen Vertretern muss auf Verlangen Einsicht gewährt werden
- der Verbleib von mitgeführten (Wert-)gegnständen wird ebenfalls angeraten zu dokumentieren
- Dokumentation muss 10 Jahre aufbewahrt werden
Eine Katastrophe ist ein durch unterschiedliche Ursachen hervorgerufenes Ereignis, das das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gefährdet oder fordert, großes menschliches Leid und Verzweiflung hervorruft und enorme materielle Schäden zur Folge hat
sobald der Zustand eines Patienten als kritisch einzustufen (A,B,C) ist oder der Verdacht besteht dass der Zustand in der nächsten Zeit kritisch werden könnte. Indizien sind neurologische Probleme, Schockzeichen, Bewusstlosigkeit,...
2.2 Sondersignal
Sondersignale sind Blaulicht und Folgetonhorn.
- Aufforderung seitens der Leitstelle, einen Einsatzort mit Sondersignal anzufahren, stellt lediglich eine Empfehlung dar.
- Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 26 StVO) dürfen Einsatzfahrzeuge ihre Sondersignale nur verwenden, wenn „Gefahr im Verzug" besteht z.B. Fahrten vom und zum Ort "dringender Hilfeleistung"
- Sondersignale dürfen zur verkehrstechnischen Absicherung des Einsatzortes auch bei "nicht dringlichen" Einsätzen verwendet werden
2.3 Großunfall / Großeinsatz (Definition)
Großeinsätze sind Ereignisse, in der eine große Zahl von Betroffenen - verletzt oder unverletzt - versorgt werden müssen, z. B. bei Bus- oder Zugunfällen. Großeinsätze können mit den Ressourcen des Regelrettungsdienstes nicht mehr abgedeckt werden. Die Aufbau- und Ablaufstruktur in Großeinsätzen und Katastrophen deckt sich weitestgehend.
3.1 Rettungswesen (Definition)
Unter Rettungswesen versteht man:
■ die Leistung von Erster Hilfe und Sanitätshilfe,
■ die notfallmedizinische Versorgung,
■ den Transport von Personen, die wegen ihres Gesundheitszustandes (Verletzungen, physische oder psychische
Erkrankungen, Gebrechen) eines geeigneten Transportes bedürfen,
■ die Durchführung von Ambulanzdiensten bei Veranstaltungen.
Die Gesetzgebung für die Rettungswesens und Sanitätsdienst geschieht auf Landesebene (daher 9 Rettungsdienstgesetze). Die Gemeinden sind verpflichtet, für ein Hilfs- und Rettungswesen zu sorgen. Die Ein Großteil der Gemeinden überträgt den Rettungsauftrag an Organisationen wie das RK. Wenige Gemeinden wie zB. Wien besorgen ihren eigenen Rettungsdienst.
3.2 Wann dürfen Sondersignale verwendet werden
- für die Fahrt zum und vom Berufungsort bei dringend benötigter Hilfeleistung
- zur verkehrstechnischen Absicherung der Einsatzstelle (auch bei nicht dringlichen Einsätzen)
3.3 Katastrophenmanagement (Phasen)
Katastrophenmanagement erfordert eine gründliche Analyse der Risiken und eine organisationsinterne Vorbereitung auf die Bewältigung von Ereignissen.
- Vermeidung
Vermeidende Maßnahmen (Katastrophenvermeidung) verringern die Wahrscheinlichkeit für den Ein tritt oder reduzieren die Auswirkungen eines Ereignisses (z. B. Hochwasserschutzbau ten oder die Wiederaufforstung von Schutzwäldern). Bedeutend günstiger als Maßnahmen NACH einem Ereignis.
- Vorsorge
• Erstellung von Katastrophenschutzplänen
• Ausbildung, Schulungen
• Durchführung von Katastrophenschutzübungen
• Vorbereitung auf die Einsatzführung
• Information der Bevölkerung
- Bewältigung
Nach dem Eintritt eines katastrophalen Ereignisses folgt die Phase der Bewältigung (z. B. die Unterbringung und Betreuung von evakuierten Personen). Gerade in den ersten Stunden nach einer Katastrophe ist dabei auch die Selbsthilfefähigkeit der Betroffenen von großer Bedeutung, da organisierte Hilfe meist nicht unmittelbar nach dem Ereignis einsetzen kann.
- Wiederherstellung
verfolgt das Ziel, zumindest den Zustand vor der Katastrophe (optimalerweise aber eine Verbesserung der Gesamt situation) zu erreichen (z. B. die Wiederherstellung von Straßen oder Häusern nach ei nem Hochwasser).
4.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rettungsdienst gehören mindestens:
- RKT-Hose mit reflektierenden Streifen (EN 471 und EN 340)
- ÖRK-Dienstjacke mit reflektierenden Streifen an Rumpf und Ärmeln (EN 471, 343 und 340)
- Knöchelhohe Berufsschuhe (EN 344)
- Einmalhandschuhe
In speziellen gefahrensituationen zB Verkehrsunfall sind zusätzlich Arbeitshandschuhe (EN 388) sowie ein Schutzhelm mit Gesichtsschutz zu verwenden.
4.2 Zweck von Sondersignalen
Sondersignale in Form von akustischen und optischen Einrichtungen an Fahrzeugen dienen dazu, vor Gefahren zu warnen und/oder dem übrigen Verkehr die Inanspruchnahme von Sonderrechten anzuzeigen
4.3 Sanitätseinsatz (Aufgabe / Definition)
Sie sind Fahrten für Menschen, die medizinischer Betreuung bedürfen bzw. die aufgrund ihres Gesundheitszustandes auf eine qualifizierte Begleitung angewiesen sind – zum Beispiel, weil sie nur liegend transportiert werden dürfen oder nicht selbst zum Auto gehen können.
5.1 Herstellen der Transportfähigkeit
Der Patient ist transportfähig, wenn die Lebensfunktionen vorhanden sind, der Patient keine starke Blutung und keine starken Schmerzen hat.
- Die Fahrweise muss dem Zustand des Patienten angepasst werden. Sie hat daher so schonend wie möglich und so rasch wie notwendig zu erfolgen.
- Der Sanitäter im Patientenraum hat die Leitung des Teams im Einsatzfahrzeug.
- Er ist verantwortlich für die Durchführung der Sanitätshilfemaßnahmen am Patienten sowie die Überprüfung und Ergänzung der gesamten Ausrüstung und des Krankenraumes nach jedem Transport.
- In Absprache mit dem Einsatzfahrer legt er fest, ob die Fahrt ins Krankenhaus mit Sondersignalen zu erfolgen hat.
Beachte: Wird der Patient mit einer Trage oder einem Tragsessel befördert, ist er unbedingt mit den Gurten zu sichern!
5.2 Einfahren in den Kreuzungsbereich (Einsatzfahrzeug)
Rote Ampeln dürfen mit Sondersignal überfahren werden, allerdings ist vorher zwingend anzuhalten um die Verkehrssituation abzuschätzen. Im Kreuzungsbereich mit mehreren Verkehrsteilnehmern empfiehlt sich das Folgetonhorn einzusetzen!
5.3 Betreuungseinsatz (Definition & Ziele)
Aufgabe im Betreuungseinsatz ist es, unverletzte Betroffene, Zeugen, Ersthelfer und Angehörige zu betreuen. Auch wenn Menschen infolge eines Schadensereignisses ihre Versorgungsmöglichkeit vorübergehend oder für längere Zeit verloren haben, spricht man von einem Betreuungseinsatz.
Der Betreuungseinsatz umfasst vor allem folgende Elemente:
■ (Psycho-)soziale Betreuung von Betroffenen und Einsatzkräften
■ Information von Betroffenen zur Situation und den weiteren Entwicklungen ■ Suche nach Familienmitgliedern und Familienzusammenführung
■ Errichten und Betreiben von Notunterkünften
■ Beschaffung, Zubereitung und Ausgabe von Wasser und Lebensmitteln
■ Beschaffung und Ausgabe von Bekleidung, Hygieneartikeln und Gebrauchsgegenständen
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