Privatversicherungen Familienzulagen,...

Corinne Lei

Corinne Lei

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 23.05.2017 / 28.08.2023
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Was zählt man zu den Privatversicherungen?

- Zusatzversicherungen KV

- Überobl. Versichungen BVG/UV

- Lebensversicherungen

- KK- Taggelvesicherungen

In welchen Bereichen sind die Privatversicherungen besonders wichtig?

Invaliditäts- und Altersvosorge

Kankenversicherungsbereich

Welchem Gesetz sind die Privatversicherungen unterstellt?

dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und dem Versicherungsvertragsesetz (VVG)

Pensionskassen dem OR

Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen werden in allen Kantonen mindestens folgende Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: (Fam.ZG 1.1.2009)

Kinderzulage 200.-- bis 16 J.

Ausbildungszulage 250.-- von 16-25 J.

Wer hat Anspruch auf Familienzulage?

Alle Arbeitnehmenden, auch alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen.

Was ist das Ziel der Opferhilfe?

Dem Opfer einer Straftat eine möglichst umfassende Bewältigung der Folgen einer straftat zu ermöglichen.

Sie können verschiede finazielle Hilfen beanspruchen , Beratung, Übernahme der Soforthilfe, Kosenbeiträge für langfristeige Hilfe

Was ist das Ziel der Stipendien?

Eine Chancengleichheit im Bildungswesen zu erreichen.

Ist kantonal Geregelt.

Einkommen und Vermögen der Eltern wird berücksichtigt

Fehlbetragssystem, Punktesystem, Mischsystem

 

Wer erhätl zuschüsse an KK-Prämien? (Prämienverbilligung)

Pesonen die in bescheidenen wirschaftlichen Verhältnissen leben.

Kantonal Geregelt

Massgebend: persönliche wirtschaftliche Verhältnisse

ist keine Sozialhilfe

Direktzahlung an die Krankenkasse des Versicherten

Wann ist ein Hilfswerk vertrauneswürdig?

Wenn es ZEWO geprüft ist  und ein ZEWO-Gütesiegel hat.

Welche Säule sichert das soziale Existenzminimum?

Die 1. Säule (AHV oder IV) gegebenenfalls zusammen mit den Ergänzungsleisungen

Besteht keine Anspruch auf AHV oder IV und sind die Taggeldleistungen ausgeschöpft, wird das Existenzminimum über die Sozialhilfe gesichert.

Welche Personen haben anrecht auf EL (Ergänzungsleistungen)?

Jene, bei welchen die Lebenskosten mit der AHV/IV nicht gedeckt werden

EL ist ergänzend zur AHV/IV (auch bei Teilrenten) , Personen mit Hilfslosenentschädigung der IV, während mindestens sechs Monaten ein IV Taggeld erhalten.

Voraussetzung:

  • Wonsitz und aufenthalt in der CH
  • AusländerInnen leben seit mind. 10 J. in der CH
  • BürgerInnen eines EU-Mitgliedstaats (Personenfreizügigkeit)

Können Personen die keinen Anspruch auf AHV oder IV haben keine EL beziehen?

Doch, unter gewissen Umständen können sie einen Anspruch auf EL geltend machen.

Was ist mit subsidiärer Sozialhilfe gemeint?

Die Bundesverfassung (Art. 12) garantiert ein Recht auf Hilfe in sozialen Notagen. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Sozialhilfe wird dann gewährt, wenn sich die bedürftige Person nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Die Hilfe darf nicht von den Ursachen der Notlage abhängig gemacht werden. Sozialhilfesleistungen sind "Fürsorgeleistungen" und nicht Versicherungsleistungen. Es besteht eine Rückzahlungspflicht, die kantonal unterschiedlich definiert ist.

In der Schweiz gibt es kein Bundesgesetz zur Sozialhilfe, der Verfassungsartikel regelt aber die Zuständigkeit. Wie ist diese Zuständigkeit geregelt (ZUG --->Bundesgesetz über die Zuständigkeit und die Unterstützung Bedürftiger)?

der Bedürftige hat seinen Wohnsitz (Unterstützungswohnsitz) in dem Kanton, in dem er sich mit der Absicht dauernderen Verbleibens aufhält (Art. 4 ZUG)

Der Aufenthalt in einem Heim, einem Spital oder einer anderen Einrichtung und die behördliche Unterbringung einer volljährigen Person in Familienpflege begründen keine Unterstützungswohnsitz (Art. 5 ZUG)

Das minderjährige Kind teilt, unabhängig von seinem Aufenthaltsort, den Unterstüzungswohnsitz der Eltern, oder jenies Elternteild, unter dessen elterlicher Sorge es steht. (Art. 7 ZUG)

Wo obliegt die Gesetzgbung über die Bestimmung der Leistungen in der Sozialhilfe?

Die kantonale Gesetzgebung bestimmt die Leistungen der Sozialhilfe. Trotz SKOS-Richtlinien ist die Berechung der Sozialhilfe und das Verfahren in jedem Kanton etwas anders geregelt. Mehrheitlich werden die Sozialhilfeleistungen über die Gemeinden finanziert und ausbezahlt.

Was beinhaltet dies System der Sozialversicherungen?

Invalidität:

  • Renten aus 1. Säule (IV)
  • Hilfsmittel
  • Hilfslosenentschädigung
  • Assistenzpudget aus 1. Säule (IV)
  • Renten 2. Säule (BVG)
  • Renten 2. Säule (BU/NBU)

Alter:

  • Renten 1. Säule (AHV)
  • Hilflosenentschädigung 1. Säule (AHV)
  • Hilfsmittel
  • Hilflosenentschädigung
  • Renten oder Kapital der 2. Säule (BVG)
  • Renten 2. Säule (BU/NBU)

Tod:

  • Renten 1. Säule AHV
  • Renten 2. Säule BVG
  • Todesfallkapital BVG
  • Renten 2. Säule (BU/NBU)

Behinderung & Pflege, Krankheit und Unfall:

  • Krankenversicherung KVG
  • Unbfallversicherung (KVG/BU)

Erwerbsausfall:

  • Krankentaggeld (VVG)
  • Unfalltaggeld (BU/NBU)
  • ALV- Taggeld (ALV)
  • IV-Taggeld (IV)
  • Mutterschaftstaggeld (EO)

Eingliederung Berufliche:

  • aktive arbeitsmarktliche Massnahmen (ALV)
  • Früherfassung/Eingliederung (IV

Welche 3 Prinzipien kennt das Sozialrecht?

 

- Versicherungsprinzip (SV)

- Subsidiaritätsprinzip (Sozialhilfe) mit einer Rückzahlungspflicht

- Bedürftigkeitsprinzip (EL)

Dazu kommen die erheblichen Leistungen der Hilfswerke

Wie koordieniert das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) das Sozialversicherungsrecht des Bundes?

In dem es:

  • Grundsätze, Begriffe und Institute des Sozialversicherungsrechts definiert (Begriff Krankheit, Invalidität, Arbeitsunfähigkeit,...)
  • ein einheitlichjes Sozialversicherungsverfahren festlegt
  • die Rechtspflege regelt
  • die Leistungen aufeinander abstimmt
  • den Rückgriff der Sozialversicherungen auf Dritte ordnet

Was ist mit dem Versicherungsprinzip gemeint?

Der Versicherte ist duch Prämienleistungen im Schadensfall für die wirtschaftlicheen Folgen (materielle Leistungen) und Behandlungs- oder Massnahmenkosten (immaterielle Leistungen) versichert.

Was ist mit Solidaritätsprinzip gemeint?

Wirtschaftlich Schwächere miüssen nicht risikogerechte Prämien bezahlen. Diejenigen mit guten Einkommensverhältnissen bezahlen mehr Prämien.

Solidaritätsprinzip wurde in den Sozialversicherungszweigen abgeschächt.

Wann ist jemand Arbeitsunfähig, worauf bezieht sich dies und darf ich zu Hause bleiben?

Sie bezieht sich auf die aktuelle Tätigkeit und Arbeitsplatz. Sie muss ärzlich festgestellt werden.

Bedeutet aber nicht zwingend Arbeitsunfähigkeit für andere Berufe oder Vermittlungsunfähigkeit.

Arbeitgeger kann Arbeitnehmer eine andere zumutbare Arbeit zuweisen!

Anspuch auf Krankentaggeld oder Unfalltaggeld!

Wer bezahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit?

 

Oft übernimmt die Lohnfortzahlung die Krankentaggeldversicherung.

Der Arbeitsunfähige verpflichtet sich der Schandenminderung, man darf von ihm erwarten, dass er einen Stellen- Berufswechsel innerhalb von 3- 5 Monanten vornimmt

Was ist eine Erwerbsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Einglierung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt.

Die Erwerbsunfähigkeit wird bei einem Gesundheitsschaden mit dem Einkommensvergleich (wirtschaftliches Element) berechnet. Die Erwerbseinbusse in Prozenten ist der rechserhebliche Invaliditätsgrad. Dieser entscheidet für den Anspruch auf Invaiditätsleistungen in der 1. und 2. Säule.

Anspruch auf Invaliditäsleistungen.

Was bedeutet Invalidität?

Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit.

Invaliditätsgrad wird mit dem Einkommens- oder Tätigkeitsvergleich berechnet.

Was bedeutet Hilflosigkeit?

Als hilflos gilt, wer wegen der Invalidität für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf.

Was versteht man unter Aufklärungspflicht der Sozialversicherungen?

  • Aufklärung braucht kein persönliches Verlanden der Interessierten Person
  • Aufklärungspflicht kann grundsätzlich mit Informationsbroschüren oder Merkblättern erfüllt werden.
  • Es besteht ein Recht auf individuelle Beratung (setzt aber Initiative der berechtigten Person voraus)
  • Die Aufklärung muss auch die Kenntnis über Leistungsansprüche aus anderen Sozilaversicherungen beinhalten.

Was ist eine Vorleistung?

Ist klar, dass es sich um ein Fall der Sozialversicherungen handelt, aber nicht klar welche zahlen muss, kann der Versicherte eine Vorleistung verlangen. (ALV und KV haben mit Sach- und Taggeldern eine Vorleistungspflicht, wenn die Leistung der IV noch umstritten ist)

Welche Pflichten hat der Versicherte?

  • Mitwirkungspflicht (sich Untersuchungen unterziehen, Termine einhalten,..)
  • Schandenmiderungspflich
  • Auskunftspflicht

Die Versicherung kann auf den Fall nicht eintreten, wenn die Auskunftsplicht oder Mitwirkungspflicht nicht eingehalten wird. Der Versicherer muss schriftlich mahnen und auf die Konsequenzen hinweisen.

Wichtig ist hierbei eine Fristgerechte Schadensmeldung über den Versicherten oder eine Drittperson. (bspw. Arbeitgeber)

Welche Rechte hat der Versicherte?

  • Apklärungs des Leistungsbegehrens
  • Akteneinsicht in der Regel in sämtliche Akten
  • Rechtliches Gehör zu vorgesehenen Entscheiden
  • Anracht auf eine Verfügung

Grundsätzlich die der Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen  weder abtretbar noch pfändbar, aussr Nachzahlungen, diese können abgetreten werden.

Ist die versicherte Person nicht in der Lage die Leistungen zweckmässig zu verwenden, kann die Monetäre Leistung an die Sozialhilfe oder an Angehörige ausbezahlt werden. (Erwachsenenschutz)

Von welchen Kriterien ist der Sozialversicherungsschutz abhängig?

  • Alter
  • zivilstand, bsp. Dauer der Ehe, Status verheiratet,ledig,...
  • Erwerbstätigkeit
  • erzieltes Einkommen in der Erwerbstätigkeit

Arbeitsplatzwechsel, Teilzeitarbeit oder die vorübergehende Aufgabe der Erwerbstätigkeit können den Versicherungsschutz wesentlich schmälern. ---> Allenfalls über privaten Schutz decken. (Studium, Hausfrau,Weltreise,...)

In welcher arbeitsbezogenen Situation ist man wie obligatorisch versichert?

Siehe Tabelle!

Wann ist man ein Arbeitnehemer? Was ist versicherungstechnisch wichtig?

Arbeitsverhältnis nach OR oder Gesamtarbeitsvertrag oder öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis

Eingeschränkter Versicherungsschutz, wenn Teiltzeitangestellte oder Verdienst unter 21'151 Fr. (BVG Obligatorium fällt weg)

Welche Situationen sind in der Sozialversicherungsberatung genauer abzuklären?

  • Längere oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit -->Früherfassung
  • Eintritt einer Invalidität/ insbesondere Existenzsicherung während der Abklärung des Leistungsbegehrens
  • Auflösung eines Arbeisverhältnisses (Kündigungsschutz)

Was ist eine Früherfassung?

  • Informations- und Beratungsstelle der IV
  • Für Versicherte und Arbeitgeber
  • freiwillige Dienstleistung im Absenzenmanagement eines Betriebs (präventiven Charakter)
  • übernimmt auch koordinative Aufgaben (Anmeldungen von Leistungen bei den Taggeldversicherungen od IV-Stellen)

Wann ist ein Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet?

  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft/Niederkunft
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten(Militärdienst)
  • Ausübung eines öffentlichen Amts
  • Erkrankung und Pflegebedürftigkeit des Kindes

Je länger jemand im gleichen Betrieb gearbeiter hat, desto länger besteht die Lohnzahlungspflicht. (Genauer Festelegt über Berner-, Basler- oder Zürcherskala)

Arbeitgeber kann eine Krankentaggeldversicherung abschliessen, welche dann die Kosten übernimmt:

  • 80% des Lohnes
  • Wartefrist: 30 Tg
  • 720 Tage krankentaggeld (2 J)
  • Verlängerung der Bezugsberechtigung bei Überversicherung auf 900 Tg

 

Was ist beim Versicherungsschutz der Teilzeitangestellten zu beachten?

  • Rentenleistungen aller Sozialversicherungen sind einkommensabhängig
  • Löhne unter 21'151 Fr. sind nicht obligatiorisch in der PK versichert ausser:
    • Bei Teilinvaliden beträgt der Kooridnationsabzug im BVG nur die Hälfte --> In Beratugn abklären! (PK-Ausweis)
    • Personen mit mehreren Teilzeitanstellungen kann bei einem Arbeitgeber eine PK eingerichtet werden, wenn der Gesamtlohn über dem BVG minimum liegt.
  • Unfallversicherungsschutz wesentlich eingeschränkt, wenn Wöchentliche Arbeitszeit unter 8 Stunden liegt (Kein BU und NBU schutz) --> über KK regeln!
  • Privater Versicherungsschutz bezüglich Invalidität prüfen

 

Was muss beachtet werden, dass in der ALV keine Ansprüche verloren gehen?

  • Einhaltung der Kündigungsfrist nach OR oder Gesamtarbeitsvertrag (Anfechtung, wenn nicht eingehalten)
  • Berücksichtigung der Kündigungssprerrfristen OR 336c (Unfall, Krankheit, SS-Muttersch., Militärdienst)
  • Nachweis der Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle während der Kündigungsfrist
  • Gesundheitszustand (Kündigungs und Sperrfristen können verkürzt werden, wenn Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Grüden nicht mehr zumutbar ist. dies muss bei ALV mit ärztlichem Zeugnis belegt werden)

Freizügigkeitsleistungen im BVG können nur ausbezahtl werden, wenn kein Vorsorgefall eingetreten ist. Besteth bei Austritt aus einem Betrieb eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und wird die Frage der (Teil-) Invalidität oder Umschulung geprüft, so darf kein Freizügigkeitskonto eingerichtet werden. Der Versicherte bleibt Mitglied der PK des letzten Arbeitg., bis die Frage geklärt ist.

Was ist zu beachten beim Arbeitslosentaggeld?

  • Sie müssen die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetz erfüllen (AVIG)
  • Während der Kündigungsfrist muss nachweislich Arbeit gesucht werden. (Schandenminderungspflicht)
  • Anmeldung bei RAV während Kündigungsfrist, für nahtlosen übergang (finanziell)
  • In der Sozialberatung muss speziell auf Stellensuchende ohne anspruch auf Arbeitslosentaggeld geachtet werden. -->Sozialversicherungsschutz

 

Kann die kollektive Krankentaggeldversicherung bei beendigung des Arbeisverhältinis fortgeführt werden?

Ja, innert 30-90 Tg nach beendigung des Arbeitsverhältnis. Macht Sinn, wenn erhöhtes Krankheitsrisiko besteht. Wartefrist 30 tg.

Auch die Unfallversicherung kann weiter gefürht werden, dies macht aber nur Sinn wenn  nicht sicher ist ob der Versicherte Anspruch auf ALV-Taggeld hat.

Was ist bei der Sozialversicherungsberatung bei einem Stellenwechsel besonders zu beachten?

  • Freizübigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice daruf nur eingerichtet werden, wenn kein Vorsorgefall eingetreten ist. Wird eine Rente geprüft, ist Kontakt mit der PK des letzten Arbeitgeber  aufzunehmen
  • Berechnung der Freizügigkeitsleistung: Besondere Rechtberatung ist in Anspruch zu nehmen, wenn Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen entlassen worden sind. In diesen Fällen bestehen besondere Ansprüche (Art 23 FZG)
  • Prüfung der Möglichkeiten der Riskoversichung Tod und Invalidität über eine Freizügigkeitspolice
  • In der Altersvorsorge sind die Möglichkeiten der Weiterführung der Altersvorsorge zu prüfen (Pensionskasse beishieriger Arbeitgeber oder Auffangeinrichtun BVG). Anträge an die Pensionskasse oder Auffangeinrichtungen müssen innerhalb der Nachdeckungsfrist von 30 Tg gestellt werden.