Politologie

politologie

politologie


Fichier Détails

Cartes-fiches 88
Langue Deutsch
Catégorie Politique
Niveau Autres
Crée / Actualisé 28.06.2017 / 12.07.2017
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20170628_politologie
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170628_politologie/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Bundesverfassung 1874 

  •  Vorsichtige Ausweitung der Bundesgewalt

  •  Einführung Referendum halbdirekte Demokratie

  • Militärwesen = Bundessache

  •  Vereinheitlichung des Rechtswesens: v.a. Handelsrecht

  •  Schaffung des Bundesgerichts

  •  Primarschulwesen unter staatlicher Aufsicht

  • Grundlagen für eine Sozialgesetzgebung geschaffen

  • Verkehrsgesetzgebung

  •  Glaubens- und Gewissensfreiheit auch für Nichtchristen

  • Bestimmungen gegen Katholiken verschärft (Bistumsartikel) 

Die Regierungsform der Schweiz 

Die Schweiz ist eine halbdirekte Demokratie 

  • Das Volk wählt das Parlament

  •  Das Volk / die Kantone entscheidet in allen Verfassungsfragen mit (obligatorisches Referendum / Initiative)

  • Das Volk / die Kantone beeinflusst die Gesetzgebung (fakultatives Referendum

  • Zwei unterschiedliche, aber gleichberechtigte Ebenen 

Charakteristika des pol Systems und der pol Kultur 

Unterschiedlichste Interessen: Die Schweiz kann als Staat nur existieren, wenn das politische System alle Minderheiten und Eigenheiten angemessen berücksichtigt: 

Charakteristika des politischen Systems und der politischen Kultur der Schweiz 

Bundesstaat
Neutralität
Föderalismus
halbdirekte Demokratie

Kollegialsystem
Konkordanz 

Föderalismus Schweiz 

Der Föderalismus ist eine Form der Staatsorganisation, in der die Macht aufgeteilt ist auf Zentralstaat und Bundesstaaten (Kantone)

Übernahme von Aufgaben, welche Kantone nicht in befriedigender Weise selber lösen können.

Subsidiriaritätsprinzip

  •  Verfassungsgrundlage

  • Je tiefer die Ebene, desto grösseres Mitspracherecht (z.B. direkte Wahl der Exekutive, Gesetzesinitiative) 

Chancen Föderalismus

Verteilung der politischen Macht Machtkonzentration verhindern 

Garantie einer bürgernahen Politik, da Aufbau von unten nach oben 

Sicherung des Friedens zwischen Sprach- und Kulturräumen, da Rücksicht auf Minderheiten genommen wird 

Herausforderungen Föderalismus

Politische Räume ≠ funktionale Räume (Pendler vs. Steueraufkommen) 

Mehrspurigkeiten Bund – Kanton – Gemeindenhohe Kosten (z.B. Bildung) 

Gleichberechtigung der Kantone: verletzt das Prinzip «ein Mensch, eine Stimme» 

Vertikale Institutionen des Föderalismus 

Bundesversammlung: Ständerat 

Verfassung: Standesinitative (PI) , Ständemehr 

Gesetze: Vernehmlassungsverfahren Kantonsreferendum 

Neue Kompetenzen an Bund, nur wenn Mehrheit der Kanton will

Tendenzen 

Zentralisierung

Komplexe Aufgaben, gegenseitige Abhängigkeiten zwischen Bund und Kantonen, enge Zusammenarbeit

Internationale Verträge: Schleichende Verlagerung von Aufgaben der Kantone auf die Stufe Bund ohne Gesetzesbeschluss (primär EU- Aufgaben: z.B. Bologna, Schengen, steuerliche Privilegien, Übereinkommen: Klimapolitik...)

Neue Managementmodelle der Verwaltung (NPM): Trend zur Harmonisierung, Normierung, Sicherheitsdenken

Einfluss der Medien: Schaffung von nationalen Themen (z.B. Hundegesetzgebung, Passivrauchen) beeinflusst Agenda-Setting auf Stufe Bund (Parteien, BR) 

Horizontale Institutionen des Föderalismus 

Interkantonale Zusammenarbeit

Koordination in den Politikbereichen der Kantone (ohne Bund) Informations- und Erfahrungsaustausch
Wahrnehmung der kantonalem Interessen gegenüber Bund 

  • Konferenz der Kantonsregierungen (Exekutiven)

  •  Direktorenkonferenzen (z.B. EDK)

  •  Quorum 18 Kantone

  • Gemeinsame Lösung: Konkordate / Verteidigung kantonaler Kompetenzen

  •  Kritisch: kantonale Parlamente neues Machtzentrumentstanden /Ständeratagiertimmer parteipolitischer

  • Mittel: Gesprächspartner des Bundes, Kantone sprechen mit einer Stimme, Vernehmlassungen, Drohung mit Kantonsreferendum

  •  Problem der letzten Jahre: Interessen der Kantone divergieren vermehrt (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Gesundheitswesen, Raumplanung) regionale Interessen im Vordergrund Rolle des Bundes wird gestärkt 

Die Kantone 

Souverän – sofern nicht durch Bund eingeschränkt Steuerhoheit der Kantoneeigene Mittel
Unterschiede in der Finanzkraft
Wettbewerb unter den Kantonen

Exekutiven, Legislativen, Judikativen
AI und GL: direkte Demokratien (Landsgemeinden) 

Die politischen Gemeinden 

Alle Einwohner einer Gemeinde / Stimm- und Wahlrecht: nur CH Enorme Grössenunterschiede

  •  Aufgabenregelung: Gemeindeordnungrelat. hohe Autonomie

  •  Gemeindehaushalt (Gemeindesteuer)

  •  Volksschule

  •  Armen- und Vormundschaftswesen / Heime

  •  Zivilstandswesen

  •  Feuerwehr

  •  Gemeindeplanung / Bauvorschriften

  •  Betreibungen / Konkurse / Grundbuch

  •  Gemeindepolizei

  •  + Freizeiteinrichtungen: Badeanstalten, Bibliotheken

  •  + Verkehrsbetriebe..

  • Zusammenarbeit der Gemeinden: Zweckverbände 

Gewaltenteilung in der Gemeinde

  •  Legislative: entweder Gemeindeversammlung (85%) oder Gemeindeparlament

  •  Exekutive: Gemeinderat, Einwohnerrat...

  •  Judikative: Friedensrichter: reine SchlichtungsinstanzAmts- oder Bezirksgericht

    Problematik:

  •  „Schlafgemeinden“abnehmende Bindung

  •  Desinteresse

  •  Besetzung der Milizämter

  •  Gemeindefusionen / Zusammenarbeit der Gemeinden: Zweckverbände 

Spezialgemeinden 

Schulgemeinden
Kirchgemeinden
Bürgergemeinden (Sonderrechte, z.B. Holzkooperationen 

Der Bundesrat 

Bundesverfassung: 7 Mitglieder
Gesamterneuerungswahlen: Erste Session nach Nationalratswahlen Ersatzwahlen: Nach einem Rücktritt
Einzel gewählt, nach Amtsalter 

Ausarbeitung einer Vorlage (z.B. Gesetz) z.H. des Parlaments 

Wie ist der Bundesrat zusammengesetzt? 

Konkordanz (= Suche nach mehrheitsfähigen Lösungen durch Verhandlung)proportionale Berücksichtigung der stärksten Parlamentsfraktionen (Parteien) im BR, parteipolitische Zusammensetzung "Zauberformel“

  • Berücksichtigung der geografischen und sprachlichen Räume

  •  Geschlecht 

Der Bundesrat als Kollegialbehörde 

  •  Niemand soll im BR dominieren Rat / KollegialbehördeBR entscheidet kollektiv Suche nach Kompromissen gemässigte und langfristige Lösungen

  •  Aber: alle einzeln gewählt„WG“ (Organisationslehre: «lose Koppelung»)

  • Stimmenverhältnisse werden nicht bekannt gegeben («Der BR hat entschieden, dass »)

  •  Alphatiere 

Privilegien eines Bundesrates 

  •  14 bis 16 Stunden Arbeitstag

  • Lohn CHF 440 000 (Rente: 220 000, falls 4 Jahre BR, gekürzt, falls  neuer Job)

  • Limousine mit Chauffeur für Repräsentationspflichten (auch für Partner)

  • Persönliches Dienstfahrzeug (inkl. Benzin)

  •  GA 1. Klasse

  •  Transport mit Helikopter oder Flugzeug der Armee

  •  Diplomatenpass

  • Telefonrechnung übernimmt der Bund

  •  Logenplatz im Theater Bern

  •  Persönlicher Weibel 

Rücktritt eines Bundesrates 

BR können in der Amtszeit nicht zum Rücktritt gezwungen werden je grössser der Druck, desto länger bleiben Politiker
Ausnahme: PUK
2014: Keine «Lex Leuenberger» (Karenzfrist) 

Aufgaben des Bundesrats (als Landesregierung) 

  1. Planungs- und Steuerungsfunktion

  2. Initiativ- und Koordinationsfunktion

  3. Informations- und Kommunikationsfunktion

  4. Repräsentationsfunktion 

Repräsentationsaufgaben 

BR vertritt Schweiz gegenüber Ausland

Staatsoberhaupt = Gesamtbundesrat

Bundespräsident/in vertritt Gesamtbundesrat 

Informations- und Kommunikationsfunktion 

Information der Öffentlichkeit

Frühzeitige und kontinuierliche Information über Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren des Bundesrates.

Vizekanzler als Pressesprecher
Abgrenzung zwischen Information und Propaganda 

Vollziehung

Vollziehung und Rechtsprechung
Vollzug
der Beschlüsse der BundesversammlungVerwaltung

Behandlung von Beschwerden gegen Entscheide von Departementen oder Verfügungen aus Kantonen. 

Was macht der Bundesrat? 

Leitung der Verwaltung

Zweckmässige und leistungsfähige Organisation und Führung der Departemente.

Jeder Bundesrat steht einem Departement vor 

Sitzungen des Bundesrats 

Der Bundesrat hält in der Regel pro Woche eine ordentliche Sitzung ab. Dabei entscheidet er alljährlich 2000 bis 2500 Geschäfte.

Mitberichtsverfahren

  • Neben den zusätzlich - je nach Bedarf - kurzfristig anberaumten ausserordentlichen Sitzungen kommen jedes Jahr mehrere Klausursitzungen hinzu, die jeweils der Beratung spezieller und grosser Themenkomplexe gewidmet sind.

  •  Die Sitzungen des Bundesrats leitet der Bundespräsident/die Bundespräsidentin. Sie dauern zwischen einer Stunde und zehn Stunden. 

Bundespräsident/in 

  • Der Bundespräsident ist für ein Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, das heisst «Erster unter Gleichgestellten».

  •  Er leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt besondere Repräsentationspflichten. 

Die Bundesversammlung im politischen System der Schweiz 

Zwei unterschiedliche, aber gleichberechtigte Ebenen 

Ebene der Kantone 

Ebene der Bevölkerung 

Die Bundesversammlung 

Repräsentation des Volkes und der Kantone 

Ständerat und Nationalrat Beide Kammern gleichberechtigt. 

Beide Kammern müssen einer Vorlage in derselben Fassung zustimmen. 

Der Nationalrat 

  •  Vertretung des Volkes

  •  Seit 1963 200 Sitze

  • Verteilung der Sitze nach Bevölkerungszahl

  •  Proporzwahlrecht: Anzahl Sitze bilden die Kräfteverhältnisse der Parteien ab

  •  Parteipolitik spielt in den Debatten entscheidende Rolle 

Entscheidfindung im Nationalrat 

  •  Absolutes Mehr (50% + 1) notwendig

  •  Tendenziell: Polarisierung des NR

  •  Es braucht mindestens drei Parteien, um eine Mehrheit zu finden

  •  Suche nach Koalitionen: Kampf um jede Stimme bis zur Schlussabstimmung, Bildung von „unheiligen Allianzen“

  • Immer öfter Divergenzen zum SR Differenzbereinigungsverfahren 

Der Ständerat 

  •  Vertretung der Kantone

  •  Jeder Kanton 2 Vertreter

  •  Instruktionsverbot

  • In der Regel Majorzwahlen absolute Mehrheit für einen Sitz notwendig ,    es gewinnen in der Regel bürgerliche Kandidaten / + PersönlichkeitswahlenSR eher konservativ

  • Aber: 2007 – 2011: wachsender Einfluss der SP und Grüne

  • Kleine Kantone sind überproportional vertretenkönnen Sperrminorität von 23 Stimmen bilden, vertreten aber nur 18% der BevölkerungSchutz der Minderheiten

  • «Chambre de réflexion» (populistische) Schnellschüsse des Nationalrats verhindern 

Parlamentarier 

  •  Parlamentssitz nur Nebenberuf Milizsystem

  •  Unvereinbarkeitsregel (keine Bundesangestellte)

  •  Redefreiheit / absolute und relative Immunität

  •  NR: Entschädigung durch Bund: CHF 130.000 / Jahr

  • SR: Entschädigung durch Kantone

  •  Vorteil des Milizsystems: Volksverbundenheit / keine Politikerkaste

  •  Realität: 80% (Halb-)Berufspolitiker

  •  Ca. 50 – 70%-Job

Modell des pol. Entscheidungsprozesses 

1. Input: Anstoss des politischen Entscheidungsprozesses 

2. Durchfluss: Entscheidfindung im politischen System 

3. Output: Fällen des Entscheides: Das Parlament fällt nach vorgegeben Regeln einen verbindlichen Entscheid und publiziert ihn in einem Rechtstext. 

4. Outcome: Umsetzung des Entscheids, Beobachtung der Wirkung des Entscheids 

5. Feedback: Tatsächliche Wirkung des Entscheids führt zu Korrekturwünschen und zu neuen Anstössen (Input) 

Kontrollfunktion 

 Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK)

  •  Durch Parlament bei Ereignissen mit grosser Tragweite eingesetzt (Miarge-Affäre 1964, Fichenskandal 1989, Geheimarmee P-26 1989, Pensionskasse des Bundes 1995 / diskutiert: Swissair, UBS)

  • Weitreichende Kompetenzen: Befragung von Zeugen, Behörden müssen Rechtshilfe leisten

  •  Keine richterliche Befugnisse, aber hoher politischer Druck 

Aussenpolitische Funktion 

  1. Die Führung der Geschäfte der Aussenpolitik obliegt einzig dem Bundesrat. Er erteilt der Bundesverwaltung ein vertrauliches Verhandlungsmandat für einen Staatsvertrag. Die zuständigen Unterhändler, zum Beispiel die Staatssekretärin für Wirtschaft, handeln dann den Staatsvertrag aus.

  2. Vor und während den Verhandlungen konsultiert und informiert der Bundesrat das Präsidium und die zuständigen Kommissionen des Parlaments. Sind die Kantone in hohem Masse betroffen, bespricht er sich auch mit diesen.

  3. Kommt ein Staatsvertrag mit einem oder mehreren Partnerländern zustande, werden die Verhandlungsergebnisse durch den Unterhändler oder den Bundesrat unterzeichnet.

  4. Nach der Unterzeichnung können interessierte Kreise (Parteien, Verbänden, Kantone) zum Vertragsinhalt Stellung nehmen. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung finden Eingang in die Botschaft des Bundesrates. Sie ist die Basis für die abschliessende Behandlung des Vertrags im Parlament. 

  5. Das Parlament entscheidet über die Genehmigung der Verhandlungsergebnisse und berät über eine allenfalls nötige Anpassung von Bundesgesetzen. Das Parlament kann völkerrechtliche Verträge grundsätzlich nicht verändern, sondern nur annehmen oder ablehnen. Der Bundesrat (evtl. die Bundesverwaltung) kann Staatsverträge selbstständig abschliessen, wenn es sich um Abkommen von beschränkter Tragweite handelt oder wenn er dazu durch Gesetz oder Staatsvertrag ermächtigt ist. Diese Verträge unterstehen keinem Referendum und keiner parlamentarischen Genehmigung.

  6. Staatsverträge werden dann automatisch Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt, wenn sie den Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Gemeinschaft (Beispiel: EU) oder zu einer Organisation für kollektive Sicherheit (Beispiel: NATO) vorsehen.

  7. Nach der Verabschiedung im Parlament oder einer Volksabstimmung kann der Staatsvertrag in Kraft treten. 

Rechte 

Grundrechte: alle Bewohner CH
Staatsbürgerliche Pflichten und Rechte: alle CH Bürger

Politische Rechte: ab 18-Jahren, CH Bürger

Grundrechte 

Freiheitsrechte:

  • Rechtsgleichheit / Diskriminierungsverbot

  • Recht auf Leben

  • Schutz der Privatsphäre

  • Glaubens‐ und Gewissensfreiheit

  • Meinungs‐ und Informationsfreiheit

  • Medienfreiheit

  • Grundschulunterricht

  • Freiheit der Wissenschaft und Forschung

  • Niederlassungsfreiheit (nur für CH, Kategorie C)

  • Wirtschaftsfreiheit 

Staatsbürgerliche Rechte 

Bürgerrecht

Gleichzeitig Bürgerrecht einer Gemeinde, eines Kantons und der Eidgenossenschaft

Wie wird man Schweizerbürger?

Durch Abstammung (ein Elternteil)

EinbürgerungAntrag in einer Gemeinde (12 Jahre Wohnsitz in CH / Integration / guter Leumund) / kein Rechtsanspruch, aber Ablehnung muss seit 2003 begründet werden

Erleichterte Einbürgerung für ausländische Ehepartner (5 Jahre in CH, 3 Jahre verheiratet, Integration)Anspruch auf Einbürgerung

Verlust des Bürgerrechts

In der Regel unverlierbar / Ausnahmen bei Doppelbürger 

Schutz vor Ausweisung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf ohne Einverständnis des Landes verwiesen werden.

Schutz vor Ausschaffung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf zwangsweise in ein anderes Land ausgeschafft werden. 

Schutz vor Auslieferung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf auf Ersuchen eines fremden Staates ausgeliefert werden. Straftaten werden in der Schweiz verfolgt. 

Staatsbürgerliche Pflichten 

Wehrpflicht (nur Männer), Militärpflichtersatz, Zivilschutz Versicherungspflicht (AHV, ALV, KVG)
Schulpflicht (Grundschule)
Amtszwang 

Steuerpflicht

Politische Rechte

Lancierung von Volksinitiativen Absicht: Änderung der Bundesverfassung

Obligatorisches Referendum Abstimmung zwingend Volks- und Ständemehr

akultatives Referendum: 50 000 / 100 Tage Abstimmung erzwingen über Beschluss des Parlament Volksmehr 

Problematik Ständemehr 

  •  Ständemehr schützt ehemalige Sonderbundskantone (katholisch- konservative Kantone, heute: kleine, Landkantone) gegen die Dominanz der bevölkerungsreichen Ständeintegrative Funktion

  •  Problem Ungleichgewicht der Stimmen / bev-reiche Kantone wachsen stärkerVerschärfung des Problems

  •  Problem: Volks-Ja / Stände-Nein (erst 9 Fälle seit 1874) Bsp unten.

  •  Innovationshemmende Wirkung, (Stadt vs. Land) / gg gesellschaftliche und politische Reformen 

Politische Rechte 

Wahlrecht:

aktives Wahlrecht (Personen wählen)
Majorz (Mehrheitsprinzip) (z.B. Ständeratswahlen) Proporz (Verhältniswahlprinzip (z.B. Nationalrat)

passives Wahlrecht (in ein Amt gewählt zu werden)