VBV | Sach- und Vermögensversicherung

Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung

Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung


Set of flashcards Details

Flashcards 68
Students 64
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 16.07.2017 / 13.04.2025
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Versicherte Sachen

  • Unbewegliche (Immobilien) und bewegliche (Mobilien) körperliche Gegenstände
  • Je nach Situation wird eine einzelne Sache (Einzelversicherung) versichert oder eine Sachgesamtheit (Pauschalversicherung)

Die vier versicherbaren Grundgefahren der Sachversicherung

  • Feuer (5 Feuergefahren, 9 Elementargefahren, Abhandenkommen einer Sache wegen einer Feuergefahr oder einer Elementargefahr
  • Wasser (Austritt von Wasser aus Leitungen, Frostschäden an Leitungen, Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude, Auslaufen von Heizöl)
  • Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung, Einfacher Diebstahl (nur in bestimmten Versicherungen)
  • Glasbruch (Gebäudeverglasung und/oder Mobiliarverglasung)

Allgemeine Ausschlüsse bei versicherbaren Grundegefahren der Sachversicherung

Schäden an Sachen:

  • aus kriegerischen Ereignissen
  • aus inneren Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawallen, oder Tumulten
  • aus Erdbeben (hier gibt es eine begrenzte Deckung durch den so genannten Erdbebenpool)
  • aus Vulkaneruptionen
  • aus Veränderungen der Atomkernstruktur

Besondere Versicherunge nfür Sachen mit besonderen Eigenschaften oder besonderem Verwendungungszweck.

  • Kaskoversicherung für Verkehrsmittel (z.B. Motorfahrzeuge, Schiffe , Luftfahrzeuge)
  • Wertsachenversicherung  für Schmuck, Pelze, Kunstwerke usw.)
  • Technische Versicherung für technische Anlagen und Baustellen
  • Transportversicherung für Sachen, die transportiert werden

Versicherungswert

Der Versicherungswert ist der Wert der Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragserneuerung

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme steht in der Police. Sie bestimmt die maximale Leistung des Versicherers und ist Grundlage der Prämienberechnung.

Der Ersatzwert

Der Ersatzwert ist die Bemessungsgrösse für die Verscherungsleistung im Schadenfall. Je nach Versicherung entspricht der Ersatzwert

  • dem Neuwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Wiederbeschaffungskosten für einen neuen gleichen oder gleichartigen Gegenstand) oder
  • dem Zeitwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Neuwert minus Abnützung)

Vollwertversicherung

Die Sachversicherung ist grundsätzliche eine Vollwertversicherung.

D.h. die Versicherungssumme muss bei Abschluss der Versicherung dem Versicherungwert entsprechen.

Unterversicherung

  • Versicherungssumme bei Vertrasgsabschluss ist tiefer angesetzt als der Versicherungswert.
  • Ersatzwert übersteigt im Laufe der Zeit die Versicherungsumme

Bei der Unterversicherung zahlt der Versicherer bei einem Totalschaden im Maximum die Versichungssumme aus, bei einem Teilschaden nur einen Bruchteil des Schadens.

Überversicherung

Versicherungssumme ist bei Vertragsabschluss höher angesetzt als der Versicherungswert. Der Versicherte bezahlt zu viel Prämie

Doppelversicherung

  • Versicherter schliesst mehrere Versicherungen für das gleiche Objekt, für die gleiche Zeit und die gleichen Gefahren ab und die Versicherungsumme übersteigt dabei den Ersatzwert.
  • Der Schaden wird dabei antelsmässig auf die verschiedenen Versicherer verteilt.

Erstrisikoversicherungs

Versicherung auf erstes Risiko wird vorgesehen, wenn der Versicherungswert nicht im Voraus bestimmt werden kann.

Versicherung wird auf einen bestimmten Betrag festgesetzt. Versicherung zahlt im Maximum diesen Betrag, auch wenn Schaden höher ist.

Wenn der Schaden höher ist, erhält Versicherter nur den vorgesehenene Maximalbetrag und muss Rest selber bezahlen.

Teilwertversicherung

Versicherungssumme wird bewusst ein einen bestimmten Teils des Versicherungswerts gestgesetzt. Der Versicherer leistet dann im Maximum den so bestimmten Betrag.

Die Teilwertversicherung kommt zum Zug, wenn ein Totalschaden mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nie eintreten wird und der Versicherte deshalb nicht die Prämien für die gesamte Versicherungssumme bezahlen will.

Versicherungsleistung, direkter Schaden

Schaden, den die versicherte Gefahr an der /den versiche(n) Sache(n) anrichtet.

Die Versicherung übernimmt den Vermögensbedarf für den Ersatz, die reparatur und/oder den Minderwert der versicherten Sache.

Verischerungsleistung, indirekter Schaden

Schaden, der als Folge eines Sachschadens entsteht. Ein versichertes Ereignis beschädigtz eine (versicherte) Sache, und dadurch werden andere (versicherte) Sachen in Mitleidenschaft gezogen.

Versicherungsleistung, mittelbarer Schaden

Vermögensschaden, bestehend aus Vermögenseinbussen des Versicherten wegen des versicherten Ereignisses. Der Versicherte hat zusätzliche Auslagen (z.B. Aufräumungskosten) oder Einnahmeausfälle.

Der mittelbare Schaden ist grundsätzlich NICHT versichert.

Vermögensversicherung

Schutz vor unfreiwilligen Vermögenseinbussen

Versicherten Gefahren sind

  • bei der Haftpflichtversicherung: Vermögensbedarf für die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche von Drittpersonen und Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
  • bei der Rechtschutzversicherung: die Prozess- und Anwaltskosten des Versicherten für die versicherte Art von Prozessen
  • bei den speziellen Vermögensversicherungen: die Vermögenseinbussen des Versicherten aus de mversicherten Ereignis (z.B. Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrechung bei der Betriebsunterbrechungsversicherung)

Hausratsversicherung | Massgebliche Gesetze

  • Auf Bundesebene gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsobligatorium für Feuer und Elementarschäden für
    • Freiburg
    • Jura
    • Nidwalden
    • Waadt

Hausratsversicherung | Versicherte Personen

Einzelversicherung: Die in Police genannte Person

Familienversicherung: Personen, die dauerhaft in eine Hausgemeinschaft leben. Grundsätzlich nur genannte Personen versichert. Meisten schliessen aber Ehegatten und unmündige Kinder mit ein, wenn sie nicht genannt wurden.

Hausratsversicherung | Versicherte Sachen

Bewegliche Sachen für privatgebrauch.

Zum Hausrat gehören:

  • Gegenstände im Eigentum des Versicherten
  • Geleaste/gemietete Gegenstände, anvertraute Sachen und Gästeeffekten
  • Fahrnisbauten mit Inhalt
  • Bauliche Einrichtungen eine Mieters, die nicht mit dem Gebäude verischert sind

AUSNAHME: Motorfahrzeuge, Motorboote, grössere Segelschiffe und Luftfahrzeuge.

Hausratsversicherung | Örtliche Geltung

Hausratsversicherung ist:

  • Standortversicherung: Hausrat beim Versicherten zuhause (Wohnung, separate Wohnräume am Wohnsitz
  • Ausserverischerung: Gegenstände des Hausrats, die vorübergehend auswärts sind (ganzen Welt)
  • Umzugsversicherung: Schutz bei Umzug von einem Ort zum anderen (Schweiz und FL, Enklaven Campione/Bünsingen)

Hausratsversicherung | Versicherte Gefahren

  • Feuer & Elementarschäden
  • Wasser
  • Diebstahl
  • Glasbruch

Hausratsversicherung | Versicherungssumme

  • Feste Versicherungssumme oder automatische Summenanpassung möglich (laufende Erhöhung aufgrund Hausratsindexes) --> Keine Unterversicherung
  • Grundsätzlich Vollwertversicherung.
  • Einzelne Gefahren auf erstes Risiko versichert (z.B. einfacher Diebstahl auswärts, Gästeeffekten, Geldwerte zuhause, etc.)

 

Hausratsversicherung | Versicherungsleistung

  • Versicherung ersetzt den Vermögensbedarf für den Ersatz (Neuwert), die Reparatur und/oder den Minderwert der betroffenen Sachen des Hausrats.
  • Bestimmte Folgekosten (mittelbarer Schaden) einer versicherten Gefahr übernimmt der Versicherer bis zu einem gestegelegten Betrag (z.B. Räumungskosten, Wiederbeschaffungskosten für Ausweise, Kreditkarten, etc.)
  • Die die Elementarschäden gilt ein gesetzlicher Selbstbehalt von 500.-. Für andere Gefahren regeln die Versicherer den SB unterschiedlich.

Wertsachenversicherung | Massgebliche Gesetze

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Detailregelung in den AVB

Wertsachenversicherung | Versicherte Sachen

Üblicherweise:

  • Schmuck
  • Kunstwerke
  • Musikinstrumente
  • Pelze
  • etc.

Wertsachenversicherung | Versicherte Personen

In der Regel werden nur Wertsachen von Privatpersonen versichert

Wertsachenversicherung | Örtliche Geltung

  • Kunstwerke: Am Wohnsitz, im Banksafe und beim Umzug
  • Schmuk, Musikinstrumente, Pelze am Wohnsitz, im Banksafe, beim Umzug und auswärts auf der ganzen Welt

Für Schmuck ab einem bestimmten Wert muss (AVB) muss der Versicherte zu Hause und auswärts besondere Vorsichtsmassnahmen ergreifen.

Wertsachenversicherung | Versicherte Gefahren

Wertsachenversicherung ist All-Risk-Versicherung

Versichert ist Abhandenkommen und die Zerstörung/Beschädigung der Sache

AUSCHLÜSSE: Kriegerische Ereignisse, Abnützung beim Gebrauch, Beschädigung bei Reinigung, Instandstellung oder Erneuerung.

Wertsachenversicherung | Versicherungssumme

Versicherung zum vollen Wert.

Vor allem bei Kunstobjekten oder bei Musikinstrumenten muss der Wert oft durch ein Expertengutachten bestimmt werden.

Wertsachenversicherung | Versicherungsleistung

Ersetzt Vermögensbedarf für Ersatz, die Reparatur oder/und den Minderwert der betroffenen Sachen des Hausrats

Der SB beträgt in der Regel 10% der Entschädigunssumme, mindestens aber 100.-

Wertsachenversicherung | Versicherungsprämie

Wird aufgrund der Tarife für die verschiedenen Objektgruppen berechnet

Wertsachenversicherung | Anwengungsbereich

Kommt zum Einsatz, wenn der Versicherte das versicherte Objekt bei Verlust unbedingt sofort wieder beschaffen will oder wenn er (bei sehr wertvollen Sachen) das Risiko eines möglichen Vermögensverlust nicht selbst tragen will.

Die Gebäudevesicherung | Massegebliche Gesetze

  • Gesetzliches Obligatorium ausser: Appenzell Innerhoden, Genf, Wallis, Tessin
  • Monopol der kant. Gebäudeversicherungsanstallt ausser in Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerhoden, Obwalden, Wallis
  • Privatversicherer können Gebäude wie folgt versichern:
    • Monopolkantone: Wasser, Diebstahl, & Glasbruch. Zusatzdeckungen zur kanton Feuerversicherung
    • GUSTAVO: Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch

Die Gebäudevesicherung | Versicherte Personen

Eigentümer des Gebäudes.

Besitzen mehrere Personen ein Gebäude, könne diese die Versicherung Gemeinsam abschliessen.

Die Gebäudevesicherung | Versicherte Sache

Gebäude mit Bestandteilen und baulichen Einrichtungen.

Definition Gebäude:

  • Erzeugnis aus Bautätigkeit
  • unbeweglich
  • Dach
  • benutzbaren Raum
  • Dauereinrichtung

Die Gebäudevesicherung | Örtliche Geltung

Standort des Gebäudes. CH/FL

 

Die Gebäudevesicherung | Versicherte Gefahren

Feuer & Elementar

Wasser

Diebstahl: Gebäudeschäde als Folge von Einbruch

Glasbruch

Die Gebäudevesicherung | Versicherungssumme

Versicherungssumme wie folgt festgelegt:

  • Feuer: zum vollen Wert
  • Wasser: zum vollen Wert oder auf erstes Risiko
  • Diebstahl: auf erstes Risiko (evtl. auch Teilwert)
  • Glasbruch: auf erstes Risiko (evtl. auch Teilwert)

Die Gebäudevesicherung | Versicherungsleistung | Grundsätze

  • Wiederherstellungswert (Neuwert), sofern Wiederaufbau/Reparatur
  • Verkehrswert, sofern keine Wiederaufbau innert 2 Jahre am gleichen Ort
  • Abburchwert, sofern Gebäude Abbruchliegenschaft ist