Volkswirtschaft
Soziale Marktwirtschaft (Grundlagen...) Sozialen Komponenten (Berechnung- Steuern u. Sozial..) Altersvorsorge (gesetzliche, betriebliche, private) Rentenmodell Umlageverfahren Kapitaldeckungsverfahren Sozialversicherungen (Leistungen u. Probleme...)
Soziale Marktwirtschaft (Grundlagen...) Sozialen Komponenten (Berechnung- Steuern u. Sozial..) Altersvorsorge (gesetzliche, betriebliche, private) Rentenmodell Umlageverfahren Kapitaldeckungsverfahren Sozialversicherungen (Leistungen u. Probleme...)
Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 19.05.2017 / 07.08.2022 |
Weblink |
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Magisches Viereck
- Preisstabilität
- Vollbeschäftigung
- Wirtschaftswachstum
- Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Leistungsfähigkeit und Güterversorgung
- Angebot und Nachrage
- --> freie Preisbildung
- freie Berufs- u. Arbeitsplatzwahl
- Produktionsmittel sind Eigentum
- --> Privateigentum ist geschützt
Staat schafft Rahmenbedingungen
- Funktionierendes Rechtssytem
- Sicherheit
- ausgebaute Infrastruktur
- funktionierendes Zahlungsmittel
- Persönliche Freiheitsrechte:
- -Gewerbe
- -Konsum
- -Vertrag
- -Koalition
Staat
- bietet soziale Absicherung
- Wettbewerbspolitik:
- - Gesetze/Kontrollen fördern und schützen den Wettbewerb
- --> Verhinderung von Monopolen und Preisabsprachen
- Konjunkturpolitik:
- Schwankungen werden minimiert
- Einkommens- und Vermögenspolitik:
- Gerechtigkeit: besserverdienende zahlen mehr
- --> verschiedene Steuerklassen
- Sozialpolitik
- unterstützt Bedürftige
- Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem
- Arbeitslosen, Kranken, Renten, Unfall
- Kindergeld, Wohngeld
- Strukturpolitik:
- schwächere Regionen
- Bergbau o. Landwirtschaft bekommen Subventionen (Arbeitsplätze zu schützen)
- Öffentlichen Unternehmen:
- Schulen, Universitäten, Krankenhäuser usw.
ZIELE
- Selbstbestimmung und Freiheit
- Wohlstand für die breite Bevölkerung
- Wirtschaftswachstum / Wohlstand vermehren
- Soziale Absicherung
- Soziale Gerechtigkeit
Krankenversicherung
- Sicherstellung und Wiederherstellung der Gesundheit
- übernimmt Kosten bei einer Erkrankung, Unfall oder Mutterschaft
- Ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Operationen
- gesetzliche oder private
--> selbst meistens nicht möglich zu bezahlen (Behandlung usw.)
Unfallversicherung
- dient als Absicherung von Folgen eines Unfalls
- Unfallversicherung soll Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle durch Präventionsmaßnahmen verhindern und im Schadensfall für die Opfer zahlen
- Beitragshöhe ist vom individuellen Gefahrensatz eines Betriebs abhängig
- Beitragssatz muss vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden
Rentenversicherung
- Rentenversicherung beinhaltet neben klassischer Altersrente auch Rente wegen eingeschränkter Erwerbsfähigkeit und Rente wegen Todes
- Regelaltersgrenze zum Renteneintritt erhöht sich seit 1947 (65 Jahre) bis jetzt (67 Jahre) immer weiter
- Gesetzliche Rentenzahlungen werden in Zukunft nicht mehr ausreichen. Private Altersvorsorge wird deshalb immer wichtiger
- Höhe der Rentenversicherung beträgt aktuell (2013) 18,9 Prozent vom Bruttogehalt
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zu gleichen Teilen
- Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei monatlich 5.250 Euro (alte Bundesländer) und bei 4.400 Euro (neue Bundesländer)
Pflegeversicherung
- Pflegeversicherung zahlt für dauerhaft pflegebedürftige Menschen (= mindestens sechs Monate)
- In Deutschland sind gegenwärtig etwa zwei Millionen Menschen pflegebedürftig
- Träger der Pflegeversicherung sind die Krankenkassen
- Beitragshöhe liegt aktuell bei 2,05 Prozent (außer in Sachsen) vom Bruttogehalt
- Beiträge werden 50/50 von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt
Arbeitslosenversicherung
- Arbeitslosenversicherung bietet eine Grundsicherung im Falle der Arbeitslosigkeit
- Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit
- Beitragssatz liegt aktuell (2013) bei 3,0 Prozent vom Bruttogehalt
- Beitragssatz muss jeweils 50/50 vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen werden
- Beitragsbemessungsgrenze liegt bei monatlich 5.800 Euro (alte Bundesländer) und bei 4.900 Euro (neue Bundesländer)