Sozialversicherung

Schlussprüfung

Schlussprüfung


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Flashcards 114
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 18.03.2017 / 15.05.2019
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Unfallversicherung (UV)

Zweck

  • Leistungen, um den Schaden bezüglich der Gesundheit und Erwerbstätigkeit wieder gutzumachen, der durch Unfall oder Berufskrankheit entstanden ist
  • unterscheidet Berufsunfälle von Nichtberufsunfällen und berücksichtigt auch Berufskrankheiten

Berufliche Vorsorge (BV)

Leistungen im Überblick

  • Altersleistungen
  • Invalidenleistungen
  • Hinterlassenenleistungen
  • weitere Leistungen (Freizügigkeitsleistung, Wohneigentumsförderung) - gesetzliche Minimalleistungen - wer sich für Überobligatorium entscheidet, muss höhere Prämien bezahlen

Unfallversicherung (UV)

Berufsunfall BU

  • Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs ereignen (auch während Pausen und im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit)
  • Kategorien (Risikoklassen), welche ein erhöhtes Unfallrisiko haben (Baugewerbe, Industrie, Landwirtschaft, handwerkliche Betriebe + Arbeitslose,             mit Taggeld und Staatsangestellte) > sind bei SUVA versichert
  • meiste Unfälle: Fussball
  • schwerste Unfälle: Skifahren

Berufliche Vorsorge (BV)

Altersleistungen

  • werden normalerweise ab dem Pensionsalter gewährt
  • die BVG‐Altersrente wird mit einem Umwandlungssatz berechnet - das vorhandene Kapital wird mit dem aktuellen Umrechnungsfaktor (vom Bundesrat festgesetzt) in die jährliche Altersrente umgewandelt (6.8 %)
  • ein Teil der Alterleistung kann als Kapitalabfindung ausbezahlt werden - kann ein Viertel des Altersguthaben betragen
  • sind bei Erreichen des Rentenalters noch Kinder (bis 18 oder Ausbildung bis 25)
  • zu versorgen, gew.hrt die Pensionskasse eine Kinderrente -  beträgt 20 % der Altersrente

Unfallversicherung (UV)

Nichtberufsunfall (NBU)

  • Unfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen (Verkehrsunfälle, Unfälle im Haushalt, Freizeitbeschäftigung...)

Berufliche Vorsorge (BV)

Sicherheit

  • Rente: garantiertes Einkommen – ein Leben lang
  • Kapital: in Abhängigkeit von der Anlagestrategie sind Risiken zu bedenken

Unfallversicherung (UV)

Berufskrankheit

  • Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit durch bestimmte Arbeiten oder schädigende Stoffe verursacht werden (Coiffeuse / Gifte, Florist & Gärtner / Heuschnupfen, Bäcker / Zutaten...)

Berufliche Vorsorge (BV)

Höhe der Einkommen

  • Rente: Abhängig vom Umwandlungssatz – wird voraussichtlich sinken
  • Kapital: Abhängig vom Erfolg der Anlagestrategie

Unfallversicherung (UV)

Organisation

  • Aufsicht hat Bundesamt für Gesundheit (BAG)
  • wird von verschiedenen Trägern durchgeführt
  • etwa 2/3 sind bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) versichert > SUVA ist Hauptträger der obligatorischen Unfallversicherung
  • Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) sorgt für einheitliche Anwendung der Sicherheitsvorschriften in den Berieben

Berufliche Vorsorge (BV)

Flexibilität

  • Rente: fixe Monatsrente
  • Kapital: Geldbezug in Abhängigkeit von der Anlageform

Unfallversicherung (UV)

Beiträge und Finanzierung

  • wird von Beiträgen der Versicherten getragen > Arbeitnehmende zahlen Beiträge für NBU (vom Lohn abgezogen) > Arbeitgebende zahlen Beiträge für BU und Berufskrankheiten (Arbeitgeber können auch gesamte Unfallprämie übernehmen)

Berufliche Vorsorge (BV)

Aufwand

  • Rente: kaum Verwaltungsaufwand
  • Kapital: die Anlagestrategie fordert Sachkenntnisse und regelmässige Kontrolle
  • und Anpassung

Unfallversicherung (UV)

Leistungen

  • Pflege- und Sachleistungen
  • Geldleistungen
  • präventive Massnahmen der Unfallverhütung

Berufliche Vorsorge (BV)

Steuern

  • Rente: ist zu 100 % als Einkommen steuerbar
  • Kapital: Kapitalauszahlung wird einmalig besteuert – später unterliegt das Kapital der Vermögenssteuer und die Kapitalerträge als Einkommen zu versteuern

Unfallversicherung (UV)

Pflege- und Sachleistungen

  • Versicherte haben Anspruch auf zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen > ambulante Behandlung durch (zahn)ärztliche und chiropraktische Fachkräfte sowie durch medizinisches Hilfspersonal > ärztlich verordnete Medikamente und Untersuchungen sowie Mittel, die der Heilung dienen > Spitalbehandlung in der allgemeinen Abteilung inklusiv Unterkunft und Verpflegung > ärztlich verordnete Nach- und Badekuren
  • notwendige Hilfsmittel (Prothesen, Fahrstühle...) zum Ausgleich von körperlichen Schädigung / Funktionsausfällen werden zur Verfügung gestellt
  • erforderliche Reise-, Transport- und Rettungskosten sowie Leichentransport und Bestattungskosten werden vergütet

Berufliche Vorsorge (BV)

Todesfall

  • Rente: Hinterlassenenleistungen
  • Kapital: Erben (in voller Höhe)

Unfallversicherung (UV)

Geldleistungen

  • versichere Person erhält Geldleistungen
  • unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Hinterbliebene Geldleistungen, wenn versicherte Person bei Unfall stirbt
  • max. versicherter Verdienst: CHF 148’200 Jahreslohn / CHF 406 pro Tag (UVG-Maximum)

Berufliche Vorsorge (BV)

Invalidenleistung

  • bei Invalidität sieht das BVG Leistungen in der Form einer Invaliden‐ und Kinderrente sowie eine Kapitalabfindung vor
  • eine Invalidenrente wird gezahlt, wenn ein Invaliditätsgrad von mindestens 40 % festgestellt wurde – bei 70 % wird die volle Rente überwiesen - sind Kinder zu versorgen, wird eine Kinderrente gewährt (20% der Rente)

Unfallversicherung (UV)

Geldleistungen an Versicherte (je nach Situation)

  • Taggeld
  • Invalidenrente
  • Integritätsentschädigung
  • Hilflosenentschädigung

Berufliche Vorsorge (BV)

Hinterlassenenleistungen

Der überlebende Ehepartner erh.lt eine Hinterlassenenrente, wenn

  • für den Unterhalt eines / mehreren Kinder zu sorgen ist oder
  • (bei Kinderlosen) die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat
  • das 45. Lebensjahr überschritten ist - werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erstattet die Pensionskasse eine einmalige Abfindung in der Höhe von höchstens der Jahres‐Ehegattenrenten
  • auch bei geschiedenen Eheleuten wird eine Hinterlassenenrente gewährt
  • eingetragene Partnerschaften sind verheirateten / geschiedenen Paaren
  • gleichgestellt – unter bestimmten Voraussetzungen wird auch bei Lebensgemeinschaften eine Hinterlassenenleistung gewährt
  • Anspruch auf eine Waisenrente besteht für Kinder bis 18 / Ausbildung bis 25

Unfallversicherung (UV)

Taggeld

  • Verunfallte / wegen einer Berufskrankheit Erkrankte, die von Arzt als arbeitsunfähig erklärt worden sind (bei voller Arbeitsunfähigkeit max. 80% des versicherten Verdiensts) > reduzierte Entschädigung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit

Berufliche Vorsorge (BV)

Freizügigkeitsleistungen

  • Versicherte, die ihre Firma verlassen, haben Anspruch auf eine verzinste Austrittsleistung
  • es gibt 2 Funktionsprinzipien: Leistungsprimat und Beitragsprimat
  • als Mindestbetrag hat die versicherte Person Anspruch auf die eingebrachte Eintrittsleistung mit Zinsen und die geleisteten Beiträge mit Zuschlag pro Altersjahr
  • gibt die versicherte Person die Erwerbst.tigkeit auf, wird die Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto (Sperrkonto) eingezahlt – der Bezug ist frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV‐Alter möglich - tritt die versicherte Person wieder eine Stelle an und ist dort BVG‐versichert, muss die Leistung auf die neue Pensionskasse übertragen werden
  • eine Barauszahlung des Vorsorgekapitals kann nur bei endgültigem Verlassen der Schweiz, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei Geringfügigkeit des Betrags erfolgen - Personen, die in einen Staat der EU / EFTA auswandern, müssen das Kapital aus dem BVG‐Obligatorium auf einem Freizügigkeitskonto parkieren
  • die Freizügigkeit in der beruflichen Alters‐, Hinterlassenen‐ und Invalidenvorsorge ist auf Bundesebene im Freizügigkeitsgesetz FZG geregelt

Unfallversicherung (UV)

Invalidenrente

  • Versicherte erhalten Invalidenrente, wenn sie aufgrund eines Unfalls / Berufskrankheit erwerbsunfähig bleiben / oder für längere Zeit (bei voller Invalidität max. 80% des versicherten Verdiensts) > Unterschied zur IV-Rente: der effektive Invaliditätsgrad wird berücksichtigt (min. 10%)
  • Versicherter kann Anspruch auf UVG-Rente und auf IV-Rente haben: UVG-Rente ergänzt die IV-Rente bis auf max. 90% des versicherten Verdienstes) > deshalb Wird UVG-Rente auch als Komplementärrente bezeichnet

Berufliche Vorsorge (BV)

Leistungsprimat

  • die Leistungen der Pensionskasse stehen im Vordergrund: die Altersrente wird in Prozenten des versicherten Lohns eindeutig definiert -  die zu erwartende Rentenhöhe ist bekannt
  • die Pensionskasse garantiert eine feste Rente und tr.gt das Finanzierungsrisiko – Risiken für die Pensionskasse liegen v. a. in der steigenden Lebenserwartung, der demografischen Alterung und den schwankenden Finanzmärkten
  • bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung wird ein Barwert der erworbenen Leistungen
  • ermittelt – ist kompliziert und für Versicherte oft wenig transparent

Unfallversicherung (UV)

Integritätsentschädigung

  • wenn versicherte Person durch einen Unfall eine dauerhafte, erhebliche körperliche oder geistige Schädigung erleidet
  • Integritätsentschädigung ist nicht von der Erwerbsfähigkeit abhängig, es handelt sich um eine Art Schmerzensgeld > einmalige Kapitalleistung
  • Skala für Integritätsschäden legt Höhe der Entschädigung für eine Beeinträchtigung als Prozentsatz des max. versicherten Verdienstes fest

Berufliche Vorsorge (BV)

Beitragsprimat

  • die Beiträge der Versicherten stehen im Vordergrund: die zu erwartende Altersrente ist nicht eindeutig definierbar (ist variabel) – nur Beiträge sind bekannt
  • die Altersrente ist entsolidarisiert – sie richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen, d. h. je mehr vom Versicherter eingezahlt wird, desto höher fällt die Altersrente aus
  • bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung ist das Guthaben einfach und eindeutig zu berechnen

Unfallversicherung (UV)

Hilflosenentschädigung

  • wenn Bezüger einer Invalidenrente auf Hilfe Dritter angewiesen sind, besteht Anspruch auf Hilflosenentschädigung > Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Schweregrad der Hilflosigkeit

Berufliche Vorsorge (BV)

Wohneigentumsförderung

  • angespartes Kapital der beruflichen Vorsorge kann für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden: - für den Erwerb und Bau von Wohneigentum - für die Amortisation von Hypothekendarlehen - für den Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften
  • der Einsatz der Vorsorgemittel zur Finanzierung des Wohneigentums kann entweder durch Vorbezug oder durch Verpfändung erfolgen
  • wer den Vorbezug beansprucht, muss beim Bezug versteuern und nimmt eine Kürzung des künftigen Leistungsanspruchs in Kauf - wird das Wohneigentum wieder veräussert, muss der bezogene Betrag wieder an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden - ist die Rückzahlung an die Vorsorgeeinrichtung erfolgt, werden die beim Bezug bezahlten Steuern zurückerstattet
  • anstelle eines Vorbezugs ist auch die Verpfändung des Vorsorgekapitals möglich

Unfallversicherung (UV)

Geldleistungen an die Hinterlassenen

  • stirbt versicherte Person bei einem Unfall, erhalten Hinterlassene eine Hinterlassenenrente (Witwen, Witwer, eingetragene Partner und Waisen) > Witwen, Witwer und eingetragene Partner haben Anspruch auf 40% des versicherten Verdienst (ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig, z. b. Dauer der Ehe, Alter oder Vorhandensein von Kindern) > Waisen erhalten 15% bis zum vollendeten 18. Altersjahr / Abschluss der Ausbildung (bis 25)
  • da in den meisten Fällen bereits Hinterlassenenrenten der AHV beansprucht werden können, zahlt die Unfallversicherung nur eine ergänzende Komplementärrente (Renten der AHV und UV höchstens 90% des versicherten Verdiensts)

Unfallversicherung (UV)

Unfallverhütung

  • Gesetzeber verpflichtet Arbeitgeber zur Verhütung von Berufsunfälle und Berufskrankheiten

Unfallversicherung (UV)

Regress

  • Rücktritt auf einen Schuldigen > wenn ein Drittverschuldeter vorliegt

Unfallversicherung (UV)

Grobfahrlässigkeit

  • Geldleistungen werden gekürzt
  • Leicht: nicht angegurtet, Autofahren mit Flipflop, High Heels, Barfuss...
  • Mittel: telefonieren im Strassenverkehr, unangepasstes Fahren (zu schnell, über die Mittellinie...)
  • Schwer: Köpfler in ungekanntes Gewässer, unangepasstes Fahren (zu schnell, über die Mittellinie...), Alkohol (zwischen leicht und schwer, hängt von den Promillen ab)

Unfallversicherung (UV)

Wagnis

  • Geisterfahrer, Bootsfahrten bei Sturm, Skifahren ausserhalb der Piste... > Versicherung zahlt nichts, man geht absichtlich Risiko ein > alle Rennen und Motocross (auch Training) werden nicht bezahlt, ausser man zahlt eine Prämie (ca. CHF 200.00 pro Tag)

Unfallversicherung (UV)

Riss / Bruch ohne Unfallhergang

  • Bänderriss
  • Sehnenriss
  • Meniskusläsion
  • Muskelriss