VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kartei Details
Karten | 68 |
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Lernende | 64 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.07.2017 / 13.04.2025 |
Weblink |
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Die Gebäudevesicherung | Versicherungsleitung | Versicherte mittelbare Schäden
- Bei allen Gefahren: Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten sowie Notmassnahmen
- Gefahr Feuer: Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser
- Gefahr Wasser: Ortungs- und Freilegungskosten
- Gefahr Diebstahl: Schlossänderungskosten
- Gefahr Wasser & Feuer: Mietertragsausfall (Hotel, Ferienhäuser, Gaststätten, etc.) nur als Zusatzdeckung auf
Die Gebäudevesicherung | Versicherungsleistung | Selbstbehalt
- Bei Eintritt Elementargefahr (gesetzlich vorgeschrieben)
- Wohn- und Landwirtschaftsgebäude: 10% der Entschädigung, min 1'000.-, max 10'000.-
- Alle anderen: 10% der Entschädigung, min 2'500.-, max 50'000
- In allen anderen Fällen
- Wohn- und Landwirtschaftsgebäude: 200.-
- Alle anderen: 500.-
Die Gebäudevesicherung | Versicherungsprämie
Fixprämie
Höhe hängt von Auswahl versicherte Gefahren, Versicherssume und Art Gebäudenutzung ab.
Die Gebäudevesicherung | Anwendungsbreich
Ausserhalb des Obligatoriums sollte jeder Gebäudeeigentürmer individuell abklären, in welchem Umfang er für sein Gebäude Schutz benötigt.
Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Personen
Bauherr (Eigentümer des entstehenden Gebäudes)
Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Örtliche Geltung
Ort der Baustelle
Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Sache
Das entstehende Bauwerk
Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Gefahren
Feuergefahren der Sachversicherung
Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherungssumme
Vollwertversicherung.
Versicherungssumme provisorisch aufgrund der abschätzbaren Gesamtbaukosten
Nach Abschluss des Bauvorhabens Summe definitiv festgelegt
Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherungsleistung
Vermögensbedarf für Wiederherstellung des Baustands unmittelbar vor Eintritt der Gefahr.
Miiverischerte mittelbare Schäden:
- Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten bis max.Betrag
- Notmassnahmen bis max.Betrag
- Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser bis max.Betrag
SB in Monopolkantonen nach kantolnaler Vorschrift.
Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Prämie
Versicherungssumme und Art des entstehenenden Bauwerks
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Personen
Bauherr und die am Bau beteiligten Unternehmer/n
(Architekt, Bauingenieur, Bauunternehmer, Bauhandwerker)
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Örtliche Geltung
Ort der Baustelle
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Sache
Das enstehende Bauwerk & zugehörige Bauteile und Baustoffe
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Gefahren
eine Art Kaskoversicherung für den Bau
- Beschädigung/Zerstörung des Bauwerks infolge unvorhergesehenen Bauunfälle (Vandalismus, Sabotage, Bewegung des Baugrunds, etc.)
- Diebstahlt von bereits fest mit dem Bau verbundenen Bauteilen
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherungssumme
Vollwertversicherung
- Provisorisch aufgrund abschätzbaren Gesamtbaukosten festgelegt
- Nach Abschluss des Bauvorhabens definitiv festgelegt
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherungsleistung
Ersetzt Vermögensbedarf für Wiederherstellung Baustand unmittelbar vor Eintritt versicherte Beschädigung oder Zerstörung.
- Sowet Haftpflichtversicherer des für die Schädigung Verantwortlichen Ersatz leistet, entfällt die Leistung der Bauwesenvesicherung.
- Wenn Haftpflicht umstritten, gewährt Bauwesenversicherung Vorschuss, den sie zurückfordert sobald Haftpflichtige ermittel.
SB in der Regel min. 1'000.-
Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Prämie
Als Einmalprämie provisorisch bei Baubeginn erhoben. Mögliche Korrektur bei definitiver Versicherungssumme.
Hängt v.a. von Art des versicherten Gebäudes, des Vorhabens und der Versicherungssumme ab.
Faustregel: Hochbau ca. 2 Promille, Tiefbau 3-7 Promille der Versicherungssumme.
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Massgebliche Gesetze
Versicherungsvertragsgesetzt (VVG)
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherte Sachen
in der Police aufgeführtes Fahrzeug
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungssumme
in der Police festgesetzt.
Kaufpreis mit Werkausstattung.
Versicherungssumme muss erhöht werden, wenn Spezialausrüstungen und Zubehörteile eingebaut werden.
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherte Gefahren
Teilkaskoversicherung: Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch
- Feuer
- Elementarschäden
- Diebstahl/Entwendung zum Gebrauch/Raub
- Glasbruch
- Kollision mit Tieren
- Mutwillige/Böswillige Handlung Dritter (Vandalismus)
- Weitere (z.B. Parkschaden je nach Gesellschaft --> AVB)
Vollkaskoversicherung: Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch
- Kollision (Unfall)
- Weitere (AVB)
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Ausschlüsse
- Schäden aus dem Betrieb des FZ (z.B. Motorschaden wegen Ölmangels oder Überhitzung)
- Abnützungsschäden (Reifenverschleiss)
- Schäden anlässlich Teilnahme an Motorsportrennen
- Wertverlust nach einem schweren Unfall
- Kosten, wenn FZ nicht benutzt werden kann (Nutzungsausfall)
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsleistung
Ersetzt wird für den totalen Werteverlust bei Totalschäden/Abhandenkommen, bzw. Reparaturkosten bei Teilschäden.
Vergütet wird Zeitwert. Mit Zeitwertzusatzversicherung kann kann Wertverlust in ersten Betriebsjahren aufgefangen werden.
Versicherte Folgekosten: Abschleppkosten, Zölle aus Totalschäden im Ausland, und weitere nach AVB
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsleistung | Selbstbehalt
Bei Teilkaskoversicherung unüblich. Unter Umständen SB selber wählen und Prämie verbilligen.
Für Kollisionsrisiko SB üblicherweise 1'000.-. Nach AVB höhere Prämie für tieferen SB möglich, und umgekehrt.
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Verischerungsleistung | Leistungsreduktion
Leistungsreduktion oder -verweigerung bei grobem Verschulden.
Grobfahrlässigkeit kann aber eingeschlossen werden. Gilt aber nicht für Unfälle unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss.
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsprämie
Bei Teilkaskoversicherungs meistens Fixprämie.
Bei Kollsiionsversicherung, oft Bonussystem für schadenfreie Jahre und Prämienrückstufung bei Schadenmeldung
Motorfahrzeugkaskoverischerung | Anwendungsbereich
Bei gekauften FZ folgende Faustregel für Schutz:
- Vollkaskoversicherung für neue FZ
- Teilkaskoversicherung ab dem 3. oder 4. Betriebsjahr
- Keine Kaskoversicherung für FZ älter als 8 Jahre
Bei geleasten FZ
- Leasingunternehmen verlangen eine Vollkaskoversicherung mit Zeitwertzusatz