Politologie
politologie
politologie
Set of flashcards Details
Flashcards | 88 |
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Language | Deutsch |
Category | Politics |
Level | Other |
Created / Updated | 28.06.2017 / 12.07.2017 |
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Bundesverfassung 1874
Vorsichtige Ausweitung der Bundesgewalt
Einführung Referendum halbdirekte Demokratie
Militärwesen = Bundessache
Vereinheitlichung des Rechtswesens: v.a. Handelsrecht
Schaffung des Bundesgerichts
Primarschulwesen unter staatlicher Aufsicht
Grundlagen für eine Sozialgesetzgebung geschaffen
Verkehrsgesetzgebung
Glaubens- und Gewissensfreiheit auch für Nichtchristen
Bestimmungen gegen Katholiken verschärft (Bistumsartikel)
Die Regierungsform der Schweiz
Die Schweiz ist eine halbdirekte Demokratie
Das Volk wählt das Parlament
Das Volk / die Kantone entscheidet in allen Verfassungsfragen mit (obligatorisches Referendum / Initiative)
Das Volk / die Kantone beeinflusst die Gesetzgebung (fakultatives Referendum)
Zwei unterschiedliche, aber gleichberechtigte Ebenen
Charakteristika des pol Systems und der pol Kultur
Unterschiedlichste Interessen: Die Schweiz kann als Staat nur existieren, wenn das politische System alle Minderheiten und Eigenheiten angemessen berücksichtigt:
Charakteristika des politischen Systems und der politischen Kultur der Schweiz
Bundesstaat
Neutralität
Föderalismus
halbdirekte Demokratie
Kollegialsystem
Konkordanz
Föderalismus Schweiz
Der Föderalismus ist eine Form der Staatsorganisation, in der die Macht aufgeteilt ist auf Zentralstaat und Bundesstaaten (Kantone).
Übernahme von Aufgaben, welche Kantone nicht in befriedigender Weise selber lösen können.
Subsidiriaritätsprinzip
Verfassungsgrundlage
Je tiefer die Ebene, desto grösseres Mitspracherecht (z.B. direkte Wahl der Exekutive, Gesetzesinitiative)
Chancen Föderalismus
Verteilung der politischen Macht Machtkonzentration verhindern
Garantie einer bürgernahen Politik, da Aufbau von unten nach oben
Sicherung des Friedens zwischen Sprach- und Kulturräumen, da Rücksicht auf Minderheiten genommen wird
Herausforderungen Föderalismus
Politische Räume ≠ funktionale Räume (Pendler vs. Steueraufkommen)
Mehrspurigkeiten Bund – Kanton – Gemeindenhohe Kosten (z.B. Bildung)
Gleichberechtigung der Kantone: verletzt das Prinzip «ein Mensch, eine Stimme»
Vertikale Institutionen des Föderalismus
Bundesversammlung: Ständerat
Verfassung: Standesinitative (PI) , Ständemehr
Gesetze: Vernehmlassungsverfahren Kantonsreferendum
Neue Kompetenzen an Bund, nur wenn Mehrheit der Kanton will
Tendenzen
Zentralisierung
Komplexe Aufgaben, gegenseitige Abhängigkeiten zwischen Bund und Kantonen, enge Zusammenarbeit
Internationale Verträge: Schleichende Verlagerung von Aufgaben der Kantone auf die Stufe Bund ohne Gesetzesbeschluss (primär EU- Aufgaben: z.B. Bologna, Schengen, steuerliche Privilegien, Übereinkommen: Klimapolitik...)
Neue Managementmodelle der Verwaltung (NPM): Trend zur Harmonisierung, Normierung, Sicherheitsdenken
Einfluss der Medien: Schaffung von nationalen Themen (z.B. Hundegesetzgebung, Passivrauchen) beeinflusst Agenda-Setting auf Stufe Bund (Parteien, BR)
Horizontale Institutionen des Föderalismus
Interkantonale Zusammenarbeit
Koordination in den Politikbereichen der Kantone (ohne Bund) Informations- und Erfahrungsaustausch
Wahrnehmung der kantonalem Interessen gegenüber Bund
Konferenz der Kantonsregierungen (Exekutiven)
Direktorenkonferenzen (z.B. EDK)
Quorum 18 Kantone
Gemeinsame Lösung: Konkordate / Verteidigung kantonaler Kompetenzen
Kritisch: kantonale Parlamente neues Machtzentrumentstanden /Ständeratagiertimmer parteipolitischer
Mittel: Gesprächspartner des Bundes, Kantone sprechen mit einer Stimme, Vernehmlassungen, Drohung mit Kantonsreferendum
Problem der letzten Jahre: Interessen der Kantone divergieren vermehrt (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Gesundheitswesen, Raumplanung) regionale Interessen im Vordergrund Rolle des Bundes wird gestärkt
Die Kantone
Souverän – sofern nicht durch Bund eingeschränkt Steuerhoheit der Kantoneeigene Mittel
Unterschiede in der Finanzkraft
Wettbewerb unter den Kantonen
Exekutiven, Legislativen, Judikativen
AI und GL: direkte Demokratien (Landsgemeinden)
Die politischen Gemeinden
Alle Einwohner einer Gemeinde / Stimm- und Wahlrecht: nur CH Enorme Grössenunterschiede
Aufgabenregelung: Gemeindeordnungrelat. hohe Autonomie
Gemeindehaushalt (Gemeindesteuer)
Volksschule
Armen- und Vormundschaftswesen / Heime
Zivilstandswesen
Feuerwehr
Gemeindeplanung / Bauvorschriften
Betreibungen / Konkurse / Grundbuch
Gemeindepolizei
+ Freizeiteinrichtungen: Badeanstalten, Bibliotheken
+ Verkehrsbetriebe..
Zusammenarbeit der Gemeinden: Zweckverbände
Gewaltenteilung in der Gemeinde
Legislative: entweder Gemeindeversammlung (85%) oder Gemeindeparlament
Exekutive: Gemeinderat, Einwohnerrat...
Judikative: Friedensrichter: reine SchlichtungsinstanzAmts- oder Bezirksgericht
Problematik:
„Schlafgemeinden“abnehmende Bindung
Desinteresse
Besetzung der Milizämter
Gemeindefusionen / Zusammenarbeit der Gemeinden: Zweckverbände
Spezialgemeinden
Schulgemeinden
Kirchgemeinden
Bürgergemeinden (Sonderrechte, z.B. Holzkooperationen
Der Bundesrat
Bundesverfassung: 7 Mitglieder
Gesamterneuerungswahlen: Erste Session nach Nationalratswahlen Ersatzwahlen: Nach einem Rücktritt
Einzel gewählt, nach Amtsalter
Ausarbeitung einer Vorlage (z.B. Gesetz) z.H. des Parlaments
Wie ist der Bundesrat zusammengesetzt?
Konkordanz (= Suche nach mehrheitsfähigen Lösungen durch Verhandlung)proportionale Berücksichtigung der stärksten Parlamentsfraktionen (Parteien) im BR, parteipolitische Zusammensetzung "Zauberformel“
Berücksichtigung der geografischen und sprachlichen Räume
Geschlecht
Der Bundesrat als Kollegialbehörde
Niemand soll im BR dominieren Rat / KollegialbehördeBR entscheidet kollektiv Suche nach Kompromissen gemässigte und langfristige Lösungen
Aber: alle einzeln gewählt„WG“ (Organisationslehre: «lose Koppelung»)
Stimmenverhältnisse werden nicht bekannt gegeben («Der BR hat entschieden, dass »)
Alphatiere
Privilegien eines Bundesrates
14 bis 16 Stunden Arbeitstag
Lohn CHF 440 000 (Rente: 220 000, falls 4 Jahre BR, gekürzt, falls neuer Job)
Limousine mit Chauffeur für Repräsentationspflichten (auch für Partner)
Persönliches Dienstfahrzeug (inkl. Benzin)
GA 1. Klasse
Transport mit Helikopter oder Flugzeug der Armee
Diplomatenpass
Telefonrechnung übernimmt der Bund
Logenplatz im Theater Bern
Persönlicher Weibel
Rücktritt eines Bundesrates
BR können in der Amtszeit nicht zum Rücktritt gezwungen werden je grössser der Druck, desto länger bleiben Politiker
Ausnahme: PUK
2014: Keine «Lex Leuenberger» (Karenzfrist)
Aufgaben des Bundesrats (als Landesregierung)
Planungs- und Steuerungsfunktion
Initiativ- und Koordinationsfunktion
Informations- und Kommunikationsfunktion
Repräsentationsfunktion
Repräsentationsaufgaben
BR vertritt Schweiz gegenüber Ausland
Staatsoberhaupt = Gesamtbundesrat
Bundespräsident/in vertritt Gesamtbundesrat
Informations- und Kommunikationsfunktion
Information der Öffentlichkeit
Frühzeitige und kontinuierliche Information über Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren des Bundesrates.
Vizekanzler als Pressesprecher
Abgrenzung zwischen Information und Propaganda
Vollziehung
Vollziehung und Rechtsprechung
Vollzug der Beschlüsse der BundesversammlungVerwaltung
Behandlung von Beschwerden gegen Entscheide von Departementen oder Verfügungen aus Kantonen.
Was macht der Bundesrat?
Leitung der Verwaltung
Zweckmässige und leistungsfähige Organisation und Führung der Departemente.
Jeder Bundesrat steht einem Departement vor
Sitzungen des Bundesrats
Der Bundesrat hält in der Regel pro Woche eine ordentliche Sitzung ab. Dabei entscheidet er alljährlich 2000 bis 2500 Geschäfte.
Mitberichtsverfahren
Neben den zusätzlich - je nach Bedarf - kurzfristig anberaumten ausserordentlichen Sitzungen kommen jedes Jahr mehrere Klausursitzungen hinzu, die jeweils der Beratung spezieller und grosser Themenkomplexe gewidmet sind.
Die Sitzungen des Bundesrats leitet der Bundespräsident/die Bundespräsidentin. Sie dauern zwischen einer Stunde und zehn Stunden.
Bundespräsident/in
Der Bundespräsident ist für ein Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, das heisst «Erster unter Gleichgestellten».
Er leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt besondere Repräsentationspflichten.
Die Bundesversammlung im politischen System der Schweiz
Zwei unterschiedliche, aber gleichberechtigte Ebenen
Ebene der Kantone
Ebene der Bevölkerung
Die Bundesversammlung
Repräsentation des Volkes und der Kantone
Ständerat und Nationalrat Beide Kammern gleichberechtigt.
Beide Kammern müssen einer Vorlage in derselben Fassung zustimmen.
Der Nationalrat
Vertretung des Volkes
Seit 1963 200 Sitze
Verteilung der Sitze nach Bevölkerungszahl
Proporzwahlrecht: Anzahl Sitze bilden die Kräfteverhältnisse der Parteien ab
Parteipolitik spielt in den Debatten entscheidende Rolle
Entscheidfindung im Nationalrat
Absolutes Mehr (50% + 1) notwendig
Tendenziell: Polarisierung des NR
Es braucht mindestens drei Parteien, um eine Mehrheit zu finden
Suche nach Koalitionen: Kampf um jede Stimme bis zur Schlussabstimmung, Bildung von „unheiligen Allianzen“
Immer öfter Divergenzen zum SR Differenzbereinigungsverfahren
Der Ständerat
Vertretung der Kantone
Jeder Kanton 2 Vertreter
Instruktionsverbot
In der Regel Majorzwahlen absolute Mehrheit für einen Sitz notwendig , es gewinnen in der Regel bürgerliche Kandidaten / + PersönlichkeitswahlenSR eher konservativ
Aber: 2007 – 2011: wachsender Einfluss der SP und Grüne
Kleine Kantone sind überproportional vertretenkönnen Sperrminorität von 23 Stimmen bilden, vertreten aber nur 18% der BevölkerungSchutz der Minderheiten
«Chambre de réflexion» (populistische) Schnellschüsse des Nationalrats verhindern
Parlamentarier
Parlamentssitz nur Nebenberuf Milizsystem
Unvereinbarkeitsregel (keine Bundesangestellte)
Redefreiheit / absolute und relative Immunität
NR: Entschädigung durch Bund: CHF 130.000 / Jahr
SR: Entschädigung durch Kantone
Vorteil des Milizsystems: Volksverbundenheit / keine Politikerkaste
Realität: 80% (Halb-)Berufspolitiker
Ca. 50 – 70%-Job
Modell des pol. Entscheidungsprozesses
1. Input: Anstoss des politischen Entscheidungsprozesses
2. Durchfluss: Entscheidfindung im politischen System
3. Output: Fällen des Entscheides: Das Parlament fällt nach vorgegeben Regeln einen verbindlichen Entscheid und publiziert ihn in einem Rechtstext.
4. Outcome: Umsetzung des Entscheids, Beobachtung der Wirkung des Entscheids
5. Feedback: Tatsächliche Wirkung des Entscheids führt zu Korrekturwünschen und zu neuen Anstössen (Input)
Kontrollfunktion
Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK)
Durch Parlament bei Ereignissen mit grosser Tragweite eingesetzt (Miarge-Affäre 1964, Fichenskandal 1989, Geheimarmee P-26 1989, Pensionskasse des Bundes 1995 / diskutiert: Swissair, UBS)
Weitreichende Kompetenzen: Befragung von Zeugen, Behörden müssen Rechtshilfe leisten
Keine richterliche Befugnisse, aber hoher politischer Druck
Aussenpolitische Funktion
Die Führung der Geschäfte der Aussenpolitik obliegt einzig dem Bundesrat. Er erteilt der Bundesverwaltung ein vertrauliches Verhandlungsmandat für einen Staatsvertrag. Die zuständigen Unterhändler, zum Beispiel die Staatssekretärin für Wirtschaft, handeln dann den Staatsvertrag aus.
Vor und während den Verhandlungen konsultiert und informiert der Bundesrat das Präsidium und die zuständigen Kommissionen des Parlaments. Sind die Kantone in hohem Masse betroffen, bespricht er sich auch mit diesen.
Kommt ein Staatsvertrag mit einem oder mehreren Partnerländern zustande, werden die Verhandlungsergebnisse durch den Unterhändler oder den Bundesrat unterzeichnet.
Nach der Unterzeichnung können interessierte Kreise (Parteien, Verbänden, Kantone) zum Vertragsinhalt Stellung nehmen. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung finden Eingang in die Botschaft des Bundesrates. Sie ist die Basis für die abschliessende Behandlung des Vertrags im Parlament.
Das Parlament entscheidet über die Genehmigung der Verhandlungsergebnisse und berät über eine allenfalls nötige Anpassung von Bundesgesetzen. Das Parlament kann völkerrechtliche Verträge grundsätzlich nicht verändern, sondern nur annehmen oder ablehnen. Der Bundesrat (evtl. die Bundesverwaltung) kann Staatsverträge selbstständig abschliessen, wenn es sich um Abkommen von beschränkter Tragweite handelt oder wenn er dazu durch Gesetz oder Staatsvertrag ermächtigt ist. Diese Verträge unterstehen keinem Referendum und keiner parlamentarischen Genehmigung.
Staatsverträge werden dann automatisch Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt, wenn sie den Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Gemeinschaft (Beispiel: EU) oder zu einer Organisation für kollektive Sicherheit (Beispiel: NATO) vorsehen.
Nach der Verabschiedung im Parlament oder einer Volksabstimmung kann der Staatsvertrag in Kraft treten.
Rechte
Grundrechte: alle Bewohner CH
Staatsbürgerliche Pflichten und Rechte: alle CH Bürger
Politische Rechte: ab 18-Jahren, CH Bürger
Grundrechte
Freiheitsrechte:
Rechtsgleichheit / Diskriminierungsverbot
Recht auf Leben
Schutz der Privatsphäre
Glaubens‐ und Gewissensfreiheit
Meinungs‐ und Informationsfreiheit
Medienfreiheit
Grundschulunterricht
Freiheit der Wissenschaft und Forschung
Niederlassungsfreiheit (nur für CH, Kategorie C)
Wirtschaftsfreiheit
Staatsbürgerliche Rechte
Bürgerrecht
Gleichzeitig Bürgerrecht einer Gemeinde, eines Kantons und der Eidgenossenschaft
Wie wird man Schweizerbürger?
Durch Abstammung (ein Elternteil)
EinbürgerungAntrag in einer Gemeinde (12 Jahre Wohnsitz in CH / Integration / guter Leumund) / kein Rechtsanspruch, aber Ablehnung muss seit 2003 begründet werden
Erleichterte Einbürgerung für ausländische Ehepartner (5 Jahre in CH, 3 Jahre verheiratet, Integration)Anspruch auf Einbürgerung
Verlust des Bürgerrechts
In der Regel unverlierbar / Ausnahmen bei Doppelbürger
Schutz vor Ausweisung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf ohne Einverständnis des Landes verwiesen werden.
Schutz vor Ausschaffung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf zwangsweise in ein anderes Land ausgeschafft werden.
Schutz vor Auslieferung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf auf Ersuchen eines fremden Staates ausgeliefert werden. Straftaten werden in der Schweiz verfolgt.
Staatsbürgerliche Pflichten
Wehrpflicht (nur Männer), Militärpflichtersatz, Zivilschutz Versicherungspflicht (AHV, ALV, KVG)
Schulpflicht (Grundschule)
Amtszwang
Steuerpflicht
Politische Rechte
Lancierung von Volksinitiativen Absicht: Änderung der Bundesverfassung
Obligatorisches Referendum Abstimmung zwingend Volks- und Ständemehr
akultatives Referendum: 50 000 / 100 Tage Abstimmung erzwingen über Beschluss des Parlament Volksmehr
Problematik Ständemehr
Ständemehr schützt ehemalige Sonderbundskantone (katholisch- konservative Kantone, heute: kleine, Landkantone) gegen die Dominanz der bevölkerungsreichen Ständeintegrative Funktion
Problem Ungleichgewicht der Stimmen / bev-reiche Kantone wachsen stärkerVerschärfung des Problems
Problem: Volks-Ja / Stände-Nein (erst 9 Fälle seit 1874) Bsp unten.
Innovationshemmende Wirkung, (Stadt vs. Land) / gg gesellschaftliche und politische Reformen
Politische Rechte
Wahlrecht:
aktives Wahlrecht (Personen wählen)
Majorz (Mehrheitsprinzip) (z.B. Ständeratswahlen) Proporz (Verhältniswahlprinzip (z.B. Nationalrat)
passives Wahlrecht (in ein Amt gewählt zu werden)