FOM
Set of flashcards Details
Flashcards | 117 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 23.05.2017 / 05.04.2020 |
Weblink |
https://card2brain.ch/cards/20170523_bilanzen_steuern
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Definition
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge
- Steuern (Opfertheorie)
- ohne direkte /keine Gegenleistung
- Gebühren (Äquivalenztheorie)
- gegen Leistung (Einzelleistung)
- Beiträge (Äquivalenztheorie)
- Pauschalabgabe unabhängig vom Ausmaß der Nutzung
Äquivalenz- und Opfertheorie
- Äquivalenztheorie
- Gleichwertigkeit zwischen Zahlung und Gegenleistung wird angstrebt
- Opfertheorie
- Opfer der Allgemeinheit zur Erreichung des Staatszweckes. Soll für alle gleichmäßig sein.
- Progressive Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Steuerarten (wichtigsten 10)
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- EInfuhrumsatzsteuer
- Veranlagte Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
- Energiesteuer
- Körperschaftssteuer
- Nicht veranlagte Steuern vor Ertrag
- Solidaritätszuschlag
- Tabaksteuer
Steuerarten (Einteilung)
- Direkte Steuern (Steuerträger = Steuerschuldner)
- Personensteuern
- Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
- Erbschaftssteuer
- Sachsteuern (Steuersubjekte)
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Personensteuern
- Indirekte Steuern
- Verkehrssteuern
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbssteuer
- Versicherungssteuer
- Vebrauchssteuern
- Energiesteuer
- Tabaksteuer
- Kaffeesteuer
- Verkehrssteuern
Besteuerungsprinzipien
- Einnahmenbeschaffung
- Staat benötigt finanzielle Mitel zur Erfüllung seiner Aufgaben
- Steuergerechtigkeit
- Jede Ausgestaltung der Besteuerung muss Gerecht sein (Grundsatz) Schwachsinn!
- Verteilung der Steuerlast
- Opfertheorie
- Am Einkommen
- Beim Konsum
- Progressive Besteuerung
- Opfertheorie
- Problematiken
- Praktikabilität vs. Gerechtigkeit
- Wirtschaftspolitik vs. Gerechtigkeit
BilRUG (K)
- Hauptziel
- Entlastung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen von Bürokratie durch
- Anhebung der Schwellenwerte
- Verringerung der Anhangsangaben für kleine Kapitalgesellschaften
- Harmonisierung der Rechnungslegung innerhalb der EU durch
- höhere Vergleichbarkeit
- höhere Transparenz
Einkommenssteuer
- Besteuerungsarten
- Synthetische Besteuerung (ALT)
- alles wird gleich besteuert
- Schedulenbesteuerung (NEU)
- Ermittlungsart für alle Einkunftsarten
- Fiskalzwecksteuer - Zweck: Aufkommenserzielung
- Umverteilung durch progressiven Tarif
- Orientierung am Leistungsfähigkeitsprinzip
Persönliche Steuerpflicht (EStG)
- unbeschränkt (inländische und ausländische Einkünfte)
- natürliche Person (§8 AO)
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (§9 AO)
- beschränkt (inländische Einkünfte)
- natürliche Person (§8 AO)
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht im Inland (§9 AO)
Sachliche Steuerpflicht (EStG)
- Einkünfte = Gewinn (§2 EStG)
- 1. Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG)
- 2. Gewerbebetrieb (§14 EStG)
- 3. Selbstständige Arbeit (Rechtsanwalt, Künstler) (§18 EStG)
- Einkünfte = Überschuss über Werbungskosten (§2 EStG)
- 4. nichtselbstständige Arbeit (Lohn/Gehalt) (§19 EStG)
- 5. Kapitalvermögen (§20 EStG)
- 6. Vermietung & Verpachtung (§21 EStg)
- 7. sonstige Einkünfte (Rente, Verkäufe) (§22 EStG)
EInkunftserzielungstatbestand
- Gewinneinkünfte (Einkunftsarten 1-3)
- Absicht einen Totalgewinn aus einer laufender Tätigkeit zuzüglich eines Gewinns bei der Beendigung zu erzielen
- Überschusseinkünfte (Einkunftsarten 4-7)
- Absicht einen Totalgewinn aus einer laufenden Tätigkeit zu erzielen
- Liebhaberei
- Tätigkeiten ohne Einkunfterzielungsabsicht
Bemessungsgrundlager der Einkommenssteuer (Rechnung)
+ Einkünfte aus persönlicher Steuerpflicht §1 EStG
+ EInkünfte aus sachlicher Steuerpflicht §2 EStG
- Altersentlastungsbetrag §24a EStG
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag §24b EStG
= Einkünfte
- Sonderausgaben §§10-10i EStG
- Außergewöhnliche Belastungen §§33-33b EStG
= Einkommen
- Kinderfreibeträge §32 EStG
= zu versteuerndes Einkommen §2 EStG
= Bemessungsgrundlage
Sachliche Steuer §2 EStG
- Land- und Forstwirtschaft §13 EStG
- Urproduktion
- Land- und Forstwirtschaftliche Urproduktion
- Landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Acherbau, Gartenbau, Weinbau,...)
- Forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Holz, Baumfrüchte, Waldfrüchte,...)
- Selbst erzeugte Pflanzen [unbearbeitet oder erste Bearbeitungsstufe (Mehl,...)]
- Veredelung
- Tierzucht/Tierhaltung [unter Verwendung selbst erzeugten Pflanzen (als Nahrungsmittel)]
- Verkauf selbstproduzierter Tiere
- Verkauf von Tiererzeugnissen [unbearbeitet oder erste Bearbeitungsstufe (Küken,...)]
- Imkerei §13 EStG
- Jagd [im Zusammenhang mit dem Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb] §13 EStG
- Realgemeinden §13 EStG
- Hofladen
- §15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Verkauf zugekaufter Produkte (mehr als 1/3 vom Umsatz - weniger als 51.500 €)
- §13 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Verkauf selbst erzeugter Produkte
- §15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Land- und Forstwirtschaftliche Urproduktion
Sachliche Steuer §2 EStG
- Land- und Forstwirtschaft §13 EStG
- Prüfreihenfolge
Produkte aus Urproduktion?
Produkte aus Veredelung (max. erste Bearbeitungsstufe)
Flächenvoraussetzung erfüllt?
Sachliche Steuer §2 EStG
- Land- und Forstwirtschaft §13 EStG
- Wirtschaftsjahr
- Buchführungspflicht
- Gewinnermittlung
- Wirtschaftsjahr: 01.07. - 30.06. §4 EStG
- Buchführungspflicht: §141 AO
- Umsatz > 600.000 €
- Fläche > 25.000 € (Wirtschaftswert)
- Gewinn > 60.000 €
- Gewinnermittlung:
- Buchführung §4 EStG
- Durchschnittssätze §13a EStG
- Überschuss Betriebseinnahmen (vs. Betriebsausgaben)§4 EStG
Sachliche Steuer §2 EStG
- Gewerbebetrieb §15 EStG
- Selbstständig (Tätig werden auf...)
- eigene Rechnung (Unternehmerrisiko)
- eigene Verantwortung (Unternehmerinitiative)
- nicht weisungsgebunden
- Nachhaltig
- auf Wiederholung angelegt
- Mehrzahl von gleichartigen Handlungen
- Einmalig auch nachhaltig wenn Wiederholungsabsicht erkennbar
- Dauer der Tätigkeit ist unerheblich
- Gewinnerzielungsabsicht
- Streben nah Betriebsvermögen (Totalgewinn)
- Bei Neugründung Zeitraum von der Gründung bis zur Veräußerung
- Absicht zählt, Zielerreichung unerheblich
- Streben nah Betriebsvermögen (Totalgewinn)
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- Leistungs- und Güteraustausch
- Tätigkeit von außen erkennbar
- Kein Gewerbebetrieb
- wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende,erzieherische Tätigkeiten
- Katalogberufe (Ärzte,...)
- Selbstständige Arbeit §18 EStG (reine Vermögensverwaltung,...)
Ermittlungsverfahren (§199 AO)
- von Amts wegen (Untersuchungsgrundsatz §88 AO)
- Mitwirkungspflichten (Pflicht zur Steuererklärungsabgabe)
- Verspätungszuschlag (§152 AO)
- Zwangsmittel (§328 AO) [Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang]
- besondere Mitwirkungspflichten
- Auskunftspflicht (§93 AO)
- Buchführungs- & Aufzeichnungspflicht (§§ 140 ff. AO)
- Außendienst
- Außenprüfung (§§ 193 ff. AO)
- Steuerfandung (§ 208 AO)
- Steueraufsicht ($ 209 AO)
- Schätzung (§162 AO)
Festsetzungsverfahren (§155 AO)
- Steuerbescheid (Verwaltungsakt)
- schriftlich (§157 AO)
- Festsetzungsfrist
- 1 Jahr (Zölle & Verbrauchssteuern)
- 4 Jahre (übrige Steuern)
- 5 Jahre (leichtfertige Steuerverkürzung)
- 10 Jahre Steuerhinterziehung
- Verschiebung durch (§§170-171 AO)
- Erlöschen der Ansprüche nach Festsetzungsfrist (§47 AO)
- Änderung nur unter besonderen Voraussetzungen (§129, 127 ff. AO)
- Bei vorbehaltlicher Nachprüfung leichter änderbar (§164 AO
- Vorauszahlungen automatisch vorbehaltlich Nachprüfung (§168 AO)
Erhebungsverfahren (§218 AO)
- Fälligkeit i.d.R. 1 Monat nach Bekanntgabe ($122 AO)
- Vorauszahlungen am Termin - EK-Steuer ($37 EStG)
- Umsatzsteuer 10 Tage nach Ablauf der Voranmeldung (Quartal/Monat) (§18 UStG)
- Lohnsteuer 10 Tage nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§41a EStG)
- Stundung (§222 AO)
- Überschreitung
- 3 Tage Schonfrist
- Säumniszuschlag 1% der offenen Steuerschuld für jeden angefangenen Monat
- Beitreibung durch Vollstreckungsverfahren (§249 AO)
Steuererlöschung
- Zahlung ($224 AO)
- Aufrechnung ($222 AO)
- Erlass (227 AO)
- Verjährung (§228 AO)
Rechtsbehelfsverfahren
- Vorverfahren
- Einspruch (§347 AO)
- Gerichtsverfahren (FGO)
- Urteil (§95 FGO)
- Revision (§115 FGO)
- unzulässig
- unbegründet
- Urteil
- Urteil aufheben und zurück verweisen
- Fristen
- 1 Monat nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung
- keine Aussetzung der Vollziehung bei Rechtsbhelfseinsatz
- möglich (§361 AO, §69 FGO)
- Kosten
- außergerichtlich (kostenlos)
- gerichtlich (Unterlegene zahlt (§§135 ff. FGO))
Straf- und Bußgeldverfahren
- Steuerstraftaten (ordentliche Gerichte)
- Steuerhinterziehung (vorsätzliche Steuerverkürzung)
- bis zu 10 Jahre Haft oder bis zu 1,8 mio € Geldstrafe)
- Steuerhinterziehung (vorsätzliche Steuerverkürzung)
- Steuerordnungswidrigkeiten (Finanzbehörde)
- leichtfertige Steuerverkürzung
- max. 50.000 € Geldstrafe
- grob fahrlässig aber nicht vorsätzlich
- Steuergefährdung
- max. 50.000 € Geldstrafe
- vorsätzliche oder leichtfertige Handlungen die Steuerverkürzung ermöglichen
- leichtfertige Steuerverkürzung
- Straffreiheit bei Selbstanzeige
Ablauf Besteuerungsverfahren
- Ermittlungsverfahren (Ermittlung Besteuerungsgrundlage)
- Festsetzungsverfahren (Festsetzung der Steuerschuld)
- Erhebung/Vollstreckungsverfahren (Realisierung der Steueransprüche)
- Rechtsbehelfsverfahren (Rechtsschutz)
- Straf-/Bußgeldverfahren (Ahndung von Pflichtverletzungen)
Körperschaftssteuer Definition
- Personensteuer (nicht natürliche)
- Vorschriften aus ESG
- Gemeinschaftssteuer (50/50 Land/Bund)
- Landesfinanzbehörde (Zuständigkeit)
Körperschaften
- Kapitalgesellschaften
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
- nachtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen & andere Zweckvermögen des Privatrechts
- gewerbliche Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Körperschaften
- unbeschränkt steuerpflichtig
- beschränkt steuerpflichtig
- unbeschränkt
- Geschäftsleitung (§10 AO) & Sitz (§11 AO) im Inland
- beschränkt
- nur inländische Einkünfte (§§49, 50, 50a EStG)
- nur Einkünfte die versteuert werden müssen (Zinsabschlagssteuer)
- befreit
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Ausnahmen:
- inländische EInkünfte mit Steuerabzug (§5 KStG)
- beschränkt Steuerpflichtige (§2 KStG)
Körperschaften
- abziehbare Aufwendungen
- zurechenbare Aufwendungen
- abziehbar
- Kosten der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen
- Spenden
- zurechenbar
- Aufwendungen zur Satzungserfüllung
- EInkommenssteuern, sonstige Personensteuern, Umsatzsteuern, Entnahmen, verdeckte Gewinnausschüttungen
- Geldstrafen, Ordnungsgelder u.Ä.
- Hälfte der Vergütung des Aufsichsrats u. Ä. Kontrollorganen
verdeckte EInlagen
- Teilwert für Gesellschaft einsetzen (Jahresüberschuss um Wert der EInlage mindern)
- Anschaffungskosten der Beteiligung steigern um Betrag der Einlage
verdeckte Gewinnausschüttung
- fallen unter die Kapitalertragssteuer
- werden dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet
Gewerbesteuer
- Gewerbeertrag
Gewinn
+ Hinzurechnungen (§8 GewStG)
- Kürzungen (§9 GewStG)
- Verlustvortrag
= Gewerbeertrag
Gewerbesteuer
- Hinzurechnungen (§8 GewStG)
- 25% der Finanzierungsanteile
- Gewinnanteile und Geschäftsvergütungen an Komplementär KGaA
- Spenden
- Verluste aus Mitunternehmerschaft
- ausländische Steuern
Gewerbesteuer
- Kürzungen (§9 GewStG)
- Gewinnanteile und Geschäftsvergütungen an Komplementär KGaA (wenn in §7 GewStG berücksichtigt)
- Spenden
- Nutzungsvergütungen
- Grundbesitz
- Gewinnanteile aus MItunternehmerschaft
- Dividenden aus Schachtelbeteiligungen
- ausländische Gewerbeerträge
Gewerbesteuer
- Finanzierungsaufwendungen (§8 GewStG)
- 25% aus
- Schuldentgelten (100%)
- Renten und dauernden Lasten (100%)
- Miet- und Pachtzinsen + Leasing von Mobilien (20%)
- Miet- und Pachtzinsen + Leasing von Immobilien (50%)
- Aufwendungen für Lizenzgebühren (25%)
- Freibetrag für Zinsen 100.000 €
Gewerbesteuer
- Definition
- wird durch die Gemeinde erhoben
- ist eine Real-/Objektsteuer
- Steuermesszahl x Hebesatz = Steuerhöhe
- Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag
- proportional steigend
Gewerbesteuer
- Gewerbebetrieb
- im SInne des EStG
- Kraft Rechtsform
- Kaft wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Gewerbesteuer
- Berechnung
Gewinn aus Gewerbebetrieb (§7)
+ Hinzurechnungen (§8 GewStG)
- Kürzungen (§9 GewStG)
- Verlustvortrag (§10a GewStG)
= Gewerbeertrag (§7 GewStG)
- Freibetrag (§11 GewStG)
= Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag
x Steuermesszahl (§11 GewStG)
= Steuerbetrag (Finanzamt)
x Hebesetz
= Gewerbesteuer (Gemeinde)
Gewerbesteuer
- Steuerbelastungen
- Privatvermögen
- Personenunternehmen
- Kapitalgesellschaft
- Privatvermögen
- Abgeltungssteuer (25% auf 100%)
- Personnunternehmen
- Teileinkünfteverfahren (42% auf 60%)
- Kapitalgesellschaft
- Freistellung (Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer 29% auf 5%)
Gewerbesteuer
- Besteuerungsausnahmen
- Veräußerungsgewinne aus Anteilen im Privatvermögen, wenn in den letzten 5 Jahren mindestens zu 1% am Unternehmen beteiligt gewesen
- Teileinkünfteverfahren
- Kapitalgeber ist Anteilseigner ab 10% Beteiligung
- Teileinkünfteverfahren
Umsatzsteuer
- fällt wenn folgende Kriterien erfülllt sind
- Lieferung oder sonstige Leistung
- gegen Entgelt
- durch Unternehmer
- im Rahmen des Unternehmens
- im Inland
Umsatzsteuer
- Voraussetzungen Leistungen gegen Entgelt
- zwei Beteiligte
- zwei oder mehr Leistungen
- wirtschaftliche Verknüpfung der Leistungen
Vorsteuerausschluss
- Geschenke an Personen die nicht Arbeitnehmer sind (Freigrenze 35€)
- Bewirtungskosten die 70% der angemessenen Aufwendungen übersteigen (ausgehebelt durch EU Urteil)
- Gästehäuser außerhalb des Betriebsortes (Jagd & Fischerei)
- Haushaltsaufwendungen des Steuerpflichtigen