VBV | Versicherungsvermittler

VBV | Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht

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Kartei Details

Karten 65
Lernende 137
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.06.2017 / 06.06.2025
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14 Merkmale der Versicherung

  1. Versicherungsgemeinschaft
  2. Rechtsanspruch auf Leistung
  3. Gegenseitigkeit
  4. Schutz und Sicherheit
  5. Vermögensbedarf
  6. Bereicherungsverbot
  7. Prämie
  8. Schätzbarkeit
  9. Gesetz der grossen Zahl
  10. Zufälligkeit des versicherten Ereignisses
  11. Kumul
  12. Planmässigkeit
  13. Wirtschaftlichkeit
  14. Sicherungsteam

Gesetz der grossen Zahl

Schätzbar ist die Prämie, wenn das Gesetzt der grossen Zahl anwenbar ist. So können Gesetzmässigkeiten ermittelt werden, die aus den Schäden vergangener Jahre Vorhersagen für zukünftige Schäden zulassen.

Kumul

Von Kumul spricht man, wenn ein Ereignis im Versicherungsbestand eines Verischerungsunternehmens zu Häufungen von Versicherungsleistungen führt. Die Folgen von Kumulen lassen sich durch gebietsmässige Streuung und durch grosse Versicherungsbestände mindern. 

Versicherungsteam

Kunde und Kundenberater.

Im Sicherungsteam wird der optimale Versicherungsschutz für den Kunden erarbeitet. 

Die Versicherten Gemeinschaft

Die Versicherten bilden eine Gefahrengemeinschaft, die durch das Versicherungsunternehmen organisiert ist. 

Rechtsanspruch

Die Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf Leistung. Tritt der Versicherungsfall ein, muss das Versicherungsunternehmen die vereinbarten Versicherungsleistungen erbringen. 

Gegenseitigkeit

Die Versicherung schliesst mit jedem Versicherten einen Versicherungsvertrag ab. Die Vereinbarung wird in der Versicherungspolice dokumentiert. Aus den eingesammelten Prämien bezahlt das Versicherungsunternehmen seine Verwaltungskosten und die Versicherungsleistungen an einzelne Mitglieder der Verscherungsgemeinschaft. 

Schutz und Sicherheit

Der Versicherte erhält für die ganze Laufzeit der Versicherung Schutz und Sicherheit Er muss nicht befürchten, durch den Eintritt der versicherten Gefahr in finanzielle Begrängnis zu geraten. Dadurch erhält er finanziellen Spielraum. 

Vermögensbedarf

Die Versicherung deckt den Vermögensbedarf, der dem Versicherten wegen des Eintritts des versicherten Ereignisses entsteht. 

Bereicherungsverbot

Der Versicherte darf sich nicht auf Kosten seiner Mitversicherten bereichern. Es gilt das Bereicherungsverbot. Ein krasser Verstoss gegen das Bereicherungsverbot ist der Versicherungsbetrug. 

Prämie

Die Prämie ist die Gegenleistung des Versicherten für den Versicherungsschutz. Das Versicherungsunternehmen finanziert mit der Prämie seinen Verwaltungsaufwand und die Versicherungsleistungen

Schätzbarkeit der Prämie

Die Prämie muss schätzbar sein.

Die Prämie ist schätzbar, wenn das Gesetz der Grossenzahl anwendbar ist. 

Zufälligkeit

Das Gesetz der grossen Zahl bedingt Zufälligkeit des versicherten Ereignisses (keine willentliche Herbeiführung durch Versicherte). Eine weitere Voraussetzung ist eine möglichst grosse Homogenität in der Versichertengemeinschaft (gleiche Gefahr und gleiche Voraussetzungen der Versicherten). 

Planmässigkeit

Zu jeder Versicherung gehört ein Geschäftsplan. Mit dem Geschäftsplan muss sich dsa Versicherungsunternehmen gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde über die nötigen (versicherungstechnische) Professionaliät aufweisen. So soll das vertrauen der Versicherten geschtützt werden. 

Wirtschaftlichkeit

Um dauerhaft zu überleben, muss der Versicherer aber auch wirtschaftlich arbeiten. Zur Wirtschaftlichkeit zählen alle Faktoren des Managements nach betriebwirtschaftichen Gesichtspunkten. Die äussert sich letztlich darin, dass der Versicherer ein günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag erzielt. 

Einteilungskriterien der gängigen Arten von Versicherungen

  • Was ist versichert? (Personen, Sach-, oder Vermögensversicherung)
  • Was schützt die Versicherung? (Einkommen oder Vermögen)
  • Ein / mehrere vericherte Risiken? (Einzel-, oder Kollektivversicherung)
  • Welche Sparte? (Leben oder Nichtleben)
  • Wie ist die Versicherungsleistung bestimmt? (Schaden- oder Summenversicherung)
  • Wer ist der Versicherungsträger? (Privatversicherung, oder öffentlich-rechtliche Versicherung)
  • Versicherungspflicht (Freiwillige oder obligatorische Versicherung)

Personenversicherung (Einteilungskriterium & Details)

Gegenstand der Versicherung

Versichert ist eine Person für den Einkommensausfall oder Vermögensschaden im Todesfall, bei Unfaällen, Krankheit oder Invalidität.

Biespiele: Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Invaliditätsversicherung

Sachversicherung (Einteilungskriterium & Details)

Gegenstand der Versicherung

Versichert ist eine körperliche Sache für den finanzielle Schaden bei Beschädigungen, Zerstörung oder Wegnahme.

Beispiel: Feuerversicherung, Wasserversicherung, Diebstahlversicherung

Vermögensversicherung (Einteilungskriterium & Details)

Gegenstand der Versicherung 

Versichert sind Verluste des (Geld)Vermögens aufgrund des Eintritts eines versicherten Ereignisses

Beispiele: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Hagelversicherung von (Pflanzen)Kulturen. 

Leben(sversicherung) (Einteilungskriterium & Details)

Sparte der Versicherung

FINMA formuliert Unterscheidung Leben/Nichtleben

Dazu gehören Versicherungen die auf das Leben einer Person abgeschlossen werden. (Todesfall und Erlebensfall)

Nichtleben(sversicherung) (Einteilungskriterium & Details)

Sparte der Versicherung

FINMA formuliert Unterschied

Alle anderen Versicherungen als Leben(sversicherung)

Schadensversicherung (Einteilungskriterium & Details)

 

Versicherungsleistung

Nicht kumulierbar:

Hier berechnet sich die Versicherungsleistung aufgrund des finanziellen Schadens, der durch das versicherte Ereignis verursacht wurde (Vermögensbedarf). Dabei wird in der Regel eine Maximalsumme vereinbart, bis zu der die Versicherung Ersatz leistet. 

Beispiele: Haftpflichtversicherung, Heilungskostenversicherung, Kaskoversicherung

Summenversicherung (Einteilungskriterium & Details)

Versicherungsleistung

Kumulierbar: 

Hier wird schon bei Vertragsabschluss die Summe festgelegt, die der Versicherte bei Eintritt des versicherten Ereignisses erhält. Der Vermögensbedarf spielt keine Rolle. Deshalb kommt die Summenversicherung auch bei Doppeversicherung voll zur Auszahlung. 

Beispiel: Lebensversicherung, Todesfallkapital, Autoinsassenversicherung

Privatversicherer (Einteilungskriterium & Details)

Versicherungsträger

Sind privatrechtlich organisiert (meist als Aktiengesellschaft) und müssen sich als private Unternehmen auf den Märkten behaupten. 

Öffentlich-rechtliche Versicherer (Einteilungskriterium & Details)

Versicherungsträger

Hier betreibt der Staat die Versicherung selbst (v.a. AHV und IV) oder er gründet eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die er vollständig kontrolliert (SUVA, kantonale Gebäudeversicherungen).

Freiwillige Versicherung (Einteilungskriterium & Details)

 

Versicherungsfplicht

Jeder Einzelne entscheidet selbstständig, ob er sich versichern will oder nicht

Beispiel: Hausratversicherung, Autokaskoversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung, Lebensversicherung

Obligatorische Vesicherung (Einteilungskriterium & Details)

Versicherungspflicht

Der Staat schreibt bestimmten Personen den Abschluss einer Versicherung vor. 

Beispiel: Krankenversicherung, Unfallversicherung für Arbeitnehmer, Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer, Invalidenversicherung, AHV, Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

Einzelversicherung (Einteilungskriterium & Details)

Zahl der versicherten Objekte

Hier wird in einem Versicherungsvertrag ein Objekt oder eine Person versichert

Kollektivversicherung (Einteilungskriterium & Details)

Zahl der versicherten Objekte

Hier werden in einem Versicherungsvertrag gleich mehrere Objekte/Personen versichert

Einkommensversicherung (Einteilungskriterium & Details)

Sicherung des Einkommens oder Vermögens

Beispiele: Private Vorsorge, Taggeldversicherung, Lebensversicherung zur Absicherung der HInterbliebenen im Todesfall des Versorgers

Vermögensversicherung (Einteilungskriterium & Details)

Sicherung des Einkommens oder Vermögens

Hausratsversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, etc. 

Aus welchen Prozessen besteht der Wertschöpfungsprozess eines Versicherers?

  • Managementprozess
  • Geschäftsprozess
  • Unterstützungsprozess

Risikoarten

  • Maximales Risiko: höchstmöglicher finanzieller Schaden
  • Objektives Risiko: Gefahr vom menschlichen Verhalten unbahängig
  • Subjektives Risiko: Gefahr von Menschen verursacht und beeinflusst
  • Konstantes Risiko: Ein Risiko bleibt im Laufe der Vertragsdauer unverändert
  • Veränderliches Risiko: Ein Risiko verändert sich im Laufe der Vertragsdauer

Schritte des Risikomanagements als Prozess

  1. Ziele hinterfragen
  2. Gefahren erkennen
  3. Gefahren bewerten
  4. Über Sicherungsmassnahmen entscheiden
    1. Meiden
    2. Vermindern/begrenzen
    3. Überwälzen
    4. Selbst tragen
  5. Überwachen

Die drei wichtigsten Finanzierungssysteme

  1. Säule: Umlageverfahren
  2. Säule: Kapitaldeckungsverfahren
  3. Säule: Bedarfsdeckungsverfahren

Finanzierung 1. Säule

Umlageverfahren

AHV/IV, Krankenversicherung

Beim Umlageverfahren werden die laufenden Prämien dazu verwendet, um die laufenden Versicherungsleistungen zu erbringen. Es eignet sicher für die obliagorische Versicherungen und für sehr grosse Versicherungsbestände. 

Finanzierung 2. Säule

Kapitaldeckungsverfahren

Berufliche Vorsorge, Sparanteil der gemischten Lebensversicherung

Jeder Versicherte spart die ihm später einmal zustehende Versicherungsleistung selbst. Der Versicherer bildet aus den Prämien des Versicherten, dem technischen Zins und der Überschussbeteiligung das Deckungskapital, aus dem die Versicherungsleistung erbracht wird. 

Finanizerung 3. Säule

Bedarfsdeckungsverfahren

Die Finazierung wird mit der Vorausberechnung der Prämien gesichert. Ein Teil der Prämie wird als Reserve zurückbehalten (technische Reserve). Der verbleibende Teil wird für die anfallenden Versicherungsleistungen verwendet. 

Risikoprämie

Ergibt sich aus den Berechnungen der Versicherungsmathematiker

Nettoprämie

Nettoprämie = Risikoprämie + Risikozuschläge

Mit den Riskozuschlägen sollen Unsicherheiten und Unschärfen der Risikoprämie aufgefangen werden.