Ordnungswidrigkeitenrecht

Recht und Verwaltung Siegmar Raupach

Recht und Verwaltung Siegmar Raupach


Kartei Details

Karten 49
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 16.06.2017 / 20.06.2017
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a) Wann spricht man im OWI-Recht von "Vollstreckungsverjährung"?

b) Welche Zeitspanne unterscheidet der Gesetztgeber hierbe?

a) Die Vollstreckungsverjährung tritt nach Ablauf der Vollstreckungsverjährungsfrist ein. Danach (§34 Abs.1 OWIG) ist eine rechtskräftige festgesetzte Geldbuße nicht mehr vollstreckbar.

b) Der Gesetztgeber unterscheidet zweit Stufen:
1. Gelduße bis einschließlich 1000 Euro verjährt in drei Jahren
2. Geldbuße von mehr als 1000 Euro verjährt in fünf Jahren

Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit ist?

Was besagt im OWI-Recht der sogenannte "Opportunitätsgrundsatz"?

Das die Verwaltung nach plichtgemäßen Ermessen handeln muss, solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen §47 Abs.1 OWiG

Auf welchen gesetzlichen Bestimmungen beruht im OWI-Recht der sogenannte
"Untersuchungs und Ermittlungsgrundsatz"?

§46 Abs.1 OWiG i.v.m §160 StPO

In welchen Verfahrensabschnitte unterteilt sich das förmliche Bußgeldverfahren (§§35 - 110 OWiG)

  • Vorverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Gericht Verfahren
  • Vollstreckungsverfahren

Welche Beweismittel stehen im Bußgeldverfahren der Verwaltungsbehörde zur Aufklärung des Sachverhaltes zur Verfügung?

  • Sachliche Beweismittel (Urkunden, Augenschein)
  • Persönliche Beweismittel (Zeuge u. Sachverständiger, Aussage / Anhörungsbogen)

Was bedeutet der Grundsatz des rechtlichen Gehörs im OWI-Recht?

Bevor eine abschließende Entscheidung gegen den Betroffenen gefällt wird, muss er zu mindestens schriftlich zu den Beschuldigungen Stellung nehmen können.

Nennen Sie mindestens 3 Entscheidungen der Verwaltungsbehörde nach Abchluss der Ermittlungen?

  • Einstellung des Vorgangs
  • Verwanung mit Verwarngeld
  • Verwarnung ohne Verwarngeld
  • Erstellung eines Bußgeldbescheides
  • Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Ist die Verwaltungsbehörde bei der Ferstsetzung einer Geldbuße an die sogenannten "Bußgeldkataloge" gebunden?

Ja, die in den Bußgeldkatalogen enthaltenen Vorgaben für Geldbußen, sind als verwaltungsinterne Richtlinien zu beachten.