VBV | Versicherungsvermittler
VBV | Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht
VBV | Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht
Kartei Details
Karten | 65 |
---|---|
Lernende | 137 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 18.06.2017 / 06.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170618_vbv_%7C_versicherungsvermittler_P9E9
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170618_vbv_%7C_versicherungsvermittler_P9E9/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
14 Merkmale der Versicherung
- Versicherungsgemeinschaft
- Rechtsanspruch auf Leistung
- Gegenseitigkeit
- Schutz und Sicherheit
- Vermögensbedarf
- Bereicherungsverbot
- Prämie
- Schätzbarkeit
- Gesetz der grossen Zahl
- Zufälligkeit des versicherten Ereignisses
- Kumul
- Planmässigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Sicherungsteam
Gesetz der grossen Zahl
Schätzbar ist die Prämie, wenn das Gesetzt der grossen Zahl anwenbar ist. So können Gesetzmässigkeiten ermittelt werden, die aus den Schäden vergangener Jahre Vorhersagen für zukünftige Schäden zulassen.
Kumul
Von Kumul spricht man, wenn ein Ereignis im Versicherungsbestand eines Verischerungsunternehmens zu Häufungen von Versicherungsleistungen führt. Die Folgen von Kumulen lassen sich durch gebietsmässige Streuung und durch grosse Versicherungsbestände mindern.
Versicherungsteam
Kunde und Kundenberater.
Im Sicherungsteam wird der optimale Versicherungsschutz für den Kunden erarbeitet.
Die Versicherten Gemeinschaft
Die Versicherten bilden eine Gefahrengemeinschaft, die durch das Versicherungsunternehmen organisiert ist.
Rechtsanspruch
Die Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf Leistung. Tritt der Versicherungsfall ein, muss das Versicherungsunternehmen die vereinbarten Versicherungsleistungen erbringen.
Gegenseitigkeit
Die Versicherung schliesst mit jedem Versicherten einen Versicherungsvertrag ab. Die Vereinbarung wird in der Versicherungspolice dokumentiert. Aus den eingesammelten Prämien bezahlt das Versicherungsunternehmen seine Verwaltungskosten und die Versicherungsleistungen an einzelne Mitglieder der Verscherungsgemeinschaft.
Schutz und Sicherheit
Der Versicherte erhält für die ganze Laufzeit der Versicherung Schutz und Sicherheit Er muss nicht befürchten, durch den Eintritt der versicherten Gefahr in finanzielle Begrängnis zu geraten. Dadurch erhält er finanziellen Spielraum.
Vermögensbedarf
Die Versicherung deckt den Vermögensbedarf, der dem Versicherten wegen des Eintritts des versicherten Ereignisses entsteht.
Bereicherungsverbot
Der Versicherte darf sich nicht auf Kosten seiner Mitversicherten bereichern. Es gilt das Bereicherungsverbot. Ein krasser Verstoss gegen das Bereicherungsverbot ist der Versicherungsbetrug.
Prämie
Die Prämie ist die Gegenleistung des Versicherten für den Versicherungsschutz. Das Versicherungsunternehmen finanziert mit der Prämie seinen Verwaltungsaufwand und die Versicherungsleistungen
Schätzbarkeit der Prämie
Die Prämie muss schätzbar sein.
Die Prämie ist schätzbar, wenn das Gesetz der Grossenzahl anwendbar ist.
Zufälligkeit
Das Gesetz der grossen Zahl bedingt Zufälligkeit des versicherten Ereignisses (keine willentliche Herbeiführung durch Versicherte). Eine weitere Voraussetzung ist eine möglichst grosse Homogenität in der Versichertengemeinschaft (gleiche Gefahr und gleiche Voraussetzungen der Versicherten).
Planmässigkeit
Zu jeder Versicherung gehört ein Geschäftsplan. Mit dem Geschäftsplan muss sich dsa Versicherungsunternehmen gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde über die nötigen (versicherungstechnische) Professionaliät aufweisen. So soll das vertrauen der Versicherten geschtützt werden.
Wirtschaftlichkeit
Um dauerhaft zu überleben, muss der Versicherer aber auch wirtschaftlich arbeiten. Zur Wirtschaftlichkeit zählen alle Faktoren des Managements nach betriebwirtschaftichen Gesichtspunkten. Die äussert sich letztlich darin, dass der Versicherer ein günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag erzielt.
Einteilungskriterien der gängigen Arten von Versicherungen
- Was ist versichert? (Personen, Sach-, oder Vermögensversicherung)
- Was schützt die Versicherung? (Einkommen oder Vermögen)
- Ein / mehrere vericherte Risiken? (Einzel-, oder Kollektivversicherung)
- Welche Sparte? (Leben oder Nichtleben)
- Wie ist die Versicherungsleistung bestimmt? (Schaden- oder Summenversicherung)
- Wer ist der Versicherungsträger? (Privatversicherung, oder öffentlich-rechtliche Versicherung)
- Versicherungspflicht (Freiwillige oder obligatorische Versicherung)
Personenversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Gegenstand der Versicherung
Versichert ist eine Person für den Einkommensausfall oder Vermögensschaden im Todesfall, bei Unfaällen, Krankheit oder Invalidität.
Biespiele: Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Invaliditätsversicherung
Sachversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Gegenstand der Versicherung
Versichert ist eine körperliche Sache für den finanzielle Schaden bei Beschädigungen, Zerstörung oder Wegnahme.
Beispiel: Feuerversicherung, Wasserversicherung, Diebstahlversicherung
Vermögensversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind Verluste des (Geld)Vermögens aufgrund des Eintritts eines versicherten Ereignisses
Beispiele: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Hagelversicherung von (Pflanzen)Kulturen.
Leben(sversicherung) (Einteilungskriterium & Details)
Sparte der Versicherung
FINMA formuliert Unterscheidung Leben/Nichtleben
Dazu gehören Versicherungen die auf das Leben einer Person abgeschlossen werden. (Todesfall und Erlebensfall)
Nichtleben(sversicherung) (Einteilungskriterium & Details)
Sparte der Versicherung
FINMA formuliert Unterschied
Alle anderen Versicherungen als Leben(sversicherung)
Schadensversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Versicherungsleistung
Nicht kumulierbar:
Hier berechnet sich die Versicherungsleistung aufgrund des finanziellen Schadens, der durch das versicherte Ereignis verursacht wurde (Vermögensbedarf). Dabei wird in der Regel eine Maximalsumme vereinbart, bis zu der die Versicherung Ersatz leistet.
Beispiele: Haftpflichtversicherung, Heilungskostenversicherung, Kaskoversicherung
Summenversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Versicherungsleistung
Kumulierbar:
Hier wird schon bei Vertragsabschluss die Summe festgelegt, die der Versicherte bei Eintritt des versicherten Ereignisses erhält. Der Vermögensbedarf spielt keine Rolle. Deshalb kommt die Summenversicherung auch bei Doppeversicherung voll zur Auszahlung.
Beispiel: Lebensversicherung, Todesfallkapital, Autoinsassenversicherung
Privatversicherer (Einteilungskriterium & Details)
Versicherungsträger
Sind privatrechtlich organisiert (meist als Aktiengesellschaft) und müssen sich als private Unternehmen auf den Märkten behaupten.
Öffentlich-rechtliche Versicherer (Einteilungskriterium & Details)
Versicherungsträger
Hier betreibt der Staat die Versicherung selbst (v.a. AHV und IV) oder er gründet eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die er vollständig kontrolliert (SUVA, kantonale Gebäudeversicherungen).
Freiwillige Versicherung (Einteilungskriterium & Details)
Versicherungsfplicht
Jeder Einzelne entscheidet selbstständig, ob er sich versichern will oder nicht
Beispiel: Hausratversicherung, Autokaskoversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung, Lebensversicherung
Obligatorische Vesicherung (Einteilungskriterium & Details)
Versicherungspflicht
Der Staat schreibt bestimmten Personen den Abschluss einer Versicherung vor.
Beispiel: Krankenversicherung, Unfallversicherung für Arbeitnehmer, Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer, Invalidenversicherung, AHV, Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
Einzelversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Zahl der versicherten Objekte
Hier wird in einem Versicherungsvertrag ein Objekt oder eine Person versichert
Kollektivversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Zahl der versicherten Objekte
Hier werden in einem Versicherungsvertrag gleich mehrere Objekte/Personen versichert
Einkommensversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Sicherung des Einkommens oder Vermögens
Beispiele: Private Vorsorge, Taggeldversicherung, Lebensversicherung zur Absicherung der HInterbliebenen im Todesfall des Versorgers
Vermögensversicherung (Einteilungskriterium & Details)
Sicherung des Einkommens oder Vermögens
Hausratsversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, etc.
Aus welchen Prozessen besteht der Wertschöpfungsprozess eines Versicherers?
- Managementprozess
- Geschäftsprozess
- Unterstützungsprozess
Risikoarten
- Maximales Risiko: höchstmöglicher finanzieller Schaden
- Objektives Risiko: Gefahr vom menschlichen Verhalten unbahängig
- Subjektives Risiko: Gefahr von Menschen verursacht und beeinflusst
- Konstantes Risiko: Ein Risiko bleibt im Laufe der Vertragsdauer unverändert
- Veränderliches Risiko: Ein Risiko verändert sich im Laufe der Vertragsdauer
Schritte des Risikomanagements als Prozess
- Ziele hinterfragen
- Gefahren erkennen
- Gefahren bewerten
- Über Sicherungsmassnahmen entscheiden
- Meiden
- Vermindern/begrenzen
- Überwälzen
- Selbst tragen
- Überwachen
Die drei wichtigsten Finanzierungssysteme
- Säule: Umlageverfahren
- Säule: Kapitaldeckungsverfahren
- Säule: Bedarfsdeckungsverfahren
Finanzierung 1. Säule
Umlageverfahren
AHV/IV, Krankenversicherung
Beim Umlageverfahren werden die laufenden Prämien dazu verwendet, um die laufenden Versicherungsleistungen zu erbringen. Es eignet sicher für die obliagorische Versicherungen und für sehr grosse Versicherungsbestände.
Finanzierung 2. Säule
Kapitaldeckungsverfahren
Berufliche Vorsorge, Sparanteil der gemischten Lebensversicherung
Jeder Versicherte spart die ihm später einmal zustehende Versicherungsleistung selbst. Der Versicherer bildet aus den Prämien des Versicherten, dem technischen Zins und der Überschussbeteiligung das Deckungskapital, aus dem die Versicherungsleistung erbracht wird.
Finanizerung 3. Säule
Bedarfsdeckungsverfahren
Die Finazierung wird mit der Vorausberechnung der Prämien gesichert. Ein Teil der Prämie wird als Reserve zurückbehalten (technische Reserve). Der verbleibende Teil wird für die anfallenden Versicherungsleistungen verwendet.
Risikoprämie
Ergibt sich aus den Berechnungen der Versicherungsmathematiker
Nettoprämie
Nettoprämie = Risikoprämie + Risikozuschläge
Mit den Riskozuschlägen sollen Unsicherheiten und Unschärfen der Risikoprämie aufgefangen werden.