Verträge auf Arbeitsleistung
Brennpunkt Wirtschaft
Brennpunkt Wirtschaft
Set of flashcards Details
Flashcards | 18 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 22.03.2017 / 19.04.2018 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170322_vertraege_auf_arbeitsleistung
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170322_vertraege_auf_arbeitsleistung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Was ist ein Werkvertrag?
Konkreter Gegenstand wird auf Bestellung erstellt. Dazu gehören auch Veränderungen am Werk (Reparaturen)
Bsp. Bau eines Haus
Was ist ein Auftrag?
Besorgung von Geschäften oder einzelnen Diensten als Vertragsinhalt.
Alles was nicht Einzelarbeit oder Werkverträge sind, sind Aufträge.
Selbstständige erhalten oft Aufträge.
Rechtsgrundlage beim Einzelarbeitsvertrag?
Unternehmung schliesst mit einem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab = Einzelarbeitsvertrag
Fällt unter das Privatrecht
Rechtsgrundlage beim Gesamtarbeitsvertrag
Verträge zwischen grossen Arbeitgebern oder Arbeitergeberverbänden und Arbeitnehmerorganisationen.
GAV setzt die Rahmenbedingungen für Einzelarbeitsverträge fest.
Regelung der: Löhne, Arbeitszeiten, überstunden, ferien, etc.
Wird ein GAV vom Bundesrat als allgemeinverbindlich gesetzt. Gilt er für die ganze Branche.
Rechtsgrundlage Betriebs oder Firmenreglement
Regelungen die bereits im Betriebsreglement festgelegt sind, müssen nicht mehr im EAV ausformuliert werden
Rechtsgrundlage Arbeitsgesetz
enthält zwingende Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer. z.B. Verbot der Sonntagsarbeit.
gehört zum öffentlichen Recht (gilt für alle Bürger)
Rechtsgrundlage Normalarbeitsvertrag
NAV = kein eigentlicher Vertrag sondern ein gesetzähnlicher Erlass. Darin sind die Mindeststandards festgelegt zu Arbeitszeit, Ferienregelung oder Sozialleistung. Gelten z.B. für Bauern.
Teuerungsausgleich
Kein gesetzlicher Bestandteil des Lohnes. Kann bei erhöhten Preisen gewährt werden.
Gratifikation
Frewillige Sondervergütung, wird nur geschuldet wenn im Vertrag vereinbart. Kommt darauf an wie es dem Geschäft geht oder wie viel der Mitarbeiter leistet.
Dispositive Regelungen
Je nach Formulierungen im Gesetztext.
Dürfen von den Vertragsparteien frei geändert werden.
Absolut zwingende Regeln.
Gemäss Aufzählung Art. 361 OR.
Dürfen absolut nicht geändert werden.
Relativ zwingende Regelungen
Art 361 OR
Dürfen zugunsten des Arbeitnehmers geändert werden.
Was gehört in den ertrag?
Bestimmungen die nicht im OR geregelt sind, sollten im EAV aufgenommen werden.
- Datum Stellantritt und Tätigkeit
- Arbeitszeit
- Monatslohn, 13?
- Teuerungsausgleich
Persönliche Arbeitspflicht
Arbeitnehmer muss Arbeit persönlich erbringen Art 312 OR
Aufgabenänderungen sind möglich, bei zu vielen allerdings anfechtbar.
Sorgfalts und Treuepflicht
Arbeiten sind sorgfältig auszuführen Art 321a
Keine Geheminisse herum erzählen
Haftpflicht und Schäden
Verwantwortlich bei folgenden ist:
leichte Fahrlässigkeit = Arbeitgeber
mittlere Fahrlässigkeit = kann Teilweise Haftung des Arbeitnehmers bedeuten
grobe Fahrlässigkeit = Voll schadenersatzpflichtig
Pflicht zu überstunden
Müssen geleistet werden, zu entlohnen mit Freizeit oder 25 % Zuschlag.
Unzumutbar wenn:
Leistung des Arbeitsnehmers sinkt
Gesundheitliche Schäden
Familienpflichten vernachlässigt
Unterschied überstunden und überzeit?
überstunden = vertragliche Stunden überschritten
überzeit = gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten