VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kartei Details
Karten | 68 |
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Lernende | 64 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.07.2017 / 13.04.2025 |
Weblink |
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Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Sache
Das enstehende Bauwerk & zugehörige Bauteile und Baustoffe
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Gefahren
eine Art Kaskoversicherung für den Bau
- Beschädigung/Zerstörung des Bauwerks infolge unvorhergesehenen Bauunfälle (Vandalismus, Sabotage, Bewegung des Baugrunds, etc.)
- Diebstahlt von bereits fest mit dem Bau verbundenen Bauteilen
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherungssumme
Vollwertversicherung
- Provisorisch aufgrund abschätzbaren Gesamtbaukosten festgelegt
- Nach Abschluss des Bauvorhabens definitiv festgelegt
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherungsleistung
Ersetzt Vermögensbedarf für Wiederherstellung Baustand unmittelbar vor Eintritt versicherte Beschädigung oder Zerstörung.
- Sowet Haftpflichtversicherer des für die Schädigung Verantwortlichen Ersatz leistet, entfällt die Leistung der Bauwesenvesicherung.
- Wenn Haftpflicht umstritten, gewährt Bauwesenversicherung Vorschuss, den sie zurückfordert sobald Haftpflichtige ermittel.
SB in der Regel min. 1'000.-
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Prämie
Als Einmalprämie provisorisch bei Baubeginn erhoben. Mögliche Korrektur bei definitiver Versicherungssumme.
Hängt v.a. von Art des versicherten Gebäudes, des Vorhabens und der Versicherungssumme ab.
Faustregel: Hochbau ca. 2 Promille, Tiefbau 3-7 Promille der Versicherungssumme.
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Massgebliche Gesetze
Versicherungsvertragsgesetzt (VVG)
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherte Sachen
in der Police aufgeführtes Fahrzeug
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungssumme
in der Police festgesetzt.
Kaufpreis mit Werkausstattung.
Versicherungssumme muss erhöht werden, wenn Spezialausrüstungen und Zubehörteile eingebaut werden.
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherte Gefahren
Teilkaskoversicherung: Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch
- Feuer
- Elementarschäden
- Diebstahl/Entwendung zum Gebrauch/Raub
- Glasbruch
- Kollision mit Tieren
- Mutwillige/Böswillige Handlung Dritter (Vandalismus)
- Weitere (z.B. Parkschaden je nach Gesellschaft --> AVB)
Vollkaskoversicherung: Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch
- Kollision (Unfall)
- Weitere (AVB)
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Ausschlüsse
- Schäden aus dem Betrieb des FZ (z.B. Motorschaden wegen Ölmangels oder Überhitzung)
- Abnützungsschäden (Reifenverschleiss)
- Schäden anlässlich Teilnahme an Motorsportrennen
- Wertverlust nach einem schweren Unfall
- Kosten, wenn FZ nicht benutzt werden kann (Nutzungsausfall)
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsleistung
Ersetzt wird für den totalen Werteverlust bei Totalschäden/Abhandenkommen, bzw. Reparaturkosten bei Teilschäden.
Vergütet wird Zeitwert. Mit Zeitwertzusatzversicherung kann kann Wertverlust in ersten Betriebsjahren aufgefangen werden.
Versicherte Folgekosten: Abschleppkosten, Zölle aus Totalschäden im Ausland, und weitere nach AVB
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsleistung | Selbstbehalt
Bei Teilkaskoversicherung unüblich. Unter Umständen SB selber wählen und Prämie verbilligen.
Für Kollisionsrisiko SB üblicherweise 1'000.-. Nach AVB höhere Prämie für tieferen SB möglich, und umgekehrt.
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Verischerungsleistung | Leistungsreduktion
Leistungsreduktion oder -verweigerung bei grobem Verschulden.
Grobfahrlässigkeit kann aber eingeschlossen werden. Gilt aber nicht für Unfälle unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss.
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsprämie
Bei Teilkaskoversicherungs meistens Fixprämie.
Bei Kollsiionsversicherung, oft Bonussystem für schadenfreie Jahre und Prämienrückstufung bei Schadenmeldung
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Anwendungsbereich
Bei gekauften FZ folgende Faustregel für Schutz:
- Vollkaskoversicherung für neue FZ
- Teilkaskoversicherung ab dem 3. oder 4. Betriebsjahr
- Keine Kaskoversicherung für FZ älter als 8 Jahre
Bei geleasten FZ
- Leasingunternehmen verlangen eine Vollkaskoversicherung mit Zeitwertzusatz
Versicherte Sachen
- Unbewegliche (Immobilien) und bewegliche (Mobilien) körperliche Gegenstände
- Je nach Situation wird eine einzelne Sache (Einzelversicherung) versichert oder eine Sachgesamtheit (Pauschalversicherung)
Die vier versicherbaren Grundgefahren der Sachversicherung
- Feuer (5 Feuergefahren, 9 Elementargefahren, Abhandenkommen einer Sache wegen einer Feuergefahr oder einer Elementargefahr
- Wasser (Austritt von Wasser aus Leitungen, Frostschäden an Leitungen, Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude, Auslaufen von Heizöl)
- Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung, Einfacher Diebstahl (nur in bestimmten Versicherungen)
- Glasbruch (Gebäudeverglasung und/oder Mobiliarverglasung)
Allgemeine Ausschlüsse bei versicherbaren Grundegefahren der Sachversicherung
Schäden an Sachen:
- aus kriegerischen Ereignissen
- aus inneren Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawallen, oder Tumulten
- aus Erdbeben (hier gibt es eine begrenzte Deckung durch den so genannten Erdbebenpool)
- aus Vulkaneruptionen
- aus Veränderungen der Atomkernstruktur
Besondere Versicherunge nfür Sachen mit besonderen Eigenschaften oder besonderem Verwendungungszweck.
- Kaskoversicherung für Verkehrsmittel (z.B. Motorfahrzeuge, Schiffe , Luftfahrzeuge)
- Wertsachenversicherung für Schmuck, Pelze, Kunstwerke usw.)
- Technische Versicherung für technische Anlagen und Baustellen
- Transportversicherung für Sachen, die transportiert werden
Versicherungswert
Der Versicherungswert ist der Wert der Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragserneuerung
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme steht in der Police. Sie bestimmt die maximale Leistung des Versicherers und ist Grundlage der Prämienberechnung.
Der Ersatzwert
Der Ersatzwert ist die Bemessungsgrösse für die Verscherungsleistung im Schadenfall. Je nach Versicherung entspricht der Ersatzwert
- dem Neuwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Wiederbeschaffungskosten für einen neuen gleichen oder gleichartigen Gegenstand) oder
- dem Zeitwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Neuwert minus Abnützung)
Vollwertversicherung
Die Sachversicherung ist grundsätzliche eine Vollwertversicherung.
D.h. die Versicherungssumme muss bei Abschluss der Versicherung dem Versicherungwert entsprechen.
Unterversicherung
- Versicherungssumme bei Vertrasgsabschluss ist tiefer angesetzt als der Versicherungswert.
- Ersatzwert übersteigt im Laufe der Zeit die Versicherungsumme
Bei der Unterversicherung zahlt der Versicherer bei einem Totalschaden im Maximum die Versichungssumme aus, bei einem Teilschaden nur einen Bruchteil des Schadens.
Überversicherung
Versicherungssumme ist bei Vertragsabschluss höher angesetzt als der Versicherungswert. Der Versicherte bezahlt zu viel Prämie
Doppelversicherung
- Versicherter schliesst mehrere Versicherungen für das gleiche Objekt, für die gleiche Zeit und die gleichen Gefahren ab und die Versicherungsumme übersteigt dabei den Ersatzwert.
- Der Schaden wird dabei antelsmässig auf die verschiedenen Versicherer verteilt.
Erstrisikoversicherungs
Versicherung auf erstes Risiko wird vorgesehen, wenn der Versicherungswert nicht im Voraus bestimmt werden kann.
Versicherung wird auf einen bestimmten Betrag festgesetzt. Versicherung zahlt im Maximum diesen Betrag, auch wenn Schaden höher ist.
Wenn der Schaden höher ist, erhält Versicherter nur den vorgesehenene Maximalbetrag und muss Rest selber bezahlen.
Teilwertversicherung
Versicherungssumme wird bewusst ein einen bestimmten Teils des Versicherungswerts gestgesetzt. Der Versicherer leistet dann im Maximum den so bestimmten Betrag.
Die Teilwertversicherung kommt zum Zug, wenn ein Totalschaden mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nie eintreten wird und der Versicherte deshalb nicht die Prämien für die gesamte Versicherungssumme bezahlen will.
Versicherungsleistung, direkter Schaden
Schaden, den die versicherte Gefahr an der /den versiche(n) Sache(n) anrichtet.
Die Versicherung übernimmt den Vermögensbedarf für den Ersatz, die reparatur und/oder den Minderwert der versicherten Sache.
Verischerungsleistung, indirekter Schaden
Schaden, der als Folge eines Sachschadens entsteht. Ein versichertes Ereignis beschädigtz eine (versicherte) Sache, und dadurch werden andere (versicherte) Sachen in Mitleidenschaft gezogen.
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