Allgemeinbildung Abschlussprüfung
ABU Lernkarteien zur Abschlussprüfung
ABU Lernkarteien zur Abschlussprüfung
Set of flashcards Details
Flashcards | 47 |
---|---|
Students | 23 |
Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 08.06.2017 / 09.06.2022 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170608_allgemeinbildung_abschlusspruefung
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Rechte der Lernenden
Die Rechte der Lernenden sind im OR und BBG geregelt. (z.B. Höchstarbeitszeit bis 18 Jahre ist 9 Stunden pro Tag inklusive Überstunden, nur Arbeiten im Zusammenhang mit Beruf, 5 Wochen Ferien bis 20 Jahre, Besuch von Stütz und Freikursen bis 0.5 Tag pro Woche)
Treuepflicht
Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren. Konkurrenzieren der eigenen Firma ist zu unterlassen.
OR 321a
Überbetriebliche Kurse
Teil unseres Berufsbildungssystems. Sie dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten und ergänzen die Bildung in beruflicher Praxis sowie die Bildung in beruflicher Praxis.
Überstunden
Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen, sind Überstunden. Sie müssen geleistet werden, wenn sie notwendig sind, die Zumutbarkeit gegeben ist und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes eingehalten werden.
OR 321c
ArG 9ff
ArG 13ff, OR321c
Bundesgericht
Die oberste richterliche Instanz der Schweiz (Lausanne). Die 38 Bundesrichter/innen werden durch die vereinigte Bundesversammlung gewählt. Judikative - Gewalteinteilung
BV 188
Bundeskanzlei
Schweizer Amtsstelle, deren Hauptaufgabe der Vorbereitung und Koordination der Regierungsgeschäfte und das Informieren der Bevölkerung über Abischten und Entscheide des Bundesrats sind. Die Leitung hat die Bundeskanzlerin.
BV 179
Bundesrat
Die Regierung der Schweiz wird von der vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre gewählt. Ihre Aufgaben sind u.a. das Entwickeln von Ideen und Zielen für die Zukunft, das Umsetzen von Parlamentsbeschlüssen, das Leiten der jeweiligen Departemente, das Verwalten der Finanzen, der Informationen der Bevölkerung. Exekutive - Gewaltenteilung
BV 174