Rechtsgeschäfte im Privatrecht
Privatrecht 2. Semester
Privatrecht 2. Semester
Kartei Details
Karten | 291 |
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Lernende | 18 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.02.2017 / 24.06.2025 |
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Welche Abstufungen der Handlungsfähigkeit gibt es?
- voll handlungsunfähig (Art. 18 ZGB) -> fehlende Urteilsfähigkeit
- bedingt handlungsfähig (Art. 19 ZGB) -> nur fehlende Volljährigkeit
- beschränkt handlungsfähig -> Beistandsschaft
- voll handlungsfähig (Art. 13 ZGB) -> urteilsfähig und volljährig
Welche Ausnahmen der bedingten Handlungsfähigkeit (Minderjährige urteilsfähige Personen) gibt es?
Bei den Ausnahmen ist keine Zustimmung der Eltern erforderlich!
- Erlangen unentgeltlicher Vorteile (Art. 19 Abs. 2 ZGB) Bsp.: Schenkung
- Geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens (Art. 19 Abs. 2 ZGB) Bsp.: Kaufen von Kaugummi
- Ausübung höchstpersönlicher Rechte (Art. 19c Abs. 1 ZGB) Bsp.: Anerkennung eines Kindes
- Bereich des freien Kindesvermögens (Art. 321-323 ZGB) Bsp.: Taschengeld und selbst verdientes)
Nennen Sie mir die Unterschiede von den höchstpersönlichen Rechte.
- Absolute höchstpersönliche Rechte: können die Minderjährigen nur selbst ausführen -> sie sind der Vertretung nicht zugänglich
- Religiöse Zugehörigkeit ab 16 J
- Anerkennung eines Kindes
- Relative höchstpersönliche Rechte: können durch gesetzliche Vertreter wahrgenommen werden
- Namensänderung
- Entscheidung in welcher der Minderjährige gepflegt werden soll
- Operationen
Wann kann es zu Formmängel kommen?
Grundsätzlich ist die Vertragsform frei (Art. 11 Abs. 1 OR), jedoch gibt es vereinzelt gesetzliche Vorschriften. Bsp.: Grundstückkauf und Lehrvertrag.
Wenn diese nicht eingehalten werden, kommt es zu einem Formmangel.
Was ist der Zweck der Formvorschriften?
- Warnfunktion (Schutz vor Übervorteilung)
- Rechtssicherheit (Beweismittel)
- Rechtsklarheit (öffentliche Register)
- Information (Konsumentenschutz)
Nennen Sie die Arten der gesetzlichen Formvorschriften.
- Einfache Schriftlichkeit (Art. 13-15 OR)
- Qualifizierte Schriftlichkeit
- Bestimmte Inhalte müssen erfüllt werden
- Öffentliche Beurkundung
Was muss bei der einfachen Schriftlichkeit gegeben sein, damit sie gültig ist?
- Erklärung in Schriftform
- Eigenhändige Unterschrift
Nennen Sie mir die Arten der Inhaltsmängel.
- Unmöglichkeit
- Widerrechtlichkeit
- Sittenwidrigkeit
Welche Arten der Unmöglichkeit gibt es bei den Vertragsmängeln?
- Anfängliche Unmöglichkeit: Bereits vor dem Vertrag ist die Leistung unmöglich zu erbringen. -> er ist nichtig
- Nachträgliche Unmöglichkeit: Nach dem Vertrag ist die Leistung unmöglich zu erbringen -> Art. 97 ff. OR anwendbar
- objektive Unmöglichkeit: Die versprochene Leistung ist für jeden Schuldner unmöglich zu erbringen.
- subjektive Unmöglichkeit: Die versprochene Leistung ist nur diesen speziellen Schuldner nicht zu erbringen.
Nennen Sie ein Beispiel für "anfängliche objektive Unmöglichkeit".
X verkauft Y seinen Audi A4, obwohl er gar keinen mehr besitzt, da er einen Totalschaden erlitten hat.
-> Leistung war von Anfang an nicht zu erbringen und niemand kann den Audi A4 verkaufen, da er defekt ist.
Nennen Sie ein Beispiel für "anfängliche subjektive Unmöglichkeit".
X angagiert Y um für ihn auf der Hochzeit Geige zu spielen. Y kann aber gar nicht Geige spielen.
-> Die Leistung konnte von Anfang an nicht vollbracht werden, da er noch nie Geige spielen konnte, eine andere Person könnte es jedoch.
Nennen Sie ein Beispiel für "nachträgliche objektive Unmöglichkeit".
X verkauft Y sein Audi. Nach dem sie den Vertrag geschlossen hatten, ist das Auto explodiert.
-> Die Leistung ist zu Beginn zu erbringen gewesen, jedoch kann diese Leistung von niemandem mehr durchgeführt werden, da es das Auto nicht mehr gibt.
Nennen Sie ein Beispiel für "nachträgliche subjektive Unmöglichkeit".
X verkauft Y sein Auto. Zwischenzeitlich wurde das Auto jedoch von Z gestohlen.
-> Die Leistung ist zu Beginn zu leisten gesewen, bis Z das Auto gestohlen hatte. X ist nicht mehr in der Lage das Auto zu verkaufen, Z jedoch schon.
Welche Arten der Widerrechtlichkeit gibt es beim Vertragsinhalt?
- Verstoss gegen zwingendes Privatrecht
- Bsp.: Art. 100 Abs. 1 OR
- Verstoss gegen öffentliches Recht
- Bsp.: Delikt oder Betäubungsmittel
Welche Arten von Sittenwidrigem Vertragsinhalt gibt es?
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- zu starke Bindung als solche oder aus zeitlicher Hinsicht
- Art. 27 Abs. 2 ZGB
- sonstiger Verstoss gegen Sitten
- Verträge um sexuelle Leistungen
- Schmiergeld
Was ist mit der vertraglich vorbehaltene Form gemeint?
- Art. 16 Abs. 1 OR: Es wird vermutet, dass die Partei VOR Erfüllung der Form NICHT verpflichtet sein wollen. -> sind somit nicht gebunden
- Art. 16 Abs. 2 OR: Es wird vermutet, dass die vereinte Schriftform als "einfache Schriftlichkeit" verstanden wurde
Wann ist ein mangelhafter Vertrag gültig?
Art. 31 OR:
- nach Ablauf der einjährigen Verwirklichungsfrist (Gericht muss die Frist von Amtes wegen berücksichtigen)
- durch Genehmigung vor Ablauf der einjährigen Verwirklichungsfrist
Wann beginnt die Frist bei der Übervorteilung?
Art. 21 OR:
Die Frist beginnt bei der Feststellung des Mangels.
Wann beginnt die Frist bei der Drohnung?
Bei der Drohung beginnt die Frist bei der Beseitigung der Furcht.
Wann besteht eine Schwächelage bei der Übervorteilung?
- Notlage
- wenn die Partei sich in Zwangslage oder starker Bedrängnis befindet
- Unerfahrenheit
- wenn man die Folgen des Vertrages nicht kannte
- Leichtsinn
- konkreter Mangel an gebotener Vorsicht und Überlegenheit
Nennen Sie ein Beispiel für ein offenbares Missverhältnis.
Kaufpreis über eine Gaststätte, Marktwert um 80% überschritten
Übersetztes Honorar einer Dienstleistung
Welche Willensmängel unterscheidet man?
- wesentlicher Irrtum Art. 23-27 OR
- Erklärungsirrtum
- Motivirrtum
- absichtliche Täuschung Art. 28 OR
- Furchterregung/Drohnung Art. 29/30 OR
Welche Arten des Irrtums gibt es?
- Motivirrtum
- Erklärungsirrtum
Wann ist es ein wesentlicher Erklärungsirrtum?
- Natur des Rechtsgeschäfts Art. 24 Abs. 1 Ziff. 1 OR
- wollte einen Vertrag mit anderem Inhalt, als tatsächlich geschlossen
- Identität der Sache oder Person Art. 24 Abs. 1 Ziff. 2 OR
- Umfang von Leistung und Gegenleistung Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 OR
Wann ist es ein Grundlagenirrtum?
wesentlicher Motivirrtum Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR
3 Kriterien:
- Subjektive Wesentlichkeit
- Objektive Wesentlichkeit
- Erkennbarkeit
Kann sich ein Grundlagenirrtum auf künftige Sachverhalte beziehen?
Ja,
Bsp.: Der Mann hat sich mit seiner Frau verlobt und hat auf Lebzeiten ein Nutznnissungsrecht auf das Haus eingeräumt.
Sie haben jedoch nie geheiratet. -> Grundlagenirrtum
Wann ist es eine absichtliche Täuschung (Tatbestandselemente)?
Schützt die Freiheit des Willens Art. 28 OR:
- Täuschunghandlung
- Täuschungsabsicht
- Irrtum (Erfolg)
- Kausalzusammenhang
Was ist eine Täuschungshandlung?
- Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen
- Verschweigen von Tatsachen
- Voraussetzung: Aufklärungspflicht
Welche Widerrechtlichkeiten der Drohnungen gibt es?
- Widerrechtlichkeit des angedrohten Übels Mittel / Zweck / Zweck-Mittel-Relation
- Erlangung eines übermässigen Vorteils bei Drohnung der Geltendmachung eines Rechts Art. 30 Abs. 2 OR
Was sind Erfüllungsmodalitäten?
Erfüllungsmodalitäten geben Auskunft, wie die Leistung erbracht werden soll.
- Person
- Ort
- Zeit
- Gegenstand
Personen des Leistenden - Wer soll leisten?
- Art. 68 OR keine Pflicht zur persönlichen Leistung
- Ausnahmen: Wenn es auf die persönliche Leistung ankommt
- Bsp.: Arbeitnehemer, Beauftragter, Werkunternehmer
Personen des Leistungsempfängers - Wem soll geleistet werden?
- Grundsatz: Pflicht zur Leistung an den Gläubiger
- Ausnahme: Recht oder Pflicht zur Leistung an einen Dritten Art. 96 OR
Welches sind die Voraussetzungen in welchem das Recht oder die Pflicht zur Leistung an einen Dritten übergeben werden darf?
Art. 96 OR:
Wenn Gläubiger verschwunden, Handlungsunfähig oder schwer krank ist.
Voraussetzung ist, dass der Schuldner gewisse Nachforschungen über die Person des Gläubigers angestellt haben muss und trotzdem Zweifel über die Person hat.
Ort der Erfüllung - Wo soll es geleistet werden?
- Regelung im Vertrag Art. 74 Abs. 1 OR
- Vertragliche Regelung gehr vor -> dispositives Recht
- Regelung im Gesetz
- Holschuld Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2/3 OR
- Bringschuld Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1 OR
- Versendungsschuld Art. 189 Abs. 1 OR
Wo muss die Holschuld erbracht werden?
Am Wohnsitz des Schuldners Art. 74 Abs. 2 Ziff. 3 OR
Der Schuldner hat richtig erfüllt, wenn er die Leistung an seinem Wohnsitz bereithält. (Erfüllungs- und Erfolgsort)
Wo muss die Bringschuld erfüllt werden?
Am Wohnsitz des Gläubigers Art. 74 Abs. 2 Ziff. 1 OR
Der Schuldner hat richtig erfüllt, wenn er die Leistung am Wohnsitz des Gläubigers erbracht hat. (Erfüllungs- und Erfolgsort)
Der Schuldner trägt die Transport bzw. Überweisungsgebühren und Risiko des zufälligen Unterganges der Leistung. -> bis die Leistung beim Gläubiger ankommt
Wo muss die Versendungsschuld erfüllt werden?
Am Absendungsort Art. 189 Abs. 1 OR
Der Schuldner hat richtig erfüllt, wenn er die Kaufsache zum Versand übergeben hat. (Erfüllungsort)
Ort der Ablieferung (Erfolgsort).
An einen anderen als der Erfüllungsort -> Käufer trägt die Transportkosten, soweit nichts anderes vereinbart ist -> dispositives Recht
Transportkosten: Nicht nur die Auslagen für den eigentlichen Transport sondern auch sämtliche damit zusammenhängende Kosten d.h. auch Zoll, Steuern, Gebühren oder Versicherungen.
Was ist die Franko-Klausel?
Art. 189 Abs. 2 OR Distanzkauf: Franko-klausel -> Transportkosten vom Verkäufer zu tragen Bsp.: Franko-Bahnhof -> Verkäufer trägt die Kosten des Transports, bis die Leistung am Bahnhof angekommen ist -> Wenn die Ware beim Bahnhof angekommen ist, muss der Käufer die weiteren Kosten tragen
Zeit der Erfüllung - Wann soll geleistet werden?
- Regelung im Vertrag
- dispositives Recht
- Regelung im Gesetz
- sofortige Fälligkeit und Erfüllbarkeit Art. 75 OR
- bei späterer Fälligkeit: votzeitige Erfüllbarkeit Art. 81 OR
Was bedeutet Fälligkeit?
- Fälligkeit
- Der Gläubiger dard die Leistung einfordern
- Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss geleistet werden, ansonsten setzt es den Schuldner in Verzug
- Verjährung beginnt ab Fälligkeitsdatum und ist ab diesem Zeitpunkt klagbar