Fibu / FAFR

Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen

Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen


Set of flashcards Details

Flashcards 10
Students 11
Language Deutsch
Category Finance
Level Secondary School
Created / Updated 09.03.2017 / 22.06.2024
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https://card2brain.ch/box/20170309_fibu_fafr
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Unterbilanz mit gesetzlichen Folgen. Erkläre....

Bilanzverlust ist grösser als 1/2 EK, jedoch kleiner als EK. Kann noch gerettet werden..... GV einberufen und Sanierungsmassnahmen beantragen. -> Art.725 OR

Überschuldung. Erkläre...

Bilanzverlust ist grösser als EK. Game Over!! Richter einschalten.

Unterbilanz ohne gesetzlichen Folgen. Erkläre...

Bilanzverlust ist kleiner als 1/2 vom EK. Restrukturierung nötig, jedoch keine rechtlichen Schritte

Unterschied Marge und Zuschlag. Erkläre...

Marge kommt zum Zug beim Umsatz. Umsatz       =  100%
                                                                    Marge z.B.  =    40%
                                                                    Aufwand      =    60%

Zuschlag kommt zum Zug beim Warenaufwand. Warenaufwand = 100%
                                                                                       Zuschlag            =   50%
                                                                                       Verkaufspreis    = 150%

Dreikontenmethode. Warenverkehr mit laufender Inventur.

Einkauf:
Warenvorrat / Kreditor               100 (EP)

Verkauf:
Warenaufwand / Warenvorrat  100 (EP)
Debitor / Warenertrag                150 (VP)


 

Dreikontenmethode. Warenverkehr ohne laufender Inventur.

Einkauf:
Warenaufwand / Kreditor               100 (EP, 100 Stk. Kaugummis)

Verkauf:
Debitor / Warenertrag                     150 (VP, (80 Stk. Kaugummis)

Abschlussbuchung (Bestandeskorrektur) Ende Jahr:
Warenvorrat  / Warenaufwand  20 (EP, 20 Stk. Kaugummis)

 

Welche Unterbilanzen gibt es?

  • Unechte Unterbilanz
    Verlustvortrag < Reserven
     
  • Echte Unterbilanz
    Verlustvortrag > Reserven
    -> OHNE gesetzlichen Folgen:
    Verlustvortrag < 50% von AK u. Gesetzl. Reserven

    -> MIT gesetzlichen Folgen (=Kapitalverlust) (OR 725 Abs.1)

    Verlustvortrag > 50% von AK u. Gesetzl. Reserven JEDOCH < 100% von AK u. Gesetzl. Reserven
    a.o. Generalversammlung einberufen & Sanierungsmassnahmen beschliessen


    -> Überschuldung (OR 725 Abs. 2):
    Verlustvortrag > 100% von AK u. Gesetzl. Reserven
    Bilanz deponieren bzw. Richter benachrichtigen

Womit haftet eine AG?

Mit dem Geschäftsvermögen (NICHT mit EK!!)

Geschäftsvermögen = Vermögen der Firma somit die Aktivseite...

Was bedeutet ein "Kapitalschnitt"?

Herabsetzung des Aktienkapitals ohne Vermögensabgang zur Deckung des Bilanzverlustes (Sanierungsmassnahme).

Infolge einer Unterbilanz -> OR 735!

durch die GV das Aktienkapital herabgesetzt und gleichzeitig erhöht (OR 732-735)

Es gibt 3 Möglichkeiten:

  1. Kapitalherabsetzung OHNE das Geld fliesst (Sanierung)
  2. Bei Überkapitalisierung: Kapitalherabsetzung MIT Geldfluss (steuerfrei, VST)
  3. Bei Überkapitalisierung: Aktienrückkauf Vernichtung

Was ist besonders bei den Aufwertungsreserven zu beachten?

Aufwertungsreserven kann nur auf folgenden Positionen gebildet werden:

  • Beteiligungen
  • Immobilien

Nur wenn ich die Immobilien oder Beteiligungen über den Anschaffungswert bilanziere, muss ich nur den Betrag auf die Aufwertungsreserven verbuchen, welcher den Anschaffungswert übersteigt.

OR 671b "3. Aufwertungsreserven" unter Rechte und Plfichte der Aktionäre

Wenn ich aufwerte auf einen Betrag bis zum Anschaffungswert, so löse ich "nur" stille Reserven auf.