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VBV | Sach- und Vermögensversicherung

Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung

Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung


Set of flashcards Details

Flashcards 68
Students 64
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 16.07.2017 / 07.05.2024
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Versicherte Sachen

  • Unbewegliche (Immobilien) und bewegliche (Mobilien) körperliche Gegenstände
  • Je nach Situation wird eine einzelne Sache (Einzelversicherung) versichert oder eine Sachgesamtheit (Pauschalversicherung)

Die vier versicherbaren Grundgefahren der Sachversicherung

  • Feuer (5 Feuergefahren, 9 Elementargefahren, Abhandenkommen einer Sache wegen einer Feuergefahr oder einer Elementargefahr
  • Wasser (Austritt von Wasser aus Leitungen, Frostschäden an Leitungen, Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude, Auslaufen von Heizöl)
  • Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung, Einfacher Diebstahl (nur in bestimmten Versicherungen)
  • Glasbruch (Gebäudeverglasung und/oder Mobiliarverglasung)

Allgemeine Ausschlüsse bei versicherbaren Grundegefahren der Sachversicherung

Schäden an Sachen:

  • aus kriegerischen Ereignissen
  • aus inneren Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawallen, oder Tumulten
  • aus Erdbeben (hier gibt es eine begrenzte Deckung durch den so genannten Erdbebenpool)
  • aus Vulkaneruptionen
  • aus Veränderungen der Atomkernstruktur

Besondere Versicherunge nfür Sachen mit besonderen Eigenschaften oder besonderem Verwendungungszweck.

  • Kaskoversicherung für Verkehrsmittel (z.B. Motorfahrzeuge, Schiffe , Luftfahrzeuge)
  • Wertsachenversicherung  für Schmuck, Pelze, Kunstwerke usw.)
  • Technische Versicherung für technische Anlagen und Baustellen
  • Transportversicherung für Sachen, die transportiert werden

Versicherungswert

Der Versicherungswert ist der Wert der Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragserneuerung

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme steht in der Police. Sie bestimmt die maximale Leistung des Versicherers und ist Grundlage der Prämienberechnung.

Der Ersatzwert

Der Ersatzwert ist die Bemessungsgrösse für die Verscherungsleistung im Schadenfall. Je nach Versicherung entspricht der Ersatzwert

  • dem Neuwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Wiederbeschaffungskosten für einen neuen gleichen oder gleichartigen Gegenstand) oder
  • dem Zeitwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Neuwert minus Abnützung)

Vollwertversicherung

Die Sachversicherung ist grundsätzliche eine Vollwertversicherung.

D.h. die Versicherungssumme muss bei Abschluss der Versicherung dem Versicherungwert entsprechen.