Rechtsgeschäfte im Privatrecht
Privatrecht 2. Semester
Privatrecht 2. Semester
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Cartes-fiches | 291 |
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Utilisateurs | 18 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 22.02.2017 / 24.06.2025 |
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Wann liegt die nachträgliche Unmöglichkeit vor?
Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung erst nach Vertragsschluss nicht mehr erbracht werden kann.
Wann liegt eine objektive Unmöglichkeit vor?
Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung von niemandem mehr erbracht werden kann.
Wann liegt eine subjektive Unmöglichkeit vor?
Liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nur vom Schuldner nicht mehr erbracht werden kann.
Wie lautet die Rechtsfolge von Art. 119 Abs. 1 und 2 OR der unverschuldeten Leistungsunmöglichkeit?
Bei einer unverschuldeten Leistungunmöglichkeit (Bsp.: höhere Gewalt, Ware wurde zurückbehalten usw. Keine unsorgfältige Vorgehensweise!) gelten die Leistung und die Gegenleistung als erloschen. (Erfüllungsanspruch besteht nicht mehr!)
Für den Fall, dass der Kaufpreis bereits geleistet wurde, kann man den Kaufpreis nach Art. 62 OR zurück verlangen.
Welche Ausnahmen sind bei der Erlöschung der Forderung Art. 119 OR zu beachten?
- Kaufvertrag (Art. 185 OR)
- beim Vertragsschluss gehen Gefahr und Nutzen auf Erwerber über
- Arbeitsvertrag (Art. 324a OR)
Welche Arten von postiven Vertragsverletzung gibt es?
- Schlechterfüllung
- Der Schuldner erbringt die Hauptleistung mangelhaft
- Verletzung von Nebenpflichten
- Der Schuldner verletzt eine vertragliche oder gesetzliche Nebenpflicht
Welche Sondervorschriften der Schlechterfüllung gibt es?
- Kaufvertrag Art. 197 ff. OR
- Mietvertrag Art. 258 ff. OR
- Werkvertrag Art. 367 ff. OR
Was sind abgeleitete Nebenpflichten nach Treu und Glauben?
- Aufklärungpflichten
- Auskunftspflichten
- Schutz- und Obhutspflichten
Wie können Schuldenverzüge entstehen?
- Verzug durch Mahnung (Art. 102 Abs. 1 OR)
- Verzug durch Verfalltag (Art. 102 Abs. 2 OR)
Nennen Sie mir die Definition einer "Mahnung".
Eine Mahnung ist eine unmissverständliche Aufforderung an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.
Nennen Sie mir die Definition von "Verfalltag".
Bei dem Verfalltag wird die Fälligkeit der geschuldeten Leistung ist kalendermässig genau bestimmt oder bestimmbar
Was ist der Unterschied zwischen einem Fixtag und einem Verfalltag?
- Verfalltag (Art. 102 Abs. 2 OR: Verzug ohne Mahnung): Keine Erfüllbarkeit nach dem Tag mehr
- Fixtag (Art. 108 Ziff. 3 OR: Verzicht ohne Nachfrist): Weiterhin Erfüllbarkeit nach dem Tag
Welche Rechtsfolgen gibt es bei einem Schuldenverzug?
- Verzugzins bei Geldforderung (Art. 104 OR)
- Ersatz des Verspätungsschadens (Art. 103 OR)
- Haftung für Zufall (Art. 103 OR)
Was ist der Unterschied von Einwirkung von höherer Gewalt bei Schuldnerzug und bei keinem Schuldnerverzug?
- Art. 97 OR nicht im Schuldnerverzug: Höhere Gewalt entlastet den Schuldner von der Leistung
- Art. 103 OR bei Schuldnerverzug: Höhere Gewalt/Zufall entlastet den Schuldner nicht
- Schadenersatzpflichtig
Nennen Sie die Definition von "hypothetische Vorwerfbarkeit".
· Wäre die Handlung der Hilfsperson dem Schuldner vorzuwerfen, wenn er sie selbst vorgenommen hätte?
· d.h. Der Schuldner kann sich von der Haftung befreien, wenn er beweisen kann, dass bei seiner Ausführung das Selbe passiert wäre.
Welche vertraglichen Wegbedingungen der Hilfspersonenhaftung gibt es?
- Haftung nach Art. 97 OR
- Art. 100 Abs. 1 OR: Wegbedingung nur für leichtes Verschulden (mittlere und leichte Fahrlässigkeit)
- Haftung nach Art. 101 OR
- Art. 101 Abs. 2 OR: Wegbedingung auch für schweres Verschulden (grobe Fahrlässigkeit)
Nennen Sie die Definition von "Konsens".
Zum Zustandekommen eines Vertrages bedarf es einer gegenseitig übereinstimmender Willenserklärungen. Der Konsens kommt durch den Austausch von Antrag (Offerte) und Annahme (Akzept) zustande. Der Konsens muss sich dabei auf alle wesentlichen Vertragspunkte beziehen. Die objektiv wesentlichen Vertragspunkte des Kaufvertrages sind Kaufgegenstand und Kaufpreis.
Nennen Sie die Definition von "Antrag".
Die zeitlich erste Willenserklärung ist im Rahmen des Vertragsschlusses als Antrag zu be- trachten. Ein Antrag setzt eine Willenserklärung voraus, in welcher alle wesentlichen Vertragspunkte bestimmt oder zumindest bestimmbar festgelegt sind (Bestimmtheitsgebot) und die als ernst gemeint und verbindlich erscheint (Bindungswille).
Nennen Sie die Definition von "Annahme".
Eine Annahme setzt eine Willenserklärung voraus, welche inhaltlich bezüglich aller wesent- lichen Vertragspunkte mit dem Antrag übereinstimmt (Konsens) und die innerhalb der Annahmefrist erfolgt.
Nennen Sie die Definition von "Irrtum"
Zu prüfen ist, ob der Vertrag für A infolge eines wesentlichen Irrtums im Sinne von Art. 23 OR einseitig unverbindlich ist. Was ein wesentlicher Irrtum ist, wird in Art. 24 Abs. 1 OR näher umschrieben, wobei zwischen dem Erklärungsirrtum und dem Motivirrtum unterschieden wird.
Nennen Sie die Definition von "Grundlagenirrtum"
Der Motivirrtum ist gemäss Art. 24 Abs. 2 OR grundsätzlich unwesentlich, soweit nicht die Voraussetzungen des Grundlagenirrtums nach Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR vorliegen. Die Fehlvorstellung bezieht sich beim Grundlagenirrtum auf einen bestimmten Sachverhalt, den die irrende Partei als notwendige Grundlage des Vertrages ansah und nach Treu und Glauben auch ansehen durfte.
(Die einzelnen Voraussetzungen sind: subjektive Wesentlichkeit, objekti- ve Wesentlichkeit und Erkennbarkeit.)
Nennen Sie die Definition von "Täuschungshandlung"
Ein täuschendes Verhalten besteht in der Vorspiegelung falscher Tatsachen oder in der Un- terdrückung von Tatsachen. Dies kann sowohl durch eine positive Handlung wie auch durch Schweigen geschehen.
(Letzteres setzt jedoch eine Aufklärungspflicht voraus, die sich entweder aus einer besonderen gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmung oder aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 2 Abs. 1 ZGB) ergeben kann.)
Nennen Sie die Definition von "Absicht der Täuschung"
Die Täuschung muss vorsätzlich erfolgen, d.h. der Täuschende muss wissen oder zumindest in Kauf nehmen, dass er einen Irrtum hervorruft oder aufrechterhält.
Nennen Sie die Definition von "Irrtum der getäuschten Partei"
Durch die Täuschung muss auf Seiten des Getäuschten ein Irrtum hervorgerufen oder auf- rechterhalten werden.
Nennen Sie die Definition von "Kausalität zwischen Irrtum und Vertragsschluss"
Die durch die Täuschung hervorgerufene oder aufrechterhaltene irrige Vorstellung muss für den Vertragsabschluss kausal gewesen sein.
Nennen Sie die Definition von "Übervorteilung".
Übervorteilung im Sinne von Art. 21 OR. Sie setzt als Tatbestandselemente ein offenbares Leistungsmissverhältnis, eine Schwächelage des Übervorteilten und die Ausbeu- tung des Übervorteilten durch die Gegenpartei voraus.
Nennen Sie die Definition von "offenbares Leistungsverhältnis"
Ein offenbares Missverhältnis besteht, wenn zwischen den vertraglich vereinbarten Leistun- gen ein beträchtlicher Wertunterschied zuungunsten des Übervorteilten besteht.
Nennen Sie die Definition von "Schwächelage des Übervorteilten"
Die erforderliche Schwächelage liegt nach Art. 21 OR insbesondere bei Notlage, Unerfahren- heit oder Leichtsinn des Übervorteilten vor. Unerfahrenheit setzt dabei ein Fehlen der not- wendigen Sachkenntnisse im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten, vom Vertrag be- troffenen Verhältnisse voraus.
Nennen Sie die Definition von "Ausbeutung"
Eine Ausbeutung liegt dann vor, wenn die Gegenpartei die Schwäche des Übervorteilten absichtlich ausnutzt, um sich mittels Vertragsabschluss unverhältnismässige Vorteile zu verschaffen.
Nennen Sie die Definition von "Erklärungsirrtum".
Beim Erklärungsirrtum liegt der Mangel nicht bei der Willensbildung, sondern bei der Kundgabe des Willens. Massgeblich ist der Inhalt der Erklärung, wie er sich durch Auslegung nach dem Vertrauensprinzip ergibt.
Nennen Sie die Definition von "Vertragsmängel"
Vertragsmängel bestehen, wenn der Vertrag entweder unmöglich, widerrechtlich im Inhalt oder gegen die guten Sitten verstösst.
Welche Erlöschungsgründe von Obligationen gibt es?
- ordentlich
- ausserordentlich
- Gleicher Vermögensstand des Gläubigers (als wenn Obligation erfüllt worden wäre)
- Vermögensverlsut des Gläubigers
Nennen Sie ein Beispiel für die odrenlichen Erlöschungsgründen von Obligationen.
- Erfüllung Art. 68 ff. OR
Nennen Sie ein Beispiel für die ausserodrenlichen Erlöschungsgründen von Obligationen.
- Gleicher Vermögensstand des Gläubigers
- Verrechnung Art. 120 ff. OR
- Neuerung Art. 116 f. OR
- Vereinigung Art. 118 OR
- Hinterlegung Art. 92 f. OR
- Leistung an Erfüllung statt
- Vermögensverlust des Gläubigers
- Verjährung Art. 127 ff. OR
- Verwirkung
- Schulderlass Art. 115 OR
- Unmöglichkeit Art. 119 OR
Was bedeutet "Gleichartigkeit" als Voraussetzung für die Verrechnung?
- Die beiden Forderungen müssen gleichartig sein d.h. z.B. beides Geldforderungen mit gleicher Währung.
- Es kann auch in einer unterschiedlichen Währung erfolgen, er muss jedoch umrechenbar sein.
- Ausnahme: effektiv Schuld, d.h. wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass in einer bestimmten Währung bezahlt wird.
- Es können auch beide Forderungen Gattungsforderungen sein, diese beziehen sich auf die gleiche Qualität
- Ausnahme: Speziesschuld, dort entfällt die Gleichartigkeit, da es sich auf eine bestimmte Menge bezieht
Was bedeutet die Voraussetzung "Klagbarkeit" bei der Verrechnung?
Zulässigkeit der Klagbarkeit einer verjährten Forderung (Art. 120 Abs. 3 OR)
Zeitpunkt der Verrechnung muss vor dem Verjährungseintritt (10 Jahren) verrechenbar gewesen sein.
-> Hat eine Verrechnungsforderung vor der Verjährung bestanden?
Welche Gründe für ein Verrechnungsausschluss gibt es?
- durch Vertrag Art. 126 OR
- nicht zulässig beim: Mitvertrag oder Arbeitsvertrag
- durch Gesetz Art. 125 OR
- Rückforderung hinterlegte Sache
- Unterhalts- oder Lohnforderungen
- Öffentlichrechtliche Forderungen (Versicherungen, AHV)
Was ist der Unterschied zwischen Verjährung und Verwirkung?
- Verjährung: Das Recht bleibt bestehen, aber ist nicht mehr durchsetzbar. (nicht von Amtes wegen berücksichtigt = Einrede nötig)
- Verwirkung: Das Recht geht mit Ablauf der Verwirkungsfrist unter. (von Amtes wegen berücksichtigt = keine Einrede nötig) Bsp.: Schenkung, Widerruf innerhalb eines Jahres
Welche Verjährungsfristen gibt es bei Forderungen?
- Ordentliche Verjährungsfrist
- absolute Verjährungsfrist (10 Jahren, Art. 127 OR)
- Ausserordenliche Verjährungsfrist (müssen innerhalb der absoluten Verjährungsfrist erfolgen)
- 5 Jahre, Art. 128 OR
- relative Verjährungsfrist (1 Jahr)
Nennen Sie mir Beispiele für die relative Verjährungsfrist von einem Jahr.
- Unerlaubte Handlungen
- Ungerechtfertige Bereicherung
- Kaufrechtliche Sachgewährleistung