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selbständige Erwerbstätigkeit
selbständige Erwerbstätigkeit
Fichier Détails
Cartes-fiches | 13 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 11.06.2017 / 12.06.2017 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20170611_stre_selbstaendige_erwerbstaetigkeit
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Intégrer |
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Voraussetzungen für eine selbständige Erwerbstätigkeit
- in einer frei gewählten Organisation
- auf eigenes Risiko (Unternehmensrisiko)
- mit Gewinnabsicht
- dauerhafte Tätigkeit
- Einsatz von Kapital und/oder Arbeit
- planmässig
- nach aussen sichtbar (Marktpräsenz)
Rechtsformen der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Einzelfirma
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Einfache Gesellschaft
- ERbengemeinschaft
- Nutzniesser an geschäftlichen Betrieben
---> diese Rechtsformen stellen alle kein eigenes Steuersubjekt dar!
Wie hoch ist der Privatanteil pro Monat für den Privatgebrauch z.B. eines gemischt genutzten Fahrzeuges?
0.8%
Dieser Anteil muss beim Privatvermögen hinzugerechnet werden.
Gemischtes Vermögen: Privat- oder Geschäftsvermögen?
--> mehrheitlich (>50%) private Nutzung, dann Privatvermögen mit allfälliger Kilometerentschädigung für geschäftliche Nutzung
--> mehrheitlich (>50%) geschäftliche Nutzung, dann Geschäftsvermögen mit Erfassung eines Privatanteils in der Buchhaltung
Kriterien für die Abgrenzung Privat oder Geschäft
- tatsächliche Nutzung, Zweckbestimmung
- Beschaffenheit
- Finanzierung (Herkunft der Mittel)
- Buchhaltung, Bilanzierung
- zivilrechtliche Verhältnisse
- AHV-Abrechnung
- Bereits vorgenommene Abschreibungen/Rückstellungen
Steuerbare Privatentnahme gemäss Art. 18 Abs. 2 DBG
Privatentnahme wird einer Veräusserung gleichgestellt. Verkehrswert - Buchwert = steuerbares Einkommen
Steuerbare Einkünfte
- Alle Einkünfte aus der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (Art 18 Abs 1 DBG)
- Kapitalgewinne aus dem Geschäftsvermögen stellen im Gegensatz zu solchen aus Privatvermögen Einkünfte dar --> sind steuerbar (Art 18 Abs 2 DBG)
Rückstellungen
- DBG 29
- provisorische, nicht genau erfassbare Verlustrisiken, die aber geschäftsmässig begrpndet sind
- grundsätzlich steuerlich abziehbar, wenn sie handelsrechtlich erfasst sind
gewerbsmässiger Wertpapierhandel kann ausgeschlossen werden, wenn folgende Bedingunge kumulativ erfüllt sind:
- Haltedauer der verkauften Wertschriften ist mind. 6 Monate
- Transaktionsvolumne weniger oder gleich 5 Mal
- Realisierte Kapitalgewinne < 50 % des Reineinkommens
- Keine Fremdfinanzierung
- Derivate nur zur Absicherung
Zudem kann es ausgeschlossen werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist
- Wertpapierbestand < CHF 200'000
- weniger als 100 Transaktionen pro Jahr
Was wird beim Steueraufschub gemacht?
Art. 18a Abs. 1 DBG
Wird eine Liegenschaft des Anlagevermögens aus dem Geschäftsvermögen in das Privatvermögen überführt, so kann die steuerpflichtige Person verlangen, dass im Zeitpunkt der Überführung nur die Differenz zwischen den Anlagekosten (Kaufpreis + wertvermehrende Investitionen) und dem Einkommenssteuerwert besteuert wird. Die Differenz zwischen Verkehrswert und ursprünglichem Kaufpreis kann aufgeschoben werden.
Problematik hier: man steht im Falle einer Erhöhung des Verkehrswertes schlechter da mit einem Steueraufschub.
Anlagekosten
Kaufpreis + wertvermehrende Investitionen
Facts zu Überführung ins Privatvermögen
- Erbgang stellt keine Veräusserung dar
- Die Verpachtung eines Geschäftsbetriebes gilt nur auf Antrag der steuerpflichtigen Person als Überführung in das Privatvermögen, ansonsten stellen die Pachterträge Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar, die überdies auch der AHV unterliegen.
Was ist bei einer Ersatzbeschaffung zu beachten?
Beisp. mit Liegenschaft:
Vom Gewinn aus dem Verkauf der alten Liegenschaft, darf für den Kauf einer neuen Liegenschaft nur so viel als steuerfreie Rückstellung verwendet werden, wie der alte Buchwert war, der Rest ist aufzulösen und zu versteuern.
Alte Lagerhalle:
- VP: 3.5 Mio
- BW: 1.2 Mio
- Gewinn: 2.3 Mio --> als Rückstellungen für Ersatzbeschaffung
Neue Lagerhalle:
- KP: 3 Mio
- BW neu: muss 1.2 Mio sein
- Anteil von Rückstellungen: 1.8 Mio
- Ausserordentlicher Gewinn: 0.5 Mio --> steuerbar