VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung
Kartei Details
Karten | 68 |
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Lernende | 64 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.07.2017 / 13.04.2025 |
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Versicherte Sachen
- Unbewegliche (Immobilien) und bewegliche (Mobilien) körperliche Gegenstände
- Je nach Situation wird eine einzelne Sache (Einzelversicherung) versichert oder eine Sachgesamtheit (Pauschalversicherung)
Die vier versicherbaren Grundgefahren der Sachversicherung
- Feuer (5 Feuergefahren, 9 Elementargefahren, Abhandenkommen einer Sache wegen einer Feuergefahr oder einer Elementargefahr
- Wasser (Austritt von Wasser aus Leitungen, Frostschäden an Leitungen, Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude, Auslaufen von Heizöl)
- Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung, Einfacher Diebstahl (nur in bestimmten Versicherungen)
- Glasbruch (Gebäudeverglasung und/oder Mobiliarverglasung)
Allgemeine Ausschlüsse bei versicherbaren Grundegefahren der Sachversicherung
Schäden an Sachen:
- aus kriegerischen Ereignissen
- aus inneren Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawallen, oder Tumulten
- aus Erdbeben (hier gibt es eine begrenzte Deckung durch den so genannten Erdbebenpool)
- aus Vulkaneruptionen
- aus Veränderungen der Atomkernstruktur
Besondere Versicherunge nfür Sachen mit besonderen Eigenschaften oder besonderem Verwendungungszweck.
- Kaskoversicherung für Verkehrsmittel (z.B. Motorfahrzeuge, Schiffe , Luftfahrzeuge)
- Wertsachenversicherung für Schmuck, Pelze, Kunstwerke usw.)
- Technische Versicherung für technische Anlagen und Baustellen
- Transportversicherung für Sachen, die transportiert werden
Versicherungswert
Der Versicherungswert ist der Wert der Sache im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragserneuerung
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme steht in der Police. Sie bestimmt die maximale Leistung des Versicherers und ist Grundlage der Prämienberechnung.
Der Ersatzwert
Der Ersatzwert ist die Bemessungsgrösse für die Verscherungsleistung im Schadenfall. Je nach Versicherung entspricht der Ersatzwert
- dem Neuwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Wiederbeschaffungskosten für einen neuen gleichen oder gleichartigen Gegenstand) oder
- dem Zeitwert der Sache im Zeitpunkt des Schadenfalls (Neuwert minus Abnützung)
Vollwertversicherung
Die Sachversicherung ist grundsätzliche eine Vollwertversicherung.
D.h. die Versicherungssumme muss bei Abschluss der Versicherung dem Versicherungwert entsprechen.
Unterversicherung
- Versicherungssumme bei Vertrasgsabschluss ist tiefer angesetzt als der Versicherungswert.
- Ersatzwert übersteigt im Laufe der Zeit die Versicherungsumme
Bei der Unterversicherung zahlt der Versicherer bei einem Totalschaden im Maximum die Versichungssumme aus, bei einem Teilschaden nur einen Bruchteil des Schadens.
Überversicherung
Versicherungssumme ist bei Vertragsabschluss höher angesetzt als der Versicherungswert. Der Versicherte bezahlt zu viel Prämie
Doppelversicherung
- Versicherter schliesst mehrere Versicherungen für das gleiche Objekt, für die gleiche Zeit und die gleichen Gefahren ab und die Versicherungsumme übersteigt dabei den Ersatzwert.
- Der Schaden wird dabei antelsmässig auf die verschiedenen Versicherer verteilt.
Erstrisikoversicherungs
Versicherung auf erstes Risiko wird vorgesehen, wenn der Versicherungswert nicht im Voraus bestimmt werden kann.
Versicherung wird auf einen bestimmten Betrag festgesetzt. Versicherung zahlt im Maximum diesen Betrag, auch wenn Schaden höher ist.
Wenn der Schaden höher ist, erhält Versicherter nur den vorgesehenene Maximalbetrag und muss Rest selber bezahlen.
Teilwertversicherung
Versicherungssumme wird bewusst ein einen bestimmten Teils des Versicherungswerts gestgesetzt. Der Versicherer leistet dann im Maximum den so bestimmten Betrag.
Die Teilwertversicherung kommt zum Zug, wenn ein Totalschaden mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nie eintreten wird und der Versicherte deshalb nicht die Prämien für die gesamte Versicherungssumme bezahlen will.
Versicherungsleistung, direkter Schaden
Schaden, den die versicherte Gefahr an der /den versiche(n) Sache(n) anrichtet.
Die Versicherung übernimmt den Vermögensbedarf für den Ersatz, die reparatur und/oder den Minderwert der versicherten Sache.
Verischerungsleistung, indirekter Schaden
Schaden, der als Folge eines Sachschadens entsteht. Ein versichertes Ereignis beschädigtz eine (versicherte) Sache, und dadurch werden andere (versicherte) Sachen in Mitleidenschaft gezogen.
Versicherungsleistung, mittelbarer Schaden
Vermögensschaden, bestehend aus Vermögenseinbussen des Versicherten wegen des versicherten Ereignisses. Der Versicherte hat zusätzliche Auslagen (z.B. Aufräumungskosten) oder Einnahmeausfälle.
Der mittelbare Schaden ist grundsätzlich NICHT versichert.
Vermögensversicherung
Schutz vor unfreiwilligen Vermögenseinbussen
Versicherten Gefahren sind
- bei der Haftpflichtversicherung: Vermögensbedarf für die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche von Drittpersonen und Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
- bei der Rechtschutzversicherung: die Prozess- und Anwaltskosten des Versicherten für die versicherte Art von Prozessen
- bei den speziellen Vermögensversicherungen: die Vermögenseinbussen des Versicherten aus de mversicherten Ereignis (z.B. Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrechung bei der Betriebsunterbrechungsversicherung)
Hausratsversicherung | Massgebliche Gesetze
- Auf Bundesebene gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsobligatorium für Feuer und Elementarschäden für
- Freiburg
- Jura
- Nidwalden
- Waadt
Hausratsversicherung | Versicherte Personen
Einzelversicherung: Die in Police genannte Person
Familienversicherung: Personen, die dauerhaft in eine Hausgemeinschaft leben. Grundsätzlich nur genannte Personen versichert. Meisten schliessen aber Ehegatten und unmündige Kinder mit ein, wenn sie nicht genannt wurden.
Hausratsversicherung | Versicherte Sachen
Bewegliche Sachen für privatgebrauch.
Zum Hausrat gehören:
- Gegenstände im Eigentum des Versicherten
- Geleaste/gemietete Gegenstände, anvertraute Sachen und Gästeeffekten
- Fahrnisbauten mit Inhalt
- Bauliche Einrichtungen eine Mieters, die nicht mit dem Gebäude verischert sind
AUSNAHME: Motorfahrzeuge, Motorboote, grössere Segelschiffe und Luftfahrzeuge.
Hausratsversicherung | Örtliche Geltung
Hausratsversicherung ist:
- Standortversicherung: Hausrat beim Versicherten zuhause (Wohnung, separate Wohnräume am Wohnsitz
- Ausserverischerung: Gegenstände des Hausrats, die vorübergehend auswärts sind (ganzen Welt)
- Umzugsversicherung: Schutz bei Umzug von einem Ort zum anderen (Schweiz und FL, Enklaven Campione/Bünsingen)
Hausratsversicherung | Versicherte Gefahren
- Feuer & Elementarschäden
- Wasser
- Diebstahl
- Glasbruch
Hausratsversicherung | Versicherungssumme
- Feste Versicherungssumme oder automatische Summenanpassung möglich (laufende Erhöhung aufgrund Hausratsindexes) --> Keine Unterversicherung
- Grundsätzlich Vollwertversicherung.
- Einzelne Gefahren auf erstes Risiko versichert (z.B. einfacher Diebstahl auswärts, Gästeeffekten, Geldwerte zuhause, etc.)
Hausratsversicherung | Versicherungsleistung
- Versicherung ersetzt den Vermögensbedarf für den Ersatz (Neuwert), die Reparatur und/oder den Minderwert der betroffenen Sachen des Hausrats.
- Bestimmte Folgekosten (mittelbarer Schaden) einer versicherten Gefahr übernimmt der Versicherer bis zu einem gestegelegten Betrag (z.B. Räumungskosten, Wiederbeschaffungskosten für Ausweise, Kreditkarten, etc.)
- Die die Elementarschäden gilt ein gesetzlicher Selbstbehalt von 500.-. Für andere Gefahren regeln die Versicherer den SB unterschiedlich.
Wertsachenversicherung | Massgebliche Gesetze
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Detailregelung in den AVB
Wertsachenversicherung | Versicherte Sachen
Üblicherweise:
- Schmuck
- Kunstwerke
- Musikinstrumente
- Pelze
- etc.
Wertsachenversicherung | Versicherte Personen
In der Regel werden nur Wertsachen von Privatpersonen versichert
Wertsachenversicherung | Örtliche Geltung
- Kunstwerke: Am Wohnsitz, im Banksafe und beim Umzug
- Schmuk, Musikinstrumente, Pelze am Wohnsitz, im Banksafe, beim Umzug und auswärts auf der ganzen Welt
Für Schmuck ab einem bestimmten Wert muss (AVB) muss der Versicherte zu Hause und auswärts besondere Vorsichtsmassnahmen ergreifen.
Wertsachenversicherung | Versicherte Gefahren
Wertsachenversicherung ist All-Risk-Versicherung
Versichert ist Abhandenkommen und die Zerstörung/Beschädigung der Sache
AUSCHLÜSSE: Kriegerische Ereignisse, Abnützung beim Gebrauch, Beschädigung bei Reinigung, Instandstellung oder Erneuerung.
Wertsachenversicherung | Versicherungssumme
Versicherung zum vollen Wert.
Vor allem bei Kunstobjekten oder bei Musikinstrumenten muss der Wert oft durch ein Expertengutachten bestimmt werden.
Wertsachenversicherung | Versicherungsleistung
Ersetzt Vermögensbedarf für Ersatz, die Reparatur oder/und den Minderwert der betroffenen Sachen des Hausrats
Der SB beträgt in der Regel 10% der Entschädigunssumme, mindestens aber 100.-
Wertsachenversicherung | Versicherungsprämie
Wird aufgrund der Tarife für die verschiedenen Objektgruppen berechnet
Wertsachenversicherung | Anwengungsbereich
Kommt zum Einsatz, wenn der Versicherte das versicherte Objekt bei Verlust unbedingt sofort wieder beschaffen will oder wenn er (bei sehr wertvollen Sachen) das Risiko eines möglichen Vermögensverlust nicht selbst tragen will.
Die Gebäudevesicherung | Massegebliche Gesetze
- Gesetzliches Obligatorium ausser: Appenzell Innerhoden, Genf, Wallis, Tessin
- Monopol der kant. Gebäudeversicherungsanstallt ausser in Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerhoden, Obwalden, Wallis
- Privatversicherer können Gebäude wie folgt versichern:
- Monopolkantone: Wasser, Diebstahl, & Glasbruch. Zusatzdeckungen zur kanton Feuerversicherung
- GUSTAVO: Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch
Die Gebäudevesicherung | Versicherte Personen
Eigentümer des Gebäudes.
Besitzen mehrere Personen ein Gebäude, könne diese die Versicherung Gemeinsam abschliessen.
Die Gebäudevesicherung | Versicherte Sache
Gebäude mit Bestandteilen und baulichen Einrichtungen.
Definition Gebäude:
- Erzeugnis aus Bautätigkeit
- unbeweglich
- Dach
- benutzbaren Raum
- Dauereinrichtung
Die Gebäudevesicherung | Örtliche Geltung
Standort des Gebäudes. CH/FL
Die Gebäudevesicherung | Versicherte Gefahren
Feuer & Elementar
Wasser
Diebstahl: Gebäudeschäde als Folge von Einbruch
Glasbruch
Die Gebäudevesicherung | Versicherungssumme
Versicherungssumme wie folgt festgelegt:
- Feuer: zum vollen Wert
- Wasser: zum vollen Wert oder auf erstes Risiko
- Diebstahl: auf erstes Risiko (evtl. auch Teilwert)
- Glasbruch: auf erstes Risiko (evtl. auch Teilwert)
Die Gebäudevesicherung | Versicherungsleistung | Grundsätze
- Wiederherstellungswert (Neuwert), sofern Wiederaufbau/Reparatur
- Verkehrswert, sofern keine Wiederaufbau innert 2 Jahre am gleichen Ort
- Abburchwert, sofern Gebäude Abbruchliegenschaft ist