BaliYoga
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Cartes-fiches | 154 |
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Utilisateurs | 15 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Français |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 02.06.2017 / 15.06.2025 |
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Was darf Gegenstand einer Sachdividende sein?
Grundsätzlich alle Vermögensgegenstände, welche Voraussetzungen zur Erfassung als Aktivum erfüllt (selbst wenn beim ausschüttenden UN nicht bilanziert, z.B. nicht bilanziertes Markenrecht).
- Sachwerte (immobilien)
- Finanzielle Werte (Wertschriften, Forderungen, Beteiligungen)
- Immaterielle Werte (Marken, Patente) => selbst wenn nicht bilanziert
- Geschäftsbereiche
Weshalb hat MWST ein erhöhtes inhärentes Risiko im Vergleich zur direkten Steuer?
- Selbstveranlagungssteuer mit hoher Verantwortung für den Steuerpflichtigen
- Hochrechnung auf die letzten 5 Jahre + laufendes Jahr
- Systematische Fehler (IT - falsche Codes) können u.U. zu wesentlichen Fehlern führen
- Verstösse gegen das MWSTG können strafrechtliche Konsequenzen haben
- Sobald nicht mehr gesetzeskonform (Dokumentation nicht vorhanden, formelle Aspekte, etc.), kein Durchlaufposten mehr sondern impact auf PnL
Welche Frist muss man von der Einberufung bis zum Datum der GV einhalten?
Art 700 Abs 1 OR: mind. 20 Tage (Statuten können was anderes vorsehen)
Muss die RS bei der GV anwesend sein?
Ja, sofern Gesellschaft ordentlich geprüft wird und die GV die RS nicht durch einstimmigen Beschluss von ihrer Pflicht befreit hat (Art 731 Abs 2 OR)
Bei eingeschränkter Revision nicht nötig.
Kann ein Aktionär während der GV eine Abstimmung über einen Sachverhalt verlangen, der nicht auf der Traktantenliste ist?
Nur in Ausnahmefällen:
- Aktionär hält Aktien mit Nennwert > 1 mio -> kann Traktandierung verlangen
- GV ist eine Universalversammlung (100% der Aktien sind verteten) (Art 701 Abs 2 OR)
- Es handelt sich um folgende Sachverhalte (Art 700 Abs 3 OR):
- Einberufung a.o. GV
- Durchführung einer Sonderprüfung
- Wahl der RS infolge Begehren eines Aktionär
Wer kann die GV einberufen?
In der Regel durch VR.
Ausnahmen:
- RS (z.B. bei Kapitalverlust falls VR untätig und Aktionäre nicht informiert sind, aber es abzusehen ist, dass sie Sanierungsmassnahmen einleiten würden, wenn sie darüber Bescheid wüssten)
- Aktionär, sofern allein oder zusammen mind 10% des vertretenen AK
- Richter auf Antrag Gesuchsteller
- Liquidatoren
- Vertretern der Anleihegläuiber
Wie viel eigene Aktien darf ein UN kaufen?
- < 10% (659 Abs 2 OR)
- Zwischen 10% und 20% i.O. sofern innert 2 Jahre verkauft oder durch Kapitalherabsetzung vernichtet
Falls > 20% oder Aktien zwischen 10% und 20% länger als 2 Jahre gehalten werden => VST auf Differnz Erwerbspreis-Nennwert für die Quote, die über Threshold liegt
Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft in die Schweiz
- Ziel?
- Anwendungsfälle?
- Anforderungen an den Prüfer?
Ziel: Prüfung muss gewährleisten, dass das Kapital der ausländischen Gesellschaft gemäss Schweizer Recht gedeckt ist.
Anwendungsfälle: Für Kapitalgesellschaften
Anforderungen an den Prüfer: Prüfung muss durch einen zugelassenen Revisionsexperten erfolgen
Sonderprüfung:
- Ziel
- Gesetzliche Grundlagen
- Anwendungsfälle
- Zulassung/Anforderungen an den Sonderprüfer
- Verantwortlichkeit des Prüfers
Ziel
§Ausweitung des Auskunftsrechts der Aktionäre
§Abklärung bestimmter Sachverhalte = Untersuchungsinstrument
Gesetzliche Grundlagen
§OR 697 a – g
Anwendungsfälle
§Für Kapitalgesellschaften
Anforderungen an den Sonderprüfer
§Der Sonderprüfer muss von der zu prüfenden Gesellschaft unabhängig sein
§Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder ...
Verantwortlichkeit des Prüfers
§Im Auftragsverhältnis (OR 394 ff.)
Rechte und Pflichten des Sonderprüfers
- Vorgänge untersuchen, die in Zusammenhang mit dem richterlichen Auftrags stehen (Gegenstand der Sonderprüfung) - Berichterstattung über Tatsachen, die nicht in Zusammenhang mit dem richterlichen Auftrag stehen, sind nicht statthaft
- Durchführung der Prüfung innert nützlicher Frist (i.d.R. < 1 Jahr)
- Keine unnötige Störung des Geschäftsganges
- Anhörungspflicht: Der Sonderprüfer muss nach Abschluss der Prüfung die Gesellschaft zu den Ergebnissen der Sonderprüfung anhören
- Persönliche Ausführung (Beizug von Hilfspersonen und Sachverständigen erlaubt)
Weisungsbefolgungspflicht: Der Prüfer hat nur den Weisungen des Richters Folge zu leisten
Treuepflicht: Pflicht zur Verschwiegenheit
Aktenrückgabepflicht: Nach Abschluss der Sonderprüfung Rückgabe aller Akten an die Gesellschaft
Auskunfts- und Einsichtsrecht gegenüber Gründer, Organe, Beauftragte, Arbeitnehmer, Sachwalter und Liquidatoren
Schweigepflicht (auch gegenüber Aktionären)
Wer ist Auftraggeber bei einer Sonderprüfung?
Richter, auch wenn von GV eingeleitet.
GV hat kein Weisungsrecht! Nur Richter
Welche Pflichten hat der Sonderprüfer, wenn er während der Prüfung auf dolose Handlungen oder Gesetzesverstösse trifft?
KEINE Anzeigepflicht ggü den Behörden aber Meldung an den Richter, welcher über weitere Massnahmen entscheidet.
Muss man bei der Bestimmung der Wesentlichkeit bei einem Review nach PS 920 etwas besonderes beachten im Vergleich zur Wesentlichkeitsbestimmung in der ordentlichen Revision?
Nein! Die Wesentlichkeit ist unabhängig vom Grad der gegeben Zusicherung.
Was sind die Pflichten des Beauftragten nach PS 930 im Zusammenhang mi Fehldarstellungen?
Grundsätzlich keine Prüfung der zugrundeliegenden Daten sondern nur Erstellung des Abschluss (Kenntnisse im Bereich RL und nicht Audit anwenden). Daher keine Zusicherung über die Korrektheit, Vollständigkeit, etc. der erstellten Informationen.
ABER:
Wenn Beauftrage doch Fehler finden sollte (nicht spezifisch danach gesucht), dann Prüfungshandlungen durchführen wie Befragungen, IKS beurteilen, Sachverhalt überprüfen etc. und den Fehler der Unternehmensleitung kommunizieren. Falls diese nicht handelt, oder zusätzliche Informationen verweigert -> Rücktritt vom Mandat und Gründe dafür an Kunden kommunizieren.
Was ist der Unterschied zwischen einem Forecast und einer Prognose?
Forecast = Zukunfsinformationen auf der Basis der Annahmen der Unternehmensleitung über zukünftige Ereignisse und Handlungen des UN zum Zeitpunkt der Erstellung (bestmögliche Schätzung)
Prognose = Zukunfsinformationen auf der Basis von hypohethischen Annahmen, deren Eintritt nicht unbedingt erwartet wird (z.B. Stresstest) oder einer Mischung aus bestmöglicher Schätzung und hypothethischen Annahmen
Nenne die Unterschiede (Tätigkeit, Gegenstand, Prüfungsumfang, Prüfsicherheit, Prüfurteil) der folgenden PS:
800
805
810
880
910
920
930
940
950
Muss eine Auftragsbestätitung immer eingeholt werden und von wem muss sie unterschrieben werden (Kundenseite)?
Bei ordentlicher Revision ja, aber nicht zwingend jedes Jahr.
Bei eingeschränkter Revision keine Pflicht aber zu empfehlen
Unterschrift von jemanden, der die Gesellschaft vertretet (z.B. CFO, CEO, VR), muss aber nicht zwingend VR sein.
Welche ARTEN von Kapitalherabsetzungen gibt es und erläutern Sie diese kurz?
- Konstitutive: Freigabe von Mitteln (z.B. Cash, Gutschrift an Aktionäre) -> Reduziert das Haftunssubstrat und vermindert den Gläubierschutz
- Deklarative: Buchmässiger Vorgang und nur bei Vorliegen Unterbilanz, da AK verrechnet wird mi Unterbilanz. Herabsetzung nur bis Beseitigung Unterbilanz. Keine Schlechterstellung der Gläubiger, vereinfachtes Verfahren möglich. Entweder mit Einbringung neuer Mittel oder ohne. Herabsetzung und Gleichzeitige Erhöhung in gleicher Höhe = Harmonika
==> In beiden Fällen darf das AK 100,000 nicht unterschreiten!
Welche FORMEN von Kapitalherabsetzungen gibt es und erläutern Sie diese kurz?
- Verminderung Nennwert Aktien:
- AG min Nennwert muss 0.01 sein (ausser bei Beseitung Unterbilanz)
- GmbH Nennwert Stammanteil mind CHF 100 (bei Sanierung CHF 1)
- Verminderung der Anzahl Aktien:
- Rückkauf eigener Aktien und dann anschliessender Vernichtung der Aktien
- Rückruf (Annulation durch einstimmiger GV Beschluss oder im Sanierungsfall sofern nach Herabsetzung AK wieder erhöht wird und alten Aktionären Bezugsrecht zusteht)
- Kombination aus beidem
- 1. Schritt) Verschmelzung Aktien -> Nennwert pro Aktien erhöht sich
- 2. Schritt) Nennwert herabsetzen
Konsequenzen und weiteres Vorgehen sowie Auswirkungen auf die Berichterstattung bei folgender Situation:
- Verein
- BS 12 + 15. Umsatz 22 + 25, MA 100 + 115
- Eingeschränkte Revision ergab keine negativen Feststellungen
- IKS ist nicht dokumentiert
- Benachrichtigung Vorstand des Vereins da Grössenkriterien überschritten (bei Verein die alten Kriterien von 10, 20, 50), daher ordentliche Revision im VJ und BJ nötig. VJ Bericht also falsch. Bericht vom VJ nicht mehr anpassen, da bereits von Mitgliederversammlung abgenommen wurde
- Anpassung EL, Prüfungsplanung, Prüfungshandlungen (z.B. externe Bestätigungen, Dolose Handlungen, falls Vorräte wesentlich alternative PH da Inventur jetzt zu spät)
- Prüfung EB
- Prüfung IKS
=> Falls dies alles machbar dann uneingeschränkt PU + Abnahmeempfehlung aber Hervorhebung eines sonstiges Sachverhaltes zum VJ
Welche obligatorischen PH hat man im Bezug auf subsequent events durchzuführen?
- Befragung Mgmt/VR ob subsequent events vorliegen
- Erlangung eines Verständnis über den Prozess des Mgmt zur Sicherstellung, dass subsequent events entdeckt werden
- Ggf lesen von VR/GV/GL Protokollen
- Ggf durchsicht von Zwischenberichten
Welche obligatorischen aussagebezogenen PH gibts es?
- Abstimmung JR mit zugrundeliegender Buchhaltung
- Analytische PH in Prüfplanung (planning analytical) und Prüfbeendigung (final analytical)
- Inventur falls Vorräte wesentlich
- PH bezüglich doloser Handlungen (Befragung Mgmt, Beurteilung Prozess Mgmt, etc.)
- Beurteilung GC
nicht vollständig, weitere möglich
Was ist Gegenstand obligatorischer aussagebezogener PH?
- Abstimmung der JR mit der zugrunde liegenden Buchhaltung
- Aussagen im Abschluss im Zusammenhang mit bedeutsamen Risiken
- Wesentliche Geschäftsvorfälle
- Wesentliche Kontensalden
- Wesentliche Journal entries
- Wesentliche Positionen der JR (inkl Anhang)
Nenne die Unterschiede bezüglich des Umfangs der Rechnungslegungs und Offenlegungspflichten bei kleineren, grösseren und kotierten UN.
Kleinere UN:
- eingeschränkt
- zugelassener Revisor
- Geschäftsbericht: JR (Bilanz, ER, Anhang)
Grössere UN:
- ordentliche Revision
- zugelassener Revisionsexperte
- Geschäftsbericht: JR (Bilanz, ER, Anhang)
- zusätzliche Angaben im Anhang (Honorar RS, verzinzte Verbindlichkeiten)
- Geldflussrechnung
- Lagebericht
Kotierte UN:
- ordentliche Revision
- staatl. beaufsichtigtes Revisionsunternehmen
- Geschäftsbericht: JR (Bilanz, ER, Anhang)
- zusätzliche Angaben im Anhang (Honorar RS, verzinzte Verbindlichkeiten)
- Geldflussrechnung
- Lagebericht
- Abschluss nach anerkanntem Standard
- Offenlegung Mgmt transaktionen und Vergütung (VergüV)
- Halbjahres- und Jahresbericht
- Info zu Corporate Governance
- Ad-hoc Meldepflichten bei kursrelevanten Ereignissen
- Meldung bei Über-oder Unterschreiten von gewissen Stimmrechtsgrenzwerten (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 33 1/3%, 50%, 66 2/3%)
- Kotierungsprospekt bei IPO
- Offizielle Mitteilung bei IPO
Motive für einen Börsengang (IPO)
Finanzierungs- und bilanzstrukturbezogen
- zusätzlicher Eigenkapitalbedarf für organisches Wachstum, welcher nicht von bisherigen Aktionären oder durch Innenfinanzierung gedeckt werden kann/soll
- Kapitalbedarf für externes Wachstum (Übernahmen)
- Aktien als Akquisitionswährung bei Übernahmen (anstelle von oder als Ergänzung zu Barabgeltungen)
- Verbesserter Zugang zum Kapitalmarkt für kommende Finanzierungen
- Fremdkapitalreduktion bzw. Stärkung der Eigenkapitalquote
Eigentums- und kontrollstrukturbezogen
- Beteiligungsreduktion oder Ausstieg von einem oder mehreren Investoren; ggf. mittelfristige Nachfolgeregelung
- Verbreiterung bzw. Diversifikation des Aktionariats
- Beteiligungsmöglichkeit für Management, Mitarbeitende, Kunden, Bevölkerung (bei Privatisierungen) oder andere Stakeholder
Publizitäts- und governancebezogen
- Publizitätswirkung, Steigerung der Bekanntheit
- Research-Abdeckung durch Banken, erhöhte Transparenz
- Publizitätsvorschriften verbessern Informationsstand und steigern Effizienz (reduzierter Monitoring-Aufwand für Eigentümer)
- Handelbarkeit: bei nichtkotierten Titeln besteht höchst selten ein Markt
- einfachere Rekrutierung von neuen Schlüsselpersonen bzw. von Mitarbeitenden im Allgemeinen
Vorraussetzungen für IPO
- Anerkanner Standard (International: IFRS + US GAAP Swiss Reporting Standard: Swiss GAAP FER + bankengesetzlicher RL Standard)
- Verfügt über letzten 3 geprüften Jahresabschlüsse (anerkannter Standard) sowie ungeprüfte Zwischenabschlüsse sofern Stichtag > 9 Monate zurück liegt oder wesentliche Transaktionen statt fanden
- EK am 1. Handelstag = 2.5 Mio (bei Konzern das konsolidierte EK)
- Comfort Letter der RS
- RS = staatlich beaufsichtigtes Revisonsunternehmen
- Due Diligence
- Angebotsprospekt
- Kotierungsprospekt (Resultat der DD: Risikofaktoren + weitere UN Info + Details Transaktionsstruktur)
- Zeitplan: ca 26 Wochen (> 6 Monate)
Wiederkehrende Pflichten von kotierten UN?
- Publikation von Jahres- und Zwischenberichten (grundsätzlich halbjährlich)
- Regelmeldepflichten, welche technische und administrative Informationen zur Aktie bzw. zum Emittenten umfassen
- Informationen zur Corporate Governance (z.B. die Zusammensetzung und Vergütung des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung umfassen)
- Ereignisbezogene Pflichten:
- Ad-hoc Meldepflicht bei kursrelevanten Ereignissen
- Meldung von allen Mgmt Transaktionen
- Meldung bei Über-oder Unterschreiten von gewissen Stimmrechtsgrenzwerten (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 33 1/3%, 50%, 66 2/3%)
Wie lange hat der VR Zeit die Kapitalerhöhung durchzuführen (ordentlich + genehmigt) und welche Dokumente müssen angepasst werden?
ordentlich: 3 Monate
genehmigt: 2 Jahre
Anpassung Statuten (Höhe EK und bei genehmigt der Nennwert, der noch aussstehend ist falls in Tranchen erhöht) und HR Eintrag
Art und Umfang der Prüfung des Gewinnverwendungsvorschlages (Mindestanforderungen)?
- Beurteilung der Höhe der liquiden Mittel (sofern Ausschüttung in bar) => Prúfung Verhältnismässigkeit Cash zu EK, Going Concern
- Nachrechnen des Gewinnverwendungsvorschlags
- Abstimmung Gewinnvortrag und Jahresgewinn mit Bilanz und ER
- Prüfung Einhaltung Statuten
- Prüfung der Reservenzuweisung
- Einhaltung OR 680 II
- Nachvollzug Buchungen über diese Konten anhand Gegenbuchungen, Belege + weiteren Unterlagen