VBV | Sach- und Vermögensversicherung

Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung

Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung


Kartei Details

Karten 68
Lernende 64
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 16.07.2017 / 13.04.2025
Weblink
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Die Gebäudevesicherung | Versicherungsleitung | Versicherte mittelbare Schäden

  • Bei allen Gefahren: Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten sowie Notmassnahmen
  • Gefahr Feuer: Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser
  • Gefahr Wasser: Ortungs- und Freilegungskosten
  • Gefahr Diebstahl: Schlossänderungskosten
  • Gefahr Wasser & Feuer: Mietertragsausfall (Hotel, Ferienhäuser, Gaststätten, etc.) nur als Zusatzdeckung auf

Die Gebäudevesicherung | Versicherungsleistung | Selbstbehalt

  • Bei Eintritt Elementargefahr (gesetzlich vorgeschrieben)
    • Wohn- und Landwirtschaftsgebäude: 10% der Entschädigung, min 1'000.-, max 10'000.-
    • Alle anderen: 10% der Entschädigung, min 2'500.-, max 50'000
  • In allen anderen Fällen
    • Wohn- und Landwirtschaftsgebäude: 200.-
    • Alle anderen: 500.-

 

Die Gebäudevesicherung | Versicherungsprämie

Fixprämie

Höhe hängt von Auswahl versicherte Gefahren, Versicherssume und Art Gebäudenutzung ab.

Die Gebäudevesicherung | Anwendungsbreich

Ausserhalb des Obligatoriums sollte jeder Gebäudeeigentürmer individuell abklären, in welchem Umfang er für sein Gebäude Schutz benötigt.

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Personen

Bauherr (Eigentümer des entstehenden Gebäudes)

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Örtliche Geltung

Ort der Baustelle

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Sache

Das entstehende Bauwerk

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Gefahren

Feuergefahren der Sachversicherung

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherungssumme

Vollwertversicherung.

Versicherungssumme provisorisch aufgrund der abschätzbaren Gesamtbaukosten

Nach Abschluss des Bauvorhabens Summe definitiv festgelegt

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherungsleistung

Vermögensbedarf für Wiederherstellung des Baustands unmittelbar vor Eintritt der Gefahr.

Miiverischerte mittelbare Schäden:

  • Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten bis max.Betrag
  • Notmassnahmen bis max.Betrag
  • Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser bis max.Betrag

SB in Monopolkantonen nach kantolnaler Vorschrift.

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Prämie

Versicherungssumme und Art des entstehenenden Bauwerks

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Personen

Bauherr und die am Bau beteiligten Unternehmer/n

(Architekt, Bauingenieur, Bauunternehmer, Bauhandwerker)

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Örtliche Geltung

Ort der Baustelle

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Sache

Das enstehende Bauwerk & zugehörige Bauteile und Baustoffe

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Gefahren

eine Art Kaskoversicherung für den Bau

  • Beschädigung/Zerstörung des Bauwerks infolge unvorhergesehenen Bauunfälle (Vandalismus, Sabotage, Bewegung des Baugrunds, etc.)
  • Diebstahlt von bereits fest mit dem Bau verbundenen Bauteilen

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherungssumme

Vollwertversicherung

  • Provisorisch aufgrund abschätzbaren Gesamtbaukosten festgelegt
  • Nach Abschluss des Bauvorhabens definitiv festgelegt

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherungsleistung

Ersetzt Vermögensbedarf für Wiederherstellung Baustand unmittelbar vor Eintritt versicherte Beschädigung oder Zerstörung.

  • Sowet Haftpflichtversicherer des für die Schädigung Verantwortlichen Ersatz leistet, entfällt die Leistung der Bauwesenvesicherung.
  • Wenn Haftpflicht umstritten, gewährt Bauwesenversicherung Vorschuss, den sie zurückfordert sobald Haftpflichtige ermittel.

SB in der Regel min. 1'000.-

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Prämie

Als Einmalprämie provisorisch bei Baubeginn erhoben. Mögliche Korrektur bei definitiver Versicherungssumme.

Hängt v.a. von Art des versicherten Gebäudes, des Vorhabens und der Versicherungssumme ab.

Faustregel: Hochbau ca. 2 Promille, Tiefbau 3-7 Promille der Versicherungssumme.

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Massgebliche Gesetze

Versicherungsvertragsgesetzt (VVG)

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherte Sachen

in der Police aufgeführtes Fahrzeug

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungssumme

in der Police festgesetzt.

Kaufpreis mit Werkausstattung.

Versicherungssumme muss erhöht werden, wenn Spezialausrüstungen und Zubehörteile eingebaut werden.

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherte Gefahren

Teilkaskoversicherung: Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch

  • Feuer
  • Elementarschäden
  • Diebstahl/Entwendung zum Gebrauch/Raub
  • Glasbruch
  • Kollision mit Tieren
  • Mutwillige/Böswillige Handlung Dritter (Vandalismus)
  • Weitere (z.B. Parkschaden je nach Gesellschaft --> AVB)

Vollkaskoversicherung: Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch

  • Kollision (Unfall)
  • Weitere (AVB)

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Ausschlüsse

  • Schäden aus dem Betrieb des FZ (z.B. Motorschaden wegen Ölmangels oder Überhitzung)
  • Abnützungsschäden (Reifenverschleiss)
  • Schäden anlässlich Teilnahme an Motorsportrennen
  • Wertverlust nach einem schweren Unfall
  • Kosten, wenn FZ nicht benutzt werden kann (Nutzungsausfall)

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsleistung

Ersetzt wird für den totalen Werteverlust bei Totalschäden/Abhandenkommen, bzw. Reparaturkosten bei Teilschäden.

Vergütet wird Zeitwert. Mit Zeitwertzusatzversicherung kann kann Wertverlust in ersten Betriebsjahren aufgefangen werden.

Versicherte Folgekosten: Abschleppkosten, Zölle aus Totalschäden im Ausland, und weitere nach AVB

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsleistung | Selbstbehalt

Bei Teilkaskoversicherung unüblich. Unter Umständen SB selber wählen und Prämie verbilligen.

Für Kollisionsrisiko SB üblicherweise 1'000.-. Nach AVB höhere Prämie für tieferen SB möglich, und umgekehrt.

 

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Verischerungsleistung | Leistungsreduktion

Leistungsreduktion oder -verweigerung bei grobem Verschulden.

Grobfahrlässigkeit kann aber eingeschlossen werden. Gilt aber nicht für Unfälle unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss.

 

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsprämie

Bei Teilkaskoversicherungs meistens Fixprämie.

Bei Kollsiionsversicherung, oft Bonussystem für schadenfreie Jahre und Prämienrückstufung bei Schadenmeldung

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Anwendungsbereich

Bei gekauften FZ folgende Faustregel für Schutz:

  • Vollkaskoversicherung für neue FZ
  • Teilkaskoversicherung ab dem 3. oder 4. Betriebsjahr
  • Keine Kaskoversicherung für FZ älter als 8 Jahre

Bei geleasten FZ

  • Leasingunternehmen verlangen eine Vollkaskoversicherung mit Zeitwertzusatz