Politologie

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Cartes-fiches 88
Langue Deutsch
Catégorie Politique
Niveau Autres
Crée / Actualisé 28.06.2017 / 12.07.2017
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Neun Regeln für die gültige Wahl 

  1. Nur die amtlichen Wahlzettel sind gültig.

  2. Der Wahlzettel muss wenigstens einen gültigen Kandidat(inn)ennamen enthalten.

  3. Der Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, wie in Ihrem Kanton Sitze zu verteilen sind.

  4. Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen oder abzuändern.

  5. Bei handschriftlich eingesetzten Kandidat(inn)en Namen und Vornamen, wenn nötig auch Adresse und Beruf angeben.

  6. Verweisungen wie «dito» oder ähnliche sowie Gänsefüsschen sind ungültig.

  7. Wahlzettel mit ehrverletzenden Aeusserungen oder mit offensichtlichen Versuchen einer Verletzung des Stimmgeheimnisses (Kennzeichnungen) sind ungültig.

  8. In Kantonen mit mehreren Sitzen sind nur die Namen gültig, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel stehen.

  9. Keinen Namen mehr als zweimal auf Ihrem Wahlzettel aufführen. 

Aufgaben der Justiz 

Erlass der Gesetze durch Legislative 

Umsetzung der Gesetze durch Exekutive 

Bestimmung des Strafmasses durch Judikative 

Bundesgericht als oberste rechtssprechende Behörde 

BV 188: «Oberste rechtsprechende Behörde des Bundes» nicht Bundesrat oder Parlament

Letzte Instanz bei den Gerichten (Ausnahme: geringer Streitwert, Menschenrechte)

Verbindliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten 

Aufgaben: Rechtssprechung 

Wahrung der bundesstaatlichen Rechtseinheit: Viele Rechtsnormen des Bundes werden durch die Kantone vollzogenunterschiedliche Auslegungen Leiturteile des Bundesgerichts

Bundesgericht gewährleistet grundrechtliche Freiheiten = Bundesgericht beurteilt Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte (z.B. Freiheitsrechte: Welche Rechte hat die Polizei? Überwachung der E-Mails? Eintrag in Hooligan-Datenbank?)

Bildung einer Rechtstradition durch Auslegung der Gesetze 

Kein Verfassungsgericht 

Kein Verfassungsgericht, d.h. keine Überprüfung der Verfassungsmässigkeit neuer Verfassungsartikel und der Gesetze (völkerrechtswidrige Initiativen)

 Problem: Bundesgericht muss verfassungswidrige Gesetze anwende 

Politische Bedeutung der Urteile 

Tendenz:

Auf Grund der Entscheidfindung im Gesetzgebungsprozess (Konkordanz) viele Kompromissformulierungen in den Gesetzen

 unklare Formulierungen oder Lücken
Ermessenspielraum der Richter («Justizialierung der Politik») 

Richterliche Unabhängigkeit 

Richter dürfen nicht in justizfremde Angelegenheiten eingebunden werden

Nicht in der Legislative oder der Exekutive oder untergeordnet (institutionelle Unabhängigkeit)

Ziel: Rechtsstreitigkeiten nüchtern und neutral beilegen 

  •  lange Amtszeiten (6 Jahre) = länger als Parlament

  •  Unabsetzbarkeit während Amtszeit

  •  Unabhängig von der Verwaltung, aber

    Oberaufsicht des Parlaments

  •  Wiederwahl möglich

    38 hauptamtliche Richter

    19 nebenamtliche Richter am Bundesgericht 

Verpolitisierung der Justiz 

  •  Wahl der Bundesrichter durch die vereinigte BundesversammlungBerücksichtigung der Parteizugehörigkeit (seit 1942 kein Parteiloser mehr gewählt) Parteien schlagen Kandidaten vor, nicht immer die Besten / Versuche politischer Einflussnahme

  •  Wiederwahl (alle 6 Jahre) drohende Abwahl bei ungenehmen RichternAbhängigkeit von politischen Konstellationen im Parlament. Einzigartig in Europa.

  •   Schwächung der institutionellen Unabhängigkeit

  •  Vorteil: Alle gesellschaftlichen Gruppierungen sind in den Gerichten vertreten. Aber: Vertretung der Parteilosen?

    Alternativen:

    •  Kantone: oft Volkswahl maximale Legimitation, aber keine Auswahl der Besten, da Parteienproporz spielt (oft stille Wahlen)

    •  FR: einmalige Richterernennung durch Parlament mit

Verzögerte Anpassung an Machtverhältnisse im Parlament Kampfwahlen Amtsenthebungsverfahren