Verträge auf Arbeitsleistung

Brennpunkt Wirtschaft

Brennpunkt Wirtschaft


Set of flashcards Details

Flashcards 18
Language Deutsch
Category General Education
Level Vocational School
Created / Updated 22.03.2017 / 19.04.2018
Weblink
https://card2brain.ch/box/20170322_vertraege_auf_arbeitsleistung
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170322_vertraege_auf_arbeitsleistung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was ist ein Werkvertrag?

Konkreter Gegenstand wird auf Bestellung erstellt. Dazu gehören auch Veränderungen am Werk (Reparaturen)

Bsp. Bau eines Haus

 

Was ist ein Auftrag?

Besorgung von Geschäften oder einzelnen Diensten als Vertragsinhalt.

Alles was nicht Einzelarbeit oder Werkverträge sind, sind Aufträge.

Selbstständige erhalten oft Aufträge.

Rechtsgrundlage beim Einzelarbeitsvertrag?

Unternehmung schliesst mit einem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab = Einzelarbeitsvertrag

Fällt unter das Privatrecht

Rechtsgrundlage beim Gesamtarbeitsvertrag

Verträge zwischen grossen Arbeitgebern oder Arbeitergeberverbänden und Arbeitnehmerorganisationen.

GAV setzt die Rahmenbedingungen für Einzelarbeitsverträge fest.

Regelung der: Löhne, Arbeitszeiten, überstunden, ferien, etc.

Wird ein GAV vom Bundesrat als allgemeinverbindlich gesetzt. Gilt er für die ganze Branche.

Rechtsgrundlage Betriebs oder Firmenreglement

Regelungen die bereits im Betriebsreglement festgelegt sind, müssen nicht mehr im EAV ausformuliert werden

Rechtsgrundlage Arbeitsgesetz

enthält zwingende Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer. z.B. Verbot der Sonntagsarbeit.

gehört zum öffentlichen Recht (gilt für alle Bürger)

Rechtsgrundlage Normalarbeitsvertrag

NAV = kein eigentlicher Vertrag sondern ein gesetzähnlicher Erlass. Darin sind die Mindeststandards festgelegt zu Arbeitszeit, Ferienregelung oder Sozialleistung. Gelten z.B. für Bauern.

Teuerungsausgleich

Kein gesetzlicher Bestandteil des Lohnes. Kann bei erhöhten Preisen gewährt werden.

Gratifikation

Frewillige Sondervergütung, wird nur geschuldet wenn im Vertrag vereinbart. Kommt darauf an wie es dem Geschäft geht oder wie viel der Mitarbeiter leistet.

Dispositive Regelungen

Je nach Formulierungen im Gesetztext.

Dürfen von den Vertragsparteien frei geändert werden.

Absolut zwingende Regeln.

Gemäss Aufzählung Art. 361 OR.

Dürfen absolut nicht geändert werden.

Relativ zwingende Regelungen

Art 361 OR

Dürfen zugunsten des Arbeitnehmers geändert werden.

Was gehört in den ertrag?

Bestimmungen die nicht im OR geregelt sind, sollten im EAV aufgenommen werden.

- Datum Stellantritt und Tätigkeit

- Arbeitszeit

- Monatslohn, 13?

- Teuerungsausgleich

Persönliche Arbeitspflicht

Arbeitnehmer muss Arbeit persönlich erbringen Art 312 OR

Aufgabenänderungen sind möglich, bei zu vielen allerdings anfechtbar.

Sorgfalts und Treuepflicht

Arbeiten sind sorgfältig auszuführen Art 321a

Keine Geheminisse herum erzählen

Haftpflicht und Schäden

Verwantwortlich bei folgenden ist:

leichte Fahrlässigkeit = Arbeitgeber

mittlere Fahrlässigkeit = kann Teilweise Haftung des Arbeitnehmers bedeuten

grobe Fahrlässigkeit = Voll schadenersatzpflichtig

Pflicht zu überstunden

Müssen geleistet werden, zu entlohnen mit Freizeit oder 25 % Zuschlag.

Unzumutbar wenn:

Leistung des Arbeitsnehmers sinkt

Gesundheitliche Schäden

Familienpflichten vernachlässigt

Unterschied überstunden und überzeit?

überstunden = vertragliche Stunden überschritten

überzeit = gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten