CYP üKKn 2 2017
Alle Teilfähigkeiten bis zum üKKn 2 2017
Alle Teilfähigkeiten bis zum üKKn 2 2017
Kartei Details
Karten | 83 |
---|---|
Lernende | 65 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 06.08.2017 / 07.02.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/cards/20170806_cyp_uekkn_2_2017?max=40&offset=80
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170806_cyp_uekkn_2_2017/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
A.1.3.1 Kollokationsplan und Einlegerschutzvereinbarung erklären
Ich erkläre den Kollokationsplan einer Bank und zeige auf, welche Gesetze die Grundlage bilden. Ich erkläre die Auswirkungen und Folgen der Einlegerschutzvereinbarung und des Kollokationsplans. Ich kann verschiedene Bankprodukte den einzelnen Klassen des Kollokationsplans zuordnen.
CYP-Zusatzinformation:
Eine Bank kann wie jede andere Firma in Konkurs gehen. Gewisse Kundenguthaben geniessen hinsichtlich einer möglichen Auszahlung eine bevorzugte Behandlung. Sie können die relevanten Gesetze nennen und aufzeigen, wie das noch vorhandene Vermögen auf die verschiedenen Gläubiger verteilt und ausbezahlt wird.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit ist das Aufstellen und Berechnen eines Kollokationsplans.
Kollokationsplan:
- Forderungen im ersten Rang
- Lohnforderungen
- Pensionskasse
- Forderungen im zweiten Rang
- Sozialversicherungsbeiträge
- Kindsvermögen
- Forderungen im dritten Rang
- Alle übrigen Forderungen
- Forderungen im vierten Rang
- Nachrangige Forderungen
- Nachrangige Darlehen
Einlegerschutzvereinbarung:
Bei von der FINMA bewilligten Banken gibt es einen privilegierten Einlegerschutz von max. CHF 100‘000.00 pro Kunde.
Falls eine Bank Konkurs geht wird, falls genügend Geld vorhanden, dieser Betrag den Kunden direkt ausserhalb des Konkursverfahren zurückerstattet.
Sollte die Bank nicht mehr genügend liquide Mittel haben, trägt die Einlagensicherung die Kosten.
Vorsorgegelder wie z. B. 3. Säule Guthaben sind zusätzlich zu den übrigen Bankeinlagen bis zu CHF 100‘000.00 privilegiert, werden allerdings nicht durch die Einlagensicherung getragen. (Wenn die Bank nicht genügend Geld hat hilft die Einlagensicherung bei Vorsorgegelder also nicht aus)
Die drei Transformationsformen
Transformationen
- Fristentransformation
- Betragstransformation
- Risikotransformation