VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Set of flashcards Details
Flashcards | 68 |
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Students | 64 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 16.07.2017 / 07.05.2024 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Versicherte Sachen
- Unbewegliche (Immobilien) und bewegliche (Mobilien) körperliche Gegenstände
- Je nach Situation wird eine einzelne Sache (Einzelversicherung) versichert oder eine Sachgesamtheit (Pauschalversicherung)
Die vier versicherbaren Grundgefahren der Sachversicherung
- Feuer (5 Feuergefahren, 9 Elementargefahren, Abhandenkommen einer Sache wegen einer Feuergefahr oder einer Elementargefahr
- Wasser (Austritt von Wasser aus Leitungen, Frostschäden an Leitungen, Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude, Auslaufen von Heizöl)
- Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung, Einfacher Diebstahl (nur in bestimmten Versicherungen)
- Glasbruch (Gebäudeverglasung und/oder Mobiliarverglasung)
Allgemeine Ausschlüsse bei versicherbaren Grundegefahren der Sachversicherung
Schäden an Sachen:
- aus kriegerischen Ereignissen
- aus inneren Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawallen, oder Tumulten
- aus Erdbeben (hier gibt es eine begrenzte Deckung durch den so genannten Erdbebenpool)
- aus Vulkaneruptionen
- aus Veränderungen der Atomkernstruktur
Besondere Versicherunge nfür Sachen mit besonderen Eigenschaften oder besonderem Verwendungungszweck.
- Kaskoversicherung für Verkehrsmittel (z.B. Motorfahrzeuge, Schiffe , Luftfahrzeuge)
- Wertsachenversicherung für Schmuck, Pelze, Kunstwerke usw.)
- Technische Versicherung für technische Anlagen und Baustellen
- Transportversicherung für Sachen, die transportiert werden
Versicherungswert
Der Versicherungswert ist der Wert der Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragserneuerung
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme steht in der Police. Sie bestimmt die maximale Leistung des Versicherers und ist Grundlage der Prämienberechnung.
Der Ersatzwert
Der Ersatzwert ist die Bemessungsgrösse für die Verscherungsleistung im Schadenfall. Je nach Versicherung entspricht der Ersatzwert
- dem Neuwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Wiederbeschaffungskosten für einen neuen gleichen oder gleichartigen Gegenstand) oder
- dem Zeitwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Neuwert minus Abnützung)
Vollwertversicherung
Die Sachversicherung ist grundsätzliche eine Vollwertversicherung.
D.h. die Versicherungssumme muss bei Abschluss der Versicherung dem Versicherungwert entsprechen.