Sozialversicherung
Schlussprüfung
Schlussprüfung
Set of flashcards Details
Flashcards | 114 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 18.03.2017 / 15.05.2019 |
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Unfallversicherung (UV)
Zweck
- Leistungen, um den Schaden bezüglich der Gesundheit und Erwerbstätigkeit wieder gutzumachen, der durch Unfall oder Berufskrankheit entstanden ist
- unterscheidet Berufsunfälle von Nichtberufsunfällen und berücksichtigt auch Berufskrankheiten
Berufliche Vorsorge (BV)
Leistungen im Überblick
- Altersleistungen
- Invalidenleistungen
- Hinterlassenenleistungen
- weitere Leistungen (Freizügigkeitsleistung, Wohneigentumsförderung) - gesetzliche Minimalleistungen - wer sich für Überobligatorium entscheidet, muss höhere Prämien bezahlen
Unfallversicherung (UV)
Berufsunfall BU
- Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs ereignen (auch während Pausen und im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit)
- Kategorien (Risikoklassen), welche ein erhöhtes Unfallrisiko haben (Baugewerbe, Industrie, Landwirtschaft, handwerkliche Betriebe + Arbeitslose, mit Taggeld und Staatsangestellte) > sind bei SUVA versichert
- meiste Unfälle: Fussball
- schwerste Unfälle: Skifahren
Berufliche Vorsorge (BV)
Altersleistungen
- werden normalerweise ab dem Pensionsalter gewährt
- die BVG‐Altersrente wird mit einem Umwandlungssatz berechnet - das vorhandene Kapital wird mit dem aktuellen Umrechnungsfaktor (vom Bundesrat festgesetzt) in die jährliche Altersrente umgewandelt (6.8 %)
- ein Teil der Alterleistung kann als Kapitalabfindung ausbezahlt werden - kann ein Viertel des Altersguthaben betragen
- sind bei Erreichen des Rentenalters noch Kinder (bis 18 oder Ausbildung bis 25)
- zu versorgen, gew.hrt die Pensionskasse eine Kinderrente - beträgt 20 % der Altersrente
Unfallversicherung (UV)
Nichtberufsunfall (NBU)
- Unfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen (Verkehrsunfälle, Unfälle im Haushalt, Freizeitbeschäftigung...)
Berufliche Vorsorge (BV)
Sicherheit
- Rente: garantiertes Einkommen – ein Leben lang
- Kapital: in Abhängigkeit von der Anlagestrategie sind Risiken zu bedenken
Unfallversicherung (UV)
Berufskrankheit
- Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit durch bestimmte Arbeiten oder schädigende Stoffe verursacht werden (Coiffeuse / Gifte, Florist & Gärtner / Heuschnupfen, Bäcker / Zutaten...)
Berufliche Vorsorge (BV)
Höhe der Einkommen
- Rente: Abhängig vom Umwandlungssatz – wird voraussichtlich sinken
- Kapital: Abhängig vom Erfolg der Anlagestrategie
Unfallversicherung (UV)
Organisation
- Aufsicht hat Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- wird von verschiedenen Trägern durchgeführt
- etwa 2/3 sind bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) versichert > SUVA ist Hauptträger der obligatorischen Unfallversicherung
- Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) sorgt für einheitliche Anwendung der Sicherheitsvorschriften in den Berieben
Berufliche Vorsorge (BV)
Flexibilität
- Rente: fixe Monatsrente
- Kapital: Geldbezug in Abhängigkeit von der Anlageform
Unfallversicherung (UV)
Beiträge und Finanzierung
- wird von Beiträgen der Versicherten getragen > Arbeitnehmende zahlen Beiträge für NBU (vom Lohn abgezogen) > Arbeitgebende zahlen Beiträge für BU und Berufskrankheiten (Arbeitgeber können auch gesamte Unfallprämie übernehmen)
Berufliche Vorsorge (BV)
Aufwand
- Rente: kaum Verwaltungsaufwand
- Kapital: die Anlagestrategie fordert Sachkenntnisse und regelmässige Kontrolle
- und Anpassung
Unfallversicherung (UV)
Leistungen
- Pflege- und Sachleistungen
- Geldleistungen
- präventive Massnahmen der Unfallverhütung
Berufliche Vorsorge (BV)
Steuern
- Rente: ist zu 100 % als Einkommen steuerbar
- Kapital: Kapitalauszahlung wird einmalig besteuert – später unterliegt das Kapital der Vermögenssteuer und die Kapitalerträge als Einkommen zu versteuern
Unfallversicherung (UV)
Pflege- und Sachleistungen
- Versicherte haben Anspruch auf zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen > ambulante Behandlung durch (zahn)ärztliche und chiropraktische Fachkräfte sowie durch medizinisches Hilfspersonal > ärztlich verordnete Medikamente und Untersuchungen sowie Mittel, die der Heilung dienen > Spitalbehandlung in der allgemeinen Abteilung inklusiv Unterkunft und Verpflegung > ärztlich verordnete Nach- und Badekuren
- notwendige Hilfsmittel (Prothesen, Fahrstühle...) zum Ausgleich von körperlichen Schädigung / Funktionsausfällen werden zur Verfügung gestellt
- erforderliche Reise-, Transport- und Rettungskosten sowie Leichentransport und Bestattungskosten werden vergütet
Berufliche Vorsorge (BV)
Todesfall
- Rente: Hinterlassenenleistungen
- Kapital: Erben (in voller Höhe)
Unfallversicherung (UV)
Geldleistungen
- versichere Person erhält Geldleistungen
- unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Hinterbliebene Geldleistungen, wenn versicherte Person bei Unfall stirbt
- max. versicherter Verdienst: CHF 148’200 Jahreslohn / CHF 406 pro Tag (UVG-Maximum)
Berufliche Vorsorge (BV)
Invalidenleistung
- bei Invalidität sieht das BVG Leistungen in der Form einer Invaliden‐ und Kinderrente sowie eine Kapitalabfindung vor
- eine Invalidenrente wird gezahlt, wenn ein Invaliditätsgrad von mindestens 40 % festgestellt wurde – bei 70 % wird die volle Rente überwiesen - sind Kinder zu versorgen, wird eine Kinderrente gewährt (20% der Rente)
Unfallversicherung (UV)
Geldleistungen an Versicherte (je nach Situation)
- Taggeld
- Invalidenrente
- Integritätsentschädigung
- Hilflosenentschädigung
Berufliche Vorsorge (BV)
Hinterlassenenleistungen
Der überlebende Ehepartner erh.lt eine Hinterlassenenrente, wenn
- für den Unterhalt eines / mehreren Kinder zu sorgen ist oder
- (bei Kinderlosen) die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat
- das 45. Lebensjahr überschritten ist - werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erstattet die Pensionskasse eine einmalige Abfindung in der Höhe von höchstens der Jahres‐Ehegattenrenten
- auch bei geschiedenen Eheleuten wird eine Hinterlassenenrente gewährt
- eingetragene Partnerschaften sind verheirateten / geschiedenen Paaren
- gleichgestellt – unter bestimmten Voraussetzungen wird auch bei Lebensgemeinschaften eine Hinterlassenenleistung gewährt
- Anspruch auf eine Waisenrente besteht für Kinder bis 18 / Ausbildung bis 25
Unfallversicherung (UV)
Taggeld
- Verunfallte / wegen einer Berufskrankheit Erkrankte, die von Arzt als arbeitsunfähig erklärt worden sind (bei voller Arbeitsunfähigkeit max. 80% des versicherten Verdiensts) > reduzierte Entschädigung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
Berufliche Vorsorge (BV)
Freizügigkeitsleistungen
- Versicherte, die ihre Firma verlassen, haben Anspruch auf eine verzinste Austrittsleistung
- es gibt 2 Funktionsprinzipien: Leistungsprimat und Beitragsprimat
- als Mindestbetrag hat die versicherte Person Anspruch auf die eingebrachte Eintrittsleistung mit Zinsen und die geleisteten Beiträge mit Zuschlag pro Altersjahr
- gibt die versicherte Person die Erwerbst.tigkeit auf, wird die Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto (Sperrkonto) eingezahlt – der Bezug ist frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV‐Alter möglich - tritt die versicherte Person wieder eine Stelle an und ist dort BVG‐versichert, muss die Leistung auf die neue Pensionskasse übertragen werden
- eine Barauszahlung des Vorsorgekapitals kann nur bei endgültigem Verlassen der Schweiz, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei Geringfügigkeit des Betrags erfolgen - Personen, die in einen Staat der EU / EFTA auswandern, müssen das Kapital aus dem BVG‐Obligatorium auf einem Freizügigkeitskonto parkieren
- die Freizügigkeit in der beruflichen Alters‐, Hinterlassenen‐ und Invalidenvorsorge ist auf Bundesebene im Freizügigkeitsgesetz FZG geregelt
Unfallversicherung (UV)
Invalidenrente
- Versicherte erhalten Invalidenrente, wenn sie aufgrund eines Unfalls / Berufskrankheit erwerbsunfähig bleiben / oder für längere Zeit (bei voller Invalidität max. 80% des versicherten Verdiensts) > Unterschied zur IV-Rente: der effektive Invaliditätsgrad wird berücksichtigt (min. 10%)
- Versicherter kann Anspruch auf UVG-Rente und auf IV-Rente haben: UVG-Rente ergänzt die IV-Rente bis auf max. 90% des versicherten Verdienstes) > deshalb Wird UVG-Rente auch als Komplementärrente bezeichnet
Berufliche Vorsorge (BV)
Leistungsprimat
- die Leistungen der Pensionskasse stehen im Vordergrund: die Altersrente wird in Prozenten des versicherten Lohns eindeutig definiert - die zu erwartende Rentenhöhe ist bekannt
- die Pensionskasse garantiert eine feste Rente und tr.gt das Finanzierungsrisiko – Risiken für die Pensionskasse liegen v. a. in der steigenden Lebenserwartung, der demografischen Alterung und den schwankenden Finanzmärkten
- bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung wird ein Barwert der erworbenen Leistungen
- ermittelt – ist kompliziert und für Versicherte oft wenig transparent
Unfallversicherung (UV)
Integritätsentschädigung
- wenn versicherte Person durch einen Unfall eine dauerhafte, erhebliche körperliche oder geistige Schädigung erleidet
- Integritätsentschädigung ist nicht von der Erwerbsfähigkeit abhängig, es handelt sich um eine Art Schmerzensgeld > einmalige Kapitalleistung
- Skala für Integritätsschäden legt Höhe der Entschädigung für eine Beeinträchtigung als Prozentsatz des max. versicherten Verdienstes fest
Berufliche Vorsorge (BV)
Beitragsprimat
- die Beiträge der Versicherten stehen im Vordergrund: die zu erwartende Altersrente ist nicht eindeutig definierbar (ist variabel) – nur Beiträge sind bekannt
- die Altersrente ist entsolidarisiert – sie richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen, d. h. je mehr vom Versicherter eingezahlt wird, desto höher fällt die Altersrente aus
- bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung ist das Guthaben einfach und eindeutig zu berechnen
Unfallversicherung (UV)
Hilflosenentschädigung
- wenn Bezüger einer Invalidenrente auf Hilfe Dritter angewiesen sind, besteht Anspruch auf Hilflosenentschädigung > Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Schweregrad der Hilflosigkeit
Berufliche Vorsorge (BV)
Wohneigentumsförderung
- angespartes Kapital der beruflichen Vorsorge kann für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden: - für den Erwerb und Bau von Wohneigentum - für die Amortisation von Hypothekendarlehen - für den Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften
- der Einsatz der Vorsorgemittel zur Finanzierung des Wohneigentums kann entweder durch Vorbezug oder durch Verpfändung erfolgen
- wer den Vorbezug beansprucht, muss beim Bezug versteuern und nimmt eine Kürzung des künftigen Leistungsanspruchs in Kauf - wird das Wohneigentum wieder veräussert, muss der bezogene Betrag wieder an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden - ist die Rückzahlung an die Vorsorgeeinrichtung erfolgt, werden die beim Bezug bezahlten Steuern zurückerstattet
- anstelle eines Vorbezugs ist auch die Verpfändung des Vorsorgekapitals möglich
Unfallversicherung (UV)
Geldleistungen an die Hinterlassenen
- stirbt versicherte Person bei einem Unfall, erhalten Hinterlassene eine Hinterlassenenrente (Witwen, Witwer, eingetragene Partner und Waisen) > Witwen, Witwer und eingetragene Partner haben Anspruch auf 40% des versicherten Verdienst (ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig, z. b. Dauer der Ehe, Alter oder Vorhandensein von Kindern) > Waisen erhalten 15% bis zum vollendeten 18. Altersjahr / Abschluss der Ausbildung (bis 25)
- da in den meisten Fällen bereits Hinterlassenenrenten der AHV beansprucht werden können, zahlt die Unfallversicherung nur eine ergänzende Komplementärrente (Renten der AHV und UV höchstens 90% des versicherten Verdiensts)
Unfallversicherung (UV)
Unfallverhütung
- Gesetzeber verpflichtet Arbeitgeber zur Verhütung von Berufsunfälle und Berufskrankheiten
Unfallversicherung (UV)
Regress
- Rücktritt auf einen Schuldigen > wenn ein Drittverschuldeter vorliegt
Unfallversicherung (UV)
Grobfahrlässigkeit
- Geldleistungen werden gekürzt
- Leicht: nicht angegurtet, Autofahren mit Flipflop, High Heels, Barfuss...
- Mittel: telefonieren im Strassenverkehr, unangepasstes Fahren (zu schnell, über die Mittellinie...)
- Schwer: Köpfler in ungekanntes Gewässer, unangepasstes Fahren (zu schnell, über die Mittellinie...), Alkohol (zwischen leicht und schwer, hängt von den Promillen ab)
Unfallversicherung (UV)
Wagnis
- Geisterfahrer, Bootsfahrten bei Sturm, Skifahren ausserhalb der Piste... > Versicherung zahlt nichts, man geht absichtlich Risiko ein > alle Rennen und Motocross (auch Training) werden nicht bezahlt, ausser man zahlt eine Prämie (ca. CHF 200.00 pro Tag)
Unfallversicherung (UV)
Riss / Bruch ohne Unfallhergang
- Bänderriss
- Sehnenriss
- Meniskusläsion
- Muskelriss