Politologie
politologie
politologie
Kartei Details
Karten | 88 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 28.06.2017 / 12.07.2017 |
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Neun Regeln für die gültige Wahl
Nur die amtlichen Wahlzettel sind gültig.
Der Wahlzettel muss wenigstens einen gültigen Kandidat(inn)ennamen enthalten.
Der Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, wie in Ihrem Kanton Sitze zu verteilen sind.
Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen oder abzuändern.
Bei handschriftlich eingesetzten Kandidat(inn)en Namen und Vornamen, wenn nötig auch Adresse und Beruf angeben.
Verweisungen wie «dito» oder ähnliche sowie Gänsefüsschen sind ungültig.
Wahlzettel mit ehrverletzenden Aeusserungen oder mit offensichtlichen Versuchen einer Verletzung des Stimmgeheimnisses (Kennzeichnungen) sind ungültig.
In Kantonen mit mehreren Sitzen sind nur die Namen gültig, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel stehen.
Keinen Namen mehr als zweimal auf Ihrem Wahlzettel aufführen.
Aufgaben der Justiz
Erlass der Gesetze durch Legislative
Umsetzung der Gesetze durch Exekutive
Bestimmung des Strafmasses durch Judikative
Bundesgericht als oberste rechtssprechende Behörde
BV 188: «Oberste rechtsprechende Behörde des Bundes» nicht Bundesrat oder Parlament
Letzte Instanz bei den Gerichten (Ausnahme: geringer Streitwert, Menschenrechte)
Verbindliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten
Aufgaben: Rechtssprechung
Wahrung der bundesstaatlichen Rechtseinheit: Viele Rechtsnormen des Bundes werden durch die Kantone vollzogenunterschiedliche Auslegungen Leiturteile des Bundesgerichts
Bundesgericht gewährleistet grundrechtliche Freiheiten = Bundesgericht beurteilt Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte (z.B. Freiheitsrechte: Welche Rechte hat die Polizei? Überwachung der E-Mails? Eintrag in Hooligan-Datenbank?)
Bildung einer Rechtstradition durch Auslegung der Gesetze
Kein Verfassungsgericht
Kein Verfassungsgericht, d.h. keine Überprüfung der Verfassungsmässigkeit neuer Verfassungsartikel und der Gesetze (völkerrechtswidrige Initiativen)
Problem: Bundesgericht muss verfassungswidrige Gesetze anwende
Politische Bedeutung der Urteile
Tendenz:
Auf Grund der Entscheidfindung im Gesetzgebungsprozess (Konkordanz) viele Kompromissformulierungen in den Gesetzen
unklare Formulierungen oder Lücken
Ermessenspielraum der Richter («Justizialierung der Politik»)
Richterliche Unabhängigkeit
Richter dürfen nicht in justizfremde Angelegenheiten eingebunden werden
Nicht in der Legislative oder der Exekutive oder untergeordnet (institutionelle Unabhängigkeit)
Ziel: Rechtsstreitigkeiten nüchtern und neutral beilegen
lange Amtszeiten (6 Jahre) = länger als Parlament
Unabsetzbarkeit während Amtszeit
Unabhängig von der Verwaltung, aber
Oberaufsicht des Parlaments
Wiederwahl möglich
38 hauptamtliche Richter
19 nebenamtliche Richter am Bundesgericht
Verpolitisierung der Justiz
Wahl der Bundesrichter durch die vereinigte BundesversammlungBerücksichtigung der Parteizugehörigkeit (seit 1942 kein Parteiloser mehr gewählt) Parteien schlagen Kandidaten vor, nicht immer die Besten / Versuche politischer Einflussnahme
Wiederwahl (alle 6 Jahre) drohende Abwahl bei ungenehmen RichternAbhängigkeit von politischen Konstellationen im Parlament. Einzigartig in Europa.
Schwächung der institutionellen Unabhängigkeit
Vorteil: Alle gesellschaftlichen Gruppierungen sind in den Gerichten vertreten. Aber: Vertretung der Parteilosen?
Alternativen:
Kantone: oft Volkswahl maximale Legimitation, aber keine Auswahl der Besten, da Parteienproporz spielt (oft stille Wahlen)
FR: einmalige Richterernennung durch Parlament mit
Verzögerte Anpassung an Machtverhältnisse im Parlament Kampfwahlen Amtsenthebungsverfahren