Gehaltswesen NBW Personalassistentin

Fragen zur Prüfungsvorbereitung

Fragen zur Prüfungsvorbereitung


Kartei Details

Karten 113
Lernende 89
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 02.04.2017 / 03.04.2025
Weblink
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Warum entscheiden sich Unternehmen zu Fringe Benefits?

-Zusatzanreize zum Lohn

-Beeinflussung der Steuersituation

-Image für das Unternehmen

-Bindung des Personals an das Unternehmen

Welche gesetzlichen Zulagen kennst du? Erkläre diese und was muss man beachten?

Zulagen basieren auf gesetzlicher, GAV oder freiwilliger Basis

-gesetzliche Zulagen: Familienzulagen:

-Kinderzulagen: Minimalansatz CHF 200 ⇒ Geburt bis zum Ende Monat bis 16. Alter vollendet ist, Höhe der Zulagen kantonal verschieden

Ausbildungszulagen: ab 16 Jahre bis 25 Jahre, Minimum CHF 250, ist Einkommen des Kindes in Ausbildung höer als CHF 28.800 (max. volle Altersrente der AHV), besteht kein Anspruch auf Ausbildungszulagen

-Auszahlung erfolgt durch AG, sofern eine Verfügung des Anspruchs der zuständigen FAK (Familienkasse) des AG vorhanden ist

Was passiert, wenn die Kinder im Ausland wohnen?

der Bundesrat regelt die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienzulagen

Was sind Überstunden und wie hoch ist der Zuschlag?

die Arbeitszeit, welche die normale Dauer überschreitet, jedoch nicht über die Höchstarbeitszeit überschreitet

-Zuschlag 25%
 

Überzeit: Definition und Zuschlag:

-Zuschlag: 50%

-Arbeitszeit, welche über die gesetzliche vorgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus geleistet wird
 

Nenne die Berechnungsformel für Überstd. / Überzeitzuschlag?

Jahreslohn : 52 : wöchentl. Arbeitszeit x Überstd. x Zuschlag 1,25

 

Nachtarbeit / Sonntagsarbeit: Zuschlag?

Nachtarbeit: AN mind. 24 Nächte pro Kalenderjahr ⇒ Zuschlag 25%

23-6 Uhr

Sonntagszuschlag: 50%

höchstens 6 Sonntage
 

Nenne weitere freiwillige Zulagen:

 

-Orts-,  Heirats-, Geburtszulagen

-Pikettzulagen

-Teuerungsgrundlagen

-Gefahrenzulagen

Definiere Naturallohn und nenne ein Beispiel

Anwendung: Gastgewerbe, Landwirtschaft

-MA beziehen geringeren Grundlohn, werden aber verpflegt und untergebracht (Kost&Logis)

-AG muss höheren Lohn zahlen, wenn MA triftige Gründe hat Kost&Logis nicht anzunehmen

Was sind Spesen? Was unterscheidet das Steueramt?

Spesen sind Auslagen, die dem MA im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit entstehen. 

-sind nicht im Arbeitsentgelt enthalten, sondern werden über Spesenabrechnungen abgerechnet. 

 

das Steueramt unterscheidet folgende Spesen: 

Effektive Spesen

Pauschalspesen

Wann können effektive Spesen ausbezahlt werden? (Welche steuerrechtlichen Vorgaben müssen eingehalten werden?)

6 Punkte

folgende Punkte müssen eingehalten werden: 

1. Übernachtungsspesen gegen Beleg

2.Spesen für Mittag- oder Abendessen in Höhe von CHF 35

3. Spesen für Benutzung öffentlicher Transportmittel gegen Beleg

4. Kleinspesen Tagesspauschale von max. CHF 20 gegen Beleg wenn möglich

5. Entschädigungen in Höhe von max. CHF 0,70 pro KM bei Benutzung des Privatwagens

6. Spesen, die durch Kundeneinladungen entstanden sind
 

Was sind Pauschalspesen?

-monatlich wiederkehrende Beträge (meistens in derselben Höhe), die an leitende Angestellte und Aussendienst-MA ausbezahlt werden

-zur Deckung von Kleinspesen

Was ist das Ziel eines Spesenreglementes?

-Führungsinstrument

-Schaffung von Transparenz bezüglich Speseneratz und Vermeidung von unnötigen Diskussionen mit den Steuerbehörden

-Motivierung der MA zu grösstmöglichem Einsatz für das Unternehmen

-Bestreben, den MA möglichst grosszügige Entschädigungen vergüten zu können
 

Was sind Entschädigungen / Leistungen Dritter?

-Tagggelder bzw. Erwerbsausfallentschädigungen, die uns von Versicherungen (Unfall / KTG) oder durch EO zurückerstattet werden 
 

Wann greift Unfalltaggeld und wieviel % wird entschädigt?

-Unfalltaggeld wird ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag ausgerichtet

-es beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80%


 

Wann erlischt der Anspruch? Gehört es zum massgebenden Lohn?

-Anspruch erlischt mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, dem Beginn einer Invalidenrente oder mit dem Tod des MA

-es gehört nicht zum massgebenden Lohn und ist von den Sozialversicherungsabzügen befreit
 

Wie funktioniert das KTG? Wann hat man Anspruch und gehört es zum massgebenden Lohn?

-existiert im Unternehmen eine KTG und ist der kranke MA (unverschuldet) oder infolge Schwangerschaft an der Arbeitsleistung verhindert, so hat er nach einer gewissen Karenzzeit Anspruch auf ein Taggeld in der Höhe von 80-100%. 

-Anspruch erlischt mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit

-KTG gehört nicht zum massgebenden Lohn
 

Wann besteht Invailidität? Gilt IV-Rente als Einkommen?

Was muss beachtet werden?

-IV definiert  Invalidität als eine durch körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit bzw. UNfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen

-Unfähigkeit bleibend oder länger Zeit andauern

-Zustand von Geburt an oder Folge eines Unfalls, Krankheit

 

-IV-Rente gilt als Einkommen ⇒ Sozialversicherungspflichtig


 

Welche Personen haben Anspruch auf EO? Wer erhält die Entschädigung (AG/AN)? 

Gehört die EO zum massgebenden Lohn?

-Anspruch haben: 

-Dienstleistende Personen im Militär, Zivildienst, Rotkreuzdienst

-Entschädigung wird direkt an den MA ausbezahlt

-Richtet AG in der Zeit den vollen Lohn aus, erhält AG die Entschädigung

-Eo gehört zum massgebenden Lohn , also sozialversicherungspflichtig

Wann hat man Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung? Wann beginnt und endet der Anspruch?

Müssen darauf Sozialabgaben gemacht werden?

Anspruch hat man, wenn

-während 9 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes versichert waren (AHV)

-in dieser Zeit mind. 5 Monate gearbeitet haben

-Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen

-es wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt höchstens 80% des Einkommens, höchstens CHF 196 pro Tag

-es gilt als Einkommen, also müssen Sozialversicherungsabzüge gemacht werden

Nenne die verschiedenen Lohnkomponenten?

Fringe Benefits, Sonderprämien } Lohnanreize

ausserord. Anteil, Erfolg, Sozialanteil, Erfahrung/Dienstalter, Leistung } variabler Lohn

Funktion/Arbeit, Fester Teil } Fixlohn/Basislohn

 

situativer Anteil, kollektiver Anteil, Individueller Anteil

Erkläre folgende Anteile: 

Fester Anteil

-der Lohnanteil, der zur Sicherung des Existenzminimums des MA beitragen soll

-für alle MA im Unternehmen gleich

Funktions-/Arbeitsanteil?

-der Lohnanteil, der die Arbeitsschwierigkeit, also die tatsächlichen Arbeitsanforderungen und Beanspruchungen bei der Wahrnehmung der Stelle berücksichtigt

Leistungsanteil?

-der Lohnanteil, der die Leistungsgüte, das Leistungsverhalten und die Leistungsmenge der MA in Relation zu den Erwartungen, die mit dem Wahrnehmen der Funktion verknüpft ist, berücksichtigt

-er erfasst die Menge und die Qualität der erbrachten Arbeit

Dienstalters-/Erfahrungsanteil?

-der Lohnanteil, der die Diensttreue und / oder langjährige Erfahrung berücksichtigt

-meist in Form einer Prämie

Sozialanteil?

-der Lohnanteil, der die sozialen Verpflichtungen wie Kinderzulagen und Vorsorge für Unfall, Krankheit oder Alter berücksichtigt

-Ursprung in den persönlichen, arbeitsunabhngigen Verhältnissen der MA
 

ausserordentlicher Anteil?

-der Lohnanteil, der erschwerte Arbeitsbedingungen (Schicht, Nachtarbeit, Pikett) berücksichtigt

-meist in Form einer seperaten Zulage entschädigt

Ist es Pflicht dem AN eine schriftliche Lohnabrechnung auszuhändigen?

-ja, es ist Pflicht

-MA muss sich Klarheit verschaffen über effektiv ausbezahlten Lohn

-Abrechnung muss Zuschläge und Abzüge enthalten 
 

Welche Lohnabzüge kennst du?

-AHV; IV, EO: 5,125%

-BVG

-ALV: 1,1%

-UVG

Was ist der massgebende Lohn und wofür dient er?

-der massgebende Lohn dient als Grundlage für die Berechnung der AHV

Ab wann zahlt man AHV und wieviel %?

-5,125%

-Beitragspflicht beginnt mit dem Jahr nach der Vollendung des 17. Altersjahres

Erkläre den Begriff Freibetrag.

Für welche Personen gilt er?

Freibetrag ist der Betrag, der CHF 16.800 im Jahr übersteigt. Frauen ab 64 und Männer ab 65 müssen nur für den Teil des Lohnes AHV zahlen, der CHF 1400 im Monat oder CHF 16.800 im Jahr übersteigt

Was gehört zum massgebenden Lohn?

-alle Entgelte auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geleitete Arbeit

⇒ Monatslöhne, Prämien etc

-Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Treue- und Leistungsprämien

-Ferien- und Feiertagsentschädigungen

-Lohnfortzahlungen

-Provisionen und Kommissionen

-Taggelder der ALV, IV

-von AG bezahlte Arbeitnehmerbeiträge für AHV, IV, EO oder ALV

Was gehört nicht zum massgebenden Lohn?

-Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit, Invalidität

-Beiträge der AG an Familienausgleichskassen

-Anerkennungsprämien bis zu CHF 500

-Naturalgeschenke, die weniger als CHF 500 im Jahr ausmachen

 

Was muss beachtet werden bei AHV-Beiträgen bei Nebenerwerb (geringfügigem Einkommen)? 

es kann auf die Beiträge des Nebenerwerbs verzichtet werden,  wenn er

-schriftlich erfolgt

-der Nebenerwerd kleiner als CHF 2300 im Jahr beträgt

-AG und AN damit einverstanden sind

-AN muss über Nachteile informiert werden, dass kleine Beitragsausfälle Einfluss auf die Höhe von künftigen AHV/IV-Renten haben

-AN kann verlangen, dass AG AHV-Beiträge abzieht

ALV-Beitrag: wieviel % und wer zahlt?

-1,1%

-AN und AG zahlen die Hälfte, gesamt 2,2%

Ab wann bzw. wer ist von der Beitragspflicht ausgenommen?

-Ab dem vollendeten 17. Lebensjahr

-Pflicht endet für Frauen ab 64 und Männer ab 65
 

Wie hoch ist der massgebende Lohn zu berücksichtigen?

-bis zu einem Betrag von CHF 148.200 pro Jahr

-CHF 12.350 pro Monat
 

Was ist der ALV-Solidaritätsbeitrag?

-wenn AN mehr pro Monat verdient als CHF 12.350, muss er 0,5% auf den Teil über CHF 12.350 zahlen 

-AG muss dies auch machen 

Erkläre den Koordinationslohn. Wie hoch ist er?

-er beträgt CHF 24.675

-der Koordinationslohn ist der versicherte Lohn, der ensteht nachdem der Koordinationsabzug CHF  24675 vom Jahreslohn abgezogen wird. Jahreslohn von CHF 84.000 - CHF 24.675 = CHF 59.925

-CHF 59.925 ist der max. versicherte Lohn