Einführung ins Recht - § 5 Real- und Idealfaktoren
Einfluss des Rechts auf die Gesellschaft und seine Lenkungsfunktion
Einfluss des Rechts auf die Gesellschaft und seine Lenkungsfunktion
Kartei Details
Karten | 98 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.03.2017 / 20.01.2020 |
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1.
Welches sind die Realfaktoren bei der Betrachtung des Rechts als Tatsache bzw. Phänomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit?
- Gesellschaft (soziologische Betrachtungsweise)
- Ökonomie (wirtschaftliche Betrachtungsweise)
- Geschichte (historische Betrachtungsweise bzw. Entwicklung)
2.
Womit beschäftigt sich die Rechtssoziologie?
Die Rechtssoziologie befasst sich mit der Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts. Ihr Gegenstand ist die wechselseitige Abhängigkeit (Interdependenz) von Recht und Sozialleben. Es geht also nicht darum die Rechtsnormen, sondern die Rechtswirklichkeit, das Recht so wie es tatsächlich gelebt und befolgt wird (law of action), zu betrachten.
3.
Wie ist das Recht als soziales Erscheinungsbild der Rechtsordnung gestaltet?
Recht ist ein Ordnungssystem für soziales Zusammenleben. Es kommt ihm zum einen Steuerungsfunktion in der Gesellschaft zu und zum anderen ist es von den Wertvorstellungen des sozialen Umfelds abhängig. Einerseits entfaltet es für die Rechtsnormen, die in vielen Bereichen ein Abbild der herrschenden Überzeugungen einer Epoche sind seine Wirkung. Andererseits gilt es für die Rechtswirklichkeit, indem Recht, das den gängigen Vorstellungen widerspricht, auf Akzeptanzprobleme stösst und auf die Dauer nicht durchsetzbar ist.
4.
Wovon hängt das Recht in sozialer Hinsicht ab?
Recht hängt von der Umwelt, in der es seine Wirkung entfalten soll, ab. Weiterhin hängt das Recht von der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, welche zu einer Veränderung der Rechtsordnung, sowohl betreffend der Gesetze, als auch der Gerichtspraxis führt, ab.
5.
Worauf ist die soziale Steuerungsfunktion des Rechts gerichtet?
Recht kann von seinem sozialen Umfeld geprägt sein und kann somit selbst auf die gesellschaftliche Ordnung einwirken, sowie das Verhalten der Menschen bestimmen (Sitte oder herrschende Moralvorstellung durchzusetzen). Es kann dabei auch eine Vorreiterrolle einnehmen und der Wirklichkeit vorausgehen.
6.
Wie ist die Rechtswirklichkeit mit Blick auf das Begriffspaar normiertes Recht - gelebtes Recht gestaltet?
Im Idealfall würden das normierte und das gelebte Recht übereinstimmen (identisch sein). Allerdings ist es häufig so, dass Rechtsnormen entweder zu weit von den allgemein anerkannten Vorstellungen entfernt sind und deshalb nicht mehr befolgt werden oder bestimmte Normen trotz ihrer Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Überzeugungen nie angewendet werden. Weiterhin ist es so, dass bestimmte Normen zwar konsequent angewandt werden, ihre Durchsetzung aber aufgrund praktischer Probleme (z.B. Beweisführung) schwierig ist.
7.
Wozu dient Rechtstatsachenforschung?
Rechtstatsachenforschung ist erforderlich, um feststellen zu können, ob ein Gesetz in der Praxis ausschliesslich jene Auswirkungen hat, die man sich von ihm bei seinem Erlass erhofft hat und um nötigenfalls korrigierende Massnahmen treffen zu können (Evaluation staatlichen Handelns).
8.
Durch die Evaluation welcher Begriffe soll das geltende Recht verwesentlicht, vereinfacht und flexibilisiert werden?
- Notwendigkeit
- Relevanz
- Dichte
- Qualität
- Wirksamkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Wiederholungen
- Widersprüche
9.
Was wird bei der Auseinandersetzung mit gelebten Recht teilweise postuliert und was wird damit bezweckt?
Es wird postuliert, dass Recht identisch mit den richterlichen Urteilen sein soll. Damit wird die richterliche Tätigkeit ins Zentrum der Beschäftigung mit dem Recht gerückt und versucht, rechtliche Inhalte aus der Persönlichkeit, der Herkunft und dem sozialen Umfeld der Richter zu erklären.
10.
Wieso ist die Betrachtungsweise des Rechts aus seiner bloss gelebten Seite für eine umfassende Auseinandersetzung zu eng?
Für eine zu enge Betrachtungsweise des Rechts aus bloss seiner gelebten seite sprechen folgende Gründe:
- einseitige Betrachtung lässt Verhalten weiterer Personenkreise über Richter hinaus, sowie die Allgemeinheit der Rechtsunterworfenen schlechthin ausser acht
- Verständnis von Recht wird unsachlich eingeschränkt, d.h. Recht wird ausschliesslich als Faktum verstanden und seine normative Seine vernachlässigt
11.
Welche Tendenzen sind für die Fortbildung des Rechts in der Schweiz aus soziologischer sicht von besonderer Wichtigkeit?
- Anpassung an gewandelte soziale Vorstellungen
- Erfassen des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts
- Vereinheitlichung der Rechtsordnug
- Spezialisierung und Professionalisierung des Rechtsstoffes
12.
Welches sind die wichtigsten Eckpfeiler der Anspassung des Rechts an gewandelte soziale Vorstellungen?
- Anpassung des schweizerischen Rechts an die geänderten Vorstellungen in Ehe und Familie, sowie den Beziehungen zw. den Mann und Frau
- Zunehmende Bestrebung des Rechts für materielle Gleichheit zu sorgen, sozial schwächere zu schützen und Nachteile Auszugleichen (denn formale Rechtsgleichheit bedeutet noch keine inhaltliche Chancengleichheit, vlg. Art. 8 Abs. 1 BV)
13.
Auf welchen sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen die Bestrebungen den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt systematisch zu erfassen?
- Entwicklung einer neuen Umweltschutzgesetzgebung als Reaktion auf die Gefährdung der Umwelt durch die Technik und ihre verschiedenartigste Nutzung in der Gesellschaft
- Zunehmende Nutzung der elektronischen Datenverarbeitungs- und modernen Informations- und Kommunikationtechnologie durch das Recht
- Einführung neuer rechtlicher Regelungen (Gesetze/Verordnungen) als Reaktion auf die moderne Fortpflanzungs- und Transplantationsmedizin sowie die Möglichkeit des Einsatzes der Gentechnologie (im Human- und Ausserhumanbereich)
14.
Welche Tendenzen im Bereich der Vereinheitlichung der Rechtsordnung lassen sich als Ausdruck und Abbild gesellschaftlicher Veränderungen feststellen?
- Recht des Bundes wird gegenüber dem der Kantone immer stärker und überwiegt
- Tendenzen zur internationalen Rechtsvereinheitlichung
- zunehmende Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der Rechtsentwicklung durch Private (z.B.AGB, Standardverträge)
15.
Welche Ausprägungen hat die zunehmende Spezialisierung und Professionalisierung des Rechtssaats im Zuge der Rechtsvereinheitlichung angenommen?
- Ersetzen von allgemein gehaltenen Normen durch detaillierte Ordnung (Gesetzesreformen)
- massive Erweiterung des Rechtsstoffes im Zuge der Spezialisierung
- professionalisierung dadurch, dass selbst verhältnismässig einfache (rechtliche) Vorgänge nicht mehr ohne Mitwirkung von Juristen sachgerecht geregelt werden können (Spezialisierung auch innerhalb der einzelnen Rechtsberufe)
16.
Worin besteht eine Abweichung von der fortschreitenden Professionalisierung des Rechts?
Eine Abweichung von der zunehmenden Professionalisierung des Rechts besteht (noch weitgehend) im Bereich der Rechtspflege, wo auch Richter werden kann, wer keine juristische Grundausbildung hat. Die Tradition des Laienrichtertums besteht vor allem deshalb noch fort, weil mit einer Durchmischung von Juristen und Nichtjuristen eine gewisse Gewähr besteht, dass das Bemühen um wirklichkeitsnahe Entscheide in die Rechtsordnung mit einbezogen wird und damit ein allzu juristisch-technischer Blick auf den jeweiligen Fall vermieden wird (Aspekt des gesunden "Menschenverstands").
17.
Inwiefern besteht eine Wechselbeziehung zwischen Wirtschaft und Recht?
Wirtschaft und Recht bedingen sich gegenseitig. Die Wechselbeziehungen zw. diesen beiden Gebieten bestehen vor allem darin, dass sich einerseits Rechtsnormen auf die wirtschaftlichen Abläufe auswirken und diese andererseits wiederum von den wirtschaftlichen Gegebenheiten geprägt werden.
18.
Welches Rechtsgebiet ist besonders von der Wechselwirkung zw. Wirtschaft und Recht beeinflusst?
Besonders von dieser Wechselwirkung betroffen ist das Wirtschaftsrecht im Komplex von privat- und öffentlichrechtlichen Bestimmungen, da diese den Rahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten bilden und allenfalls lenkend auf ökonomische Abläufe einwirken (Theorie der "law and economics").
19.
Welche Ziele verfolgt die ökonomische Analyse des Rechts?
Die ökonomische Analyse des Rechts will, über die blosse Deutung des geltenden Rechts aus der ökonomischen Basis der Gesellschaft hinaus, das Recht anhand von, aus der Ökonomie gewonnenen, Kriterien beurteilen und allenfalls verändern. Damit werden zwei Ziele verfolgt:
- Analyse der Auswirkungen von Rechtsnormen auf das Verhalten der Rechtsunterworfenen
- Ermittlung der Eignung einer Regelung zur Verwirklichung ihres gesamtgesellschaftlichen Regelungsziels
20.
Welche soll das entscheidende Ziel für die Ausgestaltung einer einzelnen Norm und der ganzen Rechtsordung aus ökonomischer Sicht sein?
Volkswirtschaftliche Effizienz soll das Entscheidende Ziel sein. Dabei wird von der Annahme, dass das Individuum bestrebt ist, seinen eigenen Nutzen zu maximieren und sein Verhalten rational auf diese Ziel hin auszurichten, ausgeganen (homo oeconomicus).
21.
Welche Verhaltensweisen werden unter den Begriff Nutzen erfasst?
- wirtschaftliche Verhaltensweisen
- altruistische Verhaltensweisen
- idealistische Verhaltensweisen
22.
Welche Aufgabe hat das Recht gemäss ökonomischer Analyse?
Nach der ökonomischen Analyse hat das Recht die Aufgabe, für eine optimale Allokation der knappen Ressourcen zu sorgen, d.h. die Rechtsordnung soll dazu verhelfen, die vorhandenen knappen Güter möglichst sparsam und dort einzusetzen, wo sie den grösstne Gemeinnutzen erbringen.
23.
Zu welchem Zweck postuliert die ökonomische Analyse niedrige Transaktionskosten?
Es geht dabei um die optimale Zuweisung der knappen wirtschaftlichen Güter. Die Kosten wirtschaftlicher Tätigkeit sollen möglichst tief gehalten werden um zu gewährleistet, dass die knappen wirtschaftlichen Güter auch tatsächlich an den Ort ihres grösstmöglichen Nutzens kommen.
24.
Welches sind Voraussetzung und Ziel der Transaktionskostentheorie?
Voraussetzung und Ziel der Transaktionskostentheorie sind ein rationalen, nutzenmaximierendes menschliches Verhalten, sowie der optimale Einsatz der Wirtschafts- und Lebensgüter an dem Ort, an dem sie den grössten Nutzen erbrigen.
25.
Was besagt die Theorie der ökonomischen Analyse des Rechts nach Posner?
Dies besagt, dass die wirtschaftlich effiziente Zuweisung von Gütern unter grösstmöglicher Verwirklichung von Marktbedingungen (insb. der Vertragsfreiheit), das beste Kriterium guten Rechts sein soll. Damit soll eine Methode geschaffen werden, die eine wissenschaftliche Beurteilung des Rechts und rechtspolitischer Postulate nach objektiven Kriterien ermöglicht.
26.
Inwiefern weichen die späteren Vertreter der ökonomischen Analyse des Rechts von der Theorie nach Posner ab?
Die Theorie nach Posner ist zu absolut (Allokationseffizienz). Die modernen Vertreter der ökonomischen Analyse des Rechts räumen ein, dass Effizienzverluste zum Zwekce des sozialen Ausgleichs (und einer anders verstandenen Gerechtigkeit) zu akzeptieren seien. Der ökonomischen Analyse kommt diesfalls die Aufgabe, den ökonomischen Preis von Abweichungen vom Effizienzpostulat, aufzuzeigen zu.
27.
Wo ist die ökonomische Analyse des Rechts abzulehnen?
Die ökonomische Analyse des Rechts ist da abzulehnen, wo sie exklusive Geltung beansprucht. Eine eindimensionale Betrachtung kann dem Recht weder als Realität noch als Aufgabe gerecht werden und ihr zudem die Multifunktionalität des Rechts entgegengehalten werden. Schliesslich sind die oft angewandten Modelle zu einfach, um eine brauchbare ausschliessliche Leitlinie abgeben zu können.
28.
Welche Anforderungen werden an Juristen gestellt, damit diese Normen anwenen können.
Juristen müssen die Bedingungen und Gründe kennen, die zur Entstehung (und weiterentwicklung) der einzelnen Normen und der gesamten Rechtsordnung geführt haben, um eine bestimmte Norm angemessen auf ein Rechtsproblem der Gegenwart anwenden zukönnen.
29.
Welches sind die Bedingungen und Gründe die zu eine Weiterentwicklung einzelner Rechtsnormen führen?
- politische Ordnung zur Entstehungszeit
- soziale Umstände ideelle Ziele
- Krisen
- Gegenbewegungen
- Reformalternativen
30.
Was trifft auf die Eigenschaft des Rechts sich zu ändern zu?
Die Eigenschaft, dass sich das Recht mit der Zeit ändert, ist universell, gleichgültig, ob es als Gesetz, als Gewohnheit oder als Richterspruch in Erscheinung tritt.
31.
Welche Bedeutung kommt der Rechtsgeschichte bei der Fortbildung des Rechts zu?
Die Rechtsgeschichte kommt bei der Ergründung der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte eine herausragende Bedeutung zu. Ihre Forschungsergebnisse werden vor allem bei der Rechtsanwendung im Rahmen der historischen und teleologischen Auslegung genutzt.
32.
Welche Bedeutung haben die Idealfaktoren des Rechts?
Mit Hilfe der Idealfaktoren des Rechts soll bestimmt werden, was sein soll. Auszugehen ist dabei von einer Wechselwirkung zwischen Faktischem und Normativen. Es fragt sich, auf welche Ziele (das was sein soll) hin die Rechtsordnung orientiert ist.
33.
Welches sind die Idealfaktoren des Rechts?
- Gerechtigkeit
- Billigkeit
- Zweckmässigkeit
- Rechtssicherheit
- Durchsetzubarkeit
- Wirtschaftliche Effizienz
34.
Wie lässt sich der Begriff Gerechtigkeit umschreiben?
Der Begriff Gerechtigkeit kann auf verschiedene Arten umschrieben werden:
- Gerechtigkeit ist der beständige immer währende Wille, jedem das sein zu geben.
- Gerechtigkeit ist jene Tugend, die jedem gibt, was ihm gebürt.
- Nach dem Gerechtigkeitssacht (Art. 8 Abs. 1 BV): Gerechtigkeit bedeutet, Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich zu behandeln.
35.
Wie lässt sich bestimmen, wann ein gleicher und wann ein ungleicher Tatbestand vorliegt?
Nach Hans Kelsener stellt sich die Frage welche Unterschiede berücksichtigt werden sollen und welche nicht. Je nach Ort und Zeit (örtlich-zeitliche Faktoren) fallen dann auch die Antworten völlig unterschiedlich aus.
36.
Wie ist zu entscheiden, wenn zwei Tatbestände als rechtlich gleichwertig zu betrachten sind?
Sind zwei Tatbestände rechtlich geleichwertig und deshalb gleich zu behandeln, ist zu Entscheide, ob nur der Massstab gleich sein, das Ergebnis aber differenziert ausfallen soll (relative Gleichheit) oder absolute Gleichheit anzustreben ist.
37.
Nennen Sie je ein Beispiel für absolute Gleichheit und relative Gleichheit .
- Art. 885 OR, Gesellschaftsrecht/Genossenschaftsrecht
- Art. 661 OR, Aktienrecht
38.
Wie ist zu entscheiden, wenn die Gleichheit des Massstabs (relative Gleichheit) zur Anwendung gelangt?
Wird festgestellt, das in einer bestimmten Frage die Gleichheit des Massstabs (relative Gleichheit) zur Anwendung gelangt, ist zu Entscheiden was als Massstab dienen soll. Dabei haben sich verschiedene Ansätze entwickelt:
- Darwinsches Modell: Abstufung streng nach Leistung
- Kommunistisches Modell: Verteilung des Arbeitsresultats nach den Bedürfnissen
- sozialer Wohlfahrtsstaat: Mischform beider Extreme als herrschende Meinung; Leistung wird honoriert, soll aber zugleich besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen.
39.
Nennen Sie Beispiele für die Wandelbarkeit der Gerechtigkeitsidee unter ihrer Abhängigkeit von Zeit und Ort.
- Entwicklung der Gleichstellung von Mann und Frau (insb. politische Gleichberechtigung, Gleicher Lohn für gleiche Artbeit [Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV], Allgemeiner Anspruch der Geschlechter auf Gleichbehandlung [Art. 8 Abs. 3 Satz 1 BV]
- Erlass eines Partnerschaftsgesetzes zur weitgehend rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit Ehepaaren (weitere Angleichungen mit Volksinitiative "Ehe für alle")
- "Desexualisierung der Institutionen" (Frauen in politischen Ämtern, wirtschaftlichen Führugs-/Kaderpositionen, Dienst in der Armee)
- Verbesserung der Stellung von Menschen mit Behinderung (Art. 8 Abs. 4 BV, BehiG)
40.
Welches sind mögliche objektive Kriterien zur Umschreibung der Gerechtigkeit?
- Entschei ist Gerecht, wenn der Betroffene selber gleich urteilen würde
- Handeln nach den Normen, die man als allgemeines, für alle verbindliches Gesetz vorsehen würde (Handlungsmaxime)
- Privilegierung Einzelner dann gerecht, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit liegt